Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru


GoodBye

Wenn man als Jurist unter dem Äquivalenzentgelt liegt und dieses auch noch Gehälter über der BMG nicht berücksichtigt, dann weiß man Bescheid.

Bundi

Zitat von: despaired in Gestern um 16:44Naja er hat aber auch gesagt, dass er sich bzgl der zu erwartenden Kosten die eben Mehrkosten sind schon mit dem Finanzminister im Einvernehmen befindet
Dann bin ich mal gespannt. Der BMI mag ja hinsichtlich "seiner" Mehrkosten im Einvernehmen mit dem BMF sein, nur sind dies auch die tatsächlichen Mehrkosten einer tatsächlichen aA ?
 Es kommt dabei nicht unerheblich  darauf an, von welchen Mehrkosten redet BMI. Diese ergeben sich ja aus dem angedachten Modell einer aA. Es stellt sich hoffentlich nicht nur mir die Frage, wie soll dies neue Modell einer aA ala BMI aussehen und ist dies dann tatsächlich in Linie mit der Rechtsprechung/Verfassung. Ausgehend von der vollmundigen Ankündigung sollten wir dann ja in ein paar Wochen schlauer sein.
Wenn ich mich errinnere was der letzte Entwurf vorsah und ich gehe davon aus dieser wird in irgendeiner Weise als Basis dienen und modifiziert werden und mir dann noch vor Augen führe wo der aktuelle BMI herkommt (Bayern), dann kann ich mir ausmalen wie das aussehen könnte zB hinsichtlich Partnereinkommen. Das mag zu Zahlen führen bei denen BMI mit BMF im Einvernehmen ist, aber ich bezweifele stark dass dies dann eine aA im Sinne der Rechtsprechung sein wird.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: netzguru in Gestern um 23:30Hallo zusammen,

ein Frage an alle:
Es wird vor und zurück gerechnet.
Ein Ergebnis steht leider noch aus.
Was sollte/muss ein Beamter 1-4K vo A4 - A16 min. erhalten.
Und das Ganze in Tabellenform.

Ich sehe nur es wird über verschiedene Weg/Rechnenarten und Begründungen versucht eine nicht a.A. nachzuweisen.
Soweit ich gesehen habe ist der Nachweis bis A11 da.

Mit keiner einzigen Zeile habe ich etwas gelesen, was es an Besoldung geben sollte, außer 2,3*0,8 für 4K, was ich daraus erkenne läuft es auf eine Einheitsbesoldung bis A 11 raus.

Gibt es überhaupt schon eine grobe Berechnung z.B. A6, A8, A10 4K
Es gibt auch sogut wie KEINE Info, was aus Pensionäre werden soll.
2,3*0,8*0,71 = Sozialhilfe

Gruß
netzguru

Es stehen eben noch zu viele Fragen offen die geklärt werden müssen um um deine Fragen in Tabellenform beantworten zu können. Mindesttabelle für BaWü hab ich schon. Die Berechnung hab ich auch transparent gemacht. Es wäre also nicht so schwer wenn sich ein Kollege des Bundes der vorarbeiten auch anderer Mitglieder hier bedient, was die miibddstAli angeht

Böswilliger Dienstherr

#3919
Zitat von: Maximus in Gestern um 23:55Swens Tag hat auch nur 24 Stunden. Er kann nicht auf jede Äußerung eingehen. Was macht man in solch einer Situation. Es ist wie in einer Schlacht, die man droht zu verlieren...Man sucht sich den stärksten Gegener aus, um noch das Blatt zu wenden. In Durgi hat Swen einen ebenbürdigen "(End)Gegner" gefunden. Also jemand, der ihm intellektuell und rethorisch gewachsen ist.

Ich denke,  in solch einer Situation würde jeder von uns so vorgehen... 


Ohje
Durgi ist Swen rhetorisch weit überlegen. Swens Texte sind regelmäßig gequält von Schachtelsätzen welche durch Gedankensprünge generiert werden, die man aber auch ordnen könnte.  Verquaste und veraltete Ausdrucksformen lassen in der Gesamtschau  womöglich für manche das Bild eines Vampirs mit Demenz erscheinen. Die Gemeinverständlichkeit leidet immens, und in einem Forum möchte man ja eigentlich alle erreichen und sich nicht in eine Nische manövrieren, was du ja gerade monierst. Einstein sagte auch einst, dass man komplexe Dinge dann gemeinverständlich ausdrücken kann wenn man sie durchdrungen hat. Insofern sehe ich da noch Potenzial. Durgi kann ich erheblich leichter folgen als Swen. Nicht weil Durgi ,,für dumme" schreibt, sondern weil er es wohl besser durchdringt. Insbesondere auch die Sozialdynamiken, auf deren Feld sich Swen verhält wie ein Elefant im Lädchen.


Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Alexander79 in Heute um 05:58Leider hinter ein Paywall und die üblichen Seiten funktionieren (noch) nicht.
https://www.bild.de/politik/inland/kosten-bombe-droht-mehr-geld-fuer-hunderttausende-beamte-696616ed1fdfcb5ac32fc699

Ja stimmt. Wir werden das weiter probieren. Wenns in der Bild kommt, dann meint dieses Schundblatt es wäre skandalös genug für "ruffling the feathers". Was dann auch der fall sein wird wenn dann ein "angry man shaking the fist at the world" kommt. So, genug der Meme-Referenzen für heute.

MoinMoin

Zitat von: netzguru in Gestern um 23:30Hallo zusammen,

ein Frage an alle:
Es wird vor und zurück gerechnet.
Ein Ergebnis steht leider noch aus.
Was sollte/muss ein Beamter 1-4K vo A4 - A16 min. erhalten.
Und das Ganze in Tabellenform.

Ich sehe nur es wird über verschiedene Weg/Rechnenarten und Begründungen versucht eine nicht a.A. nachzuweisen.
Soweit ich gesehen habe ist der Nachweis bis A11 da.

Mit keiner einzigen Zeile habe ich etwas gelesen, was es an Besoldung geben sollte, außer 2,3*0,8 für 4K, was ich daraus erkenne läuft es auf eine Einheitsbesoldung bis A 11 raus.

Gibt es überhaupt schon eine grobe Berechnung z.B. A6, A8, A10 4K
Es gibt auch sogut wie KEINE Info, was aus Pensionäre werden soll.
2,3*0,8*0,71 = Sozialhilfe

Gruß
netzguru
Das was der Beamte erhalten muss hängt doch extrem davon ab in welcher familiären Situation er ist und auf welcher Stufe.
Und in welchem Jahr er Beamter wurde, da der Schaden der Vergangenheit nicht in die aktuelle Besoldung einfließen muss.
Theoretisch muss der DH "nur" folgende Kriterien erfüllen:
Die Grundbesoldung muss den Prüfkriterien genügen - aber nur in der Endstufe!
D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und nur die Endstufe erhöhen.
Die Famzuschläge müssen so hoch sein, dass sie die 4k Familie über die MAE Grenze hebt.
D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und die Grundbesoldung der Stufe 1 da lassen wo sie ist und die Famzuschläge massiv erhöhen.
Und dann das auch noch voll asozial in abschmelzender Form (So dass quasi die 4k Beamten in der untersten Stufe alle das selbe überwiesen bekommen).

Ob dann diese neue Struktur noch GG konform ist, weil Abstandsgebot verletzt oder zu hoher FamZuschlag Anteil wird dann das BVerfG in 10 Jahren entscheiden (oder hoffentlich in den nächsten Texten aus Karlsruhe vorab klären)

Das ist das worst case Szenario.

Und für die Pensionäre, da dürfte die Berechnung nicht anwendbar sein, da diese nicht in der Eingangsstufe verbeamtet werden und schätzungsweise, der DH von der Endstufe ausgehen kann.

EDIT
Ach ja und dann könnte man sich vorstellen, dass die FamZuSchläge nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden.
Was sicher kein Bestand in K haben wird, aber der böse DH könnte es ja probieren.

despaired

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 06:08Ja stimmt. Wir werden das weiter probieren. Wenns in der Bild kommt, dann meint dieses Schundblatt es wäre skandalös genug für "ruffling the feathers". Was dann auch der fall sein wird wenn dann ein "angry man shaking the fist at the world" kommt. So, genug der Meme-Referenzen für heute.

Ich fand den Artikel für Bild eigentlich ganz gut - es wird betont, dass der Mindestlohn schuld sei und man Beamte nicht von der Lohnentwicklung ausschließen kann und es eben die Vorgabe des Gerichtes gibt und Bund / Länder schnellstens handeln müssen um Klagen nicht zu verlieren

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Das was der Beamte erhalten muss hängt doch extrem davon ab in welcher familiären Situation er ist und auf welcher Stufe.

Richtig

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Und in welchem Jahr er Beamter wurde, da der Schaden der Vergangenheit nicht in die aktuelle Besoldung einfließen muss.
Das wird dann vor Gericht geklärt werden müssen.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Theoretisch muss der DH "nur" folgende Kriterien erfüllen:
Die Grundbesoldung muss den Prüfkriterien genügen - aber nur in der Endstufe!
Die Grundbesoldung muss erstens das Minimum von MAE 80 % 4K erfüllen und dann die nach Endstufen bemessenen Fortschreibungsprüfungen zu anderen Indizes kleiner 5% in der Veränderung halten, sowie das Abstandsgebot berücksichtigen.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und nur die Endstufe erhöhen.
Nein

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Die Famzuschläge müssen so hoch sein, dass sie die 4k Familie über die MAE Grenze hebt. D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und die Grundbesoldung der Stufe 1 da lassen wo sie ist und die Famzuschläge massiv erhöhen.
Und dann das auch noch voll asozial in abschmelzender Form (So dass quasi die 4k Beamten in der untersten Stufe alle das selbe überwiesen bekommen).

Wie hoch die Familienzuschläge sein müssen oder nach neuer Rechtsprechung noch sein dürfen in Relation zum Grundgehalt ist noch nicht klar. Das bisherige Ausweichen durch exorbitante Familienzuschläge scheint zumindest nach Meinung mehrerer hier beendet zu sein.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Ob dann diese neue Struktur noch GG konform ist, weil Abstandsgebot verletzt oder zu hoher FamZuschlag Anteil wird dann das BVerfG in 10 Jahren entscheiden (oder hoffentlich in den nächsten Texten aus Karlsruhe vorab klären)

Sehr pessimistisch aber leider kann ich dagegen nichts sagen.


Böswilliger Dienstherr

Zitat von: despaired in Heute um 06:59Ich fand den Artikel für Bild eigentlich ganz gut - es wird betont, dass der Mindestlohn schuld sei und man Beamte nicht von der Lohnentwicklung ausschließen kann und es eben die Vorgabe des Gerichtes gibt und Bund / Länder schnellstens handeln müssen um Klagen nicht zu verlieren

Klingt wirklich nicht schlecht.

clarion

MoinMoin,

Du bist sehr pessimistisch bzgl der Böswilligkeit der Dienstherren.

Der hier diskutierte aktuelle Beschluss vom BVerfG enthält in Rnr. 92 die explizite Warnung, es mit den Familienzuschläge nicht zu übertreiben. So frech werden die Besoldungsgesetzgeber hoffentlich nicht, den von Dir skizzierten Weg gehen.