@BWDH
Quelle: BVA Homepage FAQ
Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.
Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.
Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.
Vielen Dank für die Hilfestellung. Die historische Integration ist mir bekannt.
Es ging mir hier um 1996. Das Sonderzuwendungsgesetz (habs gefunden lol) stammt aus 15.07.1965. Dort wurden noch 33,33 vom Hundert der für den Monat Dezember gewährten Bezüge gezahlt. Am 05.02.1974 wurde das geändert auf 100 vom Dezembergehalt. Soweit sich von 1974 bis 1996 (habe noch nichts gefunden) nichts geändert haben mag, so müsste Fr. Färber eben so gerechnet haben.
Urlaubsgeld sind wohl 150 DMark seit 1977
1996 lag die Sonderzuwendung nur noch bei 95%. Es muss zwischenzeitlich was passiert sein.
Schau mal in den Bundestabellen/Seiten von öffentlicher dienst.info im Archiv beim Bund.
Danke! und... scheinst recht zu haben: "1995 wurde z. B. die Sonderzuwendung von 100 % auf 95 % der Dezemberbezüge abgesenkt (Art. 4 BBVAnpG 1995)." sagt die KI.
aber ich lese das in dem Artikel nicht oder bin blind
Ortszuschlag, klar. Ich gehe strikt nach Färber vor. Die Zuschläge berücksichtige ich bereits.
Kann auch früher gewesen sein, da in 1995 schon nur noch 98,04% gewährt wurden. Habe ich in öffentlicher Dienst.info. s.o. gefunden
Ich habs raus: (es ist eine Festschreibung früherer Werte)
BBVanpG 94 BGBl 2229 02.09.1994 Nr. 58
Artikel 4 Jährliche Sonderzuwendung:
"... werden in den Kalenderjahren 1994, 1995 und 1996 die für den Monat Dezember 1993 geltenden Bezüge zugrunde gelegt"
Dezember 1993 Bezüge = A2 Stufe 1 (1.560,69) = 650 DM = 100
Dezember 1994 Bezüge = A2 Stufe 1 (1.560,69) = 650 DM = 100
Dezember 1995 Bezüge = A2 Stufe 1 (1.642,91) = 617,47 DM = 94,99
Dezember 1996 Bezüge = A2 Stufe 1 (1.642,91) = 617,47 DM = 94,99
Die 95 % hab ich schonmal.
Die 98,04 müssen ein Mischwert sein, da die Tabellen ja sehr lange galten.
Ergebnis
A1-8 650 617,435
A9-A13 500 474,95