Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Böswilliger Dienstherr

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 19:25Um noch mal kurz die Absurdität der Schwan-Methodik in ihrer gesamten Tragweite aufzuzeigen, habe ich Folgendes gemacht:

Ich habe die impliziten Jahresbruttobesoldungen berechnet, die sich ergeben hätten, wenn Swen Recht hätte und der Besoldungsindex für einen Berliner R1-Richter tatsächlich die angegebenen Werte aus dem ZBR-Aufsatz gehabt hätte. Basis ist dabei wie immer das Jahr 2003 mit einer Besoldung von 59.524,33 € (= Indexwert 100 %).

[Ich wollte zunächst eigentlich auch noch die Werte für 2019 bis 2021 ergänzen (die im Papier nicht enthalten sind), aber irgendetwas in mir hat sich dann doch zu sehr dagegen gesträubt, den mathematischen Unsinn auch noch "aktiv" zu unterstützen..]

Wie heißt es immer so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte..  :)



Und hier noch in groß: Link

Soviel zum thema TATSÄCHLICHE Werte. SPITZ Ausrechnung. EXAKTE Erhöhungspunkte. Ich kann nicht mehr

MoinMoin

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 18:25Und dann müssten wir doch auch das Verhältnis bilden können von (a) Fläche der Divergenz zwischen blau und orange zu (b) Fläche unterhalb des blauen Graphen.

Muss doch mit Integralrechnung möglich sein. Und dann sollten sich doch die bisherigen Zahlen bestätigen.
Um den aufgelaufen Schaden, der durch die dumpe nur ProzentzahlIndexiereung im Januar gegenüber der Spitzausrechnung mit den jahressummen zu ermitteln, muss man nur die Summe der Differenzen der beiden Index addieren und mit dem Basisbetrag multiplizieren.

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 19:25Um noch mal kurz die Absurdität der Schwan-Methodik in ihrer gesamten Tragweite aufzuzeigen, habe ich Folgendes gemacht:
Wie absurd die Methodik ist, zeigt sich doch, wenn man 1% Erhöhung im Januar mit 12 % im Dezember vergleicht.
Da haben nach Schwan plötzlich beide gleich viel auf dem Konto  ::)

maxg

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 17:09Nein, ganz im Gegenteil, es besteht ein (massiver) Dissens!
(...)
In den Jahren 2004 bis 2018 gab es in der Tat eine kumulierte Differenz von 8.857,71 €, siehe Punkt 3 oben.

Im Jahr 2021 betrug hingegen die Besoldung sowohl tatsächlich als auch fiktiv exakt 85.104,36 €, so dass logischerweise sowohl der fiktive als auch der tatsächliche Besoldungsindex den Wert 142,97 % hatten.

Diese Kritik entbehrt wie gezeigt jeglicher Grundlage und die modifizierte Methodik aus dem ZBR-Beitrag ist grober mathematischer Unfug.

Wie gesagt, in diesem Punkt sind wir uns einig. Das ist genau der Grund, warum ich dir immer und immer wieder deinen mathematischen Denkfehler vor Augen führe.

Danke! In der Sache und im Ton nahezu perfekt geschrieben. Ich wünsche, ich könnte es ansatzweise auf diesem Niveau ebenfalls in die Tastatur hauen ;-)

Und an Swen nun auch von mir die dringende Bitte, noch einmal in Ruhe und möglichst ergebnisoffen diese Gedankengänge nachzuvollziehen.

Die Konzentration auf die vermeintlichen Verluste wegen unterjähriger Besoldungserhöhung lenkt zu sehr von den eigentlichen Fragestellungen ab. "Vermeintlich", weil es keinen Anspruch auf eine Besoldungserhöhung zum 01.01. jeden Jahres gibt und das BVerfG ja in seiner Berechnung der jährlichen Besoldungsindices die jeweilige Erhöhung  folgerichtig nur im monats-proportionalen Anteil einbezogen hat (ab dem Folgejahr dann aber BVerfGBeliever- und Durgi-konform in voller Höhe plus dann wieder der Anteil der neuen Erhöhung).

MoinMoin

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Gestern um 19:10Also, das find ich jetzt wirklich lächerlich, bis peilich berührt zum Fremdschämen. Ich wusste ja, dass er falsch liegt, aber auf solch einer, seine Bildungsebene weit unterschreitenden Ebene ist wahrlich der Schlag auf den Boden des Fasses.
Das was mich zum Fremdschämen bringt, ist wie solche Mathematik einem Review überstehen konnte.

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:38Wie absurd die Methodik ist, zeigt sich doch, wenn man 1% Erhöhung im Januar mit 12 % im Dezember vergleicht.
Da haben nach Schwan plötzlich beide gleich viel auf dem Konto  ::)
Richtig, ins Folgejahr starten sie "nach Schwan" (angeblich) mit der gleichen Besoldung.

GoodBye

Alles wie zu guten 115%-Zeiten hier, man schlägt sich bei den Zahlen die Köpfe ein.

Spielraum des Gesetzgebers ist hier m.E. übrigens garnichts. Das BVerfG hat nur mit der Stufe eine schöne Arbeitserleichterung geschaffen, und für die Beamten eine nette Hürde.

Verfassungsrechtlich interessiert mich Stufe 2, zu der wird aber ja nichts gesagt, weil sich alle an den anderen Punkten abarbeiten.

G45t1337

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:38Wie absurd die Methodik ist, zeigt sich doch, wenn man 1% Erhöhung im Januar mit 12 % im Dezember vergleicht.
Da haben nach Schwan plötzlich beide gleich viel auf dem Konto  ::)


Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:38Wie absurd die Methodik ist, zeigt sich doch, wenn man 1% Erhöhung im Januar mit 12 % im Dezember vergleicht.
Da haben nach Schwan plötzlich beide gleich viel auf dem Konto  ::)


Ich bin verwirrt, ist mein Taschenrechner kaputt?

Fall A: 1 % Erhöhung ab Januar

Monatsgehalt ganzjährig:
101,00 €

Jahresgehalt:
12 × 101,00 € = 1.212,00 €



Fall B: 12 % Erhöhung erst im Dezember
   •   Januar–November: 11 × 100,00 € = 1.100,00 €
   •   Dezember: 112,00 €

Jahresgehalt:
1.100,00 € + 112,00 € = 1.212,00 €

MoinMoin



Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 18:43Ich würde die vom ZBR-Beitrag vorgeschlagene Methodik übrigens genauso vorschlagen, wenn sie zu erheblich niedrigeren Parameterwerten führte und die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erheblich höheren. Denn aus den genannten Gründen betrachte ich jene Methodik als nicht sachgerecht, wobei es mir dabei gänzlich egal ist, welche Werte sie auswirft. Ich habe mich mit ihr in der Vergangenheit recht umfangreich beschäftigt. Würde ich sie mit einem Gegenstand vergleichen, fällt mir als Vergleichsgegenstand ein Flummi ein. Man lässt ihn faktisch identisch fallen, aber er hopst dann in alle Richtungen und also immer anders. Darauf lässt sich aber kein Recht bauen. So jedenfalls ist mein Eindruck.
Kannst du bitte in dem Zusammenhang dieses Szenario mal erläutern:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg436747.html#msg436747
Zitat von: MoinMoin in 10.01.2026 13:21Man kann es auch mal andersherum betrachten um zu erkennen, dass da was mit dem ZBR-Index "faul" ist für eine Interpretation der Besoldungsdaten und der Wirkung von unterjährigen Zahlungen.

A bekommt 1% Erhöhung im Januar und B bekommt 12% im Dezember. In den Folgejahren bekommen beide keine Erhöhung. Gehalt 1000 monatlich im Jahr 0 (Also Jahresgehalt 12000€)
Wie hoch wäre der Besoldungindex? Wie hoch die Besoldung ?
Wie bei der ZBR-Methodik?


Jahre  BesoldungA  BesoldungB  BasisindexA  ZBR-MethodikA BasisindexB  ZBR-MethodikB
Jahr 1  12120€          12120€        1.01                  1.01?                  1.01                  1.01?
Jahr 2  12120€          13440€        1.01                  1.01?                  1.12                  1.01?
Jahr 3  12120€          13440€        1.01                  1.01?                  1.12                  1.01?

Wenn ich also die ZBR Methodik richtig interpretiert habe, dann suggeriert diese, dass zwischen A und B kein Besoldungsunterschied ist.


Und kannst du uns erklären, ob ich da dein SchwanIndex falsch berechnet habe und wie ich ihn deuten soll?
Nur damit ich diese Mathematik die dort verwendet wird verstehe.

Ich sehe da ein Diff von ~11% im Index zwischen diesen beiden Zahlungen für Schwan ist 0% im Index
obwohl 1320€ mehr gezahlt wird?


cyrix42

Zitat von: G45t1337 in Gestern um 19:53Ich bin verwirrt, ist mein Taschenrechner kaputt?

Fall A: 1 % Erhöhung ab Januar

Monatsgehalt ganzjährig:
101,00 €

Jahresgehalt:
12 × 101,00 € = 1.212,00 €



Fall B: 12 % Erhöhung erst im Dezember
    •    Januar–November: 11 × 100,00 € = 1.100,00 €
    •    Dezember: 112,00 €

Jahresgehalt:
1.100,00 € + 112,00 € = 1.212,00 €

Korrekt, wenn man nur die Zahlungen im aktuellen Jahr betrachtet. Und jetzt schaue dir an, was im nächsten Jahr passiert; etwa, wenn dann wieder im ersten Szenario am 01.01. eine Lohnerhöhung um 1% (auf dann 102,01€) erfolgt; und im anderen Januar-November keine Erhöhung stattfindet (also weiterhin 112€ gezahlt werden) und erst wieder im Dezember 12% Erhöhung dazu kommen (also auf dann 125,44€). Haben beide Szenarien gleich viel zur Auszahlung gebracht, obwohl das der identische Schwan-Index suggeriert?

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: GoodBye in Gestern um 19:46Alles wie zu guten 115%-Zeiten hier, man schlägt sich bei den Zahlen die Köpfe ein.

Spielraum des Gesetzgebers ist hier m.E. übrigens garnichts. Das BVerfG hat nur mit der Stufe eine schöne Arbeitserleichterung geschaffen, und für die Beamten eine nette Hürde.

Verfassungsrechtlich interessiert mich Stufe 2, zu der wird aber ja nichts gesagt, weil sich alle an den anderen Punkten abarbeiten.

Mich interessiert auch Stufe 2 weil ich sie im Gegensatz und im Zusammenspiel mit Stufe 1 (mindestAli) noch nicht verstanden habe.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: G45t1337 in Gestern um 19:53Ich bin verwirrt, ist mein Taschenrechner kaputt?

Fall A: 1 % Erhöhung ab Januar

Monatsgehalt ganzjährig:
101,00 €

Jahresgehalt:
12 × 101,00 € = 1.212,00 €



Fall B: 12 % Erhöhung erst im Dezember
   •   Januar–November: 11 × 100,00 € = 1.100,00 €
   •   Dezember: 112,00 €

Jahresgehalt:
1.100,00 € + 112,00 € = 1.212,00 €

Der Taschenrechner stimmt Elitegast. Als Fortführung empfehle ich:

Nachteil_10J = 0,11 * M * ((1,01^10 - 1) / 0,01)

Wobei M = Monatsgehalt

Meistens läuft das auf ein einmaliges Monatsgehalt mal 1,15 grob hinaus

Also exakt das was hier viele außer einer bereits so errechnet haben. Da ,,kumuliert" gar nichts. Ende der Durchsage zu dem Thema von mir.

ParagraphenReiter2026

Es lässt sich unter Umständen sogar ein Beispiel finden, bei dem nach der Schwan-Methodik trotz Steigerung der Besoldung der Besoldungsindex sinkt.

Spätestens hier wäre es dann so absurd, dass auch der Letzte den Fehler erkennt.

Schade finde ich, dass Swen nur noch Durgi antwortet obwohl es genügend Foren-Mitglieder gibt, die in einem angemessenen Ton sowie gut und ausführlich begründet haben, wo der Fehler liegt. Aber... keine Antwort

Und von Durgi finde ich es schade, dass er sich mit Swen auf einer Meta-Ebene austauscht ohne einmal klar zu benennen, dass die Berechnung mathematisch falsch ist. Vielleicht würde Swen dann zuhören.

Und ich möchte anmerken:

- Wir haben Swens Beispiele genommen und explizit an konkreten Stellen mit konkreten Zahlen auf die Fehler hingewiesen

- Swen hat nicht eines der hier durch unterschiedliche Nutzer aufgezeigten konkreten Beispiele aufgegriffen und uns in keinem Fall einen konkreten Fehler mithilfe konkreter Zahlen aufgezeigt




netzguru

Hallo zusammen,

ein Frage an alle:
Es wird vor und zurück gerechnet.
Ein Ergebnis steht leider noch aus.
Was sollte/muss ein Beamter 1-4K vo A4 - A16 min. erhalten.
Und das Ganze in Tabellenform.

Ich sehe nur es wird über verschiedene Weg/Rechnenarten und Begründungen versucht eine nicht a.A. nachzuweisen.
Soweit ich gesehen habe ist der Nachweis bis A11 da.

Mit keiner einzigen Zeile habe ich etwas gelesen, was es an Besoldung geben sollte, außer 2,3*0,8 für 4K, was ich daraus erkenne läuft es auf eine Einheitsbesoldung bis A 11 raus.

Gibt es überhaupt schon eine grobe Berechnung z.B. A6, A8, A10 4K
Es gibt auch sogut wie KEINE Info, was aus Pensionäre werden soll.
2,3*0,8*0,71 = Sozialhilfe

Gruß
netzguru

Maximus

Zitat von: ParagraphenReiter2026 in Gestern um 22:39Schade finde ich, dass Swen nur noch Durgi antwortet obwohl es genügend Foren-Mitglieder gibt, die in einem angemessenen Ton sowie gut und ausführlich begründet haben, wo der Fehler liegt. Aber... keine Antwort

Swens Tag hat auch nur 24 Stunden. Er kann nicht auf jede Äußerung eingehen. Was macht man in solch einer Situation. Es ist wie in einer Schlacht, die man droht zu verlieren...Man sucht sich den stärksten Gegener aus, um noch das Blatt zu wenden. In Durgi hat Swen einen ebenbürdigen "(End)Gegner" gefunden. Also jemand, der ihm intellektuell und rethorisch gewachsen ist.

Ich denke,  in solch einer Situation würde jeder von uns so vorgehen...