Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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matzl

Zitat von: BVerfGBeliever in 15.01.2026 14:20Hallo Swen, dein Satz macht mich sprach- und fassungslos. Wie kannst du weiterhin solch völlig faktenwidrige Behauptungen in den Raum stellen, obwohl dir Durgi gestern um 15:58 Uhr eindeutig, unmissverständlich und glasklar dargelegt hat, wie absolut unhaltbar sie sind?

Vermutlich hast du seinen Beitrag mit der gleichen mangelnden Sorgfalt gelesen wie die meinigen. Daher mein dringender Appell: Bitte lies dir noch mal ganz in Ruhe sowie Wort für Wort durch, was Durgi dir gestern geschrieben hat. Danke!

@Durgi und BVerfGBeliever

Vielleicht wäre es langsam an der Zeit, die Redaktion der ZBR anzuschreiben und mit substanziierter Begründung um eine Überprüfung des Beitrags zu bitten. Vielleicht sehen sie den Fehler dort eher ein.

Pumpe14

Zitat von: Goldene Vier in 15.01.2026 11:03In Niedersachsen wird folgendes im Rundblick publiziert, teilweise auch mit interessant für Alle:

F I N A N Z E N
Finanzministerium stellt sich auf baldigen Urteilsspruch zur Beamtenbesoldung ein
     
Sind die Beamtenbezüge immer noch zu niedrig? Für 2025 hat das Finanzministerium ein Modell entwickelt, das im März rückwirkend beschlossen werden soll. Viele Probleme bleiben.

Schlimmstenfalls, so hat es der Beamtenbund vor Monaten mal ausgerechnet, könnte eine Milliardenlast auf den niedersächsischen Landesetat zukommen. Seit 2005 haben jährlich zigtausende Landesbeamte Widerspruch gegen ihren Besoldungsbescheid eingelegt ‑ und parallel liegen mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Nun scheint ein Urteil zu Niedersachsen bald zu kommen. Dieses betrifft die vergangenen 20 Jahre, in denen sich Beamte als zu schlecht bezahlt empfunden und geklagt hatten. Falls das Land eine jährliche Summe von bis zu 750 Millionen Euro für die Nachzahlung aufbringen müsste, wäre der Landesetat erheblich belastet ‑ zumal dies für mehrere der betreffenden Jahre gelten könnte.
Im Haushaltsausschuss haben dazu jetzt Experten des Finanzministeriums Stellung genommen.

Der Referatsleiter für öffentliches Dienstrecht, Dirk Blissenbach, rechnet mit einem Karlsruher Richterspruch zu Niedersachsen ,,noch in diesem Jahr". Im Oktober hatte das Bundesverfassungsgericht zunächst zur Besoldung im Land Berlin geurteilt. Nun stehe eine Entscheidung zu Sachsen stehe bevor. Die Richter würden ,,die Fälle nach und nach abarbeiten".

Auf die Frage von Ulf Thiele (CDU) und René Kopka (SPD), wie hoch wohl die Risikovorsorge ausfallen müsse, musste Blissenbach passen: Dies hänge dann sehr genau von den Kriterien der Richter ab. In Niedersachsen habe man für die Zeit seit 2023 den ,,Familienergänzungszuschlag" eingeführt, der gerade das Einkommen von niedrigbesoldeten Beamten in Familien mit Kindern aufbessern soll. Die Frage sei, wie Karlsruhe diesen Schritt gewichten werde. Die Berechnungen für ein ,,Reparaturgesetz", das möglicherweise von den Richtern verlangte Nachzahlungen für Beamte in den Jahren 2005 bis 2022 vorsieht, würden viel Zeit benötigen. Das Gericht habe den Verantwortlichen im Land Berlin dafür anderthalb Jahre Zeit gegeben - und so viel Zeit brauche man vermutlich auch.

Laut Blissenbach sind die Planungen für mögliche Nachzahlungspflichten komplex, da man auch die Tariflohnentwicklung und andere Sonderfaktoren berücksichtigen müsse. Das gelte umso mehr, als die Karlsruher Richter mit dem Urteil zur Berliner Besoldung die Maßstäbe für die ,,amtsangemessene Alimentation" neu formuliert hatten. Bisher war die Verfassungsmäßigkeit gesichert, wenn der Abstand der niedrigen Besoldung zum Grundsicherungsniveau mindestens 15 Prozent betrug. Nun gilt der neue Maßstab, wonach die Mindestbesoldung einen Wert von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens nicht unterschreiten darf. Das heißt: Für jedes Jahr muss das allgemeine Durchschnittseinkommen der Erwerbsbevölkerung berechnet werden ‑ und dieses wird dann mit dem Einkommen der niedrigen Beamtenstufen verglichen. Was das Jahr 2025 angeht, hat das niedersächsische Finanzministerium dafür einen eigenen Modus entwickelt, den Besoldungsreferent Matthias Glindmeyer im Ausschuss erläuterte. Man geht von einer vierköpfigen Beamtenfamilie aus, in der auch der Ehepartner des Beamten Einnahmen aus einem Minijob hat. Der Gesamtfaktor für das Familieneinkommen beträgt dann 2,3. Der Beamte soll davon 1,0 zugerechnet bekommen, der Ehepartner 0,5 und die Kinder 0,5 und 0,3. Da das Bundesverfassungsgericht festgelegt habe, den Ländern einen weiten Ermessensspielraum für die Beamtenbesoldung einzuräumen, rechnet das Finanzministerium mit der Akzeptanz dieses Modus durch die Richter.

Für 2025 schlägt die Landesregierung daher vor, den Beamten rückwirkend Sonderzahlungen zu überweisen ‑ 800 Euro für jeden Beamten der Stufen A5 bis A8, 500 Euro für alle, die darüber liegen. Die Anwärter sollen 250 Euro erhalten. Voraussichtlich im März soll der Landtag diese Sonderzahlung beschließen, erst danach kann sie dann ausgezahlt werden. Der Beamtenbund hatte protestiert, weil bei dieser Planung die Pensionäre nicht in den Genuss der Zahlung kommen sollen. (kw)

wenn man davon ausgeht, dass die Länder sich eng mit dem Bund abstimmen in dieser Sache, wird beim Bund wphl ähnliches zu erwarten sein - zumindest der Versuch

MoinMoin

Zitat von: Pumpe14 in 15.01.2026 17:07wenn man davon ausgeht, dass die Länder sich eng mit dem Bund abstimmen in dieser Sache, wird beim Bund wphl ähnliches zu erwarten sein - zumindest der Versuch
Und das klingt danach, dass die eine FamZuschlag gigantischen Famzuschlag für die 4K Familie (1,3fache der höhe der Grundbesoldung der niedrigsten Besoldungsgruppe/Stufe ?) erwägen.

Krass

Gruenhorn

Zitat von: BVerfGBeliever in 15.01.2026 14:19Hallo Rallyementation, diese "Enteilung" gab es definitiv (siehe hier)!

- Der reale Durchschnittslohn (also der inflationsbereinigte Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste) ist zwischen 1970 und 1996 um fast 45% angestiegen.
- Die reale (also inflationsbereinigte) A15-Besoldung ist im gleichen Zeitraum hingegen nur um gut 16% angestiegen.

Mit anderen Worten: Die A15-Besoldung hätte im Jahr 1996 um fast 25% (!) höher sein müssen, um wieder im gleichen Verhältnis zu den Durchschnittslöhnen zu stehen wie im Jahr 1970.

Anhand deines Excel Sheet hatte ich dasselbe für A14 seit 1970 durch exerziert. Dort sieht es mehr oder weniger genauso aus. Im Basisjahr 1996 komme ich mit der Endjahresgenauigkeit auf knapp 28% Punkte Abweichung im Index. Ich würde das ebenfalls als Entkopplung bezeichnen.

Böswilliger Dienstherr

Wenn noch jemand 1970 sagt schick ich euch alle ins Verschwörungstheorie-Rabbithole

https://wtfhappenedin1971.com/

Pumpe14

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 15.01.2026 18:17Wenn noch jemand 1970 sagt schick ich euch alle ins Verschwörungstheorie-Rabbithole

https://wtfhappenedin1971.com/

...und schütten den Eingang zu ^^

LehrerBW

Zitat von: matzl in 15.01.2026 16:56@Durgi und BVerfGBeliever

Vielleicht wäre es langsam an der Zeit, die Redaktion der ZBR anzuschreiben und mit substanziierter Begründung um eine Überprüfung des Beitrags zu bitten. Vielleicht sehen sie den Fehler dort eher ein.

Ist denn das mit der Spitzausrechnung so relevant dass ihr da so einen Bohei drum macht?
Ist doch im Gegensatz zu den Dingen (Partnereinkommen, Höhe Zuschläge, Abschmelzbeträge) finanziell komplett vernachlässigbar.
Wie kann man sich wegen so nem Mist seitenlang in den Haaren liegen?

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: LehrerBW in 15.01.2026 18:27Ist denn das mit der Spitzausrechnung so relevant dass ihr da so einen Bohei drum macht?
Ist doch im Gegensatz zu den Dingen (Partnereinkommen, Höhe Zuschläge, Abschmelzbeträge) finanziell komplett vernachlässigbar.
Wie kann man sich wegen so nem Mist seitenlang in den Haaren liegen?

Auf vielfachen Wunsch eines einzelnen.

cyrix42

Zitat von: LehrerBW in 15.01.2026 18:27Ist denn das mit der Spitzausrechnung so relevant dass ihr da so einen Bohei drum macht?
Ist doch im Gegensatz zu den Dingen (Partnereinkommen, Höhe Zuschläge, Abschmelzbeträge) finanziell komplett vernachlässigbar.
Nun, wenn man dem Dienstherrn verfassungswidrige Ausgestaltung der Gesetze vorwirft, dann sollte man dies sicherlich sinnvollerweise aufgrund nachprüfbarer Fakten tun und sich nicht auf Phantasiezahlen beziehen. Wer letzteres macht — und darauf bezieht sich hier der ,,Forenpapst" — macht man sich lächerlich.

ZitatWie kann man sich wegen so nem Mist seitenlang in den Haaren liegen?

Nun, der unfehlbare Gesamtschullehrer schafft es leider nicht, einen Fehler einzugestehen. Dabei würde ihm auch kein Zacken aus der Tiara brechen, wenn er seine Argumentation dann mit korrekten Zahlen führen würde. Im Gegenteil: Das wäre für alle Beteiligten von großem Vorteil, weil man dann tatsächlich ernsthaft darüber sprechen könnte, wo welche Defizite in der Alimentation vorhanden sind und wie diese behoben werden können...

BVerfGBeliever

#4074
Hallo LehrerBW, die komplette erste Stufe der Fortschreibungsprüfung basiert zu großen Teilen auf den Besoldungsindex-Werten.

Wenn diese Werte signifikant falsch sind (weil man beispielsweise die Schwan-Methodik verwendet hat), dann hat man ein gewisses "Problem". Und genau davon versuche ich Swen seit einer guten Woche zu überzeugen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

BerndStromberg

Falls noch nicht geschehen, würde ich gerne für alle, die darauf Zugriff haben, den aktuellen Aufsatz von Stuttmann in der aktuellen NVwZ in die Debatte einbringen.

Stuttmann war einer der wenigen Vertreter des Schrifttums, der in der letzten Entscheidung des BVerfG (mehrfach) zitiert wurde und begleitet die Debatte schon seit 2015.

Ich fand ihn sehr gut lesbar, gerade für jemanden wie mich, der nicht so tief in der Materie drin ist.

Nach der Lektüre ist meine Hoffnung auf eine zeitnahe verfassungsmäßige Besoldung allerdings geschmolzen wie der Schnee in der Sonne...

Ozymandias

Dr. Martin Stuttmann: Besoldung ist keine Sozialleistung – die ,,Prekaritätsschwelle" als nicht mehr zu unterlaufende Minimalbesoldung

matthew1312

Zitat von: LehrerBW in 15.01.2026 18:27Ist denn das mit der Spitzausrechnung so relevant dass ihr da so einen Bohei drum macht?
Ist doch im Gegensatz zu den Dingen (Partnereinkommen, Höhe Zuschläge, Abschmelzbeträge) finanziell komplett vernachlässigbar.
Wie kann man sich wegen so nem Mist seitenlang in den Haaren liegen?
Juris, Suchbegriff "Spitzausrechnung".

Gesetze Filter:

- Rechtsprechung
- Gerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht

Ergebnis: 10 Treffer

6 davon BVerwG in Parallelverfahren mit Entscheidungen vom selben Tag.
2 weitere analog.

Also netto 4 Treffer.

Ich bin einigermaßen entsetzt, was hier abgeht. Wir haben echt andere Probleme.

Partnereinkommen, Verzerrung durch Referenzierung von Teilzeitlöhnen, Konkurrenzregelungen, Zuschläge.

Darauf wird überhaupt nicht mehr eingegangen. Es darf kein Knick in die Matrix kommen.

Stattdessen kommt nur noch reine Rabulistik. Ich bin enttäuscht.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: matthew1312 in 15.01.2026 19:27Juris, Suchbegriff "Spitzausrechnung".

Gesetze Filter:

- Rechtsprechung
- Gerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht

Ergebnis: 10 Treffer

6 davon BVerwG in Parallelverfahren mit Entscheidungen vom selben Tag.
2 weitere analog.

Also netto 4 Treffer.

Ich bin einigermaßen entsetzt, was hier abgeht. Wir haben echt andere Probleme.

Partnereinkommen, Verzerrung durch Referenzierung von Teilzeitlöhnen, Konkurrenzregelungen, Zuschläge.

Darauf wird überhaupt nicht mehr eingegangen. Es darf kein Knick in die Matrix kommen.

Stattdessen kommt nur noch reine Rabulistik. Ich bin enttäuscht.

Zustimmung

GoodBye

Zitat von: matthew1312 in 15.01.2026 19:27Juris, Suchbegriff "Spitzausrechnung".

Gesetze Filter:

- Rechtsprechung
- Gerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht

Ergebnis: 10 Treffer

6 davon BVerwG in Parallelverfahren mit Entscheidungen vom selben Tag.
2 weitere analog.

Also netto 4 Treffer.

Ich bin einigermaßen entsetzt, was hier abgeht. Wir haben echt andere Probleme.

Partnereinkommen, Verzerrung durch Referenzierung von Teilzeitlöhnen, Konkurrenzregelungen, Zuschläge.

Darauf wird überhaupt nicht mehr eingegangen. Es darf kein Knick in die Matrix kommen.

Stattdessen kommt nur noch reine Rabulistik. Ich bin enttäuscht.

So sehe ich das auch. Das süße Gift der vermeintlichen Gewissheit der Zahlen.

Ich halte auch nichts von dem Begriff sachgerecht.

Zunächst geht es doch darum, welches Ziel erreicht werden soll. Dieses formuliert das BVerfG doch grob übersetzt mit der Partizipation an der wirtschaftlichen Entwicklung. Indirekt aber auch mit der Straffung des Verfahrens.

Dann stellt sich doch als nächstes die Frage konsequent die Frage, ob diese Methode GEEIGNET ist, diesen definierten Zweck zu erreichen.

Und dann sind wir doch in der sachlichen Diskussion zurück.