Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 08:32Dieser Antrag müsste zwingend die detaillierte schriftliche Darlegung der erbrachten Dienstleistungen im vergangenen Monat enthalten – inklusive einer tabellarischen Auflistung der erreichten Ziele, der investierten Zeit und eines Nachweises, dass man in dieser Zeit nicht anderweitig produktiv tätig war, um den Anspruch auf den vollen Lohn nicht zu gefährden. Woher weiß der Arbeitgeber sonst, ob er dem Arbeitnehmer nicht zuviel zahlt? 
Wie früher in der VST bei der Post/Telekom, Nachweis von min 400 min Arbeit pro Tag

kleri

Zitat von: Wasserkopp in Heute um 13:13Es bräuchte doch eher ein Instrument um mögliche Verfassungsbrüche schneller zu beheben. Aktuell ist der zeitliche Aspekte doch das große Manko.

So etwas gibt es tatsächlich. Der Bundespräsident hat die Ausfertigung eines Gesetzes zu verweigern, wenn er es für verfassungswidrig hält.

Rheini

Zitat von: kleri in Heute um 15:11So etwas gibt es tatsächlich. Der Bundespräsident hat die Ausfertigung eines Gesetzes zu verweigern, wenn er es für verfassungswidrig hält.

Ich meine das dies sehr kontrovers diskutiert wird.

Quasselstrippe

Zitat von: Illunis in Heute um 11:32Was hält nun aber einen renitenten Besoldungsgesetzgeber davon ab, nach der Ohrfeige aus Karlsruhe mit Einschnitten im Entscheidungsspielraum, das selbe Spiel noch einmal zu treiben?
Leichte Änderungen und los geht das (längst schon tote) fiktive (Zombie) Partnereinkommen.
Bis es wieder kassiert wird sind wieder Jahre vergangen und viel Geld gespart (vom Großteil der keinen Widerspruch einlegen wird), Geld entwertet (von den Widerspruchsführern) und der Nachwuchs selbst erwerbstätig.

genau dies habe ich nach der Lektüre von Swens Beitrag sofort gedacht.. wo ist das finanzielle Risiko für den DH?
ist das Gesetz verfassungswidrig? dann einfach ein neues verfassungswidriges beschließen lassen, stört anscheinend weder Parlament noch Bundespräsident... und bis das BVerfG dann wieder lästigerweise Korrekturen fordert, kann man viel Geld sparen...

Ausbruch aus der Wiederholungsschleife geht - solange die Parlamente das Spiel weiter mitmachen - nur über die Vollstreckungsanordnung...

Wie funktioniert eigentlich die Vollstreckungsanordnung?
Welcher Instanz wird dann die Verantwortung für die Maßstabsbildung einer aA gegeben?
Und was passiert, wenn diese Instanz dann auch etwas bastelt, was nicht verfassungsgemäß ist?
Kann man sich dann dagegen wehren über den Rechtsweg?

Oder wird das BVerfG im Falle der Vollstreckungsanordnung dann doch zum Ersatzbesoldungsgesetzgeber und gibt der Vollstreckungsinstanz haarklein vor, wie die Besoldung auszusehen hat, setzt dann also doch den Maßstab selbst?


Pumpkin76

Zitat von: Illunis in Heute um 11:32Was hält nun aber einen renitenten Besoldungsgesetzgeber davon ab, nach der Ohrfeige aus Karlsruhe mit Einschnitten im Entscheidungsspielraum, das selbe Spiel noch einmal zu treiben?
Leichte Änderungen und los geht das (längst schon tote) fiktive (Zombie) Partnereinkommen.
Bis es wieder kassiert wird sind wieder Jahre vergangen und viel Geld gespart (vom Großteil der keinen Widerspruch einlegen wird), Geld entwertet (von den Widerspruchsführern) und der Nachwuchs selbst erwerbstätig.
Nur die Angst vor der Vollstreckung?


Hatte ich auch schon beklagt:

Zitat von: Pumpkin76 in 28.05.2026 13:18Und was hindert den Dienstherrn daran, es zu "versuchen", dann ein paar Jahre Geld zu sparen und dann eben den paar klagenden Hanseln die vorenthaltenen Kröten nach einem sanften Urteil, welches nur von Experten als "schallende Ohrfeige" empfunden wird, nachzuzahlen?

Genau, gar nichts. Die Ohrfeige würde ich mir auch gut zu Gesicht stehen lassen, wenn ich zwei Legislaturperioden das Geld in Ruhe für anderen Klimbim raushauen kann und mir schlussendlich Milliarden spare. Und dann das Spiel von Neuem.

Dieses BVerfG hat nach über über 5 Jahrzehnten Erfahrung nichts getan, außer den Dienstherrn in seinem Handeln zu bestätigen.

Es gibt (im Sinne von: existieren) hierauf nur bräsige Antworten, mal mehr, mal weniger lapidar.

AltStrG

https://www.welt.de/debatte/plus6a19ade8b724341c5ccc055c/finanzielle-sicherheit-der-neue-hass-auf-die-beamten.html

Zitat:
Der neue Hass auf die Beamten. Von Ralph Knispel

Deutschland hat ein neues Feindbild. Selbst die Politik macht gegen die angeblich so privilegierten Staatsdiener mobil. Dabei sieht die Realität ganz anders aus – wie eine nüchterne Rechnung zeigt.

Der Haushalt scheint ebenso erschöpft wie die Koalition und der Kanzler, Geld fehlt an allen Stellen. Da versteht es sich eigentlich von selbst, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Nur wird Gerechtigkeit erkennbar allenthalben unterschiedlich definiert. Oder interpretiert.

Wie stets erweist sich der Blick auf Wirklichkeiten als hilfreich und verbieten sich tendenziöse Verlautbarungen. So wie etwa die kürzliche Antwort der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), auf die Frage eines Abgeordneten. Der nämlich wollte wissen, warum die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage nicht bei der Einwanderung in die Sozialsysteme spare. Ihre Antwort: ,,Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein." Anders die Realität: Im Januar 2026 waren über 2,4 Millionen Bezieher von öffentlichen Regelleistungen Ausländer.

Oder, um es zu verdeutlichen: Der Anteil von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unter den Leistungsberechtigten lag bei 46,5 Prozent. Deshalb hatten sich die nun Regierenden im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die ,,Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern", deutlich zu reduzieren.

Wenngleich ihr Einzelplan im Etat erneut der größte Posten war, richtete Bärbel Bas schon im letzten Jahr ihren geschulten Blick auf andere Einsparmöglichkeiten. Bei einem Kongress der IG Metall hatte sie gesagt, auch die Beamtenschaft in die Rentenversicherung einbeziehen zu wollen. Nach anfänglicher Kritik selbst aus eigenen Reihen weiß sich die Ministerin nun in größerer Gesellschaft. Die Staatsdiener sind als Feindbild auserkoren und verstummte Animosität hebt an.

Zwar stehen die Reformvorschläge der im Januar 2026 eingesetzten Alterssicherungskommission noch aus, doch wird gegen die Beamtenschaft schon jetzt polemisiert. Dass in weiten Bereichen über die Verbeamtung gestritten werden kann, steht außer Frage. Anders liegt es bei hoheitlichen Aufgaben, doch schrecken die Reformwilligen selbst dort vor Einbeziehung in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung nicht zurück. Einem Mantra gleich berufen sie sich auf die ,,Gerechtigkeit": Es darf doch nicht sein, dass Beamte eine deutlich höhere Pension beziehen als Rentenbezieher und der Staat einen so immensen Kostenaufwand für die Gesundheit seiner Staatsdiener betreibt. Die Perpetuierung gängiger Vorurteile vermag indes die Wahrheit nicht zu ersetzen.

Blick auf die Wirklichkeit:
Allein die nominalen Altersversorgungen miteinander zu vergleichen, reicht nicht aus. Erforderlich ist vielmehr der Blick auf die Wirklichkeit. So hat ein Journalist bei ,,Focus Online" im Dezember 2024 zwei Juristinnen mit identischen Voraussetzungen verglichen, die mit 27 Jahren ins Berufsleben eingetreten und mit 67 Jahren ausgeschieden sind. Das ergab Einkünfte bei der Beamtin in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro brutto, davon etwa 2,06 Millionen Euro netto, und der anderen Juristin 3,9 Millionen. Euro Bruttoeinkommen, wovon netto etwa 2,3 Millionen Euro übrigbleiben.

Damit erzielt die nicht verbeamtete Juristin im Berufsleben netto 237.900 Euro mehr. Mit der Pension gleicht die Beamtin bis zum 85. Lebensjahr den Rückstand aus und überholt die Angestellte schließlich. Eingedenk der Lebenserwartung deutscher Frauen zuletzt von 83,9 Jahren nicht tröstlich.

Zudem wird verkannt, dass bei Einbeziehung der Beamtenschaft zunächst immense Kosten anfielen.

Denn die öffentliche Hand müsste für die hälftigen Beiträge in die Rentenversicherung aufkommen und zum anderen für eine angemessene Besoldung Sorge tragen, damit die Bediensteten in die Lage versetzt werden, ihren Anteil zu tragen. Und in diesem Zusammenhang wird die seit Langem unzureichende Besoldung außer Acht gelassen.

Es sei in Erinnerung gerufen, dass das Bundesverfassungsgericht in Beschlüssen vom Mai 2020 sowie September 2025 festgestellt hat, dass die Besoldungen von Richterschaft und Staatsanwältinnen wie -anwälten in Berlin von 2009 bis 2015 (!) verfassungswidrig zu niedrig und im selben Bundesland die Besoldung anderer Bediensteter von 2008 bis 2020 (!) in über 95 Prozent der geprüften Gruppen verfassungswidrig war.

Wollen die Reformwilligen in diesem Zusammenhang in Sachen Gerechtigkeit das Streikverbot für die Staatsdiener abschaffen? Wollen sie uns glauben machen, dass nicht öffentlich Beschäftigte derart eklatante Unterbezahlung widerstandslos hingenommen hätten? Sollen wir annehmen, dass die verbreitet untragbaren Überstunden und Verhältnisse am Arbeitsplatz von Arbeitnehmenden in der freien Wirtschaft toleriert würden?

Wie wollen sie uns erklären, weshalb es unter den von ihnen gepriesenen Verhältnissen für Beamte nicht gelingt, ausgeschriebene Stellen zu besetzen? Allein in Berlin war es kürzlich nicht möglich, etwa 60 freie Ausbildungsstellen bei der Polizei zu besetzen.

Es wird nicht verkannt, dass Pensionsleistungen die Haushalte stark belasten. Gleichwohl sei angemerkt, dass allein mit mathematischen Grundfertigkeiten die Zahl der Ruheständler bestimmbar war. Selbst der Gesetzgeber hatte die anstehenden Probleme erkannt und in § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt, dass Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gebildet werden. Dazu wurde das Besoldungs- und Versorgungsniveau der Beamten und Pensionäre in jährlichen Schritten von je 0,2 Prozent abgesenkt, indem gesetzlich beschlossene Gehaltsanpassungen und die daraus resultierenden Anpassungen der Pensionen zwischen 1999 und 2017 entsprechend vermindert wurden.

Die dadurch eingesparten Beträge sollten einem Sondervermögen zugeführt werden, das laut Gesetz nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben verwendet werden darf. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde zudem der von Beamten mit jedem Dienstjahr erworbene Pensionsanspruch auf 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge verringert und gleichzeitig die Höchstgrenze der Pensionen um 3,25 Prozent abgesenkt und die Höhe der Witwenversorgung um 5 Prozent verringert. Die sich hieraus ergebenden Einsparungen sollten zu 50 Prozent den Versorgungsrücklagen zugeführt werden.

Hätten die Verantwortlichen dem entsprochen, wäre für nun beklagte Pensionslasten kein Raum. Spürbare Einschnitte sind also längst vorgenommen worden, sodass redlicherweise für das weitere Schüren von Vorbehalten gegen Staatsdiener kein Anlass besteht.

Ralph Knispel ist seit 1991 Staatsanwalt, zuletzt Oberstaatsanwalt in verschiedenen Bereichen der Staatsanwaltschaft Berlin und Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. 2021 erschien sein Buch ,,Rechtsstaat am Ende" bei Ullstein.

Pumpe14

Zitat von: Comandante in Heute um 13:27Und Du machst genau das, was Du anderen vorwirfst (Sozialmissbrauch), Das Herrschaftsprinzip divide et impera in Reinkultur. Das Problem ist aber nicht die verschwindend geringe Anzahl an "Sozialschmarotzern" sondern Masken- und Impfstoffdeals, Maut-Desaster, CumEX, CumCum, ein BlackRock-Knecht im Kanzleramt, uswusf..

Die Vorwürfe an mich solltest du bitte nochmal etwas erläutern.

Meine Kernaussage, so wollte ich sie verstanden wissen, war dass beim Thema "Gesellschaft spalten" sich alle Parteien verbitten lassen, die ihre Klientel zu verunglimpfen- während man andere Teile der Bevölkerung verunglimpft.

Natürlich kannst man das Verhalten einzelner in Frage stellen, oder gar verurteilen. Mein Punkt ist, dass man nicht ganze Gruppe in Sippenhaft nehmen sollte um einen Schuldigen zu konstruieren. Weder sind Beamte schuld an der finanziellen oder wirtschaftlichen Lage des Landes, noch sind es Sozialhilfeempfänger, noch Hausfrauen, oder Gutverdiener.

Ich bleibe dabei und unterstreiche es nochmal. Es ist inkonsequent und moralisch unterirdisch die Spaltung der Gesellschaft zu verurteilen und dann mit dem Finger auf bestimmte Gruppen zu zeigen.