Autor Thema: [Allg] Vermerk Persönlich nicht geeignet im Vorbereitungsdienst  (Read 1223 times)

kittyka

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im Sinne dass ich ein menschenscheuer Sonderling bin? :)
Das musst du für dich entscheiden, ob du dich so siehst, man dich so sehen konnte oder ob du es damals warst und jetzt nicht mehr.

Man kann mich schon als sehr introvertiert wahrnehmen.
Ich versuche gerade durch eine Therapie dass zumindest stückweise wegzubekommen.

kittyka

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Einseitig funktioniert sowas halt nicht.

Richtig. Und aktuell zeigst du nur auf eine Seite, sprich in eine Richtung. Solange du das genau so siehst, wird sich auch nichts ändern.

Wie meinst du das?
Willst du damit sagen, dass die sich nicht so verhalten haben?

Bruce Springsteen

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Mir ist hier viel zu viel "Glaskugelgeschaue" mit drin.

Mich interessiert eher, auf welcher Grundlage das basiert, ob es Frist zur Löschung der Infos gibt usw. und so fort. Arbeitsrechtlich halte ich solch einen Vermerk für fragwürdig, zumal hier keine Heilung des Ganzen in Aussicht gestellt wird, augenscheinlich wohlgemerkt.

Organisator

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Einseitig funktioniert sowas halt nicht.

Richtig. Und aktuell zeigst du nur auf eine Seite, sprich in eine Richtung. Solange du das genau so siehst, wird sich auch nichts ändern.

Wie meinst du das?
Willst du damit sagen, dass die sich nicht so verhalten haben?

Ich meine, dass mit dem Finger auf andere zeigen nichts an deiner Situation ändern wird.

kittyka

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Mir ist hier viel zu viel "Glaskugelgeschaue" mit drin.

Mich interessiert eher, auf welcher Grundlage das basiert, ob es Frist zur Löschung der Infos gibt usw. und so fort. Arbeitsrechtlich halte ich solch einen Vermerk für fragwürdig, zumal hier keine Heilung des Ganzen in Aussicht gestellt wird, augenscheinlich wohlgemerkt.


Ja, als Grundlage wurde das so angegeben:

Da die Personalakte die Funktion hat, ein möglichst vollständiges Bild über den beruflichen Werdegang und insoweit über die Persönlichkeit

des Beamten zu geben, um daraus Erkenntnisse für den sachgemäßen Personaleinsatz und eine effektive Personalplanung zu gewinnen

(vgl. BT-Drucks. 12/544 S. 11, Teil C Rn 24 zu Vor §§ 83 ff. LBG NRW 2016), sind alle Vorgänge, die sich durch einen unmittelbaren inneren

Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis auszeichnen, durch entsprechende Unterlagen in der Personalakte zu dokumentieren (so auch Gola

DÖD 1992, 221 [224]). (Kathke in: Schütz/​Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, § 50 BeamtStG, Rn. 18)

Deswegen kann „§ 89 Ab.1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetz nicht angewendet werden, dass ungünstige Unterlagen nach einer Frist von 2 Jahren zu entfernen sind. Stellte man schon entschieden klar.

kittyka

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Einseitig funktioniert sowas halt nicht.

Richtig. Und aktuell zeigst du nur auf eine Seite, sprich in eine Richtung. Solange du das genau so siehst, wird sich auch nichts ändern.

Wie meinst du das?
Willst du damit sagen, dass die sich nicht so verhalten haben?

Ich meine, dass mit dem Finger auf andere zeigen nichts an deiner Situation ändern wird.

Ich fühle mich aber mitnichten ausschließlich alleine dafür verantwortlich, dass es so gelaufen ist, wie es gelaufen ist, sondern sehe speziell beim letzten der beiden Plätze auf denen ich war, eine nicht unerhebliche Mitschuld, dass letztlich sagen wir umsonst in mich investiert wurde.
Hätten halt ein bisschen mehr Engagement zeigen können, anstatt zu lästern und auszuknobeln, wer mich als nächstes "an der Backe" hat und dabei nicht mal zu merken, dass ich mittlerweile gekommen bin und alles mitkriege.



clarion

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Eine reife Reaktion wäre gewesen, mit diesen Sprüchen zur Ausbildungsleitung bzw. falls diese auch involviert war, zur Amtsleitung zu gehen und das mal zu schildern und um Hilfe zu bitten. Du scheinst aber dann auf Tauchstation gegangen zu sein.

Warum hast Du nicht um Umsetzung an anderes Finanzamt gebeten?