Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 08:32Dieser Antrag müsste zwingend die detaillierte schriftliche Darlegung der erbrachten Dienstleistungen im vergangenen Monat enthalten – inklusive einer tabellarischen Auflistung der erreichten Ziele, der investierten Zeit und eines Nachweises, dass man in dieser Zeit nicht anderweitig produktiv tätig war, um den Anspruch auf den vollen Lohn nicht zu gefährden. Woher weiß der Arbeitgeber sonst, ob er dem Arbeitnehmer nicht zuviel zahlt? 
Wie früher in der VST bei der Post/Telekom, Nachweis von min 400 min Arbeit pro Tag

kleri

Zitat von: Wasserkopp in Heute um 13:13Es bräuchte doch eher ein Instrument um mögliche Verfassungsbrüche schneller zu beheben. Aktuell ist der zeitliche Aspekte doch das große Manko.

So etwas gibt es tatsächlich. Der Bundespräsident hat die Ausfertigung eines Gesetzes zu verweigern, wenn er es für verfassungswidrig hält.

Rheini

Zitat von: kleri in Heute um 15:11So etwas gibt es tatsächlich. Der Bundespräsident hat die Ausfertigung eines Gesetzes zu verweigern, wenn er es für verfassungswidrig hält.

Ich meine das dies sehr kontrovers diskutiert wird.

Quasselstrippe

Zitat von: Illunis in Heute um 11:32Was hält nun aber einen renitenten Besoldungsgesetzgeber davon ab, nach der Ohrfeige aus Karlsruhe mit Einschnitten im Entscheidungsspielraum, das selbe Spiel noch einmal zu treiben?
Leichte Änderungen und los geht das (längst schon tote) fiktive (Zombie) Partnereinkommen.
Bis es wieder kassiert wird sind wieder Jahre vergangen und viel Geld gespart (vom Großteil der keinen Widerspruch einlegen wird), Geld entwertet (von den Widerspruchsführern) und der Nachwuchs selbst erwerbstätig.

genau dies habe ich nach der Lektüre von Swens Beitrag sofort gedacht.. wo ist das finanzielle Risiko für den DH?
ist das Gesetz verfassungswidrig? dann einfach ein neues verfassungswidriges beschließen lassen, stört anscheinend weder Parlament noch Bundespräsident... und bis das BVerfG dann wieder lästigerweise Korrekturen fordert, kann man viel Geld sparen...

Ausbruch aus der Wiederholungsschleife geht - solange die Parlamente das Spiel weiter mitmachen - nur über die Vollstreckungsanordnung...

Wie funktioniert eigentlich die Vollstreckungsanordnung?
Welcher Instanz wird dann die Verantwortung für die Maßstabsbildung einer aA gegeben?
Und was passiert, wenn diese Instanz dann auch etwas bastelt, was nicht verfassungsgemäß ist?
Kann man sich dann dagegen wehren über den Rechtsweg?

Oder wird das BVerfG im Falle der Vollstreckungsanordnung dann doch zum Ersatzbesoldungsgesetzgeber und gibt der Vollstreckungsinstanz haarklein vor, wie die Besoldung auszusehen hat, setzt dann also doch den Maßstab selbst?