Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 297014 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2460 am: 08.12.2025 12:46 »
Deine Kinder sagen das nicht jetzt schon, sondern noch. Sie kommen schon noch drauf, ein wenig Lebenserfahrung und Reife. Aber das ist hier ehrlicherweise nicht das Thema. Und aus irgendwelchen Gesetzesentwürfen in Berlin oder anderswo ergeht kein unmittelbarer zeitlicher Druck für den Bund. Das wurde vor Jahren hier schon wiederholt für NRW und den Bund behauptet und ist niemals eingetreten. Ich wünschte es mir auch, nur hat die Vergangenheit das Gegenteil gezeigt.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2461 am: 08.12.2025 13:09 »
Hilfe bitte (Versuche Fr. Färber zu folgen)

BBesG vom 21.09.1994 sagt in

§67 (Jährliche Sonderzuwendung)
und §68a Jährliches Urlaubsgeld

das jenes in besonderer bundesgesetzlicher Regelung erfolgt.

In den BBesG sowie in den entsprechenden BBVanpG finde ich nichts hierzu und die KI sagt es wäre ein Sonderzuwendungsgesetz welches 2003 eingestellt wurde.

Wie finde ich jetzt diese Gesetze, sodass ich die Beträge rechnen kann? (nein google hilft nicht, oder mir trottel nicht)

Vielen Dank im Voraus

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2462 am: 08.12.2025 13:12 »
Ich habe meine Glaskugel gefragt, wie ein realistisches Szenario im Bund aussehen könnte.

1. Die Übertragung des Tarifergebnis (3,0% / 2,8%) wird 2026 ein Gesetz gegossen.
2. Hinsichtlich aA werden lediglich Abschlagszahlungen/Einmalzahlung festgelegt, um die Gewerkschaften/Verbände bei Laune zu halten. Vermutlich wird hier ein Gesamtbetrag um die 1,2 Mrd EUR locker gemacht.
3. Die eigentliche Umsetzung der aA wird erst nach der nächsten Tarifrunde (2027) erfolgen. Das hat auch den Vorteil, dass dann einige Länder (insbesondere Berlin) schon tätig geworden sind und der Bund sich an ihnen orientieren kann (Stichwort Benchmark...der Bund will oben mitspielen, aber nicht unnötig viel zahlen).

Ich denke eher die werden das bis in alle Ewigkeit aussetzen und hoffen auf das nächste Massenaussterben durch einen Asteroiden.

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2463 am: 08.12.2025 13:13 »
@BWDH
Quelle: BVA Homepage FAQ

Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

AltStrG

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« Antwort #2464 am: 08.12.2025 13:15 »
AltStrG, Dein Post macht Hoffnung. Ich hoffe, dass alle Dienstherren wie von Dir skizziert verfahren. Bei dem Audiomitschnitt von SH klang das ja auch so.


Es muss hier jedem klar sein: neben der rechtlichen Entscheidung ist es vor allem auch eine politische.

AltStrG

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« Antwort #2465 am: 08.12.2025 13:19 »
Da ich auf dem Handy nicht Julians ganzen Text zitieren will, gehe ich hier nur auf den Teil der Frage zu anhängigen Klagen im Rechtskreis des Bundes ein:

Ja, es gibt diverse Klagen vor verschiedenen VG, bei denen sich das BVA wahlweise um Abweisung bzw Ruhendstellung bemüht. Auch dagegen wird seitens der Klageparteien vorgegangen, allerdings nach meiner Kenntnis derzeit noch ohne weitere Fortschritte. Die Sachen liegen zur Prüfung des weiteren Vorgehens bei den VG.

Zu AltStrG: Ich lese da sehr viel Optimismus, um nicht zu sagen Naivität, einen Punkt im zeitlichen Verlauf der letzten Jahre, den viele hier längst überwunden haben. Seine Argumente finden wir von anderen Teilnehmern hier schon auf den anderen tausenden Seiten. Und was hat sich bisher eben genau nicht verändert? Genau, irgendwas beim Bund. BalBund hat die Gründe als MA des BMI auch mehrfach benannt, es gibt außer der Rechtstheorie einfach keinen Handlungsdruck. Inzwischen sind zwar o. g. Verfahren anhängig (im Gegensatz zum letzten Jahr), bis sich hier allerdings nennenswerter Handlungsdruck (im Sinne einer spürbaren Überarbeitung der Besoldung, keine Alibi Gesetze) aufbauen wird, werden noch Jahre vergehen.

Mag sein, dass ich als Nicht-Betroffener Naivität im Umgang mit der Sache zeige, aber nicht anhand der rechtlichen Position. Ich weiß nicht, was hier der Erwartungshorizont war, aber das verwaltungsrechtliche Entscheidungen mit Einbindung aller Gerichtsstufen inkl. dem BVerfG von einem solchen Ausmaß mal Jahre dauern können, überrascht mich nicht.

Dafür gibt es jetzt einen Beschluss, der es in sich hat. Und natürlich ist Handlungsdruck da, denn ICH auch ganz deutlich wahrnehme, dass sieht man an den Entscheidungen und Hektik in der Politik in Berlin und Bund. Anfragen der Regierung in die Verwaltung mit kurzen Fristen ist immer ein erster Anhaltspunkt.

A10er

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2466 am: 08.12.2025 13:21 »
Hi, ich habe eine Verständnisfrage zur Randnummer 78, insbesondere grundgehaltsähnliche Zulagen. In dem Abschnitt steht ja, was alles zur Ermittlung der Jahresbesoldung einfließen darf, um dies mit den Indizes (Tarif, Nominal) zu vergleichen: …“zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen hinzuzurechnen sind, soweit sie allen Beamten der Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden, strukturell mithin dem Grundgehalt ähneln“…“Denn würde man solche Zulagen in die Erfassung der Besoldungsentwicklung einbeziehen, könnten sie die ihnen zugewiesene Funktion eines Ausgleichs von Sonderbelastungen nicht mehr erfüllen, sondern müssten gegebenenfalls dazu dienen, ein unzureichendes Grundgehalt erst in den Bereich der Amtsangemessenheit anzuheben.“

Was sind grundgehaltsähnliche Zulagen?

Durch Recherche fand ich Folgendes:

„Ein Besoldungsbestandteil gilt als grundbesoldungsähnlich, wenn er:
1. Nicht nur vorübergehend gezahlt wird
2. Nicht an eine besondere Leistung, Gefahr oder Mehrarbeit gebunden ist
3. Allen Beamten einer
Gruppe zusteht
4. Planbar und verlässlich ist
5. Nicht leicht entzogen oder widerrufen
werden kann
Dann darf der Gesetzgeber ihn nicht benutzen, um dauerhaft zu niedrige Grund-gehalter zu kaschieren.

Der Alimentative Ergänzungszuschlag widerspricht doch in drei Punkten und darf auch zusätzlich nicht herangezogen werden, um die Grundbesoldung in die verfassungskonformität zu heben. Das Gleiche gilt doch auch für Abschmelzbeiträge beim „Kinderzuschlag“.

Oder verstehe ich das falsch?

Danke im Voraus

Rentenonkel

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« Antwort #2467 am: 08.12.2025 13:27 »
@Rentenonkel

Erstmal danke für die Antwort. Das hilft mir den ein oder anderen Knoten im Hirn zu lösen.

Nehmen wir mal, dass das neue Besoldungsrecht spätestens März 2027 umgesetzt wird (Termin für Berlin), dann wird das über kurz oder lang auch den Bund und alle anderen Länder treffen. Man möchte ja nicht hinten an stehen und gerade für den Bereich Berlin ist das interessant, da hier Beamte aus Brandenburg und des Bundes dann auch an freien Stellen interessiert sein werden, wodurch der Stein ins rollen gebracht wird für alle anderen.

Die Kosten werden aber spätestens ab da ins unermessliche steigen, da ja die Grundbesoldung für alle angehoben werden muss. Während nach dem letzten Urteil die Beamten mit Familie profitiert haben, werden diese jetzt weniger stark profitieren, sind jetzt die Singlebeamten diejenigen, die mit höheren Summen rechnen können.

Ich hatte schon mal einen Ausblick in die Zukunft gewagt, wie ich denke, dass die Besoldungsgesetzgeber die Entscheidung umsetzen werden.

Ich halte es für sehr wahrscheinlich und auch fiskalisch nachvollziehbar, dass kurz- bis mittelfristig alle Besoldungsgesetzgeber die Familienzuschläge nach dem Wohnort differenzieren werden und deutlich steigen werden. Soweit es die Grundbesoldung anbetrifft, rechne ich am Anfang mit dem Streichen der ersten Erfahrungsstufe, möglicherweise auch mit den beiden ersten Erfahrungsstufen, und am Ende kommen ein oder vielleicht auch zwei dazu. Ob die Erfahrungsstufen gestreckt werden, oder die Gesamtanzahl vielleicht sogar reduziert wird, ist jedenfalls nicht völlig ausgeschlossen. Jedenfalls dürfte sich nach meiner Interpretation fast jeder in 2027 in einer etwas höheren Erfahrungsstufe als heute wiederfinden. Vielleicht ist das noch zu vorsichtig gerechnet, wir werden sehen. Ich unterstelle der Politik jedoch weiterhin, bei der Vielzahl von Möglichkeiten immer diejenige zu nehmen, die auf den ersten Blick die kostengünstigste zu sein scheint.

Je nachdem, für welche Lösung sich der Gesetzgeber entscheidet, wird es mal mehr und mal weniger teuer. Auf der anderen Seite ist das die Quittung dafür, dass bei den Beamten über viele Jahre zu Unrecht gespart wurde. Man darf nicht die Augen davor verschließen, dass nicht die Beamten Schuld an der Situation sind, sondern die Politik, die auf ihre eigenen Leute über mehrere Wahlperioden hinaus nicht hören wollten und so das Ausmaß der Unteralimentation immer größer wurde.

Mittel bis langfristig kann es dagegen gelingen, die Fortschreibungsprüfung weiter zu entwickeln; vielleicht auch eine Grundbesoldung von mindestens 120 % MÄE zu erwirken oder die Familienzuschläge entsprechend wieder einzufangen, um die Grundbesoldung im Umkehrschluss anheben zu müssen.

Auch hier habe ich meine Ideen dazu geäußert, wie man taktisch vorgehen könnte, andere Forenteilnehmer fokussieren sich mehr auf die Zahlen und versuchen darüber, zu argumentieren. Beides kann zum Erfolg führen. Eine Konsequenz wird jedoch aus meiner Sicht sein, dass wenn die Politik merkt, wie teuer Beamte spätestens seit dem letzten Urteil sind, und vielleicht sogar noch weitere 18,6 % RV Beitrag für den Besoldungsgesetzgeber dazu kommen, Beamte künftig wohl nur noch in den Bereichen ernannt werden, die absolut notwendig sind.

Im Sinne der Bestenauslese ist eine bessere Bezahlung jedoch mehr als sinnvoll. So sagte schon Otto von Bismarck:

Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren, bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.

@Maximus: Die lächerlichen 1,2 Mrd EUR waren nur für die Umsetzung des Urteils zu den kinderreichen Beamten, als ab 5 K und höher ;D

A10er: Das siehst Du richtig. Auch deswegen ist das Partnereinkommen verfassungsrechtlich bedenklich.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2468 am: 08.12.2025 13:27 »
@BWDH
Quelle: BVA Homepage FAQ

Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

Vielen Dank für die Hilfestellung. Die historische Integration ist mir bekannt.

Es ging mir hier um 1996. Das Sonderzuwendungsgesetz (habs gefunden lol) stammt aus 15.07.1965. Dort wurden noch 33,33 vom Hundert der für den Monat Dezember gewährten Bezüge gezahlt. Am 05.02.1974 wurde das geändert auf 100 vom Dezembergehalt. Soweit sich von 1974 bis 1996 (habe noch nichts gefunden) nichts geändert haben mag, so müsste Fr. Färber eben so gerechnet haben.

Urlaubsgeld sind wohl 150 DMark seit 1977

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2469 am: 08.12.2025 13:27 »
@AltStrG (und jeden anderen, der hier reingrätschen will)

Danke für deine Ausführungen. Du strotzt auch in deinen anderen Posts vor Selbstbewusstsein ob des Urteils. Kannst du mir bitte erklären, woher du deine Zuversicht und Positivität nimmst? Damit meine ich nicht die aktuelle Meldung aus Karlsruhe sondern die Jahre (oder Jahrzehnte) andauernde Verschleppung (anders kann man das ja nicht mehr nennen) einer aA durch alle Instanzen hindurch (und darüber hinaus). Was macht dich so sicher, dass es diesmal zu einer signifikanten Änderung kommen wird, obwohl Deutschland auf einem absteigenden Ast ist und die Kassen so klamm sind wie selten zuvor? Warum werden sich die 17 böswilligen Dienstherren diesmal nicht winden wie die Aale? Ich will das wirklich verstehen. Denn Rechtsfrieden liegt sicherlich nicht in ihrem Interesse, wenn man sich die Vergangenheit so ansieht. 

Ich habe meine Fragen in ähnlicher Weise bereits in der Vergangenheit hier gestellt. Eine Antwort habe ich nie erhalten.

Ich nehme die Zuversicht daher, weil ich als Nicht-Betroffener nüchtern auf die Sache und den Beschluss schaue. Die signifikante Änderung ist der Beschluss, der so eng gefasst ist, dass als Nächstes, wenn der Gesetzgeber nicht ausreichend reagiert, der nächste Beschluss mit einer Vollstreckungsanordnug §35 BVerfGG kommt, quasi Ersatzgesetzgeber ist. Beachte dazu auch §31 BVerfGG.

Der Großteil der  Entscheidungen des BVerfG werden als Gestaltungsurteile / Feststellungsurteile beschlossen. Die Wirkung derer entfaltet sich aus sich selbst heraus (durch Inanspruchnahme von Legislative und Exekutive)

Klamme Kassen sind KEIN Grund, Alimentation zu verhindern oder zu kürzen. Im Gegenteil.

AltStrG

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« Antwort #2470 am: 08.12.2025 13:32 »
@Julianx1: Die von Dir genannte Summe ist tatsächlich bei Deiner Familiengröße und der Dauer der Unteralimentierung eine realistische Größenordnung.

Lieber @Renkenonkel,
Nein! Sie mag vielleicht rechtlich realistisch sein. Aber faktisch ist sie utopisch. Es wird niemals zur Auszahlung solcher Summen kommen. Und das schlimme ist ja, dass wissen wir auch alle. Und Dan kann ich hier noch 200x irgendwelche Staatssekretäre von Abgeordnetenwatch verlinken.

Man muss sich ja nur mal vor Augen halten wie viele Beamte mit in der Zeit zwischen 2021 und wahrscheinlich 2026 in Pension gegangen sind. Diese müssen was Nachzahlungen angeht immer mit berechnet werden.

Das Rundschreiben vom 20.06.2021 war der taktische Supergau. Seitdem ziehen sich alle Besoldungsstellen auf das Rundschreiben zurück. Jeder Widerspruch wird sofort ruhend gestellt mit dem Hinweis auf das Rundschreiben. Es klagt also niemand.

Das BVerfG hat lediglich Fakten geschaffen für einige Länder. Zuletzt konkret für Berlin. Die haben so gar ne Frist bekommen. Aber was hat der Bund? Nichts. Der optimistische Kollege hier sagt ganz offenherzig das der DH an Recht und Gesetz gebunden ist und die Rechtsprechung des BVerfG berücksichtigen muss. Aha?! Das ist ja irgendwie nicht neu.

Aber wie der DH die Rechtsprechung erstmal auslegt und wann sagt er nicht. Das heißt, er kann erstmal ganz in Ruhe ein Besoldungsreparaturgesetz auf den Markt schmeißen dessen Verfassungsmäßigkeit zumindest fraglich ist. Und danach obliegt den Beamten erstmal die Beweislast, dass die Rechtsprechung nicht korrekt umgesetzt wurde. Und sowas kann wie wir alle wissen Jahre dauern. Jahrzehnt trau ich mich garnicht zu sagen.

Realistisch ist der DH garnicht mehr fiskalisch in der Lage die aufgelaufenen Ansprüche für die Vergangenheit abzugelten! So ehrlich müssten wir hier mal sein.

Realistisch kann er dies auch nicht in der Zukunft, wenn er alle Gebote und Prinzipien umsetzt.

   Mindestbesoldung
+ Einverdienermodell ?
+ Ämterwertigkeit ?
+ Fortschreibung ?
+ Abstandsgebot ?

Nein, glaubt das wirklich jemand dran? Also, wie würde eine Reparatur aussehen? Ich greife mit Gruppen raus. Beamte mit Familien. Niedrige Besoldungsgruppen. Da bastelt er dann und repariert etwas. Das löst nicht die Probleme. Es verschafft Zeit. Siehe NRW. Ich scheisse Beamte mit 3K+ so zu mit Geld dass alle betroffenen Familien jetzt Abos in der Trampolinhalle haben.

Dann klagen zwar die kinderlosen, aber das dauert erstmal wieder.

In der Zwischenzeit kann man sich wieder dem Lieblingsspiel der Abgeordneten widmen, dem vereinfachten Zuwendungsrecht damit MdB‘s nicht in die Verlegenheit kommen, sie hätten keine Geschenke mehr für Wahlkreise.

Und warum, wenn es anders wäre, und der Aufschrei in den Behörden angeblich soo groß ist, reden Minister nicht mit ihren betroffenen Beamten? Und nochmal, wer hat schon mal aus erster Hand Informationen, eine Stellungnahme, Prognose, Sachstand von Alex, Lars, Friedrich oder was weiß ich wem gehört?

Wir reagieren aber sofort wenn die WirtschaftsWoche mal was ablässt. Selbst die Gewerkschaften zitieren dann Zeitungen. Und die sollten doch immer an der Quelle sitzen.

Oder welches Signal sendet denn ein Vorsitzender des DBB wenn er schreibt dass ein Innenminister ihm erklärt hat das für die Zukunft gilt: „Bundesbesoldung Great again“. Und zum Jahreswechsel ist allgemeine Funkstille.

Mir ist doch auch völlig egal ob ein Referentenentwurf irgendwo in der Ressortabsprache hängen geblieben ist. Das muss man einfach mal kommunizieren. Zumindest mit den Gewerkschaften. Aber der Druck ist auch nicht da. Ich vermisse unsere Personalräte. Das Thema amtsangemessene Besoldung ist kam jemanden ein Begriff. Niemand weiß was sich dahinter verbergen soll und was für wen wirklich realistisch ist.

Ich kann den Ausführungen nicht folgen. Der Beschluss entfaltet Bindungswirkung, der Berechnungsweg ist den beteiligten Akteuren bekannt, die Anwendungsmodalitäten allen hier. Die Summen sind nicht unrealistisch. Und ein paar Milliarden haben schon andere Entscheidungen des BVerfG gekostet, das ist also kein Grund für Pessimismus.

Als Beamter hat man eben Rechte und Pflichten, dass sollte hier jedem klar sein.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2471 am: 08.12.2025 13:34 »
aber realistische Folgen wird es in der Umsetzung nicht geben.



Wer sagt das (öffentlich) und mit welcher (rechtlichen?) Begründung?

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2472 am: 08.12.2025 13:36 »
Soweit Du darauf abstellst, dass vielleicht doch nur diejenigen etwas bekommen, die einen Widerspruch eingelegt haben, ist das ein ganz anderes Problem.

Sicher sein können sich nur diejenigen, die trotz des Rundschreibens immer haushaltsjahrnah einen Antrag gestellt haben. Außerdem haben diejenigen nichts zu befürchten, denen der Dienstherr auf einen Widerspruch hin mitgeteilt haben, er verzichte für die Zukunft auf weitere.

Bei allen anderen kommt es meines Erachtens auf den politischen Willen an.

Ein "Rundschreiben" ist in der Regel kein Verwaltungsakt, sondern ein Signal in die Verwaltung, wie politisch gedacht wird. Es sei denn, es werden konkrete Normen und deren Anwendung beschrieben.

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2473 am: 08.12.2025 13:54 »
@BWDH
Quelle: BVA Homepage FAQ

Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

Vielen Dank für die Hilfestellung. Die historische Integration ist mir bekannt.

Es ging mir hier um 1996. Das Sonderzuwendungsgesetz (habs gefunden lol) stammt aus 15.07.1965. Dort wurden noch 33,33 vom Hundert der für den Monat Dezember gewährten Bezüge gezahlt. Am 05.02.1974 wurde das geändert auf 100 vom Dezembergehalt. Soweit sich von 1974 bis 1996 (habe noch nichts gefunden) nichts geändert haben mag, so müsste Fr. Färber eben so gerechnet haben.

Urlaubsgeld sind wohl 150 DMark seit 1977

1996 lag die Sonderzuwendung nur noch bei 95%. Es muss zwischenzeitlich was passiert sein.
Schau mal in den Bundestabellen/Seiten von öffentlicher dienst.info im Archiv beim Bund.
In 1996 gabs auch noch den Ortszuschlag, bitte nicht vergessen.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2474 am: 08.12.2025 13:55 »
@BWDH
Quelle: BVA Homepage FAQ

Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

Vielen Dank für die Hilfestellung. Die historische Integration ist mir bekannt.

Es ging mir hier um 1996. Das Sonderzuwendungsgesetz (habs gefunden lol) stammt aus 15.07.1965. Dort wurden noch 33,33 vom Hundert der für den Monat Dezember gewährten Bezüge gezahlt. Am 05.02.1974 wurde das geändert auf 100 vom Dezembergehalt. Soweit sich von 1974 bis 1996 (habe noch nichts gefunden) nichts geändert haben mag, so müsste Fr. Färber eben so gerechnet haben.

Urlaubsgeld sind wohl 150 DMark seit 1977

1996 lag die Sonderzuwendung nur noch bei 95%. Es muss zwischenzeitlich was passiert sein.
Schau mal in den Bundestabellen/Seiten von öffentlicher dienst.info im Archiv beim Bund.

Danke! und... scheinst recht zu haben: "1995 wurde z. B. die Sonderzuwendung von 100 % auf 95 % der Dezemberbezüge abgesenkt (Art. 4 BBVAnpG 1995)." sagt die KI.

aber ich lese das in dem Artikel nicht oder bin blind

Ortszuschlag, klar. Ich gehe strikt nach Färber vor. Die Zuschläge berücksichtige ich bereits.