Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: Robertbob in Gestern um 20:09Danke für die äußerst umfassende Erklärung von dir, diese Information hat mir noch gefehlt.  :P

Gerne. Habe ich extra für dich gegoogelt. Bist bestimmt im h. D.

Rheini

Zitat von: Casiopeia1981 in Gestern um 20:14Das ergibt sich für mich eindeutig aus dem Gesamtkontext.

Zum einen sagt, das BVerfG explizit in Rn.  104 des Beschlusses vom 17.09.2026, dass für spezialisierte Besoldungsordnungen wie der B-Besoldung ein gesonderter Abgleich mit der Privatwirtschaft sinnvoll und auch geboten sein kann. Es meint damit explizit nicht die Normallohnentwicklung.

Zum anderen spricht der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundes eindeutig davon, dass neben der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 (B. Lösung, Ziff. 2) auch ,,die Grundgehaltstabellen zur Stärkung des Leistungsprinzips neu strukturiert (Tabel-
lenreform)" (B. Lösung, Ziff. 3) werden.

Ferner soll die Besoldung auch zukunftsorientiert geändert werden.

Das alles spricht dafür, dass an einigen Stellen über das notwendige Maß hinaus die Besoldung reformiert werden sollte.

Andernfalls kann ich mir die sehr hohen Erhöhungen in der B-Besoldung im ursprünglichen Entwurf nicht erklären, zumal in der Begründung die B-Besoldung am Rand erwähnt, auf Berechnungen aber verzichtet wurde.

Ah okay. Also nicht Wissen deinerseits, sondern deine Vermutung ......

Schnarchnase81

Zitat von: Robertbob in Gestern um 20:09Danke für die äußerst umfassende Erklärung von dir, diese Information hat mir noch gefehlt.  :P
Wenigstens erzähle ich nicht so einen Unsinn!

Casiopeia1981

Zitat von: Rheini in Gestern um 20:16Ah okay. Also nicht Wissen deinerseits, sondern deine Vermutung ......

Nicht wissen

BVerfGBeliever

Zitat von: Casiopeia1981 in Gestern um 20:14Andernfalls kann ich mir die sehr hohen Erhöhungen in der B-Besoldung im ursprünglichen Entwurf nicht erklären
Wirf mal einen Blick nach Brandenburg. Dort soll laut dieser Seite rückwirkend ab Januar 2026 Folgendes passieren:

- In A5 soll die Grundbesoldung von 39.416 EUR auf 42.258 EUR, also um 2.842 EUR bzw. 7,21% steigen.
- In A16 soll die Grundbesoldung von 103.959 EUR auf 122.613 EUR, also um 18.653 EUR bzw. 17,94% steigen.
- In B11 soll die Grundbesoldung von 194.636 EUR auf 240.881 EUR, also um 46.245 EUR bzw. 23,76% steigen.

Warum ist das so? Zum jetzigen Zeitpunkt weiß ich es nicht (der Text des Entwurfs ist mir noch nicht bekannt, sondern nur die Zahlen). Aber ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass sich die Besoldung gegenüber den Nominallöhnen seit 1996 in höheren Besoldungsgruppen deutlich schlechter entwickelt hat als in niedrigeren Gruppen (z.B. weil Verdi/etc. irgendwelche Sockel- oder Mindestbeträge für die öD-Tarifangestellten durchgesetzt haben, die dann auch auf die Beamtenbesoldung übertragen wurden).

Diese unterschiedliche Entwicklung ist jetzt möglicherweise im Rahmen der Fortschreibungsprüfung "aufgefallen" und soll eventuell durch die oben genannte unterschiedliche Anpassung "korrigiert" werden..

BeamterNRW

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 20:41Wirf mal einen Blick nach Brandenburg. Dort soll laut dieser Seite rückwirkend ab Januar 2026 Folgendes passieren:

- In A5 soll die Grundbesoldung von 39.416 EUR auf 42.258 EUR, also um 2.842 EUR bzw. 7,21% steigen.
- In A16 soll die Grundbesoldung von 103.959 EUR auf 122.613 EUR, also um 18.653 EUR bzw. 17,94% steigen.
- In B11 soll die Grundbesoldung von 194.636 EUR auf 240.881 EUR, also um 46.245 EUR bzw. 23,76% steigen.

Warum ist das so? Zum jetzigen Zeitpunkt weiß ich es nicht (der Text des Entwurfs ist mir noch nicht bekannt, sondern nur die Zahlen). Aber ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass sich die Besoldung gegenüber den Nominallöhnen seit 1996 in höheren Besoldungsgruppen deutlich schlechter entwickelt hat als in niedrigeren Gruppen (z.B. weil Verdi/etc. irgendwelche Sockel- oder Mindestbeträge für die öD-Tarifangestellten durchgesetzt haben, die dann auch auf die Beamtenbesoldung übertragen wurden).

Diese unterschiedliche Entwicklung ist jetzt möglicherweise im Rahmen der Fortschreibungsprüfung "aufgefallen" und soll eventuell durch die oben genannte unterschiedliche Anpassung "korrigiert" werden..

Ich hatte da mal im Bundesforum etwas zu geschrieben, finde es aber nicht mehr. Es ist evtl. auch eher als Vermutung meinerseits zu klassifizieren halte ich aber für äußerst realistisch. Immerhin ist sich jeder selbst am nächsten...

Beim Übergang vom höheren Dienst in die (politische) B-Besoldung dient A16 als wichtige Vergleichsgröße. Die Endbesoldung A 16 leitet somit mehr oder weniger die B-Besoldung ein. Da Inhaber von B-Besoldung tendenziell häufiger einer Partei zugehören dürften, könnte hier auch eine gewisse "Vetternwirtschaft" nicht voll ausgeschlossen sein.

Beim Bund, aber auch in einigen Ländern (z.B. auch Brandenburg) hängt die Bezahlung der Kabinettsmitgliedern unmittelbar an B 11 (vgl. § 8 BbgMinG). Insofern leistet man sich hier ja auch selbst ein Bärendienst, wenn man die Spitzenpositionen besser bezahlt.

Ich halte das Geschäft für absolut unromantisch und ein hoher Anteil der Akteure wird sicherlich bei jeder Maßnahme genau schauen, ob er persönlich dadurch besser dasteht als vorher.

Ich vermute, Hr. Dobrindt hat es mal versucht. In der Hoffnung, es fällt niemanden auf und die breite Unwissenheit über die Amtsgehaltsmechanismen der Kabinettsmitglieder. Es ist aufgefallen, es gab Empörung, also fix ändern... wie gesagt, Vermutung meinerseits.