Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: Robertbob in Gestern um 20:09Danke für die äußerst umfassende Erklärung von dir, diese Information hat mir noch gefehlt.  :P

Gerne. Habe ich extra für dich gegoogelt. Bist bestimmt im h. D.

Rheini

Zitat von: Casiopeia1981 in Gestern um 20:14Das ergibt sich für mich eindeutig aus dem Gesamtkontext.

Zum einen sagt, das BVerfG explizit in Rn.  104 des Beschlusses vom 17.09.2026, dass für spezialisierte Besoldungsordnungen wie der B-Besoldung ein gesonderter Abgleich mit der Privatwirtschaft sinnvoll und auch geboten sein kann. Es meint damit explizit nicht die Normallohnentwicklung.

Zum anderen spricht der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundes eindeutig davon, dass neben der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 (B. Lösung, Ziff. 2) auch ,,die Grundgehaltstabellen zur Stärkung des Leistungsprinzips neu strukturiert (Tabel-
lenreform)" (B. Lösung, Ziff. 3) werden.

Ferner soll die Besoldung auch zukunftsorientiert geändert werden.

Das alles spricht dafür, dass an einigen Stellen über das notwendige Maß hinaus die Besoldung reformiert werden sollte.

Andernfalls kann ich mir die sehr hohen Erhöhungen in der B-Besoldung im ursprünglichen Entwurf nicht erklären, zumal in der Begründung die B-Besoldung am Rand erwähnt, auf Berechnungen aber verzichtet wurde.

Ah okay. Also nicht Wissen deinerseits, sondern deine Vermutung ......

Schnarchnase81

Zitat von: Robertbob in Gestern um 20:09Danke für die äußerst umfassende Erklärung von dir, diese Information hat mir noch gefehlt.  :P
Wenigstens erzähle ich nicht so einen Unsinn!

Casiopeia1981

Zitat von: Rheini in Gestern um 20:16Ah okay. Also nicht Wissen deinerseits, sondern deine Vermutung ......

Nicht wissen

BVerfGBeliever

Zitat von: Casiopeia1981 in Gestern um 20:14Andernfalls kann ich mir die sehr hohen Erhöhungen in der B-Besoldung im ursprünglichen Entwurf nicht erklären
Wirf mal einen Blick nach Brandenburg. Dort soll laut dieser Seite rückwirkend ab Januar 2026 Folgendes passieren:

- In A5 soll die Grundbesoldung von 39.416 EUR auf 42.258 EUR, also um 2.842 EUR bzw. 7,21% steigen.
- In A16 soll die Grundbesoldung von 103.959 EUR auf 122.613 EUR, also um 18.653 EUR bzw. 17,94% steigen.
- In B11 soll die Grundbesoldung von 194.636 EUR auf 240.881 EUR, also um 46.245 EUR bzw. 23,76% steigen.

Warum ist das so? Zum jetzigen Zeitpunkt weiß ich es nicht (der Text des Entwurfs ist mir noch nicht bekannt, sondern nur die Zahlen). Aber ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass sich die Besoldung gegenüber den Nominallöhnen seit 1996 in höheren Besoldungsgruppen deutlich schlechter entwickelt hat als in niedrigeren Gruppen (z.B. weil Verdi/etc. irgendwelche Sockel- oder Mindestbeträge für die öD-Tarifangestellten durchgesetzt haben, die dann auch auf die Beamtenbesoldung übertragen wurden).

Diese unterschiedliche Entwicklung ist jetzt möglicherweise im Rahmen der Fortschreibungsprüfung "aufgefallen" und soll eventuell durch die oben genannte unterschiedliche Anpassung "korrigiert" werden..

BeamterNRW

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 20:41Wirf mal einen Blick nach Brandenburg. Dort soll laut dieser Seite rückwirkend ab Januar 2026 Folgendes passieren:

- In A5 soll die Grundbesoldung von 39.416 EUR auf 42.258 EUR, also um 2.842 EUR bzw. 7,21% steigen.
- In A16 soll die Grundbesoldung von 103.959 EUR auf 122.613 EUR, also um 18.653 EUR bzw. 17,94% steigen.
- In B11 soll die Grundbesoldung von 194.636 EUR auf 240.881 EUR, also um 46.245 EUR bzw. 23,76% steigen.

Warum ist das so? Zum jetzigen Zeitpunkt weiß ich es nicht (der Text des Entwurfs ist mir noch nicht bekannt, sondern nur die Zahlen). Aber ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass sich die Besoldung gegenüber den Nominallöhnen seit 1996 in höheren Besoldungsgruppen deutlich schlechter entwickelt hat als in niedrigeren Gruppen (z.B. weil Verdi/etc. irgendwelche Sockel- oder Mindestbeträge für die öD-Tarifangestellten durchgesetzt haben, die dann auch auf die Beamtenbesoldung übertragen wurden).

Diese unterschiedliche Entwicklung ist jetzt möglicherweise im Rahmen der Fortschreibungsprüfung "aufgefallen" und soll eventuell durch die oben genannte unterschiedliche Anpassung "korrigiert" werden..

Ich hatte da mal im Bundesforum etwas zu geschrieben, finde es aber nicht mehr. Es ist evtl. auch eher als Vermutung meinerseits zu klassifizieren halte ich aber für äußerst realistisch. Immerhin ist sich jeder selbst am nächsten...

Beim Übergang vom höheren Dienst in die (politische) B-Besoldung dient A16 als wichtige Vergleichsgröße. Die Endbesoldung A 16 leitet somit mehr oder weniger die B-Besoldung ein. Da Inhaber von B-Besoldung tendenziell häufiger einer Partei zugehören dürften, könnte hier auch eine gewisse "Vetternwirtschaft" nicht voll ausgeschlossen sein.

Beim Bund, aber auch in einigen Ländern (z.B. auch Brandenburg) hängt die Bezahlung der Kabinettsmitgliedern unmittelbar an B 11 (vgl. § 8 BbgMinG). Insofern leistet man sich hier ja auch selbst ein Bärendienst, wenn man die Spitzenpositionen besser bezahlt.

Ich halte das Geschäft für absolut unromantisch und ein hoher Anteil der Akteure wird sicherlich bei jeder Maßnahme genau schauen, ob er persönlich dadurch besser dasteht als vorher.

Ich vermute, Hr. Dobrindt hat es mal versucht. In der Hoffnung, es fällt niemanden auf und die breite Unwissenheit über die Amtsgehaltsmechanismen der Kabinettsmitglieder. Es ist aufgefallen, es gab Empörung, also fix ändern... wie gesagt, Vermutung meinerseits.

Uriex

Den nachgehenden Stellungnahmen zufolge, wäre die höhere Anpassung gerechtfertigt gewesen. Was dann beim Bund erfolgt ist, war letztlich nur ein Nachgeben aufgrund des Aufschreis der Bevölkerung, so dass (wieder einmal) eine politische Entscheidung und keine Entscheidung nach Sachlage getroffen wurde.

Bei uns ist ja auch nichts anderes passiert... Durch die Kürzung der Sonderzuwendung nach Besoldungsgruppe, Unterschiede in der prozentualen Erhöhung und durch die Sockelbeträge kam es auch in NRW zu einer ordentlichen Stauchung der Tabellen, so dass selbst der gD ohne diese Entscheidungen der Vergangenheit deutlich besser dastünde.



AR76

Bekomme es leider nicht entfernt, für uns nichts wirklich neues, aber hier mal rein kopiert:
Fetter Lohnnachschlag für Beamte
:
Wer mit Geldregen rechnen kann, wer leer ausgeht

Grund zum Jubeln wie diese Nachwuchs-Polizisten beim traditionellen Mützenwurf haben die Beamten noch nicht. In den meisten Bundesländern steht nicht fest, wie hoch der Nachschlag ausfällt und wer ihn bekommt
Grund zum Jubeln wie diese Nachwuchs-Polizisten beim traditionellen Mützenwurf in NRW haben viele Beamte. Ihnen winkt ein saftiger Nachschlag aufs Gehalt
Foto: ddp/Panama Pictures

Hildburg
Bruns

Wolfgang
Ranft
13.08.2026 - 07:46 Uhr
TTS-PLAYER ÜBERSPRINGEN


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-05:46
Berlin – Wer bekommt einen Gehaltsnachschlag und wie hoch fällt der aus? Fragen, die den Geldbeutel von Hunderttausenden Beamten betreffen. In Berlin macht der Beamtenbund jetzt Druck, fordert Klarheit über die fälligen Nachzahlungen: Gibt es in der Hauptstadt 1,3 oder sogar 7,2 Milliarden Euro für die 13 Jahre mit zu mickrigen Bezügen? Umgelegt können das mehrere Zehntausend Euro pro Kopf sein. BILD erfuhr: Die Besoldungsbombe wird mit Sicherheit erst Monate nach der Berlin-Wahl (20. September) gezündet – genau wie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, die auch im September wählen. Andere Regierungen sind weiter, zwei planen keinen Nachschlag, zeigt der BILD-Check.


Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenen September über die bisherige Entlohnung, besonders in Berlin, geurteilt: verfassungswidrig! Die Bezüge waren viele Jahre zu langsam gestiegen und niedrige Besoldungsgruppen hatten einen zu geringen Abstand zum Sozialhilfeniveau. Die Karlsruher Richter setzten neue Maßstäbe, die je nach Ausgangslage von Kiel bis Dresden unterschiedliche Folgen haben.

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts beschloss am 17.September 2025: Die Besoldung der Berliner Landesbeamten ist in der Mehrzahl der Fälle nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts beschloss am 17. September 2025: Die Besoldung der Berliner Landesbeamten ist in der Mehrzahl der Fälle nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Foto: picture alliance/epd-bild
Nachschlag nur für Beamte, die sich wehrten?

Bis Ende März 2027 muss Berlin handeln. ,,Die Reparatur der Fehler der Vergangenheit vor unserer Regierungszeit wird ein wesentlicher Teil zukünftiger Koalitionsverhandlungen sein", sagt CDU-Fraktionschef Dirk Stettner (56) zu BILD. Die offene Frage in der Hauptstadt: Bekommen alle bis zu 72.000 jemals Betroffenen einen Nachschlag? Das hatten die Richter zwar nicht verlangt, klingt aber gerecht – und ist trotzdem illusorisch: Es würde 7,2 Milliarden Euro kosten, ein Sechstel des kompletten Berlin-Etats. Profitieren von der Nachzahlung werden vermutlich nur die 41.300 Dienstkräfte, die in den Vorjahren Widerspruch gegen ihre gewährte Besoldungshöhe eingelegt haben. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 2B5.26) vom Mai könnte dabei auch ein einmaliger Widerspruch ausreichen. Kosten für die Schuldenhauptstadt: mindestens 1,3 bis 3,7 Milliarden Euro.


Jeder Fall muss individuell berechnet werden, 50 Berliner Finanzexperten sind dafür abgestellt, prüfen etwa Beförderungen, geänderte Familienverhältnisse in der fraglichen Zeit. Die Tabellen nach 41 Besoldungsgruppen, die BILD vorliegen, füllen rund 80 Seiten.

Beispiel lediger Polizeimeister (A7, aktuell monatlich 3256 Euro/brutto): Gezahlt wurde 2008 ein Jahresbrutto von 27.227 Euro – jetzt wird nachträglich korrigiert auf 27.900 Euro. Oder im Jahr 2020: Gezahlt wurden 37.177 Euro Jahresbrutto, angemessen sind 37.624 Euro (+ 1,2 Prozent). Bei der Nachzahlung der Differenzbeträge wird Monat um Monat, Jahr um Jahr aufaddiert.
So sieht's in den anderen Ländern aus

Schleswig-Holstein (47.800 Beamte) hat schon früh auf die Karlsruher Richter reagiert. Im Norden will man im November rückwirkend für 2025 plus 3,2 Prozent zahlen und für 2026 rund 4 Prozent nachzahlen – macht 3000 bis 13.000 Euro pro Kopf (Kosten: 460 Millionen Euro).
Hamburg (45.000 Beamte) beschloss im Juni, zusätzlich zur Tariferhöhung ab diesem Jahr eine jährliche Sonderzahlung von 27 Prozent eines durchschnittlichen Monatsgehalts einzuführen. Für die Jahre 2011 und 2012 gibt es Sonderzahlungen von 17,5 und 30 Prozent. Für 2025 extra 7,5 Prozent. Dem Beamtenbund ist das nicht genug.
Bremen (13.821 Beamte) legte vergangene Woche auch für alle Pensionäre fest: Rückwirkend zum Januar 2024 werden die Bezüge um 2,5 Prozent angehoben, wobei Senatoren leer ausgehen. Die Nachzahlung (geplant im Dezember) kostet die Hansestadt 120 Millionen Euro.
Thüringen (33.000 Beamte) zahlt allen ab 2026 +4,8 Prozent aufs Jahresbrutto. Rückwirkend für die Jahre 2008 bis 2025, aber nur für die Beamten, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben (laut Beamtenbund 15.000). Sonst wären zu den jetzt veranschlagten 166 Millionen weitere 400 Millionen Euro fällig.
"Il faut oser et ne pas se donner de limites" : ils parcourent 320 kilomètres à pied avec leur petite fille de 18 mois
"Il faut oser et ne pas se donner de limites" : ils parcourent 320 kilomètres à pied avec leur petite fille de 18 mois
www.franceinfo.fr
 
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Baden-Württemberg und Sachsen wollen die weitere Rechtsprechung abwarten. Brandenburg, Niedersachsen, NRW, Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt brauchen noch Zeit für ihre Nachschlag-Regelung. Rheinland-Pfalz hält nach Prüfung der Rechtslage eine Neuregelung für ,,nicht angezeigt". Ebenso erklärt Bayerns Finanzminister Albert Füracker (58, CSU) gelassen: ,,Die bayerische Besoldung ist nach unseren fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform."

Volker Geyer (60), Chef des Deutschen Beamtenbundes, zu BILD: ,,Besonders für die unteren Besoldungsgruppen ist die Einkommenssituation inzwischen völlig inakzeptabel. Es gibt Fälle, in denen die Alimentation das Niveau der Grundsicherung unterschreitet. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt und geschworen, unsere Verfassung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Sie erwarten zu Recht, dass ihre Dienstherren dies auch tun." Geyer macht Druck: ,,Egal ob Bund oder Länder: Wir fordern, dass die Politik die relevanten Verfassungsgerichtsurteile seit 2005 endlich umsetzt und bis Ende des Jahres eine verfassungsgemäße und amtsangemessene Alimentation für alle Beamtinnen und Beamten sicherstellt."

PierreKe

Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:28Ich kann alle verstehen, die sich im Augenblick mit der Situation konfrontiert sehen, das sie als Familie mit u.U. mehreren Kindern schlechter gestellt werden, als heute.  Nur und da bin mir mehr als sicher, daß wird so nicht kommen  (Stichwort Bestandsschutz). Vielleicht sollten sie aber darüber sich Gedanken machen, das ein höheres Grundgehalt, im Alter eine höhere Pension bedeutet. Einfach mal über den Tellerrand hinaus schauen.

Der Bestandsschutz bedeutet aber auch (wissen viele nicht), dass mit anstehenden Gehaltserhöhungen der Ergänzungszuschlag abschmilzt

PierreKe

Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:28Ich kann alle verstehen, die sich im Augenblick mit der Situation konfrontiert sehen, das sie als Familie mit u.U. mehreren Kindern schlechter gestellt werden, als heute.  Nur und da bin mir mehr als sicher, daß wird so nicht kommen  (Stichwort Bestandsschutz). Vielleicht sollten sie aber darüber sich Gedanken machen, das ein höheres Grundgehalt, im Alter eine höhere Pension bedeutet. Einfach mal über den Tellerrand hinaus schauen.

Der Bestandsschutz bedeutet aber auch (wissen viele nicht), dass der Ergänzungszuschlag bei künftigen Gehaltserhöhungen abschmilzt und zwar so lange, bis man auf dem Niveau der Neuausrichtung ist. Das kann dann schon mal ein Stop für mehrere Jahre bedeuten.
Was mich noch interessieren würde, ob eine Erhöhung der Grundbesoldung zur Erreichung korrekter Abstände zwischen den Besoldungsstufen und -Gruppen davon unberührt bleibt oder ob gesagt wird man bekommt zb. 15%±x mehr (je nach Stufe) (12% Erhöhung aufgrund Integration FamZ 4K Modell in Grundbesoldung und 3%±x Ausgleich Gehaltsstufe im Gefüge), aber Pech gehabt 4K-Familien, ihr bekommt gar nichts bis Ergänzungszuschlag aufgebraucht ist.

Wie schätzt ihr das ein?

Max_Muster

Zitat von: PierreKe in Heute um 09:50Der Bestandsschutz bedeutet aber auch (wissen viele nicht), dass der Ergänzungszuschlag bei künftigen Gehaltserhöhungen abschmilzt und zwar so lange, bis man auf dem Niveau der Neuausrichtung ist. Das kann dann schon mal ein Stop für mehrere Jahre bedeuten.
Was mich noch interessieren würde, ob eine Erhöhung der Grundbesoldung zur Erreichung korrekter Abstände zwischen den Besoldungsstufen und -Gruppen davon unberührt bleibt oder ob gesagt wird man bekommt zb. 15%±x mehr (je nach Stufe) (12% Erhöhung aufgrund Integration FamZ 4K Modell in Grundbesoldung und 3%±x Ausgleich Gehaltsstufe im Gefüge), aber Pech gehabt 4K-Familien, ihr bekommt gar nichts bis Ergänzungszuschlag aufgebraucht ist.

Wie schätzt ihr das ein?
Naja, mit 6K Familie würde ich sagen: doof.
Auf der anderen Seite, wenn dann tatsächlich die amtsangemessene Alimemtation über die Grundbesoldung erreicht ist, dann ist es eben so. Kinder sind nicht ewig klein und im Endeffekt profitieren ja alle davon.

Rheini

Zitat von: PierreKe in Heute um 09:40Der Bestandsschutz bedeutet aber auch (wissen viele nicht), dass mit anstehenden Gehaltserhöhungen der Ergänzungszuschlag abschmilzt

Ich versuche es mal zu verdeutlichen, wie ich das sehe.

Vor dem BVerfG Beschluß:
Lediger 2.500 Gesamt
4K Familie 4.000 plus 200 für 3. Kind - 4.200 Gesamt


Tatsächliche Erhöhung aufgrund BVerfG Beschluß in NRW (um nicht alle zu erhöhen, sondern nur über FamZ):
Lediger 2.500 Gesamt
4K Familie 4.400 plus 600 fürs 3. Kind - 5.000 Gesamt


Eigentliche Erhöhung wie es sich das in meinen Augen das BVerfG gedacht hat:
Lediger 3.500 Gesamt
4K Familie 6.000 plus 400 fürs 3. Kind - 6.400 Gesamt


Folgen:
Lediger 3.500 Gesamt
4K Familie 6.000 plus 400 fürs 3. Kind plus 200 Abschmelzungsbetrag - 6.600 Gesamt



Ich verstehe jetzt nicht warum jemand es ungerecht empfinden könnte, dass die 200 Abschmelzungsbetrag nicht abschmelzen dürfen, bis aufgrund von Steigerungen, die 6.600 erreicht sind. Oder übersehe ich was?

P. S. Gewinn für alle, da die Grundbesoldung aus der sich die Pension berechnet (meistens sind  ja dann die FamZ für die Kinder bereits weggefallen) höher ist, als vorher.






Henri74

Ich versteh die Situation vom Prinzip auch so. Glaubst du, dass dies aber jetzt im Herbst von NRW so umgesetzt wird? Also dass NRW die Folgen aus dem Urteil ähnlich interpretiert und für Kinderlose die Grundbesoldung um ca. 1000 erhöht?
Ich denk auch, dass es notwendig und folgerichtig wäre aber ich habe auch Sorge, dass durch gewolltes Missverstehen des Urteils oder eine deutliche Erhöhung des unsäglichen fiktiven Partnereinkommens die Grundbesoldungserhöhung tatsächlich niedriger ausfallen wird.

Zitat von: Rheini in Heute um 10:10Ich versuche es mal zu verdeutlichen, wie ich das sehe.

Vor dem BVerfG Beschluß:
Lediger 2.500 Gesamt
4K Familie 4.000 plus 200 für 3. Kind - 4.200 Gesamt


Tatsächliche Erhöhung aufgrund BVerfG Beschluß in NRW (um nicht alle zu erhöhen, sondern nur über FamZ):
Lediger 2.500 Gesamt
4K Familie 4.400 plus 600 fürs 3. Kind - 5.000 Gesamt


Eigentliche Erhöhung wie es sich das in meinen Augen das BVerfG gedacht hat:
Lediger 3.500 Gesamt
4K Familie 6.000 plus 400 fürs 3. Kind - 6.400 Gesamt


Folgen:
Lediger 3.500 Gesamt
4K Familie 6.000 plus 400 fürs 3. Kind plus 200 Abschmelzungsbetrag - 6.600 Gesamt



Ich verstehe jetzt nicht warum jemand es ungerecht empfinden könnte, dass die 200 Abschmelzungsbetrag nicht abschmelzen dürfen, bis aufgrund von Steigerungen, die 6.600 erreicht sind. Oder übersehe ich was?

P. S. Gewinn für alle, da die Grundbesoldung aus der sich die Pension berechnet (meistens sind  ja dann die FamZ für die Kinder bereits weggefallen) höher ist, als vorher.