Nachdem ich mir die ganze Sache mal deutlich intensiver angeschaut habe, muss ich leider zugeben, dass auch ich mich in der Vergangenheit an ziemlich vielen Spekulationen beteiligt hatte und besser hätte einen Glühwein trinken gehen sollen.
Ich möchte dennoch den Blick etwas in die Zukunft werfen und mit Euch ein paar Dinge betrachten, die vielleicht helfen können, etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Dafür brauche ich allerdings ein paar Zahlen, deren Recherche mühselig ist und wo mir vielleicht der eine oder andere mit Zahlen helfen kann. Ich fange mal mit der Mindestbesoldung an:
I. Kennt jemand die genauen Zahlen für die private KV, die Färber zugrunde gelegt hat? Kann jemand diese ab 2007 kalenderjährlich getrennt beziffern?
II. Kann jemand die steuerliche Absetzbarkeit der KV Beiträge ab 2007, möglichst kalenderjährlich getrennt, beziffern?
Falls die Zahlen bereits vorliegen, ich die aber überlesen habe, bitte im "Grundsatzthread" einstellen.
Soweit es die Fortschreibungspflicht betrifft, ist das Ausgangsjahr 1996 insbesondere für den höheren Dienst extrem ungünstig. Hier gilt es, Argumente und Nachweise zu finden, dass zu beweisen und die Fachgerichte davon zu überzeugen, davon abzurücken.
Anfang der 90er Jahre gab es bei der Anpassung der Beamtenbesoldungen eine Abstufung nach Besoldungsgruppen. Eine solche Sparmaßnahme hat 2014 der Verfassungsgerichtshof in NRW gekippt (
https://www.verfgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2014/13_140701/index.php)
Daher dürfte es auch schon seinerzeit verfassungswidrig gewesen sein, auch wenn sich scheinbar niemand deswegen bis zum BVerfG durchgeklagt hat.
III. Kann jemand daher eine fiktive Tabelle in der Endstufe für das Jahr 1996 basteln, die unterstellt, alle Besoldungsgruppen hätten Anfang der 90er Jahre dieselbe lineare Erhöhung erhalten müssen?
In 1997 gab es ebenfalls eine grundlegende, strukturelle Reform. Zum einen wurden die bis dahin bekannten Ortszuschläge in die Grundbesoldung integriert, allerdings ist nicht wie von Frau Färber behauptet eine Altersstufe weggefallen, sondern aus 15 wurden 12 und zwischen dem 30. Lebensjahr und dem 52. Lebensjahr war man regelmäßig n einer niedrigeren Stufe.
Die Stufeneinteilung für Beamte wurde 1997 durch das Reformgesetz 1997 grundlegend geändert: Die Dienstaltersstufen wurden abgeschafft und durch die Erfahrungsstufen ersetzt, was bei vielen zu niedrigeren Bezügen führte, aber auch zu einer einheitlicheren Struktur mit kürzeren Aufstiegszeiten (zuerst 2 Jahre, dann 3/4 Jahre). Mithin hat man die höchste Stufe auch erst viel später erreicht. Daher gab es zeitweise Ausgleichszahlungen, bis die tatsächliche Besoldung die neue Besoldung erreicht hat.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1997/stufen1997.htmlDiese Verschlechterung wird derzeit bei dem Parameter Besoldungsindex nur unwesentlich abgebildet, da nur die letzte Erfahrungsstufe genommen wurde. Hat da jemand eine Idee, wie man das irgendwie transparenter darstellen kann?