Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Blablublu

Ich halte das auch für den richtigen Weg, wenn es dem DH zu teuer ist, soll er das Berufsbeamtentum abschaffen. Dann aber bin ich auch was meine Pflichten angeht Frei. Dann kann man eben Streiken, kündigen, Wechseln wohin man will, 2 Jahre vor der Rente Alo Feiern etc... Mal schauen wie lang der Bürger es aushält, wenn kein Polizist oder Feuerwehrmann mehr kommt, wenn man den Notruf wählt. Es gibt bei Recht und Gesetz nunmal kein Grau, sondern nur Schwarz oder Weiss

Gruenhorn

Zitat von: Alexander79 in 21.02.2026 18:13Aha ...
Das sind dann 55.000€ Netto beim Beamten vs 85.000€ bei der Großkanzlei.
Wochenarbeitszeit beim Beamten 41 Std und bei der Großkanzlei zw. 70 und 80 Std.
Also so groß ist der Unterschied dann doch nicht und der Jurist in der Großkanzlei bekommt massiv Druck,
Einstiegsgehalt als Ingenier liegt bei rund 50.000€ im Jahr Brutto.
Das wären dann Netto rund 36.000€ vs Beamter 41.000 Netto (abzüglich PKV)

Also so ganz schlecht wie du es darstellst, verdient man als Beamter auch nicht.

Als ich als Ingenieur 2009, kurz nach der Subprimekrise erstmals in der Wirtschaft anheuerte, bekam ich damals schon als Ingenieur 50.000 bei 36 Stunden Woche.


PolareuD

#6392
@ BeamterNRW

Für Juristen

https://www.welt.de/wirtschaft/plus254986806/Jura-Bis-zu-180-000-Euro-Einstiegsgehalt-die-drohenden-Folgen-des-Juristen-Booms.html

https://www.lto.de/karriere/einstiegsgehaelter


Der Korn Ferry Gehaltreport 2024 liefert für den MINT-Bereich auch Einstiegsgehälter für Jungakademiker von 80k€ bis 90k€, für techn. Experten sogar von 130k€ bis 150 k€.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GoodBye

#6393
Zitat von: PolareuD in 21.02.2026 21:05@ BeamterNRW

Für Juristen

https://www.welt.de/wirtschaft/plus254986806/Jura-Bis-zu-180-000-Euro-Einstiegsgehalt-die-drohenden-Folgen-des-Juristen-Booms.html

https://www.lto.de/karriere/einstiegsgehaelter


Der Korn Ferry Gehaltreport 2024 liefert für den MINT-Bereich auch Einstiegsgehälter für Jungakademiker von 80k€ bis 90k€, für techn. Experten sogar von 130k€ bis 150 k€.

Es geht ja garnicht ums Einstiegsgehalt, dann würde ja auch der LehrerNRW 180k bekommen mit A13...

Aber, wenn man als Jurist nach 12-15 Jahren A15 oder R2 wird, dann wäre es schon angemessen, wenn man die 120k plus auch mal erreicht.

Es geht ja vor allem darum, dass nicht einmal die Beförderungsdienstposten für bewährtes Personal derzeit an den Einstiegsgehältern in Kanzleien kratzen.

Was spricht denn dagegen, dass der Leiter einer großen Einheit oder Behörde (Schule mit paartausend Schülern) mit A16 als LRD oder ein Richter aus der Fachgerichtsbarkeit oder ein Oberstaatsanwalt mit R2 160k bekommt. Das ist in der Regel dann die Endbesoldung, weil die meisten das frühestens Anfang 50 und damit in der letzten Erfahrungsstufe werden.

Was stellt man sich denn so vor, was diese Menschen nach 15 Jahren selbst in einer ,,normalen" Kanzlei verdienen. Ich kann da nur für den Bereich Juristen sprechen, von MINT habe ich keine Ahnung.

fcesc4


GeBeamter

Zitat von: BeamterNRW in 21.02.2026 19:59Genau darum geht es mir, die Perspektive des anderen einnehmen. In diesem Fall: Die Perspektive des Dienstherren. Ich halte es für sinnvoll dies mal ab und an zu machen. Kann ich sehr empfehlen.



Den Perspektivwechsel kann ich in Streitgesprächen auch nur wärmstens empfehlen.

Man muss sich für die Seite des DH vor Augen führen, dass dieser zwar in einer haushalterischen Finanzierungskrise steckt, dies aber nur daher kommt, dass er Jahrzehnte Infrastruktur hat verrotten lassen, notwendige Reformen vor sich her geschoben hat, um niemand auf die Füße zu treten und nun auch weiterhin Wahlgeschenke verteilt. Während er übrigens seine Beschäftigten mal wegen angeblicher Haushaltskrise, dann wegen Haushaltskonsolidierung zu Lohnzurückhaltung angehalten hat. Vor diesem Hintergrund bin ich nicht bereit mich mit weniger Besoldung abzugeben, als es das GG und das BVerfG verlangen.
Während der DH Bund versucht den Besoldungskreis quadratisch zu klöppeln und alle bereits zu Recht vermuten dürfen, dass dafür verfassungswidrige Tricks angewendet werden, senkt der gleiche DH die Köperschaftssteuer, die MWSt auf Gastronomie, erweitert den Kreis der Mütter, die für ihre Erziehungszeiten Rentenpunkte erhalten, schüttet eine E-Autoförderung ohne Sozialkomponente ein, fördert steuerlich die gewerbliche Bereitstellung von Automobilen ohne ökonomische Lenkungswirkung,... .

Diese Mär von der Unbezahlbarkeit einer aA oder auch nur einer Erhöhung der Bezüge für Angestellte und Beamte, die auch tatsächlich eine Steigerung der Kaufkraft mit sich brächte, kann der DH den Leuten von Verdi erzählen, die glauben das tatsächlich.

despaired

Zitat von: fcesc4 in 21.02.2026 22:14Nichts neues @balbund  :-X
BalBund hatte ja vermutet die Woche vor oder nach Aschermittwoch würde sich anbieten - daher schauen wir mal was kommt

AltStrG

Zitat von: BeamterNRW in 21.02.2026 15:35Vorerst: Danke für die Ausführungen. Eine Frage sei mir noch gestattet: Rechtsstaatlichkeit ist das eine, Realitäten das andere. Angenommen man würde den Beschluss des BVerfG wohlwollend umsetzen, dann ergäben sich netto Summen 4.200 € aufwärts (regionale Abstufungen denkbar). Wie soll man dies entsprechend der Öffentlichkeit verkaufen? Die Realität ist, dass es niemanden interessiert ob Beamte 41h oder 45h in der Woche arbeiten. Genau so wenig interessiert es jemanden, ob im IG-Metall-Tarif regelmäßig 35h gearbeitet werden. Es wird lediglich eins betrachtet: Geld! Es spielt auch keien Rolle ob wir es Alimentation oder Entgelt nennen, so tief steigt doch kaum jemand ein. Es beschäftigt sich auch keiner damit, wo das Beamtentum herkommt, welche Bedeutung es hat und das es durchaus staatstragen ist.

Also: Wie will man eine signifikante Erhöhung rechtfertigen, so, dass es alle verstehen? Verweis auf BVerfG wird nicht ausreichen. Erhöhungen in der Besoldung haben folgen: Tarifbeschäftigte fühlen sich ungerechtfertigte behandelt, Arbeitnehmer in der Pivatwirtschaft wollen dann ebenfalls mehr, Löhne steigen, Verbraucherkosten steigen, Sozialsicherung muss dann ebenfalls steigen und eine Spirale beginnt. In der Abwägung ist die Beamtenschaft doch eher das kleinere Übel gegenüber Tarifbeschäftigten, Arbeitnehmern, Rentnern und Sozialhilfeempfängern. Und so viel Realismus muss nunmehr sein: Politik ist absolut unromantisch und es geht um kurzfristige Wahlerfolge. So lange eine signifikante Besoldungserhöhung nicht (sozialverträglich) vermittelt werden kann, wird es keine verfassungskonforme Alimentation geben.



Die Vermittlung ist vollkommen irrelevant, das ist Aufgabe der Politik. Es einfach eine Frage der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit für die Beamten. Die aA wird kommen. Und es wird teuer. Für Bund, Länder und Kommunen, darüber besteht (parteipolitisch) Konsens.

Und nur als Anmerkung: "Man" kann die (große) Gruppe der Beamten politisch nicht anders behandeln, als andere Gruppen der Bevölkerung. Nennt sich Gleichbehandlungsgrundatz.

Ich als Nicht-Beamter kann über die Gehälter für Juristen nur lächeln, insbesondere, wenn es sich um Spitzenjuristen handelt.

AltStrG

Zitat von: Alexander79 in 21.02.2026 18:13Aha ...
Das sind dann 55.000€ Netto beim Beamten vs 85.000€ bei der Großkanzlei.
Wochenarbeitszeit beim Beamten 41 Std und bei der Großkanzlei zw. 70 und 80 Std.
Also so groß ist der Unterschied dann doch nicht und der Jurist in der Großkanzlei bekommt massiv Druck,
Einstiegsgehalt als Ingenier liegt bei rund 50.000€ im Jahr Brutto.
Das wären dann Netto rund 36.000€ vs Beamter 41.000 Netto (abzüglich PKV)

Also so ganz schlecht wie du es darstellst, verdient man als Beamter auch nicht.

Dazu kann ich was anmerken: weder hat man "Druck" in einer Großkanzlei, noch arbeitet man 80 Stunden. Man arbeitet wie viele andere Arbeitnehmer auch, mit Ausnahme der Wochenendarbeit, aber das läßt sich nicht vermeiden, schließlich stellt man das Denken am Wochenende nicht einfach ein.

Wenn man wirklich eine 80 Stunden Woche hat (also die Hälfte der gesamten Wochenzeit auf oder mit Arbeit verbringt und man wirklichen Druck) bekommt, dann sind die Gehälter schnell jenseits der 2000.000 Euro brutto und jenseits des einfachen Mitarbeiters. Da ist man Senior oder Vize oder Mitinhaber/Partner einer Großkanzlei.


Es gibt eben ein SEHR hohes Leistungsniveau, manchmal 60 Stundenwochen, sehr hohe Gehälter, sehr viele Vergünstigungen, gute Aufstiegschancen, Boni, Wochenendarbeit mit Billable Hours, echtem Teamwork, Spitzenausstattung im Büro, Personal, etc. etc. etc.

AltStrG

Zitat von: GoodBye in 21.02.2026 07:34Genau, vollkommen egal, wenn mal ein paar Wochen keine Zollkontrollen stattfinden, Verbrauchssteuern nicht festgesetzt und beigetrieben werden, BzSt keine Umsatzsteuer-IDs vergibt, Arbeitnehmer nicht neu angemeldet werden können, Umsatzsteuer zu den Zahltagen nicht bearbeitet wird, Bundesbank wird einfach wegen Überflüssigkeit des Zahlungsverkehrs mal aussetzt, BaFin kann man sich auch sparen...

Hier fehlt offenbar vollkommen das Verständnis, dass Beamte an vielen wichtigen Stellen sitzen, die die Funktion unseres Wirtschaftssystems sicherstellen.

Lustig wäre auch, wenn mal alle Beamten im Bundestag streiken würden. Dann kann man mal das Organisationstalent der werten Gesellschaft prüfen, ob die ihre Sitzungen auch selbständig organisieren können.

In diesem Zusammenhang ein interessantes Gedankenspiel: Ist für die Polizei des Bundestages der Dienstherr (nicht Besoldungsgesetzgeber!)  laut § 129 I Bundesbeamtengesetz nicht der Bundestagspräsident(in)? Mitarbeiter dieser (kleinen) Behörde könnten doch als erstes brauchbare Informationen erlangen und auf die Problematik in eigener Sache hinweisen, oder täuscht das?

Alexander79

Zitat von: GoodBye in 21.02.2026 21:59Es geht ja garnicht ums Einstiegsgehalt, dann würde ja auch der LehrerNRW 180k bekommen mit A13...

Aber, wenn man als Jurist nach 12-15 Jahren A15 oder R2 wird, dann wäre es schon angemessen, wenn man die 120k plus auch mal erreicht.

Es geht ja vor allem darum, dass nicht einmal die Beförderungsdienstposten für bewährtes Personal derzeit an den Einstiegsgehältern in Kanzleien kratzen.

Was spricht denn dagegen, dass der Leiter einer großen Einheit oder Behörde (Schule mit paartausend Schülern) mit A16 als LRD oder ein Richter aus der Fachgerichtsbarkeit oder ein Oberstaatsanwalt mit R2 160k bekommt. Das ist in der Regel dann die Endbesoldung, weil die meisten das frühestens Anfang 50 und damit in der letzten Erfahrungsstufe werden.

Was stellt man sich denn so vor, was diese Menschen nach 15 Jahren selbst in einer ,,normalen" Kanzlei verdienen. Ich kann da nur für den Bereich Juristen sprechen, von MINT habe ich keine Ahnung.
@ GoodBye ...
Wie gesagt, für Juristen zum Beispiel hab ich vollstes Verständnis.
Für den gD oft nicht.
Ja, die haben bzw müssen für den gD oft studiert haben.
Aber als Studiengang werden dann oft irgendwelche Studiengänge gefordert die nicht wirklich etwas mit der Tätigkeit zu tun haben oder gar nützlich sind.
Das eigentlich Nützliche bekommt der gD erst mit der Laufbahnausbildung vermittelt und selbst das ist oft fraglich.
Denn wie kann es einen Aufstieg "per Handauflegung" nach BLV 27 geben?

In der Privatwirtschaft kommt man eigentlich auch nicht einfach so als Handwerker auf eine "Ingenieursstelle", beim Beamten geht sowas.

Rheini

@Alexander79

Auch wenn dein Verstandnis nur für ein Teil der Beamten gilt, die aA gilt fur alle Beamten.

Alexander79

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:13@Alexander79

Auch wenn dein Verstandnis nur für ein Teil der Beamten gilt, die aA gilt fur alle Beamten.

Sorry, ich schau einfach über meinen Tellerrand.
Und in gewisser Weise geb ich BeamterNRW recht.
Ja es gibt die Amtsangemessenheit und das ist auch gut so.

Jahrzehntelang gab es keine Dienstpostenbündelung. Jetzt gibt es sie mit "fadenscheinigen" Begründungen und alle finden es amtsangemessen.
Jetzt findet der Dienstherr "fadenscheinige" Begründungen warum die Besoldung amtsangemessen ist und alle sind sauer.

Warum ist ein Streifenpolizist in Bayern mit A7 (mD) Eingangsamt besoldet und der Streifenpolizist in NRW mit A9 (gD)?

Rheini

#6403
Die Frage ist bei den DH NRW und Bayern gut aufgehoben.

Die aA richtet sich nach dem Amt das der Beamte inne hat.

Bei den anderen von Dir angesprochenen Punkten, gibt es in Deutschland eine klare Verfahrensweise. Das machen gerade viele Beamte indem sie zunächst WS einlegen und dann klagen. Das Gericht urteilt darüber oder legt die Klage dem BVerfG vor, dass dann daruber urteilt.

Alexander79

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:35Die Frage ist bei den DH NRW und Bayern gut aufgehoben.

Die aA richtet sich nach dem Amt das der Beamte inne hat.
Ja und diese aA ist eben nicht so einfach geregelt wie wir es gerne hätten.
Deswegen war selbst im Land Berlin die Besoldung ab A14 verfassungsgemäß und eben nicht verfassungswidrig, wie es viele hier gerne hätten.
Und ich bin überzeugt, vergleicht man die Tabellen von Bund und Berlin, kann es durchaus sein das die verfassungsgemäße Besoldung beim Bund noch wesentlich weiter nach unten reicht.
Und wenn beim Bund die Besoldung zB bis A12 verfassungsgemäß war, dann war sie bei A11 vielleicht auch nur um 50€ zu niedrig im Monat.

Also gerade die, die scheinbar hier am lautesten schreien das der Rechtsstaat aufgrund der Unteralimentation erodiert waren vielleicht doch verfassungsgemäß besoldet.