Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru


GoodBye

Wenn man als Jurist unter dem Äquivalenzentgelt liegt und dieses auch noch Gehälter über der BMG nicht berücksichtigt, dann weiß man Bescheid.

Bundi

Zitat von: despaired in Gestern um 16:44Naja er hat aber auch gesagt, dass er sich bzgl der zu erwartenden Kosten die eben Mehrkosten sind schon mit dem Finanzminister im Einvernehmen befindet
Dann bin ich mal gespannt. Der BMI mag ja hinsichtlich "seiner" Mehrkosten im Einvernehmen mit dem BMF sein, nur sind dies auch die tatsächlichen Mehrkosten einer tatsächlichen aA ?
 Es kommt dabei nicht unerheblich  darauf an, von welchen Mehrkosten redet BMI. Diese ergeben sich ja aus dem angedachten Modell einer aA. Es stellt sich hoffentlich nicht nur mir die Frage, wie soll dies neue Modell einer aA ala BMI aussehen und ist dies dann tatsächlich in Linie mit der Rechtsprechung/Verfassung. Ausgehend von der vollmundigen Ankündigung sollten wir dann ja in ein paar Wochen schlauer sein.
Wenn ich mich errinnere was der letzte Entwurf vorsah und ich gehe davon aus dieser wird in irgendeiner Weise als Basis dienen und modifiziert werden und mir dann noch vor Augen führe wo der aktuelle BMI herkommt (Bayern), dann kann ich mir ausmalen wie das aussehen könnte zB hinsichtlich Partnereinkommen. Das mag zu Zahlen führen bei denen BMI mit BMF im Einvernehmen ist, aber ich bezweifele stark dass dies dann eine aA im Sinne der Rechtsprechung sein wird.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: netzguru in Gestern um 23:30Hallo zusammen,

ein Frage an alle:
Es wird vor und zurück gerechnet.
Ein Ergebnis steht leider noch aus.
Was sollte/muss ein Beamter 1-4K vo A4 - A16 min. erhalten.
Und das Ganze in Tabellenform.

Ich sehe nur es wird über verschiedene Weg/Rechnenarten und Begründungen versucht eine nicht a.A. nachzuweisen.
Soweit ich gesehen habe ist der Nachweis bis A11 da.

Mit keiner einzigen Zeile habe ich etwas gelesen, was es an Besoldung geben sollte, außer 2,3*0,8 für 4K, was ich daraus erkenne läuft es auf eine Einheitsbesoldung bis A 11 raus.

Gibt es überhaupt schon eine grobe Berechnung z.B. A6, A8, A10 4K
Es gibt auch sogut wie KEINE Info, was aus Pensionäre werden soll.
2,3*0,8*0,71 = Sozialhilfe

Gruß
netzguru

Es stehen eben noch zu viele Fragen offen die geklärt werden müssen um um deine Fragen in Tabellenform beantworten zu können. Mindesttabelle für BaWü hab ich schon. Die Berechnung hab ich auch transparent gemacht. Es wäre also nicht so schwer wenn sich ein Kollege des Bundes der vorarbeiten auch anderer Mitglieder hier bedient, was die miibddstAli angeht

Böswilliger Dienstherr

#3919
Zitat von: Maximus in Gestern um 23:55Swens Tag hat auch nur 24 Stunden. Er kann nicht auf jede Äußerung eingehen. Was macht man in solch einer Situation. Es ist wie in einer Schlacht, die man droht zu verlieren...Man sucht sich den stärksten Gegener aus, um noch das Blatt zu wenden. In Durgi hat Swen einen ebenbürdigen "(End)Gegner" gefunden. Also jemand, der ihm intellektuell und rethorisch gewachsen ist.

Ich denke,  in solch einer Situation würde jeder von uns so vorgehen... 


Ohje
Durgi ist Swen rhetorisch weit überlegen. Swens Texte sind regelmäßig gequält von Schachtelsätzen welche durch Gedankensprünge generiert werden, die man aber auch ordnen könnte.  Verquaste und veraltete Ausdrucksformen lassen in der Gesamtschau  womöglich für manche das Bild eines Vampirs mit Demenz erscheinen. Die Gemeinverständlichkeit leidet immens, und in einem Forum möchte man ja eigentlich alle erreichen und sich nicht in eine Nische manövrieren, was du ja gerade monierst. Einstein sagte auch einst, dass man komplexe Dinge dann gemeinverständlich ausdrücken kann wenn man sie durchdrungen hat. Insofern sehe ich da noch Potenzial. Durgi kann ich erheblich leichter folgen als Swen. Nicht weil Durgi ,,für dumme" schreibt, sondern weil er es wohl besser durchdringt. Insbesondere auch die Sozialdynamiken, auf deren Feld sich Swen verhält wie ein Elefant im Lädchen.


Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Alexander79 in Heute um 05:58Leider hinter ein Paywall und die üblichen Seiten funktionieren (noch) nicht.
https://www.bild.de/politik/inland/kosten-bombe-droht-mehr-geld-fuer-hunderttausende-beamte-696616ed1fdfcb5ac32fc699

Ja stimmt. Wir werden das weiter probieren. Wenns in der Bild kommt, dann meint dieses Schundblatt es wäre skandalös genug für "ruffling the feathers". Was dann auch der fall sein wird wenn dann ein "angry man shaking the fist at the world" kommt. So, genug der Meme-Referenzen für heute.

MoinMoin

Zitat von: netzguru in Gestern um 23:30Hallo zusammen,

ein Frage an alle:
Es wird vor und zurück gerechnet.
Ein Ergebnis steht leider noch aus.
Was sollte/muss ein Beamter 1-4K vo A4 - A16 min. erhalten.
Und das Ganze in Tabellenform.

Ich sehe nur es wird über verschiedene Weg/Rechnenarten und Begründungen versucht eine nicht a.A. nachzuweisen.
Soweit ich gesehen habe ist der Nachweis bis A11 da.

Mit keiner einzigen Zeile habe ich etwas gelesen, was es an Besoldung geben sollte, außer 2,3*0,8 für 4K, was ich daraus erkenne läuft es auf eine Einheitsbesoldung bis A 11 raus.

Gibt es überhaupt schon eine grobe Berechnung z.B. A6, A8, A10 4K
Es gibt auch sogut wie KEINE Info, was aus Pensionäre werden soll.
2,3*0,8*0,71 = Sozialhilfe

Gruß
netzguru
Das was der Beamte erhalten muss hängt doch extrem davon ab in welcher familiären Situation er ist und auf welcher Stufe.
Und in welchem Jahr er Beamter wurde, da der Schaden der Vergangenheit nicht in die aktuelle Besoldung einfließen muss.
Theoretisch muss der DH "nur" folgende Kriterien erfüllen:
Die Grundbesoldung muss den Prüfkriterien genügen - aber nur in der Endstufe!
D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und nur die Endstufe erhöhen.
Die Famzuschläge müssen so hoch sein, dass sie die 4k Familie über die MAE Grenze hebt.
D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und die Grundbesoldung der Stufe 1 da lassen wo sie ist und die Famzuschläge massiv erhöhen.
Und dann das auch noch voll asozial in abschmelzender Form (So dass quasi die 4k Beamten in der untersten Stufe alle das selbe überwiesen bekommen).

Ob dann diese neue Struktur noch GG konform ist, weil Abstandsgebot verletzt oder zu hoher FamZuschlag Anteil wird dann das BVerfG in 10 Jahren entscheiden (oder hoffentlich in den nächsten Texten aus Karlsruhe vorab klären)

Das ist das worst case Szenario.

Und für die Pensionäre, da dürfte die Berechnung nicht anwendbar sein, da diese nicht in der Eingangsstufe verbeamtet werden und schätzungsweise, der DH von der Endstufe ausgehen kann.

EDIT
Ach ja und dann könnte man sich vorstellen, dass die FamZuSchläge nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden.
Was sicher kein Bestand in K haben wird, aber der böse DH könnte es ja probieren.

despaired

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 06:08Ja stimmt. Wir werden das weiter probieren. Wenns in der Bild kommt, dann meint dieses Schundblatt es wäre skandalös genug für "ruffling the feathers". Was dann auch der fall sein wird wenn dann ein "angry man shaking the fist at the world" kommt. So, genug der Meme-Referenzen für heute.

Ich fand den Artikel für Bild eigentlich ganz gut - es wird betont, dass der Mindestlohn schuld sei und man Beamte nicht von der Lohnentwicklung ausschließen kann und es eben die Vorgabe des Gerichtes gibt und Bund / Länder schnellstens handeln müssen um Klagen nicht zu verlieren

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Das was der Beamte erhalten muss hängt doch extrem davon ab in welcher familiären Situation er ist und auf welcher Stufe.

Richtig

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Und in welchem Jahr er Beamter wurde, da der Schaden der Vergangenheit nicht in die aktuelle Besoldung einfließen muss.
Das wird dann vor Gericht geklärt werden müssen.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Theoretisch muss der DH "nur" folgende Kriterien erfüllen:
Die Grundbesoldung muss den Prüfkriterien genügen - aber nur in der Endstufe!
Die Grundbesoldung muss erstens das Minimum von MAE 80 % 4K erfüllen und dann die nach Endstufen bemessenen Fortschreibungsprüfungen zu anderen Indizes kleiner 5% in der Veränderung halten, sowie das Abstandsgebot berücksichtigen.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und nur die Endstufe erhöhen.
Nein

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Die Famzuschläge müssen so hoch sein, dass sie die 4k Familie über die MAE Grenze hebt. D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und die Grundbesoldung der Stufe 1 da lassen wo sie ist und die Famzuschläge massiv erhöhen.
Und dann das auch noch voll asozial in abschmelzender Form (So dass quasi die 4k Beamten in der untersten Stufe alle das selbe überwiesen bekommen).

Wie hoch die Familienzuschläge sein müssen oder nach neuer Rechtsprechung noch sein dürfen in Relation zum Grundgehalt ist noch nicht klar. Das bisherige Ausweichen durch exorbitante Familienzuschläge scheint zumindest nach Meinung mehrerer hier beendet zu sein.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Ob dann diese neue Struktur noch GG konform ist, weil Abstandsgebot verletzt oder zu hoher FamZuschlag Anteil wird dann das BVerfG in 10 Jahren entscheiden (oder hoffentlich in den nächsten Texten aus Karlsruhe vorab klären)

Sehr pessimistisch aber leider kann ich dagegen nichts sagen.


Böswilliger Dienstherr

Zitat von: despaired in Heute um 06:59Ich fand den Artikel für Bild eigentlich ganz gut - es wird betont, dass der Mindestlohn schuld sei und man Beamte nicht von der Lohnentwicklung ausschließen kann und es eben die Vorgabe des Gerichtes gibt und Bund / Länder schnellstens handeln müssen um Klagen nicht zu verlieren

Klingt wirklich nicht schlecht.

clarion

MoinMoin,

Du bist sehr pessimistisch bzgl der Böswilligkeit der Dienstherren.

Der hier diskutierte aktuelle Beschluss vom BVerfG enthält in Rnr. 92 die explizite Warnung, es mit den Familienzuschläge nicht zu übertreiben. So frech werden die Besoldungsgesetzgeber hoffentlich nicht, den von Dir skizzierten Weg gehen.

SwenTanortsch

Zitat von: Maximus in Gestern um 23:55Swens Tag hat auch nur 24 Stunden. Er kann nicht auf jede Äußerung eingehen. Was macht man in solch einer Situation. Es ist wie in einer Schlacht, die man droht zu verlieren...Man sucht sich den stärksten Gegener aus, um noch das Blatt zu wenden. In Durgi hat Swen einen ebenbürdigen "(End)Gegner" gefunden. Also jemand, der ihm intellektuell und rethorisch gewachsen ist.

Ich denke,  in solch einer Situation würde jeder von uns so vorgehen... 



Es ist genauso, wie Du im ersten und zweiten Satz formulierst, Maximus. Darüber hinaus habe ich auf jedes der hier in den letzten Beiträgen formulierte Argument bereits in der Vergangenheit reagiert. Zugleich habe ich unlängst meine Maßstäbe offengelegt, nach denen ich handle. Die Sprache verschiedener - sicherlich nicht aller und auch nicht der Mehrheit - Beiträge, die auf meine Sichtweisen Bezug nehmen, tun das in einer Sprache, auf die ich nicht mehr reagieren. Nicht umsonst habe ich genau das unlängst so ausgeführt, kann das also nicht verwundern.

Darüber hinaus suche ich mir aber nicht Durgi als "stärksten Gegner" aus, sondern sehe hier eine sinnvolle Diskussion unterschiedlicher Standpunkte (Pardon, dass ich das nun so besserwisserisch formuliere; denn genau das wirst Du gemeint haben), da diese Diskussion uns sachlich weiterbringen kann. Denn Durgi hat zurecht und in juristischer Klarheit das Wertungsproblem in den Mittelpunkt gestellt, um das es zukünftig ggf. gehen wird. Entsprechend ist auch alles zu dem, was hier nun insbesondere im Hinblick auf die Kurven des Diagramms gesagt wird, gesagt:

1. In dem Diagramm läuft zwischen 2010 und 2018 die Kurve der fiktiv zum Jahresbeginn betrachteten Anhebung der Besoldung (rote Kurve) und die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit "spitz" ermittelte  Anhebung der Besoldung (blaue) Kurve parallel, obgleich gezeigt worden ist, dass die Anhebungsbeträge, die der Bemessung der Werte, welche letztere zu den Kurven führen, zugrunde liegen, in jedem Jahr unterschiedlich sind. Diese unterschiedlichen Beträge, die tatsächlich in jedem Jahr unterschiedlich zur Verfügung stehen, wird von der Bemessungsmethodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht abgebildet. Die blaue Kurve reklamiert, die Anhebung der Besoldung sachgerecht "spitz" wiederzugeben, tut das aber meines Erachtens nicht. Denn täte sie es, könnten die Kurven nicht parallel laufen, wenn tatsächlich unterschiedliche Beträge gewährt werden.

2. Die grüne Kurve misst nun die tatsächliche Anhebung der Besoldung, nämlich auf Grundlage dessen, was einem Richter in der Besoldungsgruppe R 1 im Betrachtungszeitraum Jahr für Jahr am Ende tatsächlich weniger mehr als Folge einer unterjährigen Besoldungsanpassung zur Verfügung steht.

3. Obgleich also eine Jahr für Jahr gewährte unterjährige Anhebung der Besoldung Jahr für Jahr zu einem geringeren Besoldungsniveau führt, als wenn die Besoldung tatsächlich Jahr für Jahr zum Jahresbeginn angehoben worden wäre, bildet die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit am Ende - dieses Faktum wiederhole ich regelmäßig - keinen Unterschied zwischen beiden Fakten ab. Nicht umsonst treffen sich 2021 beide Kurven.

4. Der so vorbereiteten Parameterbetrachtung wird nun also weiterhin ein de facto linearer Besoldungsindex zugrunde gelegt, da spätestens im Jahr 2021 kein "spitz" bemessener Besoldungsindex vorliegt, sondern de facto ein Besoldungsindex, der eine lineare Anhebung abbildet, obgleich tatsächlich in allen Jahren zwischen 2010 und 2020 in der Besoldungsgruppe R 1 ein erheblich geringeres Besoldungsniveau gewährt worden ist, als wenn tatsächlich regelmäßig eine lineare Anhebung erfolgt wäre.

5. Als Folge zweifle ich die Höhe der Parameter, die auf der Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit beruhen, an. Denn das aktuelle Judikat des Bundesverfassungsgerichts führt aus:

"Im Hinblick auf die Berechnung der Besoldungsentwicklung hat sich gezeigt, dass die bloße Erfassung linearer Anpassungen der Bezüge um einen bestimmten Prozentwert, bei gleichzeitiger Ausblendung von Sockelbeträgen und der Behandlung unterjähriger Besoldungsanpassungen, als seien sie zu Jahresbeginn erfolgt (so noch BVerfGE 155, 1 <17 f. Rn. 30 f.>), nicht hinreichend präzise ist. Auf diese Weise werden Veränderungen auf dem Gebiet der Sonder- und Einmalzahlungen nicht hinreichend abgebildet (vgl. Färber, ZBR 2025, S. 10 ff.), sodass sich Versuche, bei der Umsetzung von Besoldungserhöhungen die Rechtsprechung des Senats zu umgehen, nur schwer verhindern lassen." (Rn. 79)

6. Denn wenn nun aber in der Verfassungsrechtsprechung keine linear bemessene Anhebung der Besoldung mehr erlaubt ist, sofern unterjährige Besoldungsanpassungen vollzogen worden sind - das ist die Aussage des Zitats -, die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit aber de facto nicht verhindern kann (das zeigt das Diagramm), dass unterjährige Besoldungsanpassungen wie lineare betrachtet werden, dann kann diese Methodik meiner Meinung nach nicht sachgerecht sein.

7. Entsprechend wir eine andere Methodik vorgeschlagen, die die tatsächlichen Verhältnisse der Anhebung der Besoldung (nicht mehr und nicht weniger) Jahr für Jahr abbildet.

Durgi hat das bereits vor geraumer Zeit schlüssig auf den Punkt gebracht und es sachlich berechtigt mit der Frage nach dem Wertungsproblem verbunden. Diese Diskussion führe ich, da sie uns alle weiter bringen kann. Denn die Frage nach den Parametern und ihrer Bewertung bildet den Mittelpunkt des bundesverfassungsgerichtlichen "Pflichtenhefts"; die Frage des Bewertungsmaßstabs wird ggf. alsbald für geraumer Zeit in den Mittelpunkt besoldungsrechtlicher Gerichtsverfahren rücken. Die Diskussion(en) der Tage zuvor führe ich aus den von mir dargelegten Gründen nicht mehr. Denn dazu ist spätestens mit dieser Zusammenfassung des Sachverhalts alles gesagt.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 07:21Es ist genauso, wie Du im ersten und zweiten Satz formulierst, Maximus. Darüber hinaus habe ich auf jedes der hier in den letzten Beiträgen formulierte Argument bereits in der Vergangenheit reagiert. Zugleich habe ich unlängst meine Maßstäbe offengelegt, nach denen ich handle. Die Sprache verschiedener - sicherlich nicht aller und auch nicht der Mehrheit - Beiträge, die auf meine Sichtweisen Bezug nehmen, tun das in einer Sprache, auf die ich nicht mehr reagieren. Nicht umsonst habe ich genau das unlängst so ausgeführt, kann das also nicht verwundern.

Darüber hinaus suche ich mir aber nicht Durgi als "stärksten Gegner" aus, sondern sehe hier eine sinnvolle Diskussion unterschiedlicher Standpunkte (Pardon, dass ich das nun so besserwisserisch formuliere; denn genau das wirst Du gemeint haben), da diese Diskussion uns sachlich weiterbringen kann. Denn Durgi hat zurecht und in juristischer Klarheit das Wertungsproblem in den Mittelpunkt gestellt, um das es zukünftig ggf. gehen wird. Entsprechend ist auch alles zu dem, was hier nun insbesondere im Hinblick auf die Kurven des Diagramms gesagt wird, gesagt:

1. In dem Diagramm läuft zwischen 2010 und 2018 die Kurve der fiktiv zum Jahresbeginn betrachteten Anhebung der Besoldung (rote Kurve) und die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit "spitz" ermittelte  Anhebung der Besoldung (blaue) Kurve parallel, obgleich gezeigt worden ist, dass die Anhebungsbeträge, die der Bemessung der Werte, welche letztere zu den Kurven führen, zugrunde liegen, in jedem Jahr unterschiedlich sind. Diese unterschiedlichen Beträge, die tatsächlich in jedem Jahr unterschiedlich zur Verfügung stehen, wird von der Bemessungsmethodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht abgebildet. Die blaue Kurve reklamiert, die Anhebung der Besoldung sachgerecht "spitz" wiederzugeben, tut das aber meines Erachtens nicht. Denn täte sie es, könnten die Kurven nicht parallel laufen, wenn tatsächlich unterschiedliche Beträge gewährt werden.

2. Die grüne Kurve misst nun die tatsächliche Anhebung der Besoldung, nämlich auf Grundlage dessen, was einem Richter in der Besoldungsgruppe R 1 im Betrachtungszeitraum Jahr für Jahr am Ende tatsächlich weniger mehr als Folge einer unterjährigen Besoldungsanpassung zur Verfügung steht.

3. Obgleich also eine Jahr für Jahr gewährte unterjährige Anhebung der Besoldung Jahr für Jahr zu einem geringeren Besoldungsniveau führt, als wenn die Besoldung tatsächlich Jahr für Jahr zum Jahresbeginn angehoben worden wäre, bildet die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit am Ende - dieses Faktum wiederhole ich regelmäßig - keinen Unterschied zwischen beiden Fakten ab. Nicht umsonst treffen sich 2021 beide Kurven.

4. Der so vorbereiteten Parameterbetrachtung wird nun also weiterhin ein de facto linearer Besoldungsindex zugrunde gelegt, da spätestens im Jahr 2021 kein "spitz" bemessener Besoldungsindex vorliegt, sondern de facto ein Besoldungsindex, der eine lineare Anhebung abbildet, obgleich tatsächlich in allen Jahren zwischen 2010 und 2020 in der Besoldungsgruppe R 1 ein erheblich geringeres Besoldungsniveau gewährt worden ist, als wenn tatsächlich regelmäßig eine lineare Anhebung erfolgt wäre.

5. Als Folge zweifle ich die Höhe der Parameter, die auf der Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit beruhen, an. Denn das aktuelle Judikat des Bundesverfassungsgerichts führt aus:

"Im Hinblick auf die Berechnung der Besoldungsentwicklung hat sich gezeigt, dass die bloße Erfassung linearer Anpassungen der Bezüge um einen bestimmten Prozentwert, bei gleichzeitiger Ausblendung von Sockelbeträgen und der Behandlung unterjähriger Besoldungsanpassungen, als seien sie zu Jahresbeginn erfolgt (so noch BVerfGE 155, 1 <17 f. Rn. 30 f.>), nicht hinreichend präzise ist. Auf diese Weise werden Veränderungen auf dem Gebiet der Sonder- und Einmalzahlungen nicht hinreichend abgebildet (vgl. Färber, ZBR 2025, S. 10 ff.), sodass sich Versuche, bei der Umsetzung von Besoldungserhöhungen die Rechtsprechung des Senats zu umgehen, nur schwer verhindern lassen." (Rn. 79)

6. Denn wenn nun aber in der Verfassungsrechtsprechung keine linear bemessene Anhebung der Besoldung mehr erlaubt ist, sofern unterjährige Besoldungsanpassungen vollzogen worden sind - das ist die Aussage des Zitats -, die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit aber de facto nicht verhindern kann (das zeigt das Diagramm), dass unterjährige Besoldungsanpassungen wie lineare betrachtet werden, dann kann diese Methodik meiner Meinung nach nicht sachgerecht sein.

7. Entsprechend wir eine andere Methodik vorgeschlagen, die die tatsächlichen Verhältnisse der Anhebung der Besoldung (nicht mehr und nicht weniger) Jahr für Jahr abbildet.

Durgi hat das bereits vor geraumer Zeit schlüssig auf den Punkt gebracht und es sachlich berechtigt mit der Frage nach dem Wertungsproblem verbunden. Diese Diskussion führe ich, da sie uns alle weiter bringen kann. Denn die Frage nach den Parametern und ihrer Bewertung bildet den Mittelpunkt des bundesverfassungsgerichtlichen "Pflichtenhefts"; die Frage des Bewertungsmaßstabs wird ggf. alsbald für geraumer Zeit in den Mittelpunkt besoldungsrechtlicher Gerichtsverfahren rücken. Die Diskussion(en) der Tage zuvor führe ich aus den von mir dargelegten Gründen nicht mehr. Denn dazu ist spätestens mit dieser Zusammenfassung des Sachverhalts alles gesagt.

Richtig, es ist alles gesagt. (zu deinem Verwundern nicht zur Richtigkeit deiner Sichtweise, aber das wirst du nie verstehen) Und tu "uns" aber zumindest mir den Gefallen und Sprich lieber mit einem "erlesenen Kreis" wenn du schon mit anderen nicht sprechen möchtest, dann aber mit nischen-akademischen-Fragen bitte in einem separaten thread. Dort werden sich dann auch diejenigen hinbegeben, die es interessiert.

Kennst du Wayne? ja, genau den. Den interessiert das hier was du im ZBR veröffentlichst. Insofern. Lass endlich gut sein.