Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ChrisD

Hat jemand eine Übersicht
- wie viel der Erhöhung auf die Übertragung des Tarifergebnisses fallen (April 2025: 3,0%, Mai 2026: 2,8%, jedoch ohne Sockelbeträge) und
- wie viel dann noch übrig bleiben als "wesentliche Erhöhung" im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation?

Badener1

Das wäre doch jetzt eine wunderbare Gelegenheit die aberwitzigen Besoldungserhöhungen in der B Besoldung in den  Besoldungsbereich A zu verschieben. Unter bestmöglicher Beachtung dse Abstandsgebots, sonst kann man das gleich wieder einstampfen. Das Geld ist ja nun mal schon als Ausgabe eingeplant. Kürzen sollte man die Gesamtsumme auf keinen Fall. Nur einfach mit einer verbesserten Erhöhung des Grundgehalts ganz unten bei A3 und A4 beginnen. Einem A 3 wäre mit 300 Euro mehr Grundgehalt weit besser gedient, wie einem B 11 mit 3000 Euro mehr im Monat.

Umlauf

Zitat von: ChrisD in Heute um 11:56Hat jemand eine Übersicht
- wie viel der Erhöhung auf die Übertragung des Tarifergebnisses fallen (April 2025: 3,0%, Mai 2026: 2,8%, jedoch ohne Sockelbeträge) und
- wie viel dann noch übrig bleiben als "wesentliche Erhöhung" im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation?
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Hat jemand eine Übersicht
- wie viel der Erhöhung auf die Übertragung des Tarifergebnisses fallen (April 2025: 3,0%, Mai 2026: 2,8%, jedoch ohne Sockelbeträge) und
- wie viel dann noch übrig bleiben als "wesentliche Erhöhung" im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation?
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Das war der Stand vom Herbst mit dem Rundschreiben:

ChrisD

Zitat von: Umlauf in Heute um 12:03
Das war der Stand vom Herbst mit dem Rundschreiben:

War der mit oder ohne Sockelbeträge?

Umlauf

Zitat von: ChrisD in Heute um 12:53War der mit oder ohne Sockelbeträge?

Sockelbeträge vermeidet man im Beamtenbereich, von Ausnahmen abgesehen, wie der Teufel das Weihwasser.

Das wurde aber auch schon länger angekündigt: Keine Sockelbeträge.

Außerdem steht auf beiden Blättern genau in der Mitte in blauer Schrift, was sich ändert.


Hier zum Vergleich, wie es in ähnlicher Form für den Tarifbereich aussieht:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2025/Einkommensrunde/Entgelttabellen_Bund_Kommunen/250715_EKR_2025_Entgelttabelle_TVoeD_Bund_Stand_15.07.2025.pdf

Johnny75

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:55Nope.

Analog zu A8 im Nachbarthread hier ein kurzer Faktencheck am Beispiel von A12 Stufe 5, ledig, keine Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 5.283 €, siehe hier
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 5.441 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 5.594 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 5.958 €, siehe hier


Danke! Wie gesagt: der Entwurf kann verwirren, wenn man bei der ersten Besoldungstabelle hängen bleibt (S.66 des Entwurfs), welche einfach die für Mai 2026 schon als Abschlagszahlung geplanten +2,8% enthält, nun in die notwendige Gesetzesform gegossen. Die neuen 'aA-Tabellen' folgen ab Seite 78.

Umlauf

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:55Nope.

Analog zu A8 im Nachbarthread hier ein kurzer Faktencheck am Beispiel von A12 Stufe 5, ledig, keine Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 5.283 €, siehe hier
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 5.441 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 5.594 €, siehe hier
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 5.958 €, siehe hier


Ich würde die erste Mai 26 Zeile nicht obsolet nennen. Immerhin ist es das, was die nächsten Monate überwiesen werden wird, als Abschlag.  Es ist  Vor dem Herbst wird das neue Gesetz nicht in Kraft treten, wenn es das Gesetz so weit schaffen wird.