Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ChrisD

Hat jemand eine Übersicht
- wie viel der Erhöhung auf die Übertragung des Tarifergebnisses fallen (April 2025: 3,0%, Mai 2026: 2,8%, jedoch ohne Sockelbeträge) und
- wie viel dann noch übrig bleiben als "wesentliche Erhöhung" im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation?

Badener1

Das wäre doch jetzt eine wunderbare Gelegenheit die aberwitzigen Besoldungserhöhungen in der B Besoldung in den  Besoldungsbereich A zu verschieben. Unter bestmöglicher Beachtung dse Abstandsgebots, sonst kann man das gleich wieder einstampfen. Das Geld ist ja nun mal schon als Ausgabe eingeplant. Kürzen sollte man die Gesamtsumme auf keinen Fall. Nur einfach mit einer verbesserten Erhöhung des Grundgehalts ganz unten bei A3 und A4 beginnen. Einem A 3 wäre mit 300 Euro mehr Grundgehalt weit besser gedient, wie einem B 11 mit 3000 Euro mehr im Monat.

Umlauf

Zitat von: ChrisD in Heute um 11:56Hat jemand eine Übersicht
- wie viel der Erhöhung auf die Übertragung des Tarifergebnisses fallen (April 2025: 3,0%, Mai 2026: 2,8%, jedoch ohne Sockelbeträge) und
- wie viel dann noch übrig bleiben als "wesentliche Erhöhung" im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation?
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Hat jemand eine Übersicht
- wie viel der Erhöhung auf die Übertragung des Tarifergebnisses fallen (April 2025: 3,0%, Mai 2026: 2,8%, jedoch ohne Sockelbeträge) und
- wie viel dann noch übrig bleiben als "wesentliche Erhöhung" im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation?
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Das war der Stand vom Herbst mit dem Rundschreiben:

ChrisD

Zitat von: Umlauf in Heute um 12:03
Das war der Stand vom Herbst mit dem Rundschreiben:

War der mit oder ohne Sockelbeträge?

Umlauf

Zitat von: ChrisD in Heute um 12:53War der mit oder ohne Sockelbeträge?

Sockelbeträge vermeidet man im Beamtenbereich, von Ausnahmen abgesehen, wie der Teufel das Weihwasser.

Das wurde aber auch schon länger angekündigt: Keine Sockelbeträge.

Außerdem steht auf beiden Blättern genau in der Mitte in blauer Schrift, was sich ändert.


Hier zum Vergleich, wie es in ähnlicher Form für den Tarifbereich aussieht:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2025/Einkommensrunde/Entgelttabellen_Bund_Kommunen/250715_EKR_2025_Entgelttabelle_TVoeD_Bund_Stand_15.07.2025.pdf

Johnny75

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:55Nope.

Analog zu A8 im Nachbarthread hier ein kurzer Faktencheck am Beispiel von A12 Stufe 5, ledig, keine Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 5.283 €, siehe hier
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 5.441 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 5.594 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 5.958 €, siehe hier


Danke! Wie gesagt: der Entwurf kann verwirren, wenn man bei der ersten Besoldungstabelle hängen bleibt (S.66 des Entwurfs), welche einfach die für Mai 2026 schon als Abschlagszahlung geplanten +2,8% enthält, nun in die notwendige Gesetzesform gegossen. Die neuen 'aA-Tabellen' folgen ab Seite 78.

Umlauf

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:55Nope.

Analog zu A8 im Nachbarthread hier ein kurzer Faktencheck am Beispiel von A12 Stufe 5, ledig, keine Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 5.283 €, siehe hier
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 5.441 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 5.594 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 5.958 €, siehe hier


Ich würde die erste Mai 26 Zeile nicht obsolet nennen. Immerhin ist es das, was die nächsten Monate überwiesen werden wird, als Abschlag.  Es ist  Vor dem Herbst wird das neue Gesetz nicht in Kraft treten, wenn es das Gesetz so weit schaffen wird.

netzguru

Zitat von: MaDa in Heute um 11:22Noch einmal deutlich: durch aA habe ich monatlich nicht ganz 4 Euro mehr in der Tasche.

Ist doch ein Bier

ab in deckung

SGLBund

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:55Nope.

Analog zu A8 im Nachbarthread hier ein kurzer Faktencheck am Beispiel von A12 Stufe 5, ledig, keine Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 5.283 €, siehe hier
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 5.441 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 5.594 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 5.958 €, siehe hier


Richtig, bei mir wäre es auch ein netter Zuschlag gegenüber den eigentlich vorgesehenen 2,8 Prozent. Ich kann heute schon sehr gut leben, könnte zukünftig noch mehr in die Altersvorsorge investieren.

Pumpe14

Wie erklärt man eigentlich, dass durch den Wegfall der Zulage für verheiratete, die Besoldung für Singles durch den Entwurf prozentual stärker steigt, als für verheiratete?

Rudi_Regenbogen

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 20:14Wie erklärt man eigentlich, dass durch den Wegfall der Zulage für verheiratete, die Besoldung für Singles durch den Entwurf prozentual stärker steigt, als für verheiratete?

Genau das war auch mein erster Gedanke. Ich bin A9. Verheiratet, Kinder alle ausser Haus. Der Familienzuschlag fällt ersatzlos weg. Mein Bruder, ebenfalls A9, Single, profitiert prozentual erheblich mehr als ich. die Erhöhung von ihm ist 176 €uro im Monat höher. Wenn man dann sieht, was für Mai 2026 berechnet wurde, dann sind das für mich grade ,als 2,7% mehr, während der hD zum Teil zweistellig mehr bekommt. Für mich völlig unverständlich. Motivation geht anders.

Rheini

Wenn doch die aA nach dem BVerfG Urteil ausgerechnet wurde wie kann es da sein, dass man das Ergebnis neu berechnen möchte?

Ich bin verwirrt 😆.

emdy

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 20:14Wie erklärt man eigentlich, dass durch den Wegfall der Zulage für verheiratete, die Besoldung für Singles durch den Entwurf prozentual stärker steigt, als für verheiratete?

Muss man da was rechtfertigen? Es ist ja beabsichtigt, den Zuschlag in das Grundgehalt zu integrieren, also allen zu gewähren. So hat also niemand weniger.

Ich finde es eher empörend, nicht anzuerkennen, dass auch Alleinlebene  besonders von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Der FZ1 ist ein Relikt ohne Grundlage. Seine Abschaffung dient aber sicher auch dazu einen weiteren Keil in die Beamtenschaft zu treiben. Verheiratete gegen Alleinstehende, Kinderreiche gegen Kinderlose. Wer für Zuschläge kämpft statt für das Grundgehalt, fällt voll auf die Finte der Gesetzgeber herein.

GoodBye

Wir fangen immer wieder von vorne an. Das Modell des BVerfG ist 4K. Ob der Gesetzgeber einen Teil davon durch Zuschläge regelt, obliegt seinem Spielraum.

Er könnte einem Single auch die komplette 4K-Besoldung gewähren und z.B. erst ab Kind 3 Zuschläge gewähren.

Jeder Streit, ob der Single ggf. einen Anteil von Zuschlägen erhält, weil die Grundbesoldung erhöht oder Zuschläge hierhin überführt werden, ist absoluter Bullshit.

Und obendrein kontraproduktiv, weil hierdurch auch die eigene zukünftige Pension steigt.

Zuschläge sind bis 4K kein Privileg, sondern eine Sparmaßnahme.