Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Magda am 11.06.2025 09:51
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Der Koalitionsausschuss hat sich an diesem Dienstag mit dem Doppelhaushalt 2026/27 befasst. Nach buten un binnen-Informationen soll es drastische Sparmaßnahmen geben. Unter anderem ist offenbar geplant, dass Beamte zukünftig eine Stunde mehr pro Woche arbeiten sollen, ohne dafür einen Lohnausgleich zu erhalten. Am Mittwoch will der Senat über weitere Details informieren.
Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) kämpft mit einem Haushaltsloch. Er muss in den nächsten beiden Jahren wohl mit jeweils rund 50 Millionen Euro weniger auskommen als zuletzt noch gedacht. Das ist das Ergebnis der Steuerschätzung im Mai. Im Land brechen vor allem die Einnahmen aus Lohn-, Körperschafts- und Umsatzsteuer ein. Fecker hatte deshalb einen rigiden Sparkurs angekündigt.
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/beamte-mehr-arbeit-bremen-100.html
Aus internen Kreisen habe ich gehört, dass Senatoren und Staatsräte diesen Vorschlag einstimmig befürworten.
Ich sehe in dieser Maßnahme kein Einsparpotential. Im Gegenteil, ich glaube, dass sie bei den meisten Behörden keinen Effekt haben wird, außer dass die Arbeitsmotivation und -zufriedenheit darunter leiden wird. Bei Polizei, Feuerwehr und Schulen werden wahrscheinlich auf dem Papier zunächst positive Effekte zu erkennen sein, aber eben auch zu Lasten von Arbeitsmotivation- und -zufriedenheit.
Ich frage mich, wie schnell die Verordnung über die wöchentliche Arbeitszeit angepasst werden kann und welche weitere Hürden noch genommen werden müssen? Oder ist dies quasi schon beschlossene Sache, da Koalitionsausschuss und Hausleitungen der Ressort sich einig sind?
Wie ist eure Meinung dazu?
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Ich bin zwar nicht aus Bremen, sehe diesen Schritt aber nach den Landtagswahlen 2026 in meinem BL MV auch kommen.
Hier fährt man seit 2 Jahren einen radikalen Personalabbau und wird sich spätestens dann gezwungen sehen, ebenfalls die Wochenarbeitszeit aufzustocken.
M.E. bringt das produktiv keinerlei Vorteile, weil die Zusatzstunde in den allermeisten Fällen unproduktiv verbracht werden wird (das Streikrecht des kleinen Beamten halt). Gekniffen sind vor allem diejenigen, die (aus welchen Gründen auch immer) Teilzeit arbeiten. Die werden bei ihren Stunden bleiben und so einen Lohnverlust von 2,5% erleiden. Das betrifft also vor allem Eltern und diejenigen, die Angehörige pflegen. Bleibt zu hoffen, dass es für diese Fälle Ausnahmen bei der Arbeitszeiterhöhung geben wird.
Unter dem Strich werden die negativen Signale deutlich überwiegen. Wenn ich als junger Mensch sehe, dass ich 41 Stunden pro Woche arbeiten soll, werde ich wohl eher zum Beruf neigen, der mit max. 38h wirbt.
Aber soviel Weitsicht ist von einem studienabbrechenden Finanzsenator wohl nicht zu erwarten.
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Um zu einer amtsangemessenen Besoldung zu kommen, wird also das Gehalt effektiv gekürzt - auch ein Ansatz...
Soweit mir bekannt, ist von den Nordländern bisher nur SH auf 41 Std. Von den Ländern, in die man aus HB noch halbwegs realistisch pendeln kann, nur NW.
Sofern also vor allem NI (und ggf. HH) hier nicht mitziehen, sehe ich in dieser Maßnahme, sollte sie kommen, in erster Linie eines: Eine Stärkung des mD und gD im Speckgürtel.
Das ist ja bereits im Tarifbereich bei den EG bis ca. 12 mitunter ein Problem.
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Ich komme aus den Zeiten der 38,5 Std. und habe diesen Spar-Almabtrieb auf 41 Std. bereits miterlebt. Es ist eine rein buchhalterische Erfolgsgeschichte,die einfach nur zur Arbeitsverdichtung führt. Für einen Finanzsenator ergibt sich daher die Möglichkeit die Planstellen zu reduzieren und bei gleichbleibender Gesamtstunenzahl. In Folge wird einfach vorhandene Arbeit verdichtet. Auf dem ein oder anderen Dienstposten führt dies dann zu Problemen. Auf anderen vielleicht nicht. Unterm Strich lässt sich kalkulatorisch wohl wirklich der eine oder andere Euro im Haushalt sparen. Die Folgen für die Bediensteten sind wieder mal desaströs. Arbeitszeit ist Lebenszeit. Attraktiv wird das Beamtenum dadurch nicht weiter.
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Auf dem Papier lassen sich damit Einsparungen von 2,5% erreichen, weil man auf dem Papier statt 41 Vollzeitstellen nur noch 40 Vollzeitstellen benötigt.
In der Realität ist die Frage, ob es einen real messbaren Unterschied in der in absoluten Werten ausgeführten Arbeit gibt, wenn man einen Korridor von 35-41 Wochenstunden über je 5 Tage verteilt ansetzt. Meine ganz persönliche Einschätzung wäre, dass so einfach nur 12 weitere Minuten am Tag sinnlos vertrödelt werden.
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Ich bin auf die konkreten Änderungen und auch die Ausnahmen gespannt, da mir nun zu Ohren gekommen ist, dass die Bereiche, die auf dem Papier am meisten davon profitieren würden, am Ende ausgenommen werden sollen und bei 40 Stunden die Woche bleiben.
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Ich bin auf die konkreten Änderungen und auch die Ausnahmen gespannt, da mir nun zu Ohren gekommen ist, dass die Bereiche, die auf dem Papier am meisten davon profitieren würden, am Ende ausgenommen werden sollen und bei 40 Stunden die Woche bleiben.
Welche Bereiche sollen das denn gerüchtehalber sein?
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Der zweite Beförderungstermin im Juli wird ab 2026 auch gestrichen.
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Der zweite Beförderungstermin im Juli wird ab 2026 auch gestrichen.
Stimmt, den hatte ich vorhin unterschlagen. Zurück in die Steinzeit >:(
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Ich sehe schon die Lehrer und Polizisten die wegen den 41 Stunden unnbedingt nach Bremen wollen.
So bekämpft man den Lehrer- und Polizistenmangel.
....oder sind das die Bereiche die ausgenomen werden ? Das zwei Klassen Beamtentum in Bremen.
Verwaltungsbeamte in normalen Büros sind nichts wert, vielleicht noch die in der Steuerverwaltung ?
Sollte man gleich bei der nächsten Übertragung des Tarifabschlusses weitermachen.
Genau mein Humor ! Ich kann gar nicht so viel essen, wie........
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Ich sehe schon die Lehrer und Polizisten die wegen den 41 Stunden unnbedingt nach Bremen wollen.
So bekämpft man den Lehrer- und Polizistenmangel.
....oder sind das die Bereiche die ausgenomen werden ? Das zwei Klassen Beamtentum in Bremen.
Verwaltungsbeamte in normalen Büros sind nichts wert, vielleicht noch die in der Steuerverwaltung ?
Sollte man gleich bei der nächsten Übertragung des Tarifabschlusses weitermachen.
Genau mein Humor ! Ich kann gar nicht so viel essen, wie........
Polizei, Feuerwehr, Justiz sind außen vor. Zu Lehrern kann ich nichts sagen. Meine Infos sind auch nur Hörensagen, ich hab noch kein offizielles Dokument dazu gelesen.
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Gut das Niedersachsen nicht so weit ist !
Bei der amtsangessenen Allimentation null Reaktion, aber hier ! Pfiffig ist es ja, denn das monatliche Gehalt wird ja nicht weniger (außer evtl. bei Teilzeit), nur der Stundenlohn sinkt. Somit bleibt wenigstens der unangemessene Abstand zur Grundsicherung bestehen. Auch mein Humor !
Die Gewerkschaften gehen ja auch schon voll auf die Barrikaden, oder habe ich mich da verhört !
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Ich sehe schon die Lehrer und Polizisten die wegen den 41 Stunden unnbedingt nach Bremen wollen.
So bekämpft man den Lehrer- und Polizistenmangel.
....oder sind das die Bereiche die ausgenomen werden ? Das zwei Klassen Beamtentum in Bremen.
Verwaltungsbeamte in normalen Büros sind nichts wert, vielleicht noch die in der Steuerverwaltung ?
Sollte man gleich bei der nächsten Übertragung des Tarifabschlusses weitermachen.
Genau mein Humor ! Ich kann gar nicht so viel essen, wie........
Polizei, Feuerwehr, Justiz sind außen vor. Zu Lehrern kann ich nichts sagen. Meine Infos sind auch nur Hörensagen, ich hab noch kein offizielles Dokument dazu gelesen.
Wie will man das denn rechtfertigen? Die einen sollen mehr arbeiten müssen ohne Lohnausgleich und die anderen nicht?
Ich bin Lehrkraft und die Ankündigung setzt dem Witzekuchen der letzten Jahre noch die Kirsche oben drauf. immer wenn man denkt, die Spitze des Eisbergs ist erreicht, kommt die nächste unliebsame Überraschung.
Aus Sicht einer Lehrkraft:
- es wird das Weihnachtsgeld (nur für die oberen) Besoldungsgruppen gestrichen
- amtsangemessene Alimentation betrifft uns alle
- wir kämpfen seit Jahren dafür, dass endlich unsere Arbeitszeit erfasst wird (Pflicht dazu ist höchstrichterlich festgestellt) => der PR Schulen gewinnt vor der Einigungsstelle "gegen" SKB, dass unsere Arbeitszeit erfasst werden muss ab Schuljahr 2005/26=> der Senat beschließt per Letztentscheid, dass die Arbeitszeit doch nicht erfasst wird
- alle durchgeführten Arbeitszeitstudien und Pilotprojekte kommen zu dem Ergebnis, dass Lehrkräfte bereits jetzt massive Überstunden fahren
- und jetzt wird beschlossen, dass wir alle noch eine Stunde mehr arbeiten dürfen pro Woche
In der Pressemitteilung wird davon gesprochen, dass zur Konsolidierung vom Haushalt "alle mithelfen müssen".
Erst Ende April hat sich der Bremer Senat selbst durch eine "bevorstehende Reform der Altersversorgung von Bürgerschaftsabgeordneten (...) die Ansprüche, die Mandatsträger pro Legislaturperiode erwerben, gegenüber dem jetzigen Stand ungefähr vervierfachen." (Quelle: Weser-Kurier: https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremer-abgeordnete-rentenansprueche-sollen-deutlich-steigen-doc80cls3gb8exdr7w2ksf)
Danke für nichts!
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Ich sehe schon die Lehrer und Polizisten die wegen den 41 Stunden unnbedingt nach Bremen wollen.
So bekämpft man den Lehrer- und Polizistenmangel.
....oder sind das die Bereiche die ausgenomen werden ? Das zwei Klassen Beamtentum in Bremen.
Verwaltungsbeamte in normalen Büros sind nichts wert, vielleicht noch die in der Steuerverwaltung ?
Sollte man gleich bei der nächsten Übertragung des Tarifabschlusses weitermachen.
Genau mein Humor ! Ich kann gar nicht so viel essen, wie........
Polizei, Feuerwehr, Justiz sind außen vor. Zu Lehrern kann ich nichts sagen. Meine Infos sind auch nur Hörensagen, ich hab noch kein offizielles Dokument dazu gelesen.
Wie will man das denn rechtfertigen? Die einen sollen mehr arbeiten müssen ohne Lohnausgleich und die anderen nicht?
Ich denke durch das besondere Dienst und Treueverhältnis ist es begründbar, und durch die Annahme der Urkunde hat man halt diesen Kontrollverlust über sich angenommen. Ein Angestellter ist davor geschützt.
Aber leider haben aber sich sowohl die Beamten von diesem Dienst und Treueverhältnis geistig verabschiedet und denken zunehmend wie Angestellte, als auch die Dienstherren, die sich zunehmend wie reine Arbeitgeber verhalten.
Insofern ist deine Empörung nachvollziehbar.
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Es wird sich immer mehr darauf zurückgezogen, dass Bremen ein NEHMERLAND ist, wenn man ein Argument sucht für das WARUM, wenn sonst kein anderes vorhanden ist.
Das gerade Bremen alles tun muß um für Arbeitnehmer/Beamte attraktiv zu werden wird übersehen.
Es leiden wieder die Beamten die reduziert haben, da heißt es jetzt entweder mehr oder Einbußen in der Versorgung.
Bald müssen Beamte einen Tag die Woche länger arbeiten, als Mitarbeiter in der Industrie z.B. Daimler, 41 zu 35 oder 7 zu 8,2 Stunden ...da fehlt nicht viel !
....und wie sagte Herr Bovenschulte, rechnerisch sind es für Bremen 260 Stellen. Ja, ja, man fühlt sich als Nummer ,das wußte ich immer und nun als Teil einer Zahl 260 ! Toll !
Vorschlag : Wenn wir uns den Geberländern angleichen wollen, dann bitte auch an der Höhe der Versorgung !
DANKE !
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Und gleichzeitig wird so ein Quatsch beschlossen, dass die FreiKarte nicht mehr auf Volksfesten genutzt werden kann. 60 Euro pro Bremer Kind bleiben trotzdem 60 Euro pro Kind ...
Schließlich zur Freikarte: Die bleibt, aber ohne Volksfeste. Dort haben die Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit ihre Karte ja am meisten genutzt.
So etwas ist natürlich immer ein Kompromiss. Noch einmal: Wir werden nicht sparen, ohne dass es niemand merkt. Dieser Illusion können wir uns nicht hingeben.
Aber wo genau wird bei der Freikarte denn gespart, wenn sie auf Volksfesten nicht mehr eingesetzt werden darf?
Wir haben damit wahrscheinlich ein geringeres Ausgabevolumen im Bereich der Freikarte. Vielleicht haben wir es auch nicht, das werden wir sehen. Bei den einzelnen Maßnahmen können wir jetzt noch nicht konkret alles beziffern.
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/finanzsenator-sparmassnahmen-senat-bremen-100.html
Sorry, da kriegt man doch das Kotzen. Die FreiKarte wäre das erste Projekt, welches ich komplett einstampfen würde, denn sie kommt nicht nur benachteiligten Kindern zu Gute, sondern allen, also auch den Kindern, die durch die FreiKarte am Ende nicht mehr Freizeitaktivitäten dadurch genießen. Meine Kinder haben sie auch bekommen und ich habe nicht nur einmal mitbekomme, dass die Eltern die Karte in Indoorspielplätzen und Co dafür nutzen, um für sich und Freunde Kaffee und Essen zu erwerben >:(
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Aber leider haben aber sich sowohl die Beamten von diesem Dienst und Treueverhältnis geistig verabschiedet und denken zunehmend wie Angestellte, als auch die Dienstherren, die sich zunehmend wie reine Arbeitgeber verhalten.
Insofern ist deine Empörung nachvollziehbar.
Teile ich so definitiv. Dies trifft besonders auf die sogenannten "Quereinsteiger" zu, die sich durch einen Wechsel vom Angestellten- in das Beamtenverhältnis zu einseitig auf die tiefhängenden Früchte konzentriert haben und daher nur die Vorteile bedacht haben.
Die klassischen Beamtenlaufbahnen, in denen Anwärtern auch noch die Grundzüge des Beamtendaseins vermittelt werden, sind hiervon nicht ganz so stark betroffen.
In 1-2 anderen Bundesländern ist die 41h-Woche im Beamtenbereich ja bereits gesetzt. Wenn man mal ehrlich ist, wird die Zeit doch überwiegend sowieso nur abgesessen und nicht mehr produktiv genutzt. In Zeiten von mobilem Arbeiten/Homeoffice und erhöhten Krankheitsquoten holt sich das das Individuum sowieso nicht selten an anderer Stelle wieder zurück.
Wer geglaubt hat, dass in Zeiten größer werdender haushalterischer Sparzwänge ("es wird niemandem etwas weggenommen" ;D) und dem sogenannten "Fachkräftemangel" bzw. der demografischen Entwicklung auch noch die Wochenarbeitszeit reduziert wird, ist halt etwas realitätsfern. In diesem Fall wird die Wochenarbeitszeit jetzt um 1 Stunde pro Woche (also 12 Minuten pro Arbeitstag) erhöht und für den ein oder anderen geht bereits die Welt unter.
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Aber leider haben aber sich sowohl die Beamten von diesem Dienst und Treueverhältnis geistig verabschiedet und denken zunehmend wie Angestellte, als auch die Dienstherren, die sich zunehmend wie reine Arbeitgeber verhalten.
Insofern ist deine Empörung nachvollziehbar.
Teile ich so definitiv. Dies trifft besonders auf die sogenannten "Quereinsteiger" zu, die sich durch einen Wechsel vom Angestellten- in das Beamtenverhältnis zu einseitig auf die tiefhängenden Früchte konzentriert haben und daher nur die Vorteile bedacht haben.
Die klassischen Beamtenlaufbahnen, in denen Anwärtern auch noch die Grundzüge des Beamtendaseins vermittelt werden, sind hiervon nicht ganz so stark betroffen.
In 1-2 anderen Bundesländern ist die 41h-Woche im Beamtenbereich ja bereits gesetzt. Wenn man mal ehrlich ist, wird die Zeit doch überwiegend sowieso nur abgesessen und nicht mehr produktiv genutzt. In Zeiten von mobilem Arbeiten/Homeoffice und erhöhten Krankheitsquoten holt sich das das Individuum sowieso nicht selten an anderer Stelle wieder zurück.
Wer geglaubt hat, dass in Zeiten größer werdender haushalterischer Sparzwänge ("es wird niemandem etwas weggenommen" ;D) und dem sogenannten "Fachkräftemangel" bzw. der demografischen Entwicklung auch noch die Wochenarbeitszeit reduziert wird, ist halt etwas realitätsfern. In diesem Fall wird die Wochenarbeitszeit jetzt um 1 Stunde pro Woche (also 12 Minuten pro Arbeitstag) erhöht und für den ein oder anderen geht bereits die Welt unter.
Ich sehe die Notwendigkeit, dass gespart werden muss. Allerdings sehe ich die 41 Stunden Woche nicht als geeignetes Mittel dieses Ziel zu erreichen, denn - wie du selbst geschrieben hast - ein Großteil der Beamten wird diese 12 Minuten am Tag nicht mehr Anträge, Bußgelder oder sonst irgendwas bearbeiten - sondern es mit Kaffee trinken oder anderen Dingen privaterer Natur füllen. Die Gekniffenen, sind dann die, die Teilzeit arbeiten und aufgrund von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen ihre Stunden nicht einfach anheben können und am Ende durch die Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit weniger Geld erhalten. Wozu dann die Maßnahme, die eigentlich nur Zulasten von Arbeitszufriedenheit und Arbeitsmotivation geht?
Bisher war es attraktiver in Bremen zu arbeiten. Nach Anheben der wöchentlichen Arbeitszeit wird es darauf hinauslaufen, dass Niedersachsen als Dienstherr attraktiver wird. Und in Bremen ist es auch heute schon so, dass viele Stellen ausgeschrieben und kaum Bewerber vorhanden sind.
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Ich denke durch das besondere Dienst und Treueverhältnis ist es begründbar, und durch die Annahme der Urkunde hat man halt diesen Kontrollverlust über sich angenommen. Ein Angestellter ist davor geschützt.
Aber leider haben aber sich sowohl die Beamten von diesem Dienst und Treueverhältnis geistig verabschiedet und denken zunehmend wie Angestellte, als auch die Dienstherren, die sich zunehmend wie reine Arbeitgeber verhalten.
Insofern ist deine Empörung nachvollziehbar.
@MoinMoin:
Meine Aussage der Ungleichbehandlung bezog sich auf das "Hörensagen, dass Polizei, Feuerwehr und Justiz ggf ausgenommen werden". Also wieso sollte ein Verwaltungsbeamter 41h arbeiten müssen und ein Polizist weiterhin 40h.
@Magda:
Aus der Brille des Beamten im Büro verstehe ich die Sichtweise à la:" Es wird nicht mehr geleistet, es wird nur mehr abgesessen". Wenn bei mir als Lehrkraft aber als Schlussfolgerung das wöchentliche Unterrichtsdeputat angehoben wird, ist das eine faktische und spürbare Mehrbelastung.
Und auch für die Berufsgruppen, die massive Überstunden auf ihrem Konto haben (bspw. Polizisten) führt das dazu, dass tatsächlich geleistete Mehrarbeit anteilig nicht vergütet wird.
Im heutigen Weser-Kurier Artikel steht zwischen den Zeilen, dass das angeblich nicht passiert: "„Die Erhöhung wird kontraproduktiv sein“, sagt Suhr. Weil sich das Unterrichtsdeputat – also die festgelegte Zahl der Unterrichtsstunden pro Woche – nicht erhöhe, habe die Stundenerhöhung für Lehrkräfte keine direkten Auswirkungen. Alle Studien zur Arbeitszeiterfassung hätten ergeben, dass die meisten Lehrkräfte zu viel arbeiten. „Das heißt: Was wir zu viel arbeiten, wird ein bisschen weniger.“ (Weser-Kurier: https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremer-beamte-sollen-laenger-arbeiten-senat-erntet-scharfe-kritik-doc8116pb342ps1ngd9pl44)
Aber wirklich glauben kann ich das nicht. Vermutlich wird das Deputat auch entsprechend angehoben werden....
Hat jemand schon gelesen, ab wann das geplant ist? Es geht ja um den Doppelhaushalt 2026 & 2027 => ab 01.01.2026?
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Magda, ich bin voll auf Deiner Wellenlänge !
Was mich auch so massiv stört, WO IST DER WIDERSTAND ?
Wir können noch so viel hier schreiben, aber wo ist der DBB Bremen ? Warum sollte man da Mitglied werden ?
In der Bevölkerung war es immer beliebt und wird gerade immer beliebter, ALLES AUF DIE BEAMTEN !
Die Politik stellt sich nicht vor seine Beamten, sondern nutzt den Flow aus um sich beliebt zu machen, DRECKIG !
Ich habe null Probleme mit der einen Stunde, aber sehe viele alleinerziehende Mütter in Teilzeit, die hier Einkommensverluste hinnehmen (müssen) ! Wo ist die Landesfrauenbeauftragte oder die tausende in den Häusern ?
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Bisschen Gegenwind gibt es schon:
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/arbeitszeit-beamte-bremen-100.html
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Natürlich Magda, aber mir fehlt, nicht nur an dieser Stelle, sondern in den letzten Jahrzehnten, das etwas erreicht wurde. Alle Einschränkungen wie z.B. Weinachtsgeld, amtsang. Allimentation und Beihilfekürzung wurde hingenommen und so wird es auch dieses mal sein. Was wurde erreicht ?
ALLES AUF DER SOLL SEITE UND NICHTS AUF DER HABEN SEITE !
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In Zeiten von mobilem Arbeiten/Homeoffice und erhöhten Krankheitsquoten holt sich das das Individuum sowieso nicht selten an anderer Stelle wieder zurück.
Bei uns ist die Krankenquote bei Beamten niedriger als bei Angestellten. Aber noch müssen die Beamten in NI auch nur wenige Minuten mehr als die Angestellten arbeiten :P
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Ich denke durch das besondere Dienst und Treueverhältnis ist es begründbar, und durch die Annahme der Urkunde hat man halt diesen Kontrollverlust über sich angenommen. Ein Angestellter ist davor geschützt.
Aber leider haben aber sich sowohl die Beamten von diesem Dienst und Treueverhältnis geistig verabschiedet und denken zunehmend wie Angestellte, als auch die Dienstherren, die sich zunehmend wie reine Arbeitgeber verhalten.
Insofern ist deine Empörung nachvollziehbar.
@MoinMoin:
Meine Aussage der Ungleichbehandlung bezog sich auf das "Hörensagen, dass Polizei, Feuerwehr und Justiz ggf ausgenommen werden". Also wieso sollte ein Verwaltungsbeamter 41h arbeiten müssen und ein Polizist weiterhin 40h.
Weil die Belastung unterschiedlich ist.
Es gibt doch jetzt schon Unterschiede zwischen unterschiedlichen Beamten was Beihilfe und Pensionseintrittsalter angeht ...
https://www.nlbv.niedersachsen.de/startseite/bezuge_versorgung/versorgung/spezielle_regelungen_fur_besondere_beamtengruppen/spezielle-regelungen-fur-besondere-beamtengruppen-183441.html
Also warum nicht auch bei der Arbeitszeit?
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Aber leider haben aber sich sowohl die Beamten von diesem Dienst und Treueverhältnis geistig verabschiedet und denken zunehmend wie Angestellte, als auch die Dienstherren, die sich zunehmend wie reine Arbeitgeber verhalten.
Insofern ist deine Empörung nachvollziehbar.
Teile ich so definitiv. Dies trifft besonders auf die sogenannten "Quereinsteiger" zu, die sich durch einen Wechsel vom Angestellten- in das Beamtenverhältnis zu einseitig auf die tiefhängenden Früchte konzentriert haben und daher nur die Vorteile bedacht haben.
"Drum prüfe, wer sich ewig binde" frei nach Schiller aus "Das lied von der Glocke" ;)
In Zeiten von mobilem Arbeiten/Homeoffice und erhöhten Krankheitsquoten holt sich das das Individuum sowieso nicht selten an anderer Stelle wieder zurück.
Bei uns ist die Krankenquote bei Beamten niedriger als bei Angestellten. Aber noch müssen die Beamten in NI auch nur wenige Minuten mehr als die Angestellten arbeiten :P
Beamte und TB haben gleiche AZ mit 40 Std. aber es werden mind. 50% HO ohne jegliche Kontrolle/Leistungsnachweis seit Corona (Freheit der F&L!) gerade von den alimentierten Dienstgeistern gerne in Anspruch genommen 8)
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In Niedersachsen haben die vom Land Angestellten keine 40h Woche. Und ein HO Anspruch von 30%, welches hier und da per DV auf 40% erhöht wurde.
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@MoinMoin:
Meine Aussage der Ungleichbehandlung bezog sich auf das "Hörensagen, dass Polizei, Feuerwehr und Justiz ggf ausgenommen werden". Also wieso sollte ein Verwaltungsbeamter 41h arbeiten müssen und ein Polizist weiterhin 40h.
Weil die Belastung unterschiedlich ist.
Es gibt doch jetzt schon Unterschiede zwischen unterschiedlichen Beamten was Beihilfe und Pensionseintrittsalter angeht ...
https://www.nlbv.niedersachsen.de/startseite/bezuge_versorgung/versorgung/spezielle_regelungen_fur_besondere_beamtengruppen/spezielle-regelungen-fur-besondere-beamtengruppen-183441.html
Also warum nicht auch bei der Arbeitszeit?
Und da stellt sich dann Folgeprobleme:
Beamte im Feuerwehrtechnischen Dienst arbeiten bereits heute regelmäßig 48h/Woche aufgrund der notwendigen Bereitschaftsdienste. Für diese ändert sich also nichts, außer der Tatsache, dass pro Woche eine Überstunde weniger aufgebaut wird.
Die Schichtpläne im Justizvollzug sind meines Wissens nach ähnlich gestrickt, sodass die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auch hier lediglich darauf hinausläuft, dass weniger Überstunden aufgebaut werden.
Am perverstesten wird es im Bereich der Justiz. Hier haben die unabhängigen Entscheider (aka Richter:innen, Rechtspflegerinnen sowie Staats- und Amtsanwälte) bereits heute keine festen Arbeitszeiten, sondern sind eigenverantwortlich für die Erledigung Ihrer Dezernate/Pensen verantwortlich. Diese Pensen basieren aber nun bundeseinheitlich auf dem Personalbedarfsberechnungssystem pebb§y und stellen auf sog. "Basisgeschäfte" ab (z.B. ein Zwangsversteigerungsverfahren = 186 Minuten).
Nun ist doch jedem klar, was eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Wochenarbeitszeit bedeutet. Der ehemals mit 106 % überlastete Entscheider ist auf wundersame Weise nur noch mit 100% belastet ;D. Wobei in HB wohl eher von 135 % aus 128% "entlastet" wird.
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Irgendwie gewinne ich immer mehr den Eindruck beim Lesen im Forum, dass die "Lasten" bei der Beamtenschaft bei weitem ungleicher verteilt sind als bei den TB.
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Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.
Wer mal zwischendurch krankheitsbedingt 2 Jahre ausfällt, kriegt als Beamter einfach weiterhin seine vollen Bezüge und kann sich dadurch voll und ganz seiner Genesung ohne finanzielle Sorgen widmen, während ein Tarifbeschäftigter nach 6 Wochen im deutlich geringeren Krankengeld landet und nach 1,5 Jahren dann aus der Versorgung durch die Solidargemeinschaft (von Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld usw. mal abgesehen) ganz rausfliegt und von seinen Ersparnissen leben muss.
Wer die Entwicklungen im Gesundheitssystem sieht und wie jemand mit privater Krankenversicherung zum Teil bevorzugt wird, zumal es PKV-benefits als Ergänzung zur Beihilfe sozusagen zum Spartarif gibt. Als Tarifbeschäftigter zahlt man zusammen mit dem Arbeitgeber teils horrende Beiträge in die GKV ein und die Leistungen, die man im Bedarfsfall erhält bzw. die Art und Weise, wie man die Zweiklassenmedizin teilweise in der Praxis erlebt (Terminvergaben usw.) wird immer heftiger.
Ich finde eher für all die Vorteile dürfen Beamte auch stärker in die Pflicht genommen bzw. allein an ihre Pflicht erinnert werden.
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Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.
Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
Wer mal zwischendurch krankheitsbedingt 2 Jahre ausfällt, kriegt als Beamter einfach weiterhin seine vollen Bezüge
Nur wenn der Dienstherr nicht "korrekt" agiert.
Grundsätzlich sollte nach einem halben Jahr der Amtsarzt auf der Matte stehen, der überprüft ob eine vorübergehende Dienstunfähigkeit vorliegt und falls ja, dann wird man in die "Zwangspension" geschickt und ist nicht mehr bei den volle Bezug.
Wer die Entwicklungen im Gesundheitssystem sieht und wie jemand mit privater Krankenversicherung zum Teil bevorzugt wird, zumal es PKV-benefits als Ergänzung zur Beihilfe sozusagen zum Spartarif gibt. Als Tarifbeschäftigter zahlt man zusammen mit dem Arbeitgeber teils horrende Beiträge in die GKV ein und die Leistungen, die man im Bedarfsfall erhält bzw. die Art und Weise, wie man die Zweiklassenmedizin teilweise in der Praxis erlebt (Terminvergaben usw.) wird immer heftiger.
nein, die PKV steht auch dem Arbeitnehmer offen, bei entsprechendem Einkommen
und die unteren besoldungsgruppen der Beamten zahlen in der PKV mehr als sie in der GKV zahlen würden.
Insofern ist das auch kein Vorteil den alle Beamten genießen.
Also deine Ausführungen sind lückenhaft/fehlerhaft und das sage ich als Angestellte.
Und finde dieses Aufwiegen der Systeme durchaus ziemlich albern und lästig.
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Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.
Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
Also in meinem Bundesland bringen Familienzuschlag, Familienergänzungszuschlag und Kindergeld bei zwei Kindern (!) im besten Fall zusammen 1.887,61 EUR pro Monat in die Familienkasse. Ich gönne jede:m Kollegen/in jeden Cent, aber es bleibt dabei, dass man jedem jungen Menschen, welche:r eine Großfamilie anstrebt, uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum raten muss.
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Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Da hast Du mich missverstanden!
Ich meine die Verteilung der Arbeitsbelastung.
Mein Eindruck, dass es Bereich gibt die bei Ihrem Arbeitsaufkommen völlig unterbesetzt sind und andere völlig überbesetzt sind. Als wenn im Gießkannenprinzip die Beamtenstellen verteilt wurden.
Das erscheint mir bei den TB ausgewogener - mal von den unterbezahlten weil überarbeiteten Spitzenangestellten abgesehen - klappern gehört zum Handwerk und ja, auch da mag eine Überlastung vorkommen. Ich will niemanden ins Unrecht setzten - aber das ist halt so mein Eindruck!
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Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.
Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
Also in meinem Bundesland bringen Familienzuschlag, Familienergänzungszuschlag und Kindergeld bei zwei Kindern (!) im besten Fall zusammen 1.887,61 EUR pro Monat in die Familienkasse. Ich gönne jede:m Kollegen/in jeden Cent, aber es bleibt dabei, dass man jedem jungen Menschen, welche:r eine Großfamilie anstrebt, uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum raten muss.
Und wieso sollte man dann davon sein Eigenheim abbezahlen können? Das Geld ist doch nicht über, sondern wird benötigt. Darauf wollte ich hinweisen.
Als Single hätte ich doch auch mindestens 1887,61 Euro weniger Ausgaben.
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Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
Für das was Kinder an Mehrbelastungen für einen Bürger verursachen ist zur Abdämpfung das Kindergeld vorgesehen, das Beamte zusätzlich zu den Kinderzuschlägen des Dienstherrn bekommen.
In BaWü erhält man nach Infos durch einen Beamten aus meinem Bekanntenkreis inzwischen an die 1500€ zusätzlich für 3 Kinder. Insbesondere ab dem 3. Kind (für das und jedes weitere es um die fast 800€ monatlich gibt). Es soll nicht Wenige geben, die komplett auf diesem Modell ihre Familie dann doch größer planen als ursprünglich einmal vorgesehen. Als normaler Angestellter, egal ob ÖD oder Privatwirtschaft überlegt man es sich dagegen dreifach ob man sich diesen Luxus leisten kann, selbst wenn man den Wunsch hat.
Nur wenn der Dienstherr nicht "korrekt" agiert.
Grundsätzlich sollte nach einem halben Jahr der Amtsarzt auf der Matte stehen, der überprüft ob eine vorübergehende Dienstunfähigkeit vorliegt und falls ja, dann wird man in die "Zwangspension" geschickt und ist nicht mehr bei den volle Bezug.
In mir persönlich bekannten Fällen ist 6-Monate reines Wunschdenken. Die Regel ist eher nach 1-2 Jahren und selbst dann tun sich gerade in weniger belastenden Funktionen die Dienstherren schwer, die vorzeitige Dienstunfähigkeit zu gutieren, da sie am Ende ja wieder zu einer Mehrbelastung des Personalhaushalts führt. Der früh pensionierte Beamte schlägt weiter bei den Personalkosten durch und gleichzeitig muss eine weitere Stelle mit einem neuen Beamten besetzt werden, oder es müssen Aufgaben umverteilt werden, die bei dauerhafter Einsparung der Stelle ggf. zu einer Mehrbelastung der Kollegen oder zur Vernachlässigung anderer Aufgaben führen.
nein, die PKV steht auch dem Arbeitnehmer offen, bei entsprechendem Einkommen
und die unteren besoldungsgruppen der Beamten zahlen in der PKV mehr als sie in der GKV zahlen würden.
Insofern ist das auch kein Vorteil den alle Beamten genießen.
Also deine Ausführungen sind lückenhaft/fehlerhaft und das sage ich als Angestellte.
Und finde dieses Aufwiegen der Systeme durchaus ziemlich albern und lästig.
Ja das tut sie für alle diejenigen, die (dauerhaft) mehr als die jährlich steigende Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Also trifft das vielleicht auf geschätzt 20% der Arbeitnehmer zu wohingegen sozusagen 100% der Beamten verhältnismäßig günstig Zugang zur PKV bekommen?! Auch hier gibt es ja oft Regelungen, das z.B. ab einer bestimmten Kinderanzahl, oder bei Pensionären oder Beamtenverhältnissen die vor bestimmten Stichtagen eingegangen wurden es sogar 70/30 anstatt 50/50 Beihilfemodelle gibt, und die PKV damit nochmal deutlich billiger wird.
@ Faunus
Ah da habe ich dich tatsächlich falsch verstanden. Ja das ist definitiv zutreffend und gilt meiner Meinung nach insbesondere für die Bereiche des ÖD, die formal nicht mal eine Verbeamtung begründen, da sie keine hoheitlichen Kernaufgaben sind.
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In mir persönlich bekannten Fällen ist 6-Monate reines Wunschdenken. Die Regel ist eher nach 1-2 Jahren und selbst dann tun sich gerade in weniger belastenden Funktionen die Dienstherren schwer, die vorzeitige Dienstunfähigkeit zu gutieren, da sie am Ende ja wieder zu einer Mehrbelastung des Personalhaushalts führt. Der früh pensionierte Beamte schlägt weiter bei den Personalkosten durch und gleichzeitig muss eine weitere Stelle mit einem neuen Beamten besetzt werden, oder es müssen Aufgaben umverteilt werden, die bei dauerhafter Einsparung der Stelle ggf. zu einer Mehrbelastung der Kollegen oder zur Vernachlässigung anderer Aufgaben führen.
Ich rede davon, wie es rechtlich aussieht und in mir persönlich bekannten Dienststellen ist dieses schleifen lassen (welches du ansprichst) abgeschafft worden.
Ein vorübergehend dienstunfähige gestellter Beamte ist doch eine Entlastung der der Kasse, weil er weniger kostet.
Und natürlich wird er nach Gesundung wieder reaktiviert und ist keine dauerhafte Kassenbelastung.
Und der A9er hat sicherlich eine höhere monetäre Belastung für die KV als der E9er Angestellte. Insbesondere mit mit Kind und Kegel.
Also PKV ist nicht für alle Beamten ein Segen, so wie du es darstellst.
Das ein Beamter besonderes Dienst und Treuverhältnis hat und uA es dazu führen kann, dass der Dienstherr von heute auf morgen einfach mal so aus der 40 eine 44 h Wochen machen kann ist teil des Deals, da bin ich voll bei dir.
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https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/mehr-arbeitszeit-fuer-beamte-in-bremen-als-gerechte-massnahme-doc8116x21i8k711fijap3s
Unglaublich...und mal überhaupt kein einziges stichhaltiges Argument
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Das führt doch bloss wieder zu einer nutzlosen Neiddebatte!
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Ich kann das Geheule weder von Beamnten noch TB nicht mehr hören!
Ja ich bin für eine Änderung im Beamtenbereich oder von der anderen Seite angepackt: dann halt im TB-Bereich!
Es wird nicht ganz ohne "Pfründe beschneiden" bei einem Teil - ob TB oder Beamte - sich ändern lassen, aber es kann auch so einfach nicht weitergehen!
Der Staat verzettelt sich nicht mehr nur sondern verliert sich inzwischen in diesen beiden Beschäftigungssystemen. Der Verwaltungsaufwand beider Systeme ist irgendwann finanziell wie personaltechnisch nicht mehr zu stemmen.
Und dieses herumdoktoren an Sympthomen ob nun ein Stunde mehr oder € 2,50 Zuschuss zum Osteopathen weniger ist so energiefressend und überflüssig, weil es nichts ändern wird.
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Ganz deiner Meinung Faunus.
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Ich kann das Geheule weder von Beamnten noch TB nicht mehr hören!
Ja ich bin für eine Änderung im Beamtenbereich oder von der anderen Seite angepackt: dann halt im TB-Bereich!
Es wird nicht ganz ohne "Pfründe beschneiden" bei einem Teil - ob TB oder Beamte - sich ändern lassen, aber es kann auch so einfach nicht weitergehen!
Der Staat verzettelt sich nicht mehr nur sondern verliert sich inzwischen in diesen beiden Beschäftigungssystemen. Der Verwaltungsaufwand beider Systeme ist irgendwann finanziell wie personaltechnisch nicht mehr zu stemmen.
Und dieses herumdoktoren an Sympthomen ob nun ein Stunde mehr oder € 2,50 Zuschuss zum Osteopathen weniger ist so energiefressend und überflüssig, weil es nichts ändern wird.
Na ja, 1 h pro Woche empfinde ich als extrem viel.
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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
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Wieviel A5 Beamte gibt es denn überhaupt noch...ist doch ein konstruierter Extremfall. Ist ja fast so ähnlich, als ob ein "überflüssiger" Verwaltungsbeamter, der sich gerne in Bürokratie und Selbstverwaltung übt, seinen Status und sein Dasein damit rechtfertigt, dass ein Staat ja unbedingt treue Beamte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Polizei, Justiz) bzw. zur Gefahrenabwehr (Berufsfeuerwehr) usw. benötigt.
Die überwiegende Anzahl der Beamten ist im gD und hD angesiedelt. Außerdem wird bei solchen Betrachtungen gerne der "Wert" bzw. "geldwerte Vorteil" der kumulierten Privilegien (z.B. Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Fortzahlung der Bezüge bei längerer Krankheitsphase usw.) unter den Tisch fallen gelassen. Würde man sich diese Privilegien über Versicherungsschutz zukaufen, kosten sie Geld und die Versicherer treten im Schadensfall wenn es dumm läuft nicht mal ein, und der Eintritt muss noch gerichtlich erstritten werden.
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Wieviel A5 Beamte gibt es denn überhaupt noch...ist doch ein konstruierter Extremfall. Ist ja fast so ähnlich, als ob ein "überflüssiger" Verwaltungsbeamter, der sich gerne in Bürokratie und Selbstverwaltung übt, seinen Status und sein Dasein damit rechtfertigt, dass ein Staat ja unbedingt treue Beamte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Polizei, Justiz) bzw. zur Gefahrenabwehr (Berufsfeuerwehr) usw. benötigt.
Die überwiegende Anzahl der Beamten ist im gD und hD angesiedelt. Außerdem wird bei solchen Betrachtungen gerne der "Wert" bzw. "geldwerte Vorteil" der kumulierten Privilegien (z.B. Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Fortzahlung der Bezüge bei längerer Krankheitsphase usw.) unter den Tisch fallen gelassen. Würde man sich diese Privilegien über Versicherungsschutz zukaufen, kosten sie Geld und die Versicherer treten im Schadensfall wenn es dumm läuft nicht mal ein, und der Eintritt muss noch gerichtlich erstritten werden.
Welche Absicherung bei Dienstunfähigkeit? Wenn du 5 Jahre geschafft hast, dann erhälst du die Mindestpension. Die ist Netto nicht höher als die Grundsicherung für Arbeitnehmer die nicht mehr arbeiten können.
Hier wird man mittlerweile nach 6 Monaten Krankheit zum Amtsarzt geschickt. Da gibt es keine langen Bezügefortzahlungen im Krankheitsfall mehr. Im Zweifel wird man mit Mindestpension abgespeist.
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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
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Wieviel A5 Beamte gibt es denn überhaupt noch...ist doch ein konstruierter Extremfall. Ist ja fast so ähnlich, als ob ein "überflüssiger" Verwaltungsbeamter, der sich gerne in Bürokratie und Selbstverwaltung übt, seinen Status und sein Dasein damit rechtfertigt, dass ein Staat ja unbedingt treue Beamte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Polizei, Justiz) bzw. zur Gefahrenabwehr (Berufsfeuerwehr) usw. benötigt.
Die überwiegende Anzahl der Beamten ist im gD und hD angesiedelt. Außerdem wird bei solchen Betrachtungen gerne der "Wert" bzw. "geldwerte Vorteil" der kumulierten Privilegien (z.B. Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Fortzahlung der Bezüge bei längerer Krankheitsphase usw.) unter den Tisch fallen gelassen. Würde man sich diese Privilegien über Versicherungsschutz zukaufen, kosten sie Geld und die Versicherer treten im Schadensfall wenn es dumm läuft nicht mal ein, und der Eintritt muss noch gerichtlich erstritten werden.
Welche Absicherung bei Dienstunfähigkeit? Wenn du 5 Jahre geschafft hast, dann erhälst du die Mindestpension. Die ist Netto nicht höher als die Grundsicherung für Arbeitnehmer die nicht mehr arbeiten können.
Hier wird man mittlerweile nach 6 Monaten Krankheit zum Amtsarzt geschickt. Da gibt es keine langen Bezügefortzahlungen im Krankheitsfall mehr. Im Zweifel wird man mit Mindestpension abgespeist.
Ich glaube die Mindestpension liegt bei 2023€ Netto. Also 65% A5 Endstufe, oder?
Und bevor der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, muss die Behandlung abgeschlossen sein.
Also bei Krebs, die erste Chemo durch sein, bevor er eine Prognose fällt, du brauchst also keine Sorge haben, dass du nach 6 Monaten in die Mindestpension fällst, sofern du nichts krasses hast, was es offensichtlich macht, dass du längerfristig DU bist.
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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.
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Wieviel A5 Beamte gibt es denn überhaupt noch...ist doch ein konstruierter Extremfall. Ist ja fast so ähnlich, als ob ein "überflüssiger" Verwaltungsbeamter, der sich gerne in Bürokratie und Selbstverwaltung übt, seinen Status und sein Dasein damit rechtfertigt, dass ein Staat ja unbedingt treue Beamte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Polizei, Justiz) bzw. zur Gefahrenabwehr (Berufsfeuerwehr) usw. benötigt.
Die überwiegende Anzahl der Beamten ist im gD und hD angesiedelt. Außerdem wird bei solchen Betrachtungen gerne der "Wert" bzw. "geldwerte Vorteil" der kumulierten Privilegien (z.B. Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Fortzahlung der Bezüge bei längerer Krankheitsphase usw.) unter den Tisch fallen gelassen. Würde man sich diese Privilegien über Versicherungsschutz zukaufen, kosten sie Geld und die Versicherer treten im Schadensfall wenn es dumm läuft nicht mal ein, und der Eintritt muss noch gerichtlich erstritten werden.
Welche Absicherung bei Dienstunfähigkeit? Wenn du 5 Jahre geschafft hast, dann erhälst du die Mindestpension. Die ist Netto nicht höher als die Grundsicherung für Arbeitnehmer die nicht mehr arbeiten können.
Hier wird man mittlerweile nach 6 Monaten Krankheit zum Amtsarzt geschickt. Da gibt es keine langen Bezügefortzahlungen im Krankheitsfall mehr. Im Zweifel wird man mit Mindestpension abgespeist.
Ich glaube die Mindestpension liegt bei 2023€ Netto. Also 65% A5 Endstufe, oder?
Und bevor der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, muss die Behandlung abgeschlossen sein.
Also bei Krebs, die erste Chemo durch sein, bevor er eine Prognose fällt, du brauchst also keine Sorge haben, dass du nach 6 Monaten in die Mindestpension fällst, sofern du nichts krasses hast, was es offensichtlich macht, dass du längerfristig DU bist.
Die Mindestversorgung ist immer Brutto.
Mindestversorgung
Sofern Ihr erdientes Ruhegehalt den Betrag der Mindestversorgung unterschreiten sollte, erhalten Sie die Mindestversorgung. Wie das erdiente Ruhegehalt unterliegt auch die Mindestversorgung ggf. noch Ruhens-, Anrechnungs- oder Kürzungsvorschriften.
Bei der Mindestversorgung wird zwischen der amtsabhängigen und der amtsunabhängigen
Mindestversorgung unterschieden: Ihr Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (sog. amtsabhängige Mindestversorgung). Dies ist z. B. von Bedeutung, wenn Sie eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von weniger als 19,5 Jahren haben.
Wenn es günstiger ist, beträgt das Ruhegehalt nicht 35 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sondern 62,847 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 30,68 € (sog. amtsunabhängige
Mindestversorgung). Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt demnach derzeit ohne
Familienzuschlag 1.805,32 €, mit dem halben Familienzuschlag 1.849,89 € und mit dem vollen Familienzuschlag 1.894,45 €.
Abzüglich 100 € Steuer, abzüglich 500 € Krankenkasse sind wir bei 1200 € Netto. In Ballungsräumen hat ein Bürgergeldempfänger mit Warmmiete + Regelsatz mehr als 1200 €.
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Ups, ja wenn, denn dann.... Grundsicherung, Mietzuschuß, Armenhaus...
Ich würde mal vorschlagen anstatt ständig mit konstruierten, mitleidheischenden "Hungerfällen" aufzuwarten, einfach mal sehen, dass es einen selbst gut geht - im Vgl. zu den zusammenphantasierten Beispielkonstrukten, die sowieso für nichts und niemanden stehen.
In meinem Freundeskreis sind Menschen, die 45-50 Jahre in der PW/ÖD gearbeitet hätten, wenn nicht z.B: der Krebs dazwischen gekommen wäre. Die könnten - denke ich - wirklich was erzählen. Tun sie aber nicht.
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Ups, ja wenn, denn dann.... Grundsicherung, Mietzuschuß, Armenhaus...
Ich würde mal vorschlagen anstatt ständig mit konstruierten, mitleidheischenden "Hungerfällen" aufzuwarten, einfach mal sehen, dass es einen selbst gut geht - im Vgl. zu den zusammenphantasierten Beispielkonstrukten, die sowieso für nichts und niemanden stehen.
In meinem Freundeskreis sind Menschen, die 45-50 Jahre in der PW/ÖD gearbeitet hätten, wenn nicht z.B: der Krebs dazwischen gekommen wäre. Die könnten - denke ich - wirklich was erzählen. Tun sie aber nicht.
Konstruierte Hungerfälle?
739.000 Menschen in Deutschland erhalten Grundsicherung im Alter. Das sind doch keine Einzelfälle. Das ist die Realität.
Dass die Grundsicherung im Alter höher ist als die Mindestpension habe ich eben auch rechnerisch dargestellt. Ansonsten entstehen hier wieder Neiddebatten wie "nach 5 Jahren bereits 1800 € Pension". Bringt dir nichts wenn du Netto trotzdem unter Grundsicherungsniveau landest.
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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.
Nein, deine Rechnung ist nicht richtig, wenn du deinen Stundenlohn ausrechnen willst für eine Tätigkeit, die auf einen Monatslohn basiert.
Wenn du also deinen Stunden Lohn errechnen willst, dann ist er so zu errechnen, das er im Februar wie im Juli gleich ist, man rechnet also mit dem Jahresdurchschnitt und ignoriert auch die Feiertage.
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Die Mindestversorgung ist immer Brutto.
Mindestversorgung
Sofern Ihr erdientes Ruhegehalt den Betrag der Mindestversorgung unterschreiten sollte, erhalten Sie die Mindestversorgung. Wie das erdiente Ruhegehalt unterliegt auch die Mindestversorgung ggf. noch Ruhens-, Anrechnungs- oder Kürzungsvorschriften.
Bei der Mindestversorgung wird zwischen der amtsabhängigen und der amtsunabhängigen
Mindestversorgung unterschieden: Ihr Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (sog. amtsabhängige Mindestversorgung). Dies ist z. B. von Bedeutung, wenn Sie eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von weniger als 19,5 Jahren haben.
Wenn es günstiger ist, beträgt das Ruhegehalt nicht 35 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sondern 62,847 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 30,68 € (sog. amtsunabhängige
Mindestversorgung). Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt demnach derzeit ohne
Familienzuschlag 1.805,32 €, mit dem halben Familienzuschlag 1.849,89 € und mit dem vollen Familienzuschlag 1.894,45 €.
Abzüglich 100 € Steuer, abzüglich 500 € Krankenkasse sind wir bei 1200 € Netto. In Ballungsräumen hat ein Bürgergeldempfänger mit Warmmiete + Regelsatz mehr als 1200 €.
Das es nur 62,847% in Bremen sind wusste ich in der Tat nicht. Kommen dann aber auf 1.956€ brutto und selbst wenn man absurd hohe 500€ PKV als 70% Beihilfeberechtigter bezahlt, dann würden einem 1395€ Netto übrig bleiben (die 500€ wirken sich steuerlich aus, so dass weniger als 100€ Steuern fällig sind).
In Bremen ist die KDU bei 528 EUR, also und das BG 563 also 1091€ also schlappe 28% weniger.
Macht es nicht besser, aber ist durchaus ein deutlicher Unterschied.
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Ups, ja wenn, denn dann.... Grundsicherung, Mietzuschuß, Armenhaus...
Ich würde mal vorschlagen anstatt ständig mit konstruierten, mitleidheischenden "Hungerfällen" aufzuwarten, einfach mal sehen, dass es einen selbst gut geht - im Vgl. zu den zusammenphantasierten Beispielkonstrukten, die sowieso für nichts und niemanden stehen.
In meinem Freundeskreis sind Menschen, die 45-50 Jahre in der PW/ÖD gearbeitet hätten, wenn nicht z.B: der Krebs dazwischen gekommen wäre. Die könnten - denke ich - wirklich was erzählen. Tun sie aber nicht.
Konstruierte Hungerfälle?
739.000 Menschen in Deutschland erhalten Grundsicherung im Alter. Das sind doch keine Einzelfälle. Das ist die Realität.
Dass die Grundsicherung im Alter höher ist als die Mindestpension habe ich eben auch rechnerisch dargestellt. Ansonsten entstehen hier wieder Neiddebatten wie "nach 5 Jahren bereits 1800 € Pension". Bringt dir nichts wenn du Netto trotzdem unter Grundsicherungsniveau landest.
Nein hast du nicht.
Auch hier rechnetest du unpräzise.
Also du brauchst keine Angst haben, die Mindestpension wird die Grundsicherung übertreffen.
(Zu recht, denn das ist Teil des Deals und drum Neide ich es ihnen nicht).
Ist denn bekannt wieviel Beamte in diese missliche Lage geraden, dass sie nur diese 62,847% bekommen??
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Und eine Frage noch, wenn man krankheitsbedingt in den Ruhestand versetzt wird, dann wird man doch zunächst nur einstweilig in den Ruhestand versetzt, oder?
Und dann bekommt man doch zunächst die 71,75% seine Besoldungsgruppe, oder?
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Der Fehler liegt schon darin, die Mindestpension mit der Grundsicherung zu vergleichen. Wer im Bürgergeld (ehemals HartzIV) ist, hat dadurch ja noch ganz andere Nachteile, die man als Frühpensionär nicht hat, z.B.:
1. Geringer sozialer Status
2. Pflicht Privatvermögen bis zu einer Grenze abzubauen, sonst besteht gar kein Anspruch auf Sozialleistungen
3. Ggf. Maßnahmen/Druck durch die Arbeitsagentur für Weiterbildungen, Jobsuche usw. falls man noch erwerbsfähig ist usw.
Der Vergleich hinkt also. Zu den Zahlen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.
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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.
Nein, deine Rechnung ist nicht richtig, wenn du deinen Stundenlohn ausrechnen willst für eine Tätigkeit, die auf einen Monatslohn basiert.
Wenn du also deinen Stunden Lohn errechnen willst, dann ist er so zu errechnen, das er im Februar wie im Juli gleich ist, man rechnet also mit dem Jahresdurchschnitt und ignoriert auch die Feiertage.
Man merkt du hast noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet. Dort wird man nämlich im Normalfall nach Stunden bezahlt. Dies bedeutet dass du jeden Monat ein anderes Gehalt erhälst, je nachdem wie viele Stunden du im Monat gearbeitet hast. Im Gegensatz dazu erhält ein Beamter jeden Monat den gleichen Lohn.
Aus deinen gearbeiteten Stunden wird dann auch der Mindestlohn berechnet.
Folge:
Da dein Lohn in der Wirtschaft ja monatlich schwankt ist dein Stundenlohn immer gleich.
Da der Lohn von Beamten immer gleich hoch ist schwankt hier der Stundenlohn, weil jeder Monat wechselnde Anzahl an Arbeitsstunden hat.
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Es gibt sicherlich Sparten, wo Löhne auf Stundenbasis monatlich ausgerechnet werden (z.B. bei Hilfsarbeitern, die auf Stundenbasis beschäftigt werden, Aushilfskräfte in der Gastronomie, Dienstleistungen auf Honorarbasis usw.) oder sie sich ändern können, weil Prämien etc. eine Rolle spielen.
Für "normale" Jobs gibt's aber auch in der freien Wirtschaft einen Jahresbruttolohn wie im ÖD, der sich aus 12 gleichen Monatslöhnen + gelegentliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, leistungsorientierte Zulagen, ggf. weiteres Monatsgehalt usw.) zusammensetzt.
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Die Mindestversorgung ist immer Brutto.
Mindestversorgung
Sofern Ihr erdientes Ruhegehalt den Betrag der Mindestversorgung unterschreiten sollte, erhalten Sie die Mindestversorgung. Wie das erdiente Ruhegehalt unterliegt auch die Mindestversorgung ggf. noch Ruhens-, Anrechnungs- oder Kürzungsvorschriften.
Bei der Mindestversorgung wird zwischen der amtsabhängigen und der amtsunabhängigen
Mindestversorgung unterschieden: Ihr Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (sog. amtsabhängige Mindestversorgung). Dies ist z. B. von Bedeutung, wenn Sie eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von weniger als 19,5 Jahren haben.
Wenn es günstiger ist, beträgt das Ruhegehalt nicht 35 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sondern 62,847 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 30,68 € (sog. amtsunabhängige
Mindestversorgung). Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt demnach derzeit ohne
Familienzuschlag 1.805,32 €, mit dem halben Familienzuschlag 1.849,89 € und mit dem vollen Familienzuschlag 1.894,45 €.
Abzüglich 100 € Steuer, abzüglich 500 € Krankenkasse sind wir bei 1200 € Netto. In Ballungsräumen hat ein Bürgergeldempfänger mit Warmmiete + Regelsatz mehr als 1200 €.
Das es nur 62,847% in Bremen sind wusste ich in der Tat nicht. Kommen dann aber auf 1.956€ brutto und selbst wenn man absurd hohe 500€ PKV als 70% Beihilfeberechtigter bezahlt, dann würden einem 1395€ Netto übrig bleiben (die 500€ wirken sich steuerlich aus, so dass weniger als 100€ Steuern fällig sind).
In Bremen ist die KDU bei 528 EUR, also und das BG 563 also 1091€ also schlappe 28% weniger.
Macht es nicht besser, aber ist durchaus ein deutlicher Unterschied.
500 € sind nicht absurd hoch. Im Basistarif der PKV zahlt man 943 €. Ist man Hilfsbedürftig so reduziert sich dieser Betrag um die Hälfte. Wären also 471,50 € (zugegeben nicht exakte 500 € aber fast).
Am Beispiel München erhält eine Person in Grundsicherung 890 € Bruttokaltmiete + 60 € Heizkosten + 563 € Bürgergeld. Das sind insgesamt 1.513 €. Als Pensionär kann dich auch niemand zwingen in Bremen deinen Wohnsitz zu halten.
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Ups, ja wenn, denn dann.... Grundsicherung, Mietzuschuß, Armenhaus...
Ich würde mal vorschlagen anstatt ständig mit konstruierten, mitleidheischenden "Hungerfällen" aufzuwarten, einfach mal sehen, dass es einen selbst gut geht - im Vgl. zu den zusammenphantasierten Beispielkonstrukten, die sowieso für nichts und niemanden stehen.
In meinem Freundeskreis sind Menschen, die 45-50 Jahre in der PW/ÖD gearbeitet hätten, wenn nicht z.B: der Krebs dazwischen gekommen wäre. Die könnten - denke ich - wirklich was erzählen. Tun sie aber nicht.
Konstruierte Hungerfälle?
739.000 Menschen in Deutschland erhalten Grundsicherung im Alter. Das sind doch keine Einzelfälle. Das ist die Realität.
Dass die Grundsicherung im Alter höher ist als die Mindestpension habe ich eben auch rechnerisch dargestellt. Ansonsten entstehen hier wieder Neiddebatten wie "nach 5 Jahren bereits 1800 € Pension". Bringt dir nichts wenn du Netto trotzdem unter Grundsicherungsniveau landest.
Du konstruierst einen Beamten als Hungerfall, der Pension unterhalb der Grundsicherung erhält und das ist Unfug!
Und lass den Jammerdreh "meine Aussage auf alle Menschen in Grundsicherung" darzustellen.
Über die machst alleine Du Dich mit Deiner erbärmlichen Pensions-Armuts-Konstruktion "lustig".
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Der Fehler liegt schon darin, die Mindestpension mit der Grundsicherung zu vergleichen. Wer im Bürgergeld (ehemals HartzIV) ist, hat dadurch ja noch ganz andere Nachteile, die man als Frühpensionär nicht hat, z.B.:
1. Geringer sozialer Status
2. Pflicht Privatvermögen bis zu einer Grenze abzubauen, sonst besteht gar kein Anspruch auf Sozialleistungen
3. Ggf. Maßnahmen/Druck durch die Arbeitsagentur für Weiterbildungen, Jobsuche usw. falls man noch erwerbsfähig ist usw.
Der Vergleich hinkt also. Zu den Zahlen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.
zu 3) Grundsicherung im Alter erhalten Rentner oder Personen die nicht mehr arbeiten können. Die erhalten keine Maßnahmen oder Druck von der Arbeitsagentur.
zu 1) Wieso eine Person in Grundsicherung im Alter einen geringeren sozialen Status haben soll als ein Rentner mit gleich hoher Rente musst du mir erklären.
zu 2) Du musst deine selbst bewohnte Eigentumswohnung nicht verkaufen wenn du Grundsicherung im Alter beziehst.
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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.
Nein, deine Rechnung ist nicht richtig, wenn du deinen Stundenlohn ausrechnen willst für eine Tätigkeit, die auf einen Monatslohn basiert.
Wenn du also deinen Stunden Lohn errechnen willst, dann ist er so zu errechnen, das er im Februar wie im Juli gleich ist, man rechnet also mit dem Jahresdurchschnitt und ignoriert auch die Feiertage.
Das ist nicht korrekt.
Der Mindestlohn wird monatlich präzise berechnet. Es kann also sein, dass du bei einem Arbeitsvertrag mit Stundenlohn 11 Monate über Mindestlohn liegst, dann aber im Juli drunter fällst. Das wäre ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
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Wir haben doch von Frühpensionierung gesprochen, die einem nach 5 Jahre Beamtendasein zur Verfügung stehen, also z.B. dem 25 Jährigen Beamten, der einen psychischen Dauerschaden erleidet. Wieso bringst du hier jetzt "Grundsicherung im Alter" ins Spiel.
Grundsicherung zu beziehen, also Sozialleistungen von der Allgemeinheit abzugreifen führt zwangsläufig zu einem geringeren sozialen Status, als eine normal der Person rechtlich zustehende "erarbeitete" Mindestpension, weil man körperlich/mental nicht mehr dienstfähig ist. Damit ist nicht gemeint, wieviel Teilhabe einem am gesellschaftlichen Leben finanziell noch möglich ist, sondern wie die Allgemeinheit den Status ansieht.
Warum sollte man seine selbst bewohnte Eigentumswohnung auch verkaufen müssen, wenn es billiger für den Staat ist, einen darin wohnen zu lassen, anstatt eine höhere Miete für eine Mietwohnung zahlen zu müssen, weil man davor gezwungen wird seine Eigentumswohnung zu verkaufen (und das Geld dann ggf. zu verjubeln).
Ich rede außerdem nicht von illiquidem Vermögen, sondern von Aktien- und Barvermögen auf Konten usw. Hier gibt es definitiv Grenzen, bis zu denen Privatvermögen aufgebraucht werden muss, bevor überhaupt ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
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Und eine Frage noch, wenn man krankheitsbedingt in den Ruhestand versetzt wird, dann wird man doch zunächst nur einstweilig in den Ruhestand versetzt, oder?
Und dann bekommt man doch zunächst die 71,75% seine Besoldungsgruppe, oder?
Der einstweilige Ruhestand ist eine Sonderform die meist bei politischen Beamten angewendet wird, wenn es einen Politikwechsel gab oder der Beamte in Ungnade gefallen ist.
Solltest du Krankheitsbedingt ausscheiden und dies nicht durch einen qualifizierten Dienstunfall geschehen, so stehen dir entweder deine erarbeiteten Pensionsansprüche oder als Mindestpension die 35 % bzw. 62 % von A5 Stufe 8 zu.
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Wir haben doch von Frühpensionierung gesprochen, die einem nach 5 Jahre Beamtendasein zur Verfügung stehen, also z.B. dem 25 Jährigen Beamten, der einen psychischen Dauerschaden erleidet. Wieso bringst du hier jetzt "Grundsicherung im Alter" ins Spiel.
Grundsicherung zu beziehen, also Sozialleistungen von der Allgemeinheit abzugreifen führt zwangsläufig zu einem geringeren sozialen Status, als eine normal der Person rechtlich zustehende "erarbeitete" Mindestpension, weil man körperlich/mental nicht mehr dienstfähig ist. Damit ist nicht gemeint, wieviel Teilhabe einem am gesellschaftlichen Leben finanziell noch möglich ist, sondern wie die Allgemeinheit den Status ansieht.
Warum sollte man seine selbst bewohnte Eigentumswohnung auch verkaufen müssen, wenn es billiger für den Staat ist, einen darin wohnen zu lassen, anstatt eine höhere Miete für eine Mietwohnung zahlen zu müssen, weil man davor gezwungen wird seine Eigentumswohnung zu verkaufen (und das Geld dann ggf. zu verjubeln).
Ich rede außerdem nicht von illiquidem Vermögen, sondern von Aktien- und Barvermögen auf Konten usw. Hier gibt es definitiv Grenzen, bis zu denen Privatvermögen aufgebraucht werden muss, bevor überhaupt ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
Das Medianvermögen von 25 Jährigen liegt bei 11.400 €.
Natürlich müsste man hohe Vermögen erst aufbrauchen um Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Vermögen verjubeln geht übrigens nicht, dann erhälst du nämlich auch keine Sozialleistungen.
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Und was hat jetzt wiederum das Medianvermögen von 25 jährigen für einen substanziellen Wert für die Diskussion Höhe der Mindestpension vs. Grundsicherung?
Ich klinke mich hier mal aus, die Diskussion ist für mein Verständnis ziemlich entglitten.
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Und was hat jetzt wiederum das Medianvermögen von 25 jährigen für einen substanziellen Wert für die Diskussion Höhe der Mindestpension vs. Grundsicherung?
Ich klinke mich hier mal aus, die Diskussion ist für mein Verständnis ziemlich entglitten.
Es geht um Frühpensionierung. Die 25 Jahre hast du ins Spiel gebracht. Natürlich musst du dann einen 25 Jährigen Pensionär in Mindestpension mit einem 25 jährigen Frührentner in Grundsicherung vergleichen. Mit dem Medianvermögen wollte ich aufzeigen, dass nicht jeder 25 jährige ein riesen Vermögen besitzt was er verlieren würde.
In Gegenden mit niedriger Miete hat der Pensionär mit Mindestpension einen Vorteil.
In Gegenden mit hoher Miete hat der Frührentner in Grundsicherung einen Vorteil.
Ich denke es ist klar, dass in teuren Gegenden bei der Mindestpension klar gegen das Alimentationsprinzip verstoßen wird, da man deutlich weniger erhält als Grundsicherungsempfänger.
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Ich klinke mich hier mal aus, die Diskussion ist für mein Verständnis ziemlich entglitten.
Du verstehst halt nicht, dass Beamte die Gruppe an Beschäftigten ist, die am stärksten in Deutschland armutsgefährdet ist 8)
Ich bin auch raus.
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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.
Nein, deine Rechnung ist nicht richtig, wenn du deinen Stundenlohn ausrechnen willst für eine Tätigkeit, die auf einen Monatslohn basiert.
Wenn du also deinen Stunden Lohn errechnen willst, dann ist er so zu errechnen, das er im Februar wie im Juli gleich ist, man rechnet also mit dem Jahresdurchschnitt und ignoriert auch die Feiertage.
Man merkt du hast noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet. Dort wird man nämlich im Normalfall nach Stunden bezahlt. Dies bedeutet dass du jeden Monat ein anderes Gehalt erhälst, je nachdem wie viele Stunden du im Monat gearbeitet hast. Im Gegensatz dazu erhält ein Beamter jeden Monat den gleichen Lohn.
Aus deinen gearbeiteten Stunden wird dann auch der Mindestlohn berechnet.
Folge:
Da dein Lohn in der Wirtschaft ja monatlich schwankt ist dein Stundenlohn immer gleich.
Da der Lohn von Beamten immer gleich hoch ist schwankt hier der Stundenlohn, weil jeder Monat wechselnde Anzahl an Arbeitsstunden hat.
Also mein 5 AVs die ich in der Freien Wirtschaft hatte, waren alle nicht auf Stundenlohn Basis.
Meine Verträge als Berater durchaus.
Aber deine Definition vom Stundenlohn ist halt Unsinn bei Menschen, die einen Monatslohn erhalten.
Mach dich erstmal schlau, zB bei der Mindestlohndefinition.
Und auch deine Versuch zu errechnen, dass die Mindestpension unterhalb der Grundsicherung liegen würde, zeigt deine verqueres Denken.
In Bremen wäre sie über 25% drüber, selbst wenn man absurde 500€ als Pensionär zahlen müsste.
Ist es nicht so, dass der Beamte 70% Beihilfe bekommt und daher die maximale Rechnung nicht 50% Basistarif, sondern 30% sein müsste?
Und wenn du mit den extremen Orten wie München als Begründung daher kommst, dann solltest du auch die Pension der Münchner berechnen (1660€ Netto nach Abzug max PKV, also auch über dem Bürgergeld, den du errechnetest) und nicht die der Bremer.
Fehler über Fehler in deinen Aussagen.
btw ist ein Pensionär eigentlich Wohngeld berechtigt?
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Wo du Recht hast ist, dass bei einem Mindestlohn von 15€ das Mindestbrutto 2829€ sein müsste bei einer 41h Woche.
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Um mal kurz zum Thema zurückzukommen:
Die geplante Veränderung bezieht sich auf § 5 BremAZVO vom 25.01.2022 (Brem.GBl. 2022, S. 78; https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremische-verordnung-ueber-die-arbeitszeit-der-beamtinnen-und-beamten-bremische-arbeitszeitverordnung-bremazvo-vom-25-januar-2022-176725?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d)
Sie wird für die Bediensteten neben der unmittelbar längeren wöchentlichen Arbeitszeit auch weitere nachteilige Auswirkungen habe, so bspw. hinsichtlich der Höhe des zukünftig anzusparenden und auf einem Lebensarbeitszeitkonto festzuhaltenden Zeitguthabens nach § 12, sofern ein solches besteht bzw. alsbald eingerichtet werden sollte. Auch darin dürfte ihr eigentlicher Zweck liegen.
Darüber hinaus spielt eine wie auch immer geartete Zeiteinheit für die Betrachtung der amtsangemessenen Alimentation in der Regel keine unmittelbare Rolle, da hinsichtlich des Alimentationsprinzips das Gehalt als Ganzes der verfassungsrechtliche Bezugspunkt ist, welcher wiederum als Zeitfaktor das Kalenderjahr zur Grundlage hat.
Nimmt man den so gewählten Bezugspunkt zur Grundlage, so zeigt sich in den unteren Besoldungsgruppen eine seit 2008 bestehende regelmäßige Verletzung des Mindestabstandsgebots: 2008 bestand ein Fehlbetrag von 443,35 € (19,7 %) zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation; 2020 lag dieser Fehlbetrag bei 645,03 € (21,1 %), wie das der bekannte DÖV-Beitrag aus dem Jahr 2022 dargelegt hat. Die Verletzung der Besoldungsstaffelung hat sich so, im Rahmen der Mindestbesoldung indiziell betrachtet, bis weit in den gehobenen Dienst hinein materialisiert. Als Folge muss man auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung davon ausgehen, dass sich die Besoldungssystematik als so verletzt zeigt, dass sich der bremische Gesetzgeber gezwungen gesehen hätte, die Grundgehaltssätze spürbar anzuheben.
Er hat sich nach 2020 allerdings im Konzert mit den anderen Besoldungsgesetzgebern dazu entschieden, keine über die regelmäßige Anpassung hinausgehende Anhebung der Grundgehaltssätze vorzunehmen, um stattdessen die sozialen Besoldungskomponenten erheblich anzuheben. Damit ist allerdings die evident verletzte Besoldungssystematik nicht zu heilen, weshalb das Bundesverfassungsgericht diese Maßnahmen in Form und Höhe als verfassungswidrig betrachtet werden wird, sofern ihm eine Richtervorlage aus Bremen zukommt, die als Folge einer hinreichend substantiierten Klage ein begründetes Normenkontrollverfahren einleitet.
Die geplante Anhebung der regelmäßigen Arbeitszeit hat aus den oben genannten Gründen keine unmittelbare Bedeutung für die Höhe der amtsangemessenen Alimentation. Sie ist dem Land folglich zunächst einmal gestattet. Sie dürfte aber zukünftig im Rahmen des genannten Normenkontrollverfahrens als eine weitere negative Maßnahme im Rahmen der Besoldungsrechtsprechung zu betrachen sein, nämlich auf der zweiten Prüfungsstufe im Rahmen der Gesamtabwägung, welche zunächst einmal das angerufene Verwaltungsgericht wird vornehmen müssen, wenn die von ihm betrachtete Klage entsprechend begründete Aussagen anführen wird.
Entsprechend kann - auf den Punkt gebracht - all das, was ich gerade geschrieben habe, jenen Besoldungsgesetzgebern herzlich egal sein, die regelmäßig die sie bindende Besoldungsrechtsprechung des Senats missachten, da all jene Besoldungsgesetzgeber ja sowieso wissen, dass ihre gesetzliche Regelung des Besoldungsrechts verfassungswidrig ist. Aus einer solchen Brille betrachtet, dürfte es nicht mehr darauf ankommen, ob noch ein weiteres Indiz für die verfassungswidrige Unteralimentation aller Beamten hinzukommt.
Bremen hat - der Ordnung halber festgestellt, um Folgerungen aus dem vorherigen Absatz ziehen zu können - nur einen Besoldungsgesetzgeber. Die Kosten solcher Maßnahmen im Rahmen der geschilderten Sachlage werden, wenn man nicht die Bediensteten betrachten möchte, demokratietheoretisch gebildet und sind entsprechend allüberall beobachtbar. Wer kein Interesse daran hat, dass diese Kosten noch höher werden, sollte meiner Meinung nach auch hier im Forum darüber nachdenken, wie er sich zum Thema stellt. So jedenfalls ist meine regelmäßige Sicht auf das Thema. Die geplante Regelung legt mittelbar ein weiteres Mal Hand an unser demokratisches Gemeinwesen. Denn die Verantwortungsträger innerhalb der bremischen Politik wissen um das, was ich gerade geschrieben habe. Um so mehr dürften sie mit wenig Interesse auf die angekündigten Entscheidungen aus Karlsruhe schauen, die bekanntlich auch die bremische Gesetzeslage kontrollieren werden, wenn auch unmittelbar nur mit Blick auf das Jahr 2013 und 2014.
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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.
Nein, deine Rechnung ist nicht richtig, wenn du deinen Stundenlohn ausrechnen willst für eine Tätigkeit, die auf einen Monatslohn basiert.
Wenn du also deinen Stunden Lohn errechnen willst, dann ist er so zu errechnen, das er im Februar wie im Juli gleich ist, man rechnet also mit dem Jahresdurchschnitt und ignoriert auch die Feiertage.
Man merkt du hast noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet. Dort wird man nämlich im Normalfall nach Stunden bezahlt. Dies bedeutet dass du jeden Monat ein anderes Gehalt erhälst, je nachdem wie viele Stunden du im Monat gearbeitet hast. Im Gegensatz dazu erhält ein Beamter jeden Monat den gleichen Lohn.
Aus deinen gearbeiteten Stunden wird dann auch der Mindestlohn berechnet.
Folge:
Da dein Lohn in der Wirtschaft ja monatlich schwankt ist dein Stundenlohn immer gleich.
Da der Lohn von Beamten immer gleich hoch ist schwankt hier der Stundenlohn, weil jeder Monat wechselnde Anzahl an Arbeitsstunden hat.
Also mein 5 AVs die ich in der Freien Wirtschaft hatte, waren alle nicht auf Stundenlohn Basis.
Meine Verträge als Berater durchaus.
Aber deine Definition vom Stundenlohn ist halt Unsinn bei Menschen, die einen Monatslohn erhalten.
Mach dich erstmal schlau, zB bei der Mindestlohndefinition.
Und auch deine Versuch zu errechnen, dass die Mindestpension unterhalb der Grundsicherung liegen würde, zeigt deine verqueres Denken.
In Bremen wäre sie über 25% drüber, selbst wenn man absurde 500€ als Pensionär zahlen müsste.
Ist es nicht so, dass der Beamte 70% Beihilfe bekommt und daher die maximale Rechnung nicht 50% Basistarif, sondern 30% sein müsste?
Und wenn du mit den extremen Orten wie München als Begründung daher kommst, dann solltest du auch die Pension der Münchner berechnen (1660€ Netto nach Abzug max PKV, also auch über dem Bürgergeld, den du errechnetest) und nicht die der Bremer.
Fehler über Fehler in deinen Aussagen.
btw ist ein Pensionär eigentlich Wohngeld berechtigt?
Stundenlohn berechnet sich aus [mtl. Vergütung / mtl. Arbeitsstunden = Stundenlohn] wobei in der Vergütung Grundgehalt und sämtliche Prämien enthalten sind.
Der Mindestlohn wird laut Gesetz monatsgenau berechnet. Bei Festgehältern gilt [mtl. Festgehalt / mtl. Arbeitsstunden = Stundenlohn]
Du solltest in deinen PKV Vertrag schauen. Es würde mich wundern wenn dort steht, dass du mit Eintritt in die Pension plötzlich weniger zahlen musst.
Ein Bremer Pensionär erhält übrigens keine bayrische Pension.
Aber um dein Beispiel aufzugreifen:
Bayern A3 Stufe 9 sind 3165 €
66,5 % von 3165 € sind 2105 € Brutto
abzüglich 95 € Steuer und 500 € PKV sind 1508 € Netto.
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...kurz zum Thema...:
.... - auf den Punkt gebracht - all das, was ich gerade geschrieben habe, jenen Besoldungsgesetzgebern herzlich egal sein, ...
Kurz von mir: Der Staat (das sind wir alle) kann sich zwei Systeme nebeneinander aus Kostengründen wie Personalmangel jetzt schon nicht mehr leisten! Da kann man vor Gericht ziehen so viel man will!
Im ÖD werden wir alle entweder wieder bei 48 h pro Wo - also keine Nebenjobs mehr - oder aber Verzicht auf Alimentierung/Lohn bei weniger Stunden ist der Zukunft landen. Der Reigen wurde ja schon bei der letzten Tarifverhandlung im ÖD eröffnet. Mal sehen was die Verhandlungen bei den Länder da als nächstes bereithalten.
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Hallo SwenT,
schön von Dir zu hören. Wärst Du so nett und könntest Du mir erklären , warum die Entscheidung aus Karlsruhe für 2013 und 2014 relevant ist ? Vielen Dank !
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Könnt ihr bitte euren Beamten vs TB Diskussion in einen anderen Thread verlagern?
@Swen: Danke mal wieder für deine Ausführungen
@MoinMoin: Auch dir Danke für den Hinweis der möglichen unterschiedlichen Behandlung der verschiedenen Beamten-Berufsgruppen - ergibt Sinn :)
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Könnt ihr bitte euren Beamten vs TB Diskussion in einen anderen Thread verlagern?
@Swen: Danke mal wieder für deine Ausführungen
@MoinMoin: Auch dir Danke für den Hinweis der möglichen unterschiedlichen Behandlung der verschiedenen Beamten-Berufsgruppen - ergibt Sinn :)
Soll ich mich jetzt angesprochen fühlen?
Nochmal, denn ich denke es passt zum Thema: die 41 h in Bremen sind genauso ein Vorreiter wie die "freiwillige" Stundenerhöhung gegen Geld in der letzten TV des ÖD.
Und es wird auf Grund der Kosten und Mangel an Arbeitskräften in den nächsten Jahren in Richtung 48 h gehen. Dazu gehört z.B. auch der Vorschlag von Tagesarbeitszeit 8 h auf Wochenarbeitszeit 45/48h zu ändern
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Hey Zauberberg,
die angekündigten Entscheidungen betreffen die Besoldungsgesetze verschiedener Jahre der drei Rechtskreise Berlin, Bremen und das Saarland. Die Verfahren 2 BvL 2/16 und 2 BvL 4/16 bis 2 BvL 6/16 betreffen besoldungsrechtliche Regelungen der Jahre 2013 und 2014, vgl. die Nr. 4 der angekündigten Entscheidungen des Zweiten Senats unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
Grundlegende Problematiken dieser Verfahren werden hier betrachtet: http://www.zbr-online.de/click_buy/2023/schwan.pdf
@ Faunus
Man kann die Meinungen, die Du hier vertrittst, haben. Sie sind aber weitestgehend unbegründet, so wie Zukunftsprognose, die sich auf allgemeine gesellschaftliche Prozesse beziehen, zumeist unbebegründet bleiben.
Entsprechend halte ich mich als Beamter, der als solcher qua Eid an Recht und Gesetz gebunden ist, ans Verfassungsrecht. Grundlegende Deine Ansichten sind von diesem, nicht zuletzt was das allgemeine Dienstrecht anbelangt, nicht gedeckt. Entsprechend betrachte ich sie als unerheblich, was nicht persönlich, sondern sachlich gemeint sein soll. Denn reine Meinungsäußerungen sind nach meiner Erfahrung in unserem Thema weit überwiegend nicht weiterführend. Dazu ist das Recht der öffentlichen Diensts auf Grundlage einer mittlerweile fast 75-jährigen Verfassungsrechtsprechung heute viel zu komplex. Entsprechend bleibt für mich als Beamter der Art. 33 unseres Grundgesetzes handlungsleitend; denn er ist die maßgebliche Grundlage geltenden Rechts des öffentlichen Diensts.
Wenn Du also bspw. meinst, dass alsbald Beamte eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu leisten hätten, müsstest Du zunächst einmal den vom Dienstherrn zu beachtenden (verfassungs-)rechtlichen Rahmen abstecken, was Dich schnell zu dem Ergebnis führen würde, dass eine solche Regelung im Rahmen des heutigen Rechts mit einer gesetzlich geregelten Höchstarbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden nicht möglich wäre. Wenn Du hingegen davon ausgehen wolltest, dass alsbald die wöchentliche Höchstarbeitszeit vom Gesetzgeber angehoben werden würde, wäre das eine der unbegründeten Zukunftsprognosen, da es hierfür dezeit - realistisch betrachtet - keine Regierungsmehrheit gibt. Das kann sich ggf. zukünftig ändern, hätte dann aber immer noch den Art. 6 der Richtlinie 2003/88/EG zur Kenntnis zu nehmen, mit der die Neuregelung des geltenden Arbeitszeitgesetzes in Einklang stehen müsste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0088).
@ yogiii
Gern geschehen!
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Vielen Dank SwenT ! Da bin ich ja gespannt !
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Die Gefährlichkeit in der beabsichtigten Anhebung der Arbeitszeit für Beamte in Bremen liegt in der Regierungsverantwortung (SPD, Grüne und Linken). Sollten die es so durchsetzen, wird das natürlich in der Politik als großen Erfolg verkauft.
Als nächstes dürften dann die Beamten der nördlichen Bundesländer mit SPD Führung zittern müssen.
Die Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen (Verkürzung der Arbeitszeit und Rücknahme der 41 (!) Stunden Woche für Beamtinnen und Beamte) würden damit ebenfalls massiven Schiffbruch erleiden. Da reden wir wie ausgeführt nicht mal über ein Unterschreiten der 40 Stunden-Woche, für die es auch durchaus Argumente gebe.
Mich wundert hier wirklich, dass der Aufschrei nur relativ lokal zu vernehmen ist. So spricht doch einiges dafür, einen Testballon in HB aufsteigen zu lassen und in anderen Ländern nachzulegen.
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Ein Bremer Pensionär erhält übrigens keine bayrische Pension.
Sehr geistreich:
Und der Bremer Bürgergeldempfänger zahlt auch keine Mieten wie in München.
Und du rechnest weiter mit den falschen Zahlen. 500€ PKV gibt es nur, wer freiwillig mehr zahlt als er müsste.
Und du bleibst bei der Behauptung, dass sich bei einem Pensionär mit 70% Beihilfesatz gegenüber dem aktiven Beamten mit 50% Beihilfesatz nicht der PKV Beitrag ändern lässt?
Aber schön, dass du jetzt erkannt hast, dass der Pensionär, wenn man richtig rechnet, mit nicht weniger als der Bürgergeldler auskommen muss, was deine traurige Sorge war..
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Es dürfte in Bremen auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Teilzeitkräften geben. Wenn diese aufgrund der Betreuung eines Familienangehörigen auch theoretisch gar nicht länger arbeiten könnten, ist die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit für sie tatsächlich eine Gehaltskürzung.
20 von 40 Stunden bedeuten 50 % Gehalt
20 von 41 Stunden bedeuten nur 48,78 % Gehalt.
Unter der Annahme, dass die Teilzeitbeschäftigten ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht erhöhen, spart das Land somit auch Gelder ein.
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Läuft für Bremen... >:(
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Es dürfte in Bremen auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Teilzeitkräften geben. Wenn diese aufgrund der Betreuung eines Familienangehörigen auch theoretisch gar nicht länger arbeiten könnten, ist die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit für sie tatsächlich eine Gehaltskürzung.
20 von 40 Stunden bedeuten 50 % Gehalt
20 von 41 Stunden bedeuten nur 48,78 % Gehalt.
Unter der Annahme, dass die Teilzeitbeschäftigten ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht erhöhen, spart das Land somit auch Gelder ein.
Ja angearscht sind diese am meisten.
Aber müssen sie tatsächlich nicht selbst aktiv werden?
Ich kenne es so, dass TZ Bewilligungen auf Prozentbasis sind und nicht auf Stundenbasis. Sprich wenn der TZler, die halbe Stunde in der Woche nicht reissen kann, dann muss er doch einen Antrag auf Verringerung stellen, oder?
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Ja angearscht sind diese am meisten.
Aber müssen sie tatsächlich nicht selbst aktiv werden?
Ich kenne es so, dass TZ Bewilligungen auf Prozentbasis sind und nicht auf Stundenbasis. Sprich wenn der TZler, die halbe Stunde in der Woche nicht reissen kann, dann muss er doch einen Antrag auf Verringerung stellen, oder?
Als vor vielen Monden die wöchentliche Arbeitszeit in NRW auf 41 Stunden erhöht wurde, wurden alle Teilzeitbeschäftigten in unserer Behörde mit der Bitte angeschrieben, sich entsprechend zu äußern.
Es gab seinerzeit die Möglichkeit, die bisherigen Stunden beizubehalten (mit entsprechend geringerer Besoldung) oder die Quotierung beizubehalten (mit entsprechend höherer, wöchentlicher Arbeitszeit).
Ich gehe davon aus, dass es in Bremen einen ähnlichen Durchlauf geben wird ...
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"Eine Stunde mehr Arbeit pro Woche für Beamte in Bremen? Das ist eine gerechte Maßnahme zur Entlastung des Haushalts und zur Stärkung des Treueverständnisses zum Staat, meint Mathias Sonnenberg."
"Wer ohnehin in seinem Arbeitsleben mit reichlich Privilegien gesegnet ist, wird ja wohl eine Stunde pro Woche länger arbeiten können."
Guter Mann, der Hr. Sonnenberg vom Weserkurier.
Jeder hat wohl ein anderes Verständnis der Worte "gerecht", "Treueverständnis" und "Privilegien".
Mir fehlen die Worte.
https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/mehr-arbeitszeit-fuer-beamte-in-bremen-als-gerechte-massnahme-doc8116x21i8k711fijap3s
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Die Frage wäre bereits, ob Provinz-Blätter überhaupt zitierfähig sind.
Pseudojournalismus.
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Die Abschaffung des 2. Beförderungstermins spart lt. Senatsvorlage 600 Tsd. Euro in 2026 und 1,8 Mio. Euro in 2027.
Mich würde ja interessieren wie SF auf diese Zahlen kommt. 600 Tsd. Euro in 2026 kann stimmen, jedoch ist dies ja tatsächlich keine nachhaltige Einsparung. Die nicht beförderten Beamten werden mit großer Wahrscheinlichkeit einfach nur 1/2 Jahr später zum 01.01.2027 befördert, d.h. dadurch entstehen in 2027 erstmal höhere Personalkosten als ohne die Streichung des 2. Beförderungstermins entstanden wären, sodass sich mir die Zahl von 1,8 Mio. Euro in 2027 absolut gar nicht erschließt. In 2027 dürfte der Einspareffekt meines Erachtens nach deutlich niedriger als die 600 Tsd. Euro liegen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
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Ich gehe davon aus, dass zum nächsten Beförderungstermin genau die selbe Anzahl an Beförderungen möglich sind wie regulär. Um den Ausfall zu kompensieren müssten es ja doppelt so viele sein, was nicht passieren wird. Dadurch zieht man jedes Jahr einen kompletten Jahrgang hinterher und spart dauerhaft Geld.
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Und die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit soll lt. Senatsbeschluss "möglichst in 2026 in Kraft treten".
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Ich gehe davon aus, dass zum nächsten Beförderungstermin genau die selbe Anzahl an Beförderungen möglich sind wie regulär. Um den Ausfall zu kompensieren müssten es ja doppelt so viele sein, was nicht passieren wird. Dadurch zieht man jedes Jahr einen kompletten Jahrgang hinterher und spart dauerhaft Geld.
Bisher habe ich noch von keiner Deckelung von Beförderung gelesen. Es gibt Häuser, da sind Beförderungen limitiert, es gibt aber immer noch genug Häuser, die befördern, sobald die Wartezeit erfüllt ist und da bringt die Streichung des 2. Beförderungstermins eben nur im ersten Jahr etwas, danach hebt sich der Einspareffekt auf.
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Ich gehe davon aus, dass zum nächsten Beförderungstermin genau die selbe Anzahl an Beförderungen möglich sind wie regulär. Um den Ausfall zu kompensieren müssten es ja doppelt so viele sein, was nicht passieren wird. Dadurch zieht man jedes Jahr einen kompletten Jahrgang hinterher und spart dauerhaft Geld.
Bisher habe ich noch von keiner Deckelung von Beförderung gelesen. Es gibt Häuser, da sind Beförderungen limitiert, es gibt aber immer noch genug Häuser, die befördern, sobald die Wartezeit erfüllt ist und da bringt die Streichung des 2. Beförderungstermins eben nur im ersten Jahr etwas, danach hebt sich der Einspareffekt auf.
Normalerweise wird nur eine Gesamtzahl befördert.
Zumindest in BW, so dass dies dort dauerhafte Einsparungen wären.
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Kann da Magda nur zustimmen, mir ist für Bremen auch nichts bekannt !
Gibt in Bremen eh die komischten Konstellationen, gerade für den Aufstieg in den höheren Dienst.
Habe dort erlebt, das eine Kolleginn ein Masterstudiengang (Entscheidungsmanagement) machen sollte für 9000 Euro Eigenbeteiligung, ihr Kollege der genauso lange im Dienst war, hat von eine "individuellen" Regelung für einen erlauchten Kreis pofitiert und mußte nur Teilnahmebescheigung an insg. 24 Tagen Seminare nachweisen und wurde dann von A13 nach A14 befördert und hatte damit die Kolleginn überholt unter erheblich weniger, finanziellem und zeitlichem Aufwand.
Da wundert es also nicht, dass es keine Deckelung gibt !
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Kann da Magda nur zustimmen, mir ist für Bremen auch nichts bekannt !
Gibt in Bremen eh die komischten Konstellationen, gerade für den Aufstieg in den höheren Dienst.
Habe dort erlebt, das eine Kolleginn ein Masterstudiengang (Entscheidungsmanagement) machen sollte für 9000 Euro Eigenbeteiligung, ihr Kollege der genauso lange im Dienst war, hat von eine "individuellen" Regelung für einen erlauchten Kreis pofitiert und mußte nur Teilnahmebescheigung an insg. 24 Tagen Seminare nachweisen und wurde dann von A13 nach A14 befördert und hatte damit die Kolleginn überholt unter erheblich weniger, finanziellem und zeitlichem Aufwand.
Da wundert es also nicht, dass es keine Deckelung gibt !
Ein Masterstudiengang ist allerdings auch eine andere Qualifikation als die von dir beschriebene Fachkarriere. Mit dem Master stehen einem alle Türen offen, mit der Fachkarriere eben nur Dienstposten bis A14.
Den Master kann man in Bremen allerdings auch gefördert studieren, sofern man sich im Auswahlverfahren durchsetzen kann. Dann wird ein Großteil der Studiengebühren übernommen und man erhält eine anteilige Freistellung fürs Studium.
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Magda, alles bekannt und richtig ....aber willst Du bestreiten, dass es eine Einzelpersonen/Gruppen "Förderung" gibt ?
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Magda, alles bekannt und richtig ....aber willst Du bestreiten, dass es eine Einzelpersonen/Gruppen "Förderung" gibt ?
Nein, aber die gibt es ja überall. Egal ob öD oder Privatwirtschaft ;-)
Ich hab mein komplettes Studium (BA und MA) in Eigenregie ohne finanzielle Förderung meines Dienstherren absolviert. Er hat mich freundlicherweise ohne Dienstbezüge beurlaubt. Deshalb finde ich es immer befremdlich, dass einige den Anspruch haben, dass ihnen die Eintrittskarte in den höheren Dienst (kostenlos) hinterhergetragen wird.
Ja, es gibt einige Glückliche, die den Weg aus welchen Gründen auch immer geebnet bekommen haben, aber daraus ergibt sich kein Anspruch für alle. Sonst wäre ein Master am Ende ja auch kaum was wert.
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Wieder völlig bei Dir ! Bei mir war es nur einwenig krasser, bei meinem damaligem Dienstherr war ich vorher lange Jahre Angestellter (unbefristet), mußte aber kündigen um dann, bei ihm, als Anwärter den Bachelor, damals noch Dipl. Verw. wirt, zu machen ! Belohnung war ....das er nach erfolgreicher Prüfung sagte, ups, Sie sind fertig, ich habe aber leider keinen Job für Sie .... der Dienstherr ist nicht mehr mein Dienstherr.
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Was sagten Fecker & Bovenschulte?
Haushaltsnotlage, der Staat muss sparen, alle müssen sich daran beteiligen, also auch die Beamten?
So ungefähr war das doch...
Scheint wohl nicht für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft zu gelten...
https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremische-buergerschaft-streit-um-topzuschlag-bei-abgeordnetenrente-doc814rz4t98r8d60v9lcn
Da kommen Erinnerungen zu Schröder'schen Schmähgesängen:
Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!
Wer war mit dabei? Die grüne Partei...
Ich bin echt fassungslos.
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Tjo.
Zur Wahrheit der SPD gehört eben auch, dass Altkanzler Scholz acht neue Mitarbeiter benötigt und zwar dringend, größtenteils TOP TOP TOP Beamte, manche sogar Besoldungsgruppe B6 und B3.
Schon Wahnsinn der Selbstbedienungsladen und dann die Argumentation in Bremen.
Es kann mir niemand erzählen, dass ein Kanzler ohne großen politischen Einfluss derart hochbesoldete Mitarbeiter zusätzlich benötigt.
Aber ihr habt recht. Das ist offtopic. Dennoch das Verhalten der SPD führt die Argumentation in Bremen doch ad absurdum. Dieses "alle müssen sich beteiligen" hört eben ab Ebene der Politik und friends auf.
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@ Faunus
Man kann die Meinungen, die Du hier vertrittst, haben. Sie sind aber weitestgehend unbegründet, so wie Zukunftsprognose, die sich auf allgemeine gesellschaftliche Prozesse beziehen, zumeist unbebegründet bleiben.
Entsprechend halte ich mich als Beamter, der als solcher qua Eid an Recht und Gesetz gebunden ist, ans Verfassungsrecht. Grundlegende Deine Ansichten sind von diesem, nicht zuletzt was das allgemeine Dienstrecht anbelangt, nicht gedeckt. Entsprechend betrachte ich sie als unerheblich, was nicht persönlich, sondern sachlich gemeint sein soll. Denn reine Meinungsäußerungen sind nach meiner Erfahrung in unserem Thema weit überwiegend nicht weiterführend. Dazu ist das Recht der öffentlichen Diensts auf Grundlage einer mittlerweile fast 75-jährigen Verfassungsrechtsprechung heute viel zu komplex. Entsprechend bleibt für mich als Beamter der Art. 33 unseres Grundgesetzes handlungsleitend; denn er ist die maßgebliche Grundlage geltenden Rechts des öffentlichen Diensts.
Wenn Du also bspw. meinst, dass alsbald Beamte eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu leisten hätten, müsstest Du zunächst einmal den vom Dienstherrn zu beachtenden (verfassungs-)rechtlichen Rahmen abstecken, was Dich schnell zu dem Ergebnis führen würde, dass eine solche Regelung im Rahmen des heutigen Rechts mit einer gesetzlich geregelten Höchstarbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden nicht möglich wäre. Wenn Du hingegen davon ausgehen wolltest, dass alsbald die wöchentliche Höchstarbeitszeit vom Gesetzgeber angehoben werden würde, wäre das eine der unbegründeten Zukunftsprognosen, da es hierfür dezeit - realistisch betrachtet - keine Regierungsmehrheit gibt. Das kann sich ggf. zukünftig ändern, hätte dann aber immer noch den Art. 6 der Richtlinie 2003/88/EG zur Kenntnis zu nehmen, mit der die Neuregelung des geltenden Arbeitszeitgesetzes in Einklang stehen müsste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0088).
Du hast recht! 48 Stunden sind aktuell rechtlich nicht möglich und ich stimme deiner Aussage "unerheblich" zu.
Aber die wöchentlich. AZ um 1-2 Stunden zu erweitern, dafür sind in den letzten TV- Verhandlungen mit "freiwillig Mehrarbeit" gegen mehr Geld die Weichen gestellt worden - ob das "unerheblich" ist... wird die Zukunft zeigen.
Und damit es kein Missverständnis gibt: persönlich würde mich eine Stunde Mehrarbeit/Wo. für meinem AG-Vertreter auf 180 bringen - würde ich auch niemals freiwillig gegen mehr Geld machen. Auf der anderen Seite finde ich den Gedanken bei Rentenantritt mir eine sinnvolle Teilzeittätigkeit weit weg von meinem AG-Vertreter zu suchen inzw. eigentlich ganz ansprechend.
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Das, was Du nun hier schreibst, ist tatsächlich in keinem Punkt unerheblich, Faunus. Die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 oder gar 42 Stunden könnte dem Dienstherrn erlaubt sein. Allerdings könnte ihm da nun in die Quere kommen, dass er auch das sachlich begründen muss, was ohne Arbeitszeiterfassung ggf. nicht so ohne Weiteres möglich ist. Das dürfte insofern ein Problem darstellen, als dass die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2019 nun ggf. in Stellung gebracht werden kann. Sie ist ja bereits nicht mehr ganz jung.
https://www.boeckler.de/de/interviews-17944-arbeitszeiterfassung-eugh-urteil-hat-weitreichende-konsequenzen-20044.htm
https://zmi.de/arbeitszeiterfassung-pflicht-eugh-urteil/
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Hmm.. ich habe k.A. wie weit der ÖD bei der digitalen Zeiterfassung in allen öffent. Arbbeitsplätzen in D ist
und bevor an der Arbeitszeit in irgendeiner Form rumgebastelt wird, muss an allen Arbeitsplätzen im ÖD eine funktionstüchtige Software für die Arbeitszeiterfassung inkl einer an den AG-Vertreter angepassten DV vorhanden sein.
Mich hat die tariflichen Möglichkeit der Hochschularbeitszeiten mit bis zu 10 h am Tag und max 48 h / Wo. mit einer funktionstüchtigen digitalen Arbeitszeiterfassung und einer sinnvollen DV über die letzten Jahre überzeugt - auch im Forschungsbereich.
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An welcher Hochschule im Land Bremen gibt es eine Zeiterfassung ?
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Hmm.. ich habe k.A. wie weit der ÖD bei der digitalen Zeiterfassung in allen öffent. Arbbeitsplätzen in D ist
Bremen ist ebenfalls ein Teil von D und ich bin ein biserl erstaunt: kennt Bremen keine "digitale Zeiterfassung" für seine Bediensteten?
Bei einer Uni würde es mich allerdings nicht wundern, da einige dieser "Stätten in D" die "Freiheit von Forschung & Lehre" vor allem für die Arbreitszeiten des jungwissenschaftl. Personals mit Zähnen und Klauen verteidgen! Das gehört eindeutig abgestellt!
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Doch, Bremen hat ein elektronisches Zeiterfassungssystem. Damit kann man sogar im Homeoffice seine Arbeitszeiten minutengenau erfassen ;)
Die Uni und die Hochschulen sind allerdings nicht an dieses System angeschlossen, da sie es nicht wollen, hier erfolgt die Zeiterfassung in Eigenregie der Mitarbeiter über Exceltabellen.
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Offensichtlich wurde eine Petition ins Leben gerufen, die sich gegen die Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden richtet.
Bei uns im Haus wird nun heiß diskutiert, ob Beamte sich angreifbar machen, wenn sie diese Petition unterzeichnen. Wie seht ihr das?
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Ja, habe ich auch schon von gehört und den Brief des GPR gelesen.
Angreifbar machen ist ja relativ, offiziell nicht, aber was im Hintergrund läuft, wo ein sog. "roter Reiter" gesetzt wird kann man bei dieser Petition, aber auch bei keiner anderen Intervention sagen. Kommt sicher auch auf die Dienststelle an.
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Anbei der Link zur Petition:
https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsdetails&s=1&c=date_public&d=DESC&b=0&l=10&searchstring=&pID=6780
Wieso sollte man sich "angreifbar" machen? Die Argumente würden mich interessieren.
Ich darf nicht streiken, aber sehr wohl für meine Interessen demonstrieren.
Sollte sowas, was @Zauberberg als Möglichkeit andeutet, tatsächlich passieren, wäre das ein riesiger Skandal.
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Bei uns im Hause wird diskutiert, ob es dem Dienstherren nicht in irgendeiner Form schadet, wenn ein Beamter sich "öffentlich" gegen die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ausspricht.
Ich sehe im Gebrauch des Petitionsrechts zwar auch keinen Schaden, aber ich fand es schon bedenklich, dass es überhaupt Überlegungen gibt, ob man Beamte, die diese Petition unterzeichnen disziplinarrechtlich verfolgen könnte.
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Welcher Schaden? Wenn sowas unkonkretes und nebulöses von einem Vorgesetzten kommen würde, würde ich das für viel problematischer empfinden.
Ich zitiere den dbb:
https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/status-dienstrecht/beamte-und-politik.html
Beamtinnen und Beamte können sich politisch betätigen, sich für eine - nicht verfassungswidrige - Partei engagieren und auch ein Mandat anstreben - und sie können ihre politische Meinung äußern - aber außerhalb des Dienstes. Konsequenter weise haben sie „bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“; so § 60 Abs. 2 BBG, § 33 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz. Die Grenze ist immer da erreicht, wo die - auch außerhalb des Dienstes - vertretenen Positionen im Widerspruch zur verfassungsmäßigen Grundordnung stehen und damit das geforderte Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verletzt wird.
In diesem Sinne habe ich die Petition unterzeichnet und auch im Kollegium geteilt.
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Ich fände es bodenlos, es als Schaden für den Dienstherrn zu interpretieren, wenn sich der Beamte gegen die Erhöhung seiner Arbeitszeit ausspricht ! So ewas nennt man den Mund verbieten !
Die Beamten in Berlin, mit Ihren 39 Stunden /W. , achen sich ne Molle auf, hauen sich ne Schrippe rein und lachen über ditte ! ;)
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Bin echt sauer ! Deswegen (hoffentlich) auch die Schreibfehler ! :)
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Ich fände es bodenlos, es als Schaden für den Dienstherrn zu interpretieren, wenn sich der Beamte gegen die Erhöhung seiner Arbeitszeit ausspricht ! So ewas nennt man den Mund verbieten !
Die Beamten in Berlin, mit Ihren 39 Stunden /W. , achen sich ne Molle auf, hauen sich ne Schrippe rein und lachen über ditte ! ;)
Warum sollte man sich über den Schaden Dritter freuen? Eher darüber freuen, dass es nicht mehr 42 Stunden wie früher sind.
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:) nicht Dritte ! Ditte, das war ausnahmsweise in der Emotion richtig geschrieben !
lachen über ditte = über DAS was in Bremen abgeht lachen, weil es eben so bodenlos ist, also ironisch !
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:) nicht Dritte ! Ditte, das war ausnahmsweise in der Emotion richtig geschrieben !
lachen über ditte = über DAS was in Bremen abgeht lachen, weil es eben so bodenlos ist, also ironisch !
Habe ich schon so verstanden. Aber warum sollte sich jemand über Berlin oder von sonstwo darüber freuen? Gerade die Berliner wissen doch aus eigener Erfahrung (ehemals 42 Stunden/Woche), wie die Situation ist/war.
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Aber leider haben aber sich sowohl die Beamten von diesem Dienst und Treueverhältnis geistig verabschiedet und denken zunehmend wie Angestellte, als auch die Dienstherren, die sich zunehmend wie reine Arbeitgeber verhalten.
Insofern ist deine Empörung nachvollziehbar.
Teile ich so definitiv. Dies trifft besonders auf die sogenannten "Quereinsteiger" zu, die sich durch einen Wechsel vom Angestellten- in das Beamtenverhältnis zu einseitig auf die tiefhängenden Früchte konzentriert haben und daher nur die Vorteile bedacht haben.
"Drum prüfe, wer sich ewig binde" frei nach Schiller aus "Das lied von der Glocke" ;)
Naja, es ist ja ein leichtes, auch wieder aus der Verbeamtung auszutreten und bei dem weiteren Abwärtstrend, auch im Hinblick auf die Beförderung wird das ja passieren.
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Bangemachen gilt nicht, Kollegen. Ergo: Disziplinarische Maßnahmen können aus einer Zeichnung nicht folgen, nicht zuletzt aus den Gründen, die hier schon genannt werden. Entsprechend ist auch ein Eintrag in die Personalakte nicht möglich, da dafür kein sachlicher Grund gegeben ist. Nebenakten zu führen, ohne Vermerk in der Hauptakte, ist dem Dienstherrn darüber hinaus verwehrt. Zugleich dürfte es kaum genügend personelle Kapazitäten geben, die nun die Namen der Zeichner dokumentieren und zuordnen würden. Sollte es eine entsprechende Dienstanweisung geben, also eine solche Dokumentation zu vollziehen, müsste jener, der die Anweisung tätigte, sich ggf. sachlich rechtfertigen, da weder ein sachlicher Grund für eine entsprechende Dokumentation gegeben wäre noch also eine Rechtfertigung dafür, die personellen Kapazitäten entsprechend zu verschwenden.
Es kann in verschiedenen Fällen durchaus Mut dazu gehören, gegen eine dienstliche Anweisungen zu remonstrieren, weil das bekanntlich nicht in jedem Fall automatisch gern gesehen und also zumeist nicht mit den allergrößten Belobigungen beantwortet wird, insbesondere, sofern der Beamte hier bei gegebenen sachlichen Gründen auf diesen beharrt; eine Petition zu zeichen, sollte es nicht viel Mut bedürfen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Petition nicht viel ändern; mit 100 %iger Wahrscheinlichkeit wird sich aber ganz sicher nichts an den geplanten Maßnahmen ändern, wenn die politischen Verantwortungsträger davon ausgehen können, dass die geplanten Maßnahmen ohne viel Aufsehen vollzogen werden können.
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"Drum prüfe, wer sich ewig binde" frei nach Schiller aus "Das Lied von der Glocke" ;)
Naja, es ist ja ein leichtes, auch wieder aus der Verbeamtung auszutreten und bei dem weiteren Abwärtstrend, auch im Hinblick auf die Beförderung wird das ja passieren.
So ist es richtig zugeordnet!
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Es kann in verschiedenen Fällen durchaus Mut dazu gehören, gegen eine dienstliche Anweisungen zu remonstrieren, weil das bekanntlich nicht in jedem Fall automatisch gern gesehen und also zumeist nicht mit den allergrößten Belobigungen beantwortet wird, insbesondere, sofern der Beamte hier bei gegebenen sachlichen Gründen auf diesen beharrt; eine Petition zu zeichen, sollte es nicht viel Mut bedürfen.
Steuerfahnder, die in der Spezlwirtschaft rumstochern.
Bundeswehrler, der einen Befehl aus ethischen/moralischen/logischen/etc. Grund in Frage stellt
Polizisten, die sich weigern, ihre Gesundheit einzusetzten.
Staatsanwalt der gegen mafiöse/radikale Strukturen ermittelt.
usw.
Angst zu haben eine Petition zu unterschreiben, die inhaltlich nicht gegen unser (Grund-)gesetz verstößt... da fällt mir nichts mehr ein!
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Es kann in verschiedenen Fällen durchaus Mut dazu gehören, gegen eine dienstliche Anweisungen zu remonstrieren, weil das bekanntlich nicht in jedem Fall automatisch gern gesehen und also zumeist nicht mit den allergrößten Belobigungen beantwortet wird, insbesondere, sofern der Beamte hier bei gegebenen sachlichen Gründen auf diesen beharrt; eine Petition zu zeichen, sollte es nicht viel Mut bedürfen.
Steuerfahnder, die in der Spezlwirtschaft rumstochern.
Bundeswehrler, der einen Befehl aus ethischen/moralischen/logischen/etc. Grund in Frage stellt
Polizisten, die sich weigern, ihre Gesundheit einzusetzten.
Staatsanwalt der gegen mafiöse/radikale Strukturen ermittelt.
usw.
Angst zu haben eine Petition zu unterschreiben, die inhaltlich nicht gegen unser (Grund-)gesetz verstößt... da fällt mir nichts mehr ein!
In Anbetracht des auch in Bremen fortgesetzt konzertierten Verfassungsbruchs im Besoldungsrecht, den Ulrich Battis bereits 2022 hervorgehoben hat, ist ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Dienstherrn in diesem Thema nicht nur nachvollziehbar, sondern offensichtlich gefordert, denke ich. Dass dabei Befürchtungen einer dann auch beim Zeichnen einer Petition irrationalen Reaktion des Dienstherrn aufkommen, ist dann aber eigentlich fast nur folgerichtig. Denn die vom Gesetzgeber regelmäßig fortgesetzte Aufrechterhaltung des gezielten Verfassungsbruchs im Besoldungsrecht mitsamt der Missachtung auch der diesbezüglichen grundrechtsgleichen Individualrechte des Beamten führen zum von verschiedenen Kollegen hier geäußerten Misstrauen gegenüber dem Dienstherrn, also zur zunehmenden Entfremdung, da ja das gegenseitige Treueprinzip im Besoldungsrecht auch in Bremen mitterweile seit einer langen Zeit einseitig durch den Dienstherrn aufgekündigt worden ist. Die hier aufgekommenen Befürchtungen haben also einen sachlichen Grund, auch wenn sie dienstrechtlich nicht nachvollziehbar sind oder sein sollten.
Insofern würde ich die Kritik, die Du hier mehr oder minder gegen den Dienstherrn richtest, Faunus, ebenfalls unterschreiben, allerdings sie eher nicht gegen den einzelnen Kollegen und die einzelne Kollegin richten, die ja unter der sie hier im Forum umtreibenden Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Individualrechte leiden. Denn sie können ja nichts dafür, dass sich ihr Dienstherr im Besoldungsrecht seit recht langer Zeit vom Boden des Grundgesetzes absentiert hat und sich also diesbezüglich irgendwo im verfassungsrechtlichen Ausland aufhält. Darüber hinaus hat ja auch die heutige Beamtenschaft durch die deutlich größere Möglichkeit, sich medial über das vielfältige Ausland zu informieren, als das noch vor ein paar Jahrzehnten der Fall war, einen höchstwahrscheinlich vielfach deutlich klarer und differenzierter Blick auf größere Teile des Auslands, als das noch vor - sagen wir 25 oder 30 Jahren - der Fall war.
Entsprechend entstehen dann ja fast zwangsläufig Ängste, wenn man auf die vielen Staaten blickt, die regelmäßig auch in der Gesetzgebung irrational handeln. Auch deshalb betrachte ich das Besoldungsrecht als schwärende Wunde des bundesdeutschen Verfassungsrechts, da sie neben vielem anderen Legitimität kostet und also die Unterscheidung zwischen demokratischen Parteien, die sich im Besoldungsrecht wiederkehrend nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehend zeigen, und antidemokratischen Kräften, die sich in großen ihrer Teilen als Alternative zum bundesdeutschen Verfassungsstaat begreifen und also entsprechend so handeln, erheblich erschwert, und dadurch leicht einen zentralen Unterschied vergessen macht, nämlich dass demokratische Parteien, die als solche unabhängig vom Rechtsgebiet immer auf dem Boden des Grundgesetzes stehen sollten, das zumindest weit überwiegend tun, während das eben in den anderen Fällen auch in anderen Rechtsgebieten zu einem hohen Teil nicht der Fall ist, also dass diese sich als Alternativen wahrnehmenden Kräfte und Parteien es ja auch sind: Alternativen zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die also das verfassungsrechtliche Ausland zum Inland machen wollen.
Die hier unlängst geäußerten Befürchtungen sollten also dem Dienstherrn eine Warnung sein, nämlich die Warnung, sich nun endlich zu besinnen, sich an die eigene Nase zu fassen und zu realisieren, dass Extremismus der Mitte in der Regel nur den extremistischen Rändern - unabhängig davon, ob extremistisch rechts oder links - nutzt, ansonsten aber gerade hinsichtlich des öffentlichen Diensts schweren Schaden anrichtet, da er ja der Garant des Rechtsstaats ist. Dass jene Befürchtungen aus den Reihen des öffentlichen Diensts ihm auch weiterhin genau diese Warnung nicht sind und sein werden, wissen wir darüber hinaus ja alle. Auch wegen dieses Geistes, der sich ebenfalls hier in Bremen im Besoldungsrecht offenbart, stehen die drei Regierungsparteien im Moment in den Umfragen ja so vorzüglich dar (also nicht wegen ihres Handelns im Besoldungsrecht, das als solches kaum einen Bürger zurzeit noch interessiert, sondern wegen des Geistes, der jenes Handeln leitet und sich so auch an anderen Stellen manifestiert, wenn auch dort gemeinhin eher nicht so extrem wie im Besoldungsrecht). Wer sich nicht konsequent von den Verfassungsfeinden unterscheidbar macht, indem er sich als Gesetzgeber in allen Fällen dorthin stellt, wo er hingehört, nämlich konsequent auf den Boden des Grundgesetzes, muss sich nicht wundern, wenn die sogenannten Alternative(n) zu ihnen nur immer stärker werden. Das kann man, wenn man politisch dumm handeln will, jetzt - knapp zwei Jahre vor der nächsten Bürgerschaftswahl - noch verdrängen; alsbald wird es einem als Regierungs- und weiteren Bürgerschaftsparteien mit hoher Wahrscheinlichkeit aber schwer auf die Füße fallen, nämlich zu der dann wahrgenommenen Katerstimmung ab 18:00 Uhr am Wahlsonntag nach der nächsten Bürgerschaftswahl führen. Politische Dummheit goutiert die Wähler gemeinhin tendenziell eher nicht.
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Na das Thema Petition ist am Ende für den Ersteller das größte Problem. Es ist gut, dass er sich nicht klein machen lässt und etwas versucht, was eigentlich ausweglos ist.
Allerdings hatte wir das Thema vor etwas über einem Jahr, oder zweien (?) mit der Alimentation. Da hat es eine Kollegin versucht, die dann mundtot gemacht wurde und meines Wissens nach jetzt mit auch keine Beförderungen mehr zu erwarten hat. Obwohl die gleichen Leute, die darüber entscheiden, auch aus dieser Petition einen Vorteil gehabt hätten. Die Petition wurde dann gelöscht und das Thema totgeschwiegen.
Das ganze System ist einfach nur noch krank. Auch ich schaue dass ich über kurz oder lang nach Angeboten in der freien Wirtschaft ausschau halte. Eine gute Pension ist nicht alles, das Leben sowieso viel zu kurz.
Da kann ich es auch anderswo versuchen zu monatlich höherem Gehalt als zu den mickrigen Bezügen verglichen mit der freien Wirtschaft.
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Ich kann das verstehen, Jimbo; aber auf der anderen Seite dürften jene, die ebenfalls in der freien Wirtschaft kritisch gegen die Interessen ihrer Vorgesetzten handeln, nicht immer die besten Aufstiegschancen haben. Nach mehr als 25 Jahren öffentlicher Dienst mit zum Teil mit harten Bandagen geführten Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Dienststellenleitungen kann ich mich an keinen Fall erinnern, in dem mir wirklich ein größerer Nachteil zugefügt worden wäre. Ich denke, solange es sachlich bleibt, wird man sich mit einer kritischen Haltung, die uns als Beamte prägen sollte (denn unter anderem genau deshalb befinden wir uns in einer unkündbaren Lebenszeitstellung, die fortbesteht, sofern wir nicht selbst hinreichende Veranlassung dazu geben, aus dem Dienst entfernt zu werden), auch im öffentlichen Dienst nicht immer die größten Freunde machen - aber es ist auch nicht unsere Aufgabe, im Dienst Freunde für's Leben zu finden (was nicht heißt, dass es nicht erfreulich ist, wenn wir sie dort finden), sondern unsere zentrale Aufgabe als Beamte ist es, auch dann auf rechtsstaatlicher Amtsführung zu beharren, wenn sie (partei-)politisch unerwünscht sein sollte, was bedeutet, dass wir unter Wahrung unserer Neutralitätspflicht auch in unserem privaten Verhalten die maßgeblichen Belange unseres Staatswesens nicht aus dem Blick verlieren dürfen oder mindestens das nicht sollten.
Eine stärkere Identifizierung mit ihm als Dienstherrn kann sich derselbe doch gar nicht wünschen, als dass sein Beamter sich noch in seiner Freizeit mit ihm und den gemeinsamen Belangen auseinandersetzt - und sei es, dass er eine Petition ins Leben ruft bzw. sie zeichnet. Im Rechtsinstitut der Ehe - noch so eine regelmäßig schöne Erfolgsgeschichte gegenseitiger Treue - ist es doch Zeichen innigster Zuneigung, auch noch nach Jahrzehnten nicht die Anteilnahme am anderen verloren zu haben, also nicht im Zustand gelinder gegenseitiger Abneigung (das Zeichen jeder guten Ehe) zu verbleiben und zu schweigen, sondern in inniger Zuneigung dem anderen den Spiegel vor die sowieso schönste Nase der Welt zu halten, wenn jener andere denn begehren wollte, einen Fehler zu machen, den er unlängst später schon bereuen wollte. Welch ein Glück, mit Beamten dieser Treue auf ewig verbunden zu sein!