Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

cyrix42

Zitat von: G45t1337 in Heute um 19:53Ich bin verwirrt, ist mein Taschenrechner kaputt?

Fall A: 1 % Erhöhung ab Januar

Monatsgehalt ganzjährig:
101,00 €

Jahresgehalt:
12 × 101,00 € = 1.212,00 €



Fall B: 12 % Erhöhung erst im Dezember
    •    Januar–November: 11 × 100,00 € = 1.100,00 €
    •    Dezember: 112,00 €

Jahresgehalt:
1.100,00 € + 112,00 € = 1.212,00 €

Korrekt, wenn man nur die Zahlungen im aktuellen Jahr betrachtet. Und jetzt schaue dir an, was im nächsten Jahr passiert; etwa, wenn dann wieder im ersten Szenario am 01.01. eine Lohnerhöhung um 1% (auf dann 102,01€) erfolgt; und im anderen Januar-November keine Erhöhung stattfindet (also weiterhin 112€ gezahlt werden) und erst wieder im Dezember 12% Erhöhung dazu kommen (also auf dann 125,44€). Haben beide Szenarien gleich viel zur Auszahlung gebracht, obwohl das der identische Schwan-Index suggeriert?

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: GoodBye in Heute um 19:46Alles wie zu guten 115%-Zeiten hier, man schlägt sich bei den Zahlen die Köpfe ein.

Spielraum des Gesetzgebers ist hier m.E. übrigens garnichts. Das BVerfG hat nur mit der Stufe eine schöne Arbeitserleichterung geschaffen, und für die Beamten eine nette Hürde.

Verfassungsrechtlich interessiert mich Stufe 2, zu der wird aber ja nichts gesagt, weil sich alle an den anderen Punkten abarbeiten.

Mich interessiert auch Stufe 2 weil ich sie im Gegensatz und im Zusammenspiel mit Stufe 1 (mindestAli) noch nicht verstanden habe.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: G45t1337 in Heute um 19:53Ich bin verwirrt, ist mein Taschenrechner kaputt?

Fall A: 1 % Erhöhung ab Januar

Monatsgehalt ganzjährig:
101,00 €

Jahresgehalt:
12 × 101,00 € = 1.212,00 €



Fall B: 12 % Erhöhung erst im Dezember
   •   Januar–November: 11 × 100,00 € = 1.100,00 €
   •   Dezember: 112,00 €

Jahresgehalt:
1.100,00 € + 112,00 € = 1.212,00 €

Der Taschenrechner stimmt Elitegast. Als Fortführung empfehle ich:

Nachteil_10J = 0,11 * M * ((1,01^10 - 1) / 0,01)

Wobei M = Monatsgehalt

Meistens läuft das auf ein einmaliges Monatsgehalt mal 1,15 grob hinaus

Also exakt das was hier viele außer einer bereits so errechnet haben. Da ,,kumuliert" gar nichts. Ende der Durchsage zu dem Thema von mir.

ParagraphenReiter2026

Es lässt sich unter Umständen sogar ein Beispiel finden, bei dem nach der Schwan-Methodik trotz Steigerung der Besoldung der Besoldungsindex sinkt.

Spätestens hier wäre es dann so absurd, dass auch der Letzte den Fehler erkennt.

Schade finde ich, dass Swen nur noch Durgi antwortet obwohl es genügend Foren-Mitglieder gibt, die in einem angemessenen Ton sowie gut und ausführlich begründet haben, wo der Fehler liegt. Aber... keine Antwort

Und von Durgi finde ich es schade, dass er sich mit Swen auf einer Meta-Ebene austauscht ohne einmal klar zu benennen, dass die Berechnung mathematisch falsch ist. Vielleicht würde Swen dann zuhören.

Und ich möchte anmerken:

- Wir haben Swens Beispiele genommen und explizit an konkreten Stellen mit konkreten Zahlen auf die Fehler hingewiesen

- Swen hat nicht eines der hier durch unterschiedliche Nutzer aufgezeigten konkreten Beispiele aufgegriffen und uns in keinem Fall einen konkreten Fehler mithilfe konkreter Zahlen aufgezeigt