Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:30@JayBrak

Genau. Deshalb bitte den ersten vor dem zweiten Schritt.

Also eine gesamtheitliche Lösung in der alle Probleme und Fehlentwicklungen angegangen werden. Dann steht auch meine Tür offen und ich verweigere mich nicht.

Bis dahin aber soll man mich mit Einzeländerungen und Moralkeulen im Bereich der Beamten und einem "Weiter so" in anderen Bereichen, nicht belästigen. dagegen werde ich mich wehren .....

Sehe ich auch so! Vor allem ist derzeit auch auffällig, dass man sich thematisch allgemein sehr auf uns Beamte fokussiert, so auch hier.

Wenn man schon so einen Solidarbeitrag für die GRV einfordert, warum dann nur von den Beamten? Ärzte, Architekten und andere Berufsgruppen mit eigenen Vorsorgesystemen bleiben dabei stets ungenannt.

Und das ist eben die fehlende Ganzheitlichkeit politischer Reformen. Es wird immer punktuell herumgedoktert. In der Politik werden weiterhin kurzfristige, punktuelle Lösungen gegenüber den langfristigen, nachhaltigen Reformen bevorzugt.

Ich verwehre mich nicht vernünftiger Reformen, die langfristig die bekannten Probleme lösen. Wenn das auch persönliche Einschnitte bedeuten würde, so könnte ich das dann allerdings auch verstehen und akzeptieren, denn es muss etwas Grundlegendes passieren, sons schliddern wir von einer Krise in die Nächste.

Derartige Vorschläge, wie sie hier aber von JayBrak angebracht werden, lehne ich ab. Damit nimmt man der Politik im Zweifel nur den Reformdruck. Durch derartige Solidarbeiträge köst man kein strukturelles Problem der GRV. Man schüttet es nur mit systemfrendem Geld zu.

Das kann man so machen bzw. muss es auch aktuell auch schon. Dann muss man das aber über allgemeine Steuergeldern machen, so dass (fast) alle gesellschaftlichen Gruppen solidarisch daran beteiligt sind. Das kann aber auch nur eine Übergangslösung sein.

Ein nachhaltig aufgebautes Rentensystem muss aus sich selbst heraus funktionieren. Das gegenwärtige System ist dazu strukturell nicht mehr in der Lage. Daher muss hier eine grundlegende Reform im Rahmen eines "Generalplans" über das gesamte Sozialsysteme her.

Die Zeit der Flickschusterei ist vorbei. Das bringt uns nicht mehr weiter....
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: JayBrak in Gestern um 08:27Eine gesamtheitliche Veränderung durchzuführen, da bin ich vollkommen dabei. Und ich wäre auch dagegen Einschnitte nur bei den Beamten vorzunehmen.

Aber aktuell ist es so, dass bei den gegebenen Reformen Einschnitte bei den Angestellten vorgenommen werden (sollen) und zeitgleich die Besoldung von Beamten erhöht werden soll.

Natürlich kann man nun sagen, wir hatten schon immer einen Anspruch auf mehr. Und ich möchte gar nicht rechtfertigen, dass hier in den letzten Jahren nicht Gesetzeskonform gehandelt worden ist. Politiker haben sich an bestehendes Recht zu halten. Und Rückwirkend muss hier auch eine Nachzahlung erfolgen, weil es bestehendes Recht ist.

Aber - Rechte kann und darf man ändern - und das gilt auch für das Grundgesetz. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen der GRV nicht passen, dann müssen diese angepasst werden. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen nicht mehr zu unseren finanziellen Spielräumen passen, dann müssen diese angepasst werden.

Und wenn die rechtlichen Rahmen für eine amtsangemessene Alimentation nicht mehr zu den gesellschaftlichen Gesamtverhältnissen passen, dann müssen diese angepasst werden.

Nochmals: Mein Ansatz ist nicht, dass Beamte alleine für alle begangenen Fehler bezahlen müssen, sondern das wir Teil einer Gesamtlösung sind.

Natürlich haben viele Politiker viel Mist gebaut. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. In der aktuellen Situation wären wir nicht, wenn keine Fehler begangen worden wären. Das gilt ja nicht nur für die Sozialsysteme, sondern z.B. für den Klimaschutz im gleichen Maße. Aber wir befinden uns nun in der Situation. Und gelöst bekommen werden wir diese Situation nur, wenn wir sie gesamtheitlich lösen.

Perspektivisch sollte die GRV sich selbst tragen, das sehe ich auch so. Aber wir haben jetzt die Babyboomer, die in Rente und Pension gehen, also braucht es eine kurzfristige Lösung. Und da ist eine Transferleistung meiner Meinung nach durchaus sinnvoll. Insbesondere, weil diese eben auch Pensionäre mit leisten müssten und somit nicht nur die junge Generation belasten würde. Man könnte diese ja durchaus zeitlich befristen, um langfristig ein sich selbst tragende GRV zu erzielen.


Manchmal kommen die Dinge eben zur falschen Zeit auf den Tisch. Ja, die BR ist dabei, den Arbeitnehmern wieder einmal diverse wirtschaftliche Verschlechterungen aufzubürden. Gleichzeitig wird jetzt aber die aA akut, ausgelöst durch den bekannten Beschluss des BVerfG.

Wir wurden aber nun einmal schon seit vielen Jahren systematisch und vorsätzlich zu schlecht besoldet. Niemand kann etwas dafür, dass das BVerfG ausgerechnet jetzt, wo die Politik den Arbeitnehmern deutliche Verschlechterungen aufbürdet, diesem Umstand durch seinen Beschluss Abhilfe verschafft.

Der Zeitpunkt ist schlecht. In der Sache ist es aber richtig. Als es in der Wirtschaft gebrummt hat, da wurde ich von ehemaligen Kommilitonen und Freunden und Bekannten belächelt. Fette Gehälter und dicke Dienstwagen haben diese Leute mitleidig staunen lassen, dass ich mich im öD verdinge.

Jetzt ist die Zeit der fetten Gehälter und dicken Dienstwagen mal vorbei. Und jetzt soll ich in vornehmer Zurückhaltung, mit Rücksicht auf die Befindlichkeiten der AN, großzügig auf die Anhebung meiner Besoldung auf ein legales Maß verzichten, nur weil das dann in der Öffentlichkeit besser ankommt? - Nö!
Deus hic finitur

AR76

Zitat von: Casiopeia1981 in 29.07.2026 23:08Zum FM:

1. Er bestätigt wieder, dass es ein Anpassungsgesetz geben wird. Es wird also mehr Geld geben, als vorher!

2. Er verweist zurecht darauf, dass einige Bundesländer eine höhere Besoldung zahlen als sie es nach der Rechtsprechung des BVerfG müssten - wie der Bund es vor hat bzw. wie Brandenburg.

Der Verweis mit Bayern ist allerdings falsch. Wenn man die Gesetzesbegründung zur bayr. Besoldungsanpassung liest, wird man schnell feststellen, dass Bayern aus Sicht des Freistaats bereits eine amtsangemessene Alimentation zahlt. Es verzichtet so dann, um eine weitere Anhebung der Besoldung.

Damit zahlt das Land Bayern gerade soviel, wie es zahlen muss und nicht mehr.


Zu 2. - du kennst als die Berechnungen mittels Medianeinkommen? Lass uns teilhaben bitte!
Denn Brandenburg hat 7.000 Euro weniger Medianeinkommen, zahlt aber in meiner Konstellation jetzt 550 Euro netto mehr....Hmmm, machen die bestimmt aus Nettigkeit und weil sie es können!

So lange du es nicht mit Zahlen belegen kannst, sind es nur Behauptungen. Wie deine anderen Ausführungen zu dem Wahlverhalten auch. Gerade der Terroranschlag in Berlin und die reflexhaften Äußerungen - 1:1 zu 2016 - haben gezeigt, dass die Politiker immer noch nicht verstanden haben. Über 29.000 Messerangriffe im Jahr 2025 (80 am Tag!) ebenfalls nicht. Und wenn ich dann noch Aussagen der Linken lese, bestimmte Parteien wie auch die CDU sind schuld daran, dann weiß ich langsam nicht mehr, ob irgendwas in der Luft ist oder ob was der Grund dafür ist.

AR76

Zitat von: JayBrak in Gestern um 05:21Ja, das bin ich. Mit einer A14-Besoldung aber mit Sicherheit sehr priviligiert.

Das Bundesverfassungsgericht stellt eine rechtliche Besoldung auf Grundlage des Grundgesetzes fest. Wenn dies geändert werden sollte, dann auch das, was eine verfassungsrechtlich betrachtet angemessene Besoldung ausmacht.

Und nein, mit einer um insgesamt 4 Prozent geringeren Erhöhung der Besoldung würde man das Beamtentum sicherlich nicht abschaffen. (Bei den psychologisch Psychotherapeuten wurde im März beschlossen, dass es ab April 4,5% weniger Honorar gibt. Das ist mit Sicherheit eine absolute Frechheit, das mit drei Wochen Vorlauf zu tun... Und hier reden wir nicht von einer geringeren Erhöhung sondern einer tatsächlichen Kürzung. Es wird aber die Psychotherapeuten auch nicht abschaffen.)

Und ja die Idee eines Solidaritätszuschlag wäre, dass man sich solidarisch zeigt und keine eigenen Ansprüche erwirbt.

Ich glaube auch nicht, dass es zu diesem Vorschlag kommt, weil man dann an die Pensionäre als größte Wählergruppe heran muss.

Man wird unsre Pensionen deutlich kürzen und uns bis 73 (oder beliebig hohe Zahl einsetzen) arbeiten lassen. Man wird perspektivisch vermutlich in vielen Bereichen auf eine Verbeamtung verzichten.

Ob das dann die bessere Alternative als ein Solidaritätszuschlag ist, sei einmal dahingestellt...

Wow, hier lehnen sich immer die A14er und A15er aus dem Fenster. Von A7ern lese ich derartiges nicht. Warum wohl....Vielleicht weil die mit Gehalt der Frau immer noch weniger als du alleine hast.

Ein System zu subventionieren, was kaputt ist und durch diese Politiker auch weiterhin kaputt gemacht wird, weil keiner die Courage hat, die Wahrheit zu sagen. Super Idee.

In der Rente sind alle erfasst, auch die die nur ein paar Euro bekommen. Unter anderem dadurch ist die Durchschnittsrente niedrig. Ide Pensionen sind aus den bekannten Gründen - lebenslang gearbeitet, oft studiert, etc. höher.

Hätten die DH Rücklage gebildet für JEDEN Beamten und hätten oder würden sie diese nicht auflösen um damit Haushaltslöcher zu stopfen, würden wir gar nicht über die Pensionen großartig reden müssen. Aber sehenden Auges in Probleme rennen und anderen die Schuld geben, das können sie. Aber zum Beispiel auf eine Diätenerhöhung verzichten, nein lieber nicht. Und damit sind alle Parteien gemeint.

Schnarchnase81

Zitat von: JayBrak in Gestern um 05:21Ja, das bin ich. Mit einer A14-Besoldung aber mit Sicherheit sehr priviligiert.

Das Bundesverfassungsgericht stellt eine rechtliche Besoldung auf Grundlage des Grundgesetzes fest. Wenn dies geändert werden sollte, dann auch das, was eine verfassungsrechtlich betrachtet angemessene Besoldung ausmacht.

Und nein, mit einer um insgesamt 4 Prozent geringeren Erhöhung der Besoldung würde man das Beamtentum sicherlich nicht abschaffen. (Bei den psychologisch Psychotherapeuten wurde im März beschlossen, dass es ab April 4,5% weniger Honorar gibt. Das ist mit Sicherheit eine absolute Frechheit, das mit drei Wochen Vorlauf zu tun... Und hier reden wir nicht von einer geringeren Erhöhung sondern einer tatsächlichen Kürzung. Es wird aber die Psychotherapeuten auch nicht abschaffen.)

Und ja die Idee eines Solidaritätszuschlag wäre, dass man sich solidarisch zeigt und keine eigenen Ansprüche erwirbt.

Ich glaube auch nicht, dass es zu diesem Vorschlag kommt, weil man dann an die Pensionäre als größte Wählergruppe heran muss.

Man wird unsre Pensionen deutlich kürzen und uns bis 73 (oder beliebig hohe Zahl einsetzen) arbeiten lassen. Man wird perspektivisch vermutlich in vielen Bereichen auf eine Verbeamtung verzichten.

Ob das dann die bessere Alternative als ein Solidaritätszuschlag ist, sei einmal dahingestellt...
Wieder ein A14er, der auf seinem hohen Ross sitzt und meint, alle Beamten bekämen exorbitant viel Geld! Wenn ich A14 hätte, würde ich mich auch nicht so viel beschweren!

Schnarchnase81

Ich frage es nochmal: wie viel soll ich eigentlich noch für meine Pension zahlen? Es sind schon über 15%! Und jetzt soll ich noch Prozente in eine Versicherung abgeben, aus der ich nichts bekomme? Geht's noch? Und diese Grundgesetzänderung wäre eine Abschaffung des Beamtentums, mit allen Konsequenzen!

Will da wieder ein Forumsneuling im Auftrag der Politik uns hier Sand in die Augen streuen?

Finanzer

Da gibt es ganz andere Kühe, die erst gemolken werden müssten. Aber daran wird mal wieder nicht gedacht, lässt auch tief blicken.

NWB

Ich finde es bemerkenswert, wie hier alle auf diese Meinung anspringen, obwohl sie zur Sache nichts, aber auch gar nichts beiträgt.
Ist doch alles schon ausdiskutiert.
Gefühltes Rechtsempfinden und die tatsächliche Lage sind sowas von unterschiedliche Paar Schuhe.
Das hier bringt niemanden voran.

Robertbob

Zitat von: Schnarchnase81 in Gestern um 10:02Ich frage es nochmal: wie viel soll ich eigentlich noch für meine Pension zahlen? Es sind schon über 15%! Und jetzt soll ich noch Prozente in eine Versicherung abgeben, aus der ich nichts bekomme? Geht's noch? Und diese Grundgesetztänderung wäre eine Abschaffung des Beamtentums, mit allen Konsequenzen!

Will da wieder ein Forumsneuling im Auftrag der Politik uns hier Sand in die Augen streuen?

Komisch, der Gedanke, das hier einige im Auftrag der Politik unterwegs sind, ist mir auch schon gekommen.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 10:11Komisch, der Gedanke, das hier einige im Auftrag der Politik unterwegs sind, ist mir auch schon gekommen.

Unter diesem möglichen Gesichtspunkt lesen sich einige Beiträge hier in einem ganz anderen Licht....🤔
Deus hic finitur

Schneewitchen

#1615
Mal wieder zurück zu den profanen Fragen der Gegenwart:

Angenommen unser geschätzter FM legt im Herbst einen Gesetzesentwurf vor aus dem dann auch ein verabschiedeten Gesetz wird.

Weiter angenommen, dieses Gesetz führt zu Besoldungsanpassungen nach oben, die jedoch insgesamt keine aA nach den Vorgaben des BVerfG herstellen werden ( der FM wird ja schon alleine am fiktiven Partnereinkommen festhalten).

Wie sind dann die derzeit bereits vorliegenden Widersprüche für die Jahre 2025 und früher zu sehen, wenn das Gesetz auch Nachzahlungen für die Vergangenheit vorsieht? Durch das Gesetz wird das Land die Widersprüche doch als erledigt sehen und entsprechend bescheiden!? Bleibt dann nur noch die Klage?

Wie sieht das dann mit Blick aus den erteilten Dispens für 2026 aus? Dieser gilt dann doch auch nur bis zur Vorlage eines Gesetzes? Wenn also in 2026 ein Gesetz verabschiedet wird, dann müsste man dann doch gegen dieses Gesetz nochmals ausdrücklich für 2026 Widerspruch einlegen?
Deus hic finitur

Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 10:32Mal wieder zurück zu den profanen Fragen der Gegenwart:

Angenommen unser geschätzter FM legt Herbst einen Gesetzesentwurf vor aus dem dann auch ein verabschiedeten Gesetz wird.

Weiter angenommen, dieses Gesetz führt zu Besoldungsanpassungen nach oben, die jedoch insgesamt keine aA nach den Vorgaben des BVerfG herstellen werden ( der FM wird ja schon alleine am fiktiven Partnereinkommen festhalten).

Wie sind dann die derzeit bereits vorliegenden Widersprüche für die Jahre 2025 und früher zu sehen, wenn das Gesetz auch Nachzahlungen für die Vergangenheit vorsieht? Durch das Gesetz wird das Land die Widersprüche doch als erledigt sehen und entsprechend bescheiden!? Bleibt dann nur noch die Klage?

Wie sieht das dann mit Blick aus den erteilten Dispens für 2026 aus? Dieser gilt dann doch auch nur bis zur Vorlage eines Gesetzes? Wenn also in 2026 ein Gesetz verabschiedet wird, dann müsste man dann doch gegen dieses Gesetz nochmals ausdrücklich für 2026 Widerspruch einlegen?
Das siehst du richtig.
Meine Hoffnung liegt darin, das die an der Entscheidungsfindung beteiligte Beamtenvertretung dem FM klar vor Augen führt, das es genau zu so einer Popularklage kommen wird und dies ihn überzeugt, nochmal in sich zu gehen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 10:55Das siehst du richtig.
Meine Hoffnung liegt darin, das die an der Entscheidungsfindung beteiligte Beamtenvertretung dem FM klar vor Augen führt, das es genau zu so einer Popularklage kommen wird und dies ihn überzeugt, nochmal in sich zu gehen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Hoffnung ist das Gold des armen Mannes.....🤣😅
Deus hic finitur

Robertbob

Dann passt es ja ganz gut zu uns Beamte!
Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 11:03Hoffnung ist das Gold des armen Mannes.....🤣😅
Dann passt es ja ganz gut zu uns Beamte!

guzmaro

Wie sieht es denn aus mit den Jahren in der Vergangenheit 2020-2025
Wenn man kein Antrag gestellt hatte in den Jahren?
Weiß jemand wie die anderen Bundesländer das händeln? kriegt jeder die Rückzahlung oder nur die die immer Antrag auf angemessener Besoldung gestellt hatten?