Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 339175 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2790 am: 12.12.2025 10:34 »
Jemand hat hier vor einer Weile eine Sitzung aus Berlin eingestellt, auf die ich zurückkommen möchte, da sie meiner Ansicht nach (sofern ich es richtig verstehe) durchaus Sprengkraft hat.

Ich habe das Video bearbeitet, gekürzt und hier neu eingestellt:
https://www.youtube.com/watch?v=7CXl8YrP7nM&list=PLRzSk8eP5acS741rJreEP3lwSLYzcHqaq

Hört euch bitte mal genau an was der Finanzsenator Evers ab Minute 03:29 zu sagen hat!!

LG an alle BWDH

Man kann ihnen die Schmerzen fasst ansehen. Wie beim Haushälter, wenn man schon wieder einen Stift braucht. Als ging es ums eigene Geld... herrlich.

BEAliMenTER

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2791 am: 12.12.2025 10:47 »
Gebärende Person anstelle Mutter hätte man schon erwarten können von dir :-)


Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2792 am: 12.12.2025 10:57 »
Soweit es die taz betrifft, übersieht die taz, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis eben keine Grundrechte (insbesondere Streikrecht, Abordnung oder das Recht auf körperliche Unversertheit) durch Arbeitsverträge ausgehebelt werden können. Das ist an der Stelle genauso romantische Wunschvorstellung wie die Kürzung der Versorgungsbezüge.

@Hans Georg: Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung einer amtsangemessenen Versorgung genau wie bei der amtsangemessenen Besoldung einen weiten Spielraum. Diesen Spielraum kann das BVerfG nur dann rügen, wenn der Gesetzgeber seiner Pflicht evident unzureichend nachgekommen ist. Dazu bedient sich das BVerfG verschiedener Prüfmodelle. Diese sind aber weder geeignet noch dazu gedacht, mit mathematischer Exaktheit oder durch mathematisierendes Vorgehen die Amtsangemessenheit zu beziffern. Genau diesen Weg schlagen die Besoldungsgesetzgeber allerdings gerade in der jüngeren Vergangenheit ein. Was nicht passt, wird passend gedengelt oder besser gerechnet.

Der Alimentationsanspruch orientiert sich hingegen am Leistungsprinzip. Das Leistungsprinzip ist ein in Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsmäßig festgeschriebenes Grundprinzip. Demnach richtet sich der Zugang zu öffentlichen Ämtern und die Fortentwicklung im öffentlichen Dienst nach der Eignung (=persönliche, geistige, körperliche und charakterliche Eigenschaften), der Befähigung (=fachliches Wissen und berufliche Vor- und Ausbildung) und der fachlichen Leistung (=bisherige Arbeitsleistungen in praktischer Tätigkeit sowie Fachwissen und -können).

Diese Kriterien sind abschließend, wobei dem Dienstherrn aber ein Beurteilungsspielraum bei der Auslegung der Begriffe zukommt. Die Prüfkriterien des zweiten Senats sind daher nur ein verfassungsrechtliches Mittel zur Kontrolle der beamtenrechtlichen Besoldung; sie sind aber weder geeignet noch dazu bestimmt, die konkreten Alimentationsbedürfnisse sachgerecht bemessen zu wollen.

Wenn der Gesetzgeber die Höhe der Besoldung festsetzt, dann musste er diese bisher im Gesetzgebungsverfahren sachlich begründen. Diese Begründung wird nun verlagert und zwar vom Gesetzgeber zum Dienstherrn und von der Gesetzesbegründung in den Gerichtssaal. Solange es dem Dienstherrn zukünftig nicht gelingt, die Besoldung anhand der oben genannten Kriterien sachgerecht begründen, sondern nur rein mathematisierend vorgeht, um die Prüfparameter nicht zu verletzen, dürfte es ihm regelmäßig kaum mehr gelingen, die Vermutung einer Unteralimentierung zu widerlegen.

Die bisherigen Bemühungen aller Besoldungsgesetzgeber (bis auf den weitestgehend untätigen Bund) waren davon geprägt, möglichst centgenau ein Ergebnis zu treffen, nach dem die Besoldung des am schlechtesten bezahlten 4K Beamten die Mindestbesoldung erreichte. Damit wurde ein indizielles Mittel zur Identifizierung einer Verletzung der Mindestbesoldung sachwidrig zu einer materiell rechtlichen zu berechnenden Untergrenze der Alimentation.

Swen hat es mal so ausgedrückt, dass uns diese mathematisierende Betrachtung der Besoldungsgesetzgeber den Geist vernebeln und so die Sicht auf die Dinge zunehmend erschweren. Ich habe mich nach näherer Betrachtung von dem Gedanken getrennt, dass man anhand des Prüfschemas mit mathematischer Exaktheit einen richtigen Betrag errechnen kann. Auch kann ein Prüfschema nicht alle verschiedenen Lebens- und Fallkonstellationen abbilden. Ein Prüfschema soll und muss abstrakt bleiben und ist nunmal nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein Prüfschema.

Der Gesetzgeber muss stattdessen für die amtsangemessen Besoldung anhand der drei oben genannten Kriterien eine neue Basis finden. Diese Basis kann dann wieder mit Hilfe des neuen Pflichtenheftes des BVerfG auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Kommt man zu dem Ergebnis, es passt, ist alles wunderbar. Passt es nicht, muss der Besoldungsgesetzgeber wieder neu ansetzen und neu überlegen. Hier ist jedoch die Politik gefragt, die drei Kriterien mit Leben zu füllen, und die Gerichte können, wollen und dürfen der Politik nicht das Denken abnehmen, sie sind eben kein Hilfsgesetzgeber.

Dabei gilt es jetzt erstmal, und das betrachte ich zunächst als die nächste Hauptaufgabe, die Probleme bei der Betrachtung der letzten Erfahrungsstufe bei der Fortschreibungspflicht und das Jahre 1996 als Fixpunkt kritisch zu würdigen.

HumanMechanic

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2793 am: 12.12.2025 11:00 »
Kommt da evtl doch eine Verzinsung der Ansprüche in Betracht?
Leistungspflicht seit X bekannt, Rechtswidrigkeit seit X bekannt aber keine zeitnahe Korrektur…
Und spätestens mit dem letzten veröffentlichten Entwurf (2024?) oder mit dem Beginn der Arbeit an diesem sind die ersten beiden Punkte ja gegeben… und zeitnahe Korrektur ist ja bis heute nicht erfolgt.

Begründet das evtl einen Zinsanspruch?

Damit wäre der Druck auf die DH ja enorm höher als bisher angenommen…

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2794 am: 12.12.2025 11:02 »
Glaub mir, die 6% Verzinsung lassen sich jedes Jahr viele schmecken. Eigentlich...wenn du im Anspruchszeitraum 3 oder mehr Kinder hattest, kann dir nix besseres passieren, als dass die AA noch dauert :) Nen besseren Bausparer gibts nicht und mehr Zinsen nur mit Risikoanlage.

...wollt ich nur nochmal fuer 'nen Freund streuen :D Offiziell gibts noch nix, aber unser lieber Herr Evers ausm Video hat einen (Kardinals-)Fehler bei https://youtu.be/7CXl8YrP7nM?list=PLRzSk8eP5acS741rJreEP3lwSLYzcHqaq&t=209 gemacht

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2795 am: 12.12.2025 11:04 »
Gebärende Person anstelle Mutter hätte man schon erwarten können von dir :-)

Ich war kurz davor, bis ich dachte ... "Ne Moment mal, auch die Mutter/gebärende Person ( ;)) könnte ja die Beamtin sein und der andere Elternteil bekommt als Hausfrau/-mann die Kindererziehungszeiten aufgrund übereinstimmender Erklärung zugewiesen."

Ich habe das Video bearbeitet, gekürzt und hier neu eingestellt:
https://www.youtube.com/watch?v=7CXl8YrP7nM&list=PLRzSk8eP5acS741rJreEP3lwSLYzcHqaq

Hört euch bitte mal genau an was der Finanzsenator Evers ab Minute 03:29 zu sagen hat!!

Man kann ihnen die Schmerzen fasst ansehen. Wie beim Haushälter, wenn man schon wieder einen Stift braucht. Als ging es ums eigene Geld... herrlich.


Aber mal diesbezüglich ganz ernst: Hat jemand eine Idee wie der Senator auf diese Idee kommt? Im Beschluss vom 17.09.2025 steht doch nichts zu einer "vom Gericht angesetzte sechsprozentigen Jahresverzinsung". Sowas haut ein Minister/Senator doch nicht ohne Grund einfach mal raus, wenn es keine Grundlage gibt. Der Berliner Senat wirkt zwar manchmal eine Ameteurveranstaltung, aber sowas passiert selbst da nicht.

Das wäre natürlich der Jackpot! Dann würde die Reparatur überall auch plötzlich ganz schnell gehen und das ewige
Zitat
Wir müssen den Beschluss erstmal sorgsam (und laaaaaaange) analysieren bevor es auch nur einen Cent gibt.

würde eine

Zitat
"Hier habe ihr schonmal 95% von dem Betrag der absolut unstreitig (Mindestbesoldung; Mindestbetrag, welcher notwendig ist, damit nur noch ein Parameter gerissen ist), damit wir den Betrag nicht mehr verzinsen müssen. Um den Rest kümmern wir uns später gesondert."

Staatsdiener1969

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2796 am: 12.12.2025 11:06 »
Unser tägliches Beamtenbashing gib uns heute:

https://taz.de/Deutsches-Beamtentum/!6134622/

Der aktuelle Beschluss wird sogar erwähnt, aber nur so, dass es zum Argument passt.

Der Fehler ist simpel: Der Staat hat faktisch rund 20 Billionen Euro Schulden. Diese sind gut versteckt und werden uns in den kommenden Jahren mit voller Wucht treffen. Das sogenannte Sondervermögen von einer Billion Euro war bei Amtsantritt faktisch bereits verplant und ist bis heute nicht einmal auf der Schuldenuhr sichtbar.

Statt strukturelle Probleme zu lösen, wird bei jeder Krise neues Geld geschaffen. Die Folge ist eine massive Entwertung des Euro. Die Arbeitskosten für einen durchschnittlichen Handwerksbetrieb liegen inzwischen bei rund 100 Euro pro Stunde. Vor diesem Hintergrund den Beamten pauschal Gier zu unterstellen, ist realitätsfremd.

Was allerdings stimmt: Wir brauchen nicht diese Anzahl an Beamten. Es müsste endlich jemand mit echter Durchgriffs­kompetenz in die Ministerien und Behörden gehen und unabhängig prüfen, welche Stellen notwendig sind und welche keinen Mehrwert liefern. Solange sich Abteilungen selbst „gesundschrumpfen“ sollen, wird nirgends ernsthaft eingespart. Vielleicht auch 2-3 Millionen Gäste weniger und die Geschenke ins Ausland einstellen. Dann gibt es vielleicht Hoffnung.

Das wird aber auch schon erzählt, seit ich auf der Welt bin, irgendwann müssen wir das zurückzahlen. Wenn man aber nachschaut hat keine Generation "Schulden" zurück gezahlt. OK, stimmt nicht ganz Schäuble hat 5 Jahre abgebaut, aber da ging viel auf die Substanz (Brücken, Infrastruktur etc) und da hätte man das Geld zum Zinssatz 0 bekommen können. Wir hatten schon Zinsen die waren 4 mal so hoch. Bin kein Mathematiker aber das müsste bedeutet bei einem Viertel der ausgegeben Staatsanleihen hatten wir die gleiche Zinsbelastung wie jetzt. 1990 war Deutschland bei ca. 550 Mrd und um die 9% also ähnliche Zinszahlungen wie jetzt. Woher soll den Wachstum kommen wenn die im Umlauf befindliche Menge an Geld verknappt wird. Die Zeiten, dass sich das Ausland für uns verschuldet, scheinen zu Ende zu gehen.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2797 am: 12.12.2025 11:08 »
Jemand hat hier vor einer Weile eine Sitzung aus Berlin eingestellt, auf die ich zurückkommen möchte, da sie meiner Ansicht nach (sofern ich es richtig verstehe) durchaus Sprengkraft hat.

Ich habe das Video bearbeitet, gekürzt und hier neu eingestellt:
https://www.youtube.com/watch?v=7CXl8YrP7nM&list=PLRzSk8eP5acS741rJreEP3lwSLYzcHqaq

Hört euch bitte mal genau an was der Finanzsenator Evers ab Minute 03:29 zu sagen hat!!

LG an alle BWDH

Wie kommt Herr Evers auf eine Verzinsung? Haben wir das alle überlesen? :o

Das ist die Frage

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2798 am: 12.12.2025 11:09 »
@Malkav

Vielleicht liegt diesem Mann ja bereits die sagenumwobene 700 Seiten starke und damit erweiterte Beschlussakte vor, von der man hier schon gemunkelt hat. Wäre das möglich?

Staatsdiener1969

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2799 am: 12.12.2025 11:11 »
Unser tägliches Beamtenbashing gib uns heute:

https://taz.de/Deutsches-Beamtentum/!6134622/

Der aktuelle Beschluss wird sogar erwähnt, aber nur so, dass es zum Argument passt.

Der Fehler ist simpel: Der Staat hat faktisch rund 20 Billionen Euro Schulden. Diese sind gut versteckt und werden uns in den kommenden Jahren mit voller Wucht treffen. Das sogenannte Sondervermögen von einer Billion Euro war bei Amtsantritt faktisch bereits verplant und ist bis heute nicht einmal auf der Schuldenuhr sichtbar.

Statt strukturelle Probleme zu lösen, wird bei jeder Krise neues Geld geschaffen. Die Folge ist eine massive Entwertung des Euro. Die Arbeitskosten für einen durchschnittlichen Handwerksbetrieb liegen inzwischen bei rund 100 Euro pro Stunde. Vor diesem Hintergrund den Beamten pauschal Gier zu unterstellen, ist realitätsfremd.

Was allerdings stimmt: Wir brauchen nicht diese Anzahl an Beamten. Es müsste endlich jemand mit echter Durchgriffs­kompetenz in die Ministerien und Behörden gehen und unabhängig prüfen, welche Stellen notwendig sind und welche keinen Mehrwert liefern. Solange sich Abteilungen selbst „gesundschrumpfen“ sollen, wird nirgends ernsthaft eingespart. Vielleicht auch 2-3 Millionen Gäste weniger und die Geschenke ins Ausland einstellen. Dann gibt es vielleicht Hoffnung.

Aja

Pflichtaufgabe:
-Beamte Besolden

Freiwillige Aufgaben:
-Radwege in Peru
-Feministische Außenpolitik
-Finanzierung der "Gäste" aus Afrika und Ukraine

Wenn man, um dem eigenen Narzissmus zu fröhnen und sich im Wolkenkuckucksheim einer Eliten-Blase bescheuerte Aufgaben ausdenkt um "virtue signaling" zu betreiben und von seinesgleichen Wiedergewählt zu werden, dann geht das so lange gut, bis a) das Geld alle ist und b) die Erinnerung aus Karlsruhe kommt, das Pflichtaufgaben eben solche sind und sich der andere Kokolores aus dem Haushalt so lange heraus zu halten hat, bis diese Aufgaben erfüllt sind. Wer das nicht wahrhaben will, muss eben mit dem Fahrstuhl den Elfenbeinturm herunter.
Asly ist auch eine Pflichtaufgabe aus dem Grundgesetz.
Radwege in Peru von einem CSU Minister abgeschlossen. Ein großer Teil über Kredite die zurück gezahlt werden müssen und auch deutsche Firmen die über Export indirekt daran verdienen, aber es liest sich halt so schön plakativ


AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2800 am: 12.12.2025 11:31 »
@Malkav

Vielleicht liegt diesem Mann ja bereits die sagenumwobene 700 Seiten starke und damit erweiterte Beschlussakte vor, von der man hier schon gemunkelt hat. Wäre das möglich?

Nur kurz, da ich gleich in den Flieger steige:

Noch habe ich (und andere) die Prozessakte nicht gesehen, aber es wird sie geben. Das ist sicher. Und ich bin mir auch sicher, dass Hr. Evers die Verzinsung im Rahmen der Prozesszinsen meint, nicht die Verzinsung aus § 49 Abs. 5 BeamtVG, welche bei Zahlungsstörungen oder -verzögerungen eintritt.

Wenn zudem das BVerfG oder Hr. Evers selber den Anspruch der PROZESSzinsen an Klage ODER Widerspruch (!) bindet, dann umso besser. Wäre aber in Hinsicht auf die Widerspruch juristisches Neuland und wird weitere Rechtsprechung nach sich ziehen.

Beachte zudem: Prozesszinsen erst nach Klageerhebung.

ebse

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« Antwort #2801 am: 12.12.2025 11:31 »
Heute hat mein Personalratsvorsitzende mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass das BMI Ende Januar 2026 einen neuen Referentenentwurf, angepasst an die neue Rechtsprechung, vorlegen will.

Na dann schauen wir mal...... 

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2802 am: 12.12.2025 11:32 »
Unser tägliches Beamtenbashing gib uns heute:

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Der aktuelle Beschluss wird sogar erwähnt, aber nur so, dass es zum Argument passt.

Der Fehler ist simpel: Der Staat hat faktisch rund 20 Billionen Euro Schulden. Diese sind gut versteckt und werden uns in den kommenden Jahren mit voller Wucht treffen. Das sogenannte Sondervermögen von einer Billion Euro war bei Amtsantritt faktisch bereits verplant und ist bis heute nicht einmal auf der Schuldenuhr sichtbar.

Statt strukturelle Probleme zu lösen, wird bei jeder Krise neues Geld geschaffen. Die Folge ist eine massive Entwertung des Euro. Die Arbeitskosten für einen durchschnittlichen Handwerksbetrieb liegen inzwischen bei rund 100 Euro pro Stunde. Vor diesem Hintergrund den Beamten pauschal Gier zu unterstellen, ist realitätsfremd.

Was allerdings stimmt: Wir brauchen nicht diese Anzahl an Beamten. Es müsste endlich jemand mit echter Durchgriffs­kompetenz in die Ministerien und Behörden gehen und unabhängig prüfen, welche Stellen notwendig sind und welche keinen Mehrwert liefern. Solange sich Abteilungen selbst „gesundschrumpfen“ sollen, wird nirgends ernsthaft eingespart. Vielleicht auch 2-3 Millionen Gäste weniger und die Geschenke ins Ausland einstellen. Dann gibt es vielleicht Hoffnung.

Aja

Pflichtaufgabe:
-Beamte Besolden

Freiwillige Aufgaben:
-Radwege in Peru
-Feministische Außenpolitik
-Finanzierung der "Gäste" aus Afrika und Ukraine

Wenn man, um dem eigenen Narzissmus zu fröhnen und sich im Wolkenkuckucksheim einer Eliten-Blase bescheuerte Aufgaben ausdenkt um "virtue signaling" zu betreiben und von seinesgleichen Wiedergewählt zu werden, dann geht das so lange gut, bis a) das Geld alle ist und b) die Erinnerung aus Karlsruhe kommt, das Pflichtaufgaben eben solche sind und sich der andere Kokolores aus dem Haushalt so lange heraus zu halten hat, bis diese Aufgaben erfüllt sind. Wer das nicht wahrhaben will, muss eben mit dem Fahrstuhl den Elfenbeinturm herunter.
Asly ist auch eine Pflichtaufgabe aus dem Grundgesetz.
Radwege in Peru von einem CSU Minister abgeschlossen. Ein großer Teil über Kredite die zurück gezahlt werden müssen und auch deutsche Firmen die über Export indirekt daran verdienen, aber es liest sich halt so schön plakativ

Asyl natürlich nur für Berechtigte. Und unberechtigte natürlich sofort ausgewiesen. Nur wer macht das gerade? Beamte in A9, die bei der komplexen Rechtslage eigentlich A12 bekommen sollten. Aber was bekommen Sie? Zielkonflikte irgendwer? jaja

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2803 am: 12.12.2025 11:34 »
Vielleicht liegt diesem Mann ja bereits die sagenumwobene 700 Seiten starke und damit erweiterte Beschlussakte vor, von der man hier schon gemunkelt hat. Wäre das möglich?

Wer nicht fragt bleibt dumm  :)

Habe jetzt einfach mal übers Kontaktformular bei der Senatsverwaltung für Finanzen angefragt, was die Grundlage für diese öffentliche Äußerung des Senators war, da ich als dummer kleiner Bürger ( ::)) im Beschluss des BVerfG vom 17.09.25 leider nichts finden konnte.

Irgendetwas werden Sie wohl antworten ... ich bin echt gespannt  ;)

abi

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« Antwort #2804 am: 12.12.2025 11:43 »
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Der aktuelle Beschluss wird sogar erwähnt, aber nur so, dass es zum Argument passt.

Der Fehler ist simpel: Der Staat hat faktisch rund 20 Billionen Euro Schulden. Diese sind gut versteckt und werden uns in den kommenden Jahren mit voller Wucht treffen. Das sogenannte Sondervermögen von einer Billion Euro war bei Amtsantritt faktisch bereits verplant und ist bis heute nicht einmal auf der Schuldenuhr sichtbar.

Statt strukturelle Probleme zu lösen, wird bei jeder Krise neues Geld geschaffen. Die Folge ist eine massive Entwertung des Euro. Die Arbeitskosten für einen durchschnittlichen Handwerksbetrieb liegen inzwischen bei rund 100 Euro pro Stunde. Vor diesem Hintergrund den Beamten pauschal Gier zu unterstellen, ist realitätsfremd.

Was allerdings stimmt: Wir brauchen nicht diese Anzahl an Beamten. Es müsste endlich jemand mit echter Durchgriffs­kompetenz in die Ministerien und Behörden gehen und unabhängig prüfen, welche Stellen notwendig sind und welche keinen Mehrwert liefern. Solange sich Abteilungen selbst „gesundschrumpfen“ sollen, wird nirgends ernsthaft eingespart. Vielleicht auch 2-3 Millionen Gäste weniger und die Geschenke ins Ausland einstellen. Dann gibt es vielleicht Hoffnung.

Aja

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Wenn man, um dem eigenen Narzissmus zu fröhnen und sich im Wolkenkuckucksheim einer Eliten-Blase bescheuerte Aufgaben ausdenkt um "virtue signaling" zu betreiben und von seinesgleichen Wiedergewählt zu werden, dann geht das so lange gut, bis a) das Geld alle ist und b) die Erinnerung aus Karlsruhe kommt, das Pflichtaufgaben eben solche sind und sich der andere Kokolores aus dem Haushalt so lange heraus zu halten hat, bis diese Aufgaben erfüllt sind. Wer das nicht wahrhaben will, muss eben mit dem Fahrstuhl den Elfenbeinturm herunter.
Asly ist auch eine Pflichtaufgabe aus dem Grundgesetz.
Radwege in Peru von einem CSU Minister abgeschlossen. Ein großer Teil über Kredite die zurück gezahlt werden müssen und auch deutsche Firmen die über Export indirekt daran verdienen, aber es liest sich halt so schön plakativ

Asyl natürlich nur für Berechtigte. Und unberechtigte natürlich sofort ausgewiesen. Nur wer macht das gerade? Beamte in A9, die bei der komplexen Rechtslage eigentlich A12 bekommen sollten. Aber was bekommen Sie? Zielkonflikte irgendwer? jaja

Es liegt doch beim Gesetzgeber die Prioritäten der Ausgaben zu setzten. Möglichkeiten sind vielfältig, so z.B. das Individualrecht auf Asyl zu verändern, Austritt aus der Genfer Flüchtlingskonvention etc. um hier zu Einsparungen zu kommen. Ebenso wären vielfältige Möglichkeiten gegeben, wie z.B. nach ablehnendem Asylbescheid die Zahlungen und den Aufenthalt zu beenden (Grenzübertrittsbescheinigung), wäre das kostengünstigere Mittel als Abschiebungen. Aber: Das ist Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Exekutive. Wäre m.E. immer der erste Schritt des neuen Gesetzgebers, die Ausgaben, Einsparungen zu sondieren und danach eine Priorisierung/Depriorisierung abzustimmen, die sich nach den "Must have" und später den "nice to have" im Grundsatz orientiert.