Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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zapuntel

Hallo Spid,

achso, dann kann mein Mann vielleicht hoffen, nach gut 5 Jahren in eine höhere Stufe zu kommen, das wär schon gut.

LG Zapuntel

Antiker

#16
@Spid

Auch wenn die Redaktionsverhandlungen erst in Kürze beginnen, so wird es ja nicht möglich sein (hoffe ich), mich (E9k - Stufe 4 - seit 2016) betragsmäßig schlechter zu stellen als mein jetziges Bruttogehalt (3560,- €)

Wäre es zu vermessen und überbordend naiv positiv zu erwarten, dass ich nach der neuen Regelung dann automatisch in 9a - Stufe 5 eingruppiert werden müsste?


Sina

Hallo,
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch...
Aber ist die neue Gruppe 9b denn automatisch die ,,normale ,, Gruppe 9?

Antiker

@Sina

So sieht es aus.

Vorher 9k oder 9

Ab 2019 dann 9k = 9a UND 9 = 9b

Tippi99

Hallo,

ich bin seit Einführung der Stufe 5 in der ,,kleinen" E9 (E9k) dort eingruppiert, also seit 01.10.2018. Jetzt hat die Stufe 5 der E9a den gleichen Entgeltbetrag für 2019 ... Also ohne eine Erhöhung ... Ich gehe davon aus, dass mir dann der Garantiebetrag zusteht (100 €). Das wäre tatsächlich aber weniger, als wenn ich die Erhöhung bekommen würde ...

Ist das wirklich so? Selbst wenn es jetzt die Stufe 6 gibt, ist das doch irgendwie nicht so ganz korrekt, oder? Oder sehe ich das falsch.

Viele Grüße

Antiker

Spid möge mich korrigieren wenn ich etwas Falsches sage, aber:

Der/die Garantiebeträge wirken sich doch nur bei Höhergruppierungen (also höhere Entgeltgruppe als vorher) aus.
Mit Erreichen der/die nächsten Stufe(n) hat das doch gar nichts zu tun.

Spid

Zitat von: Antiker in 03.03.2019 20:45
@Spid

Auch wenn die Redaktionsverhandlungen erst in Kürze beginnen, so wird es ja nicht möglich sein (hoffe ich), mich (E9k - Stufe 4 - seit 2016) betragsmäßig schlechter zu stellen als mein jetziges Bruttogehalt (3560,- €)

Wäre es zu vermessen und überbordend naiv positiv zu erwarten, dass ich nach der neuen Regelung dann automatisch in 9a - Stufe 5 eingruppiert werden müsste?

Beides liegt im Bereich des Möglichen.

Antiker

@Spid

Danke für die aufmunternde Einschätzung.   ::)

Sina

Danke für die schnelle Antwort!

Tippi99

Zitat von: Antiker in 03.03.2019 20:54
Spid möge mich korrigieren wenn ich etwas Falsches sage, aber:

Der/die Garantiebeträge wirken sich doch nur bei Höhergruppierungen (also höhere Entgeltgruppe als vorher) aus.
Mit Erreichen der/die nächsten Stufe(n) hat das doch gar nichts zu tun.

Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, ich meinte den Betrag, den die Jetzige Erhlhung mindestens bringen muss (100 €).

carlos1977

Ich war bis jetzt in der EG9klein Stufe 3. In dieser Stufe war ich im fünften Jahr und hatte eine Entgeltgruppenzulage.
Wo werde ich demnächst landen? Werden die Jahre angerechnet? Wird noch verhandelt?🤔
Und was passiert mit der Zulage, bleibt diese noch?

Django79

Wenn man ernsthaft strukturelle Verbesserungen auch für bereits langjährig Beschäftigte erreichen will gehört es sich in diesem Fall, mindestens das bis dato erreichte Tabellenentgelt für die Ermittlung der ggf. neuen Erfahrungsstufe heranzuziehen und die darauf bezogenen Prozente der Tariferhöhung einzupreisen. Ein neuer Mitarbeiter in E9a erreicht bspw. die neue Stufe 5 in gerade einmal 10 Jahren. Auf der anderen Seite hat jemand in der jetzigen Stufe 3 alleine bereits 5 Jahre nur in Stufe 2 verbracht, bzw. bis zu 14 Jahre in 2 und 3 zusammen.
So oder so müssen nun anhand der regulären Stufenlaufzeiten in E9a 5 Jahre weniger bis zum Erreichen der Endstufe abgeleistet werden, garkeine Frage und das wäre dann auch mal eine Verbesserung für die vielen Leistungsträger mit Ausbildung oder Technikerabschluss, die ich bspw. aus der hochschulweiten IT kenne.

hannes123

Zitat von: Django79 in 04.03.2019 00:36
Wenn man ernsthaft strukturelle Verbesserungen auch für bereits langjährig Beschäftigte erreichen will gehört es sich in diesem Fall, mindestens das bis dato erreichte Tabellenentgelt für die Ermittlung der ggf. neuen Erfahrungsstufe heranzuziehen und die darauf bezogenen Prozente der Tariferhöhung einzupreisen. Ein neuer Mitarbeiter in E9a erreicht bspw. die neue Stufe 5 in gerade einmal 10 Jahren. Auf der anderen Seite hat jemand in der jetzigen Stufe 3 alleine bereits 5 Jahre nur in Stufe 2 verbracht, bzw. bis zu 14 Jahre in 2 und 3 zusammen.


Da stimme ich Dir zu 100 Prozent zu.
Für die langjährigen Mitarbeiter, die in 9a kommen, müssen die geleisteten Jahre in der EG 9 mit langer Stufenlaufzeit komplett berücksichtigt werden. Alles andere wäre wie ich finde wieder mal maßlos unfair.

Dummkopf

Hallo zusammen

Ich bin seit 1.1.18 in der 9K Stufe 3 = 3172 Euro.
Neu bekäme ich jetzt 3177 Euro bzw. 100 Euro mehr also 3272 Euro.


Ab 1.1.21 bekomme ich dann die Stufe 4 in der 9a also 3272 Euro.


Das nenne ich dann mal eine schönen Stufenaufstieg! :(

Ein Mindestbetrag für eine Stufenerhöhung gibt's ja auch nicht, im Gegensatz zu einer Höhergruppierung!

hannes123

Zitat von: Dummkopf in 04.03.2019 07:35
Hallo zusammen

Ich bin seit 1.1.18 in der 9K Stufe 3 = 3172 Euro.
Neu bekäme ich jetzt 3177 Euro bzw. 100 Euro mehr also 3272 Euro.


Ab 1.1.21 bekomme ich dann die Stufe 4 in der 9a also 3272 Euro.


Das nenne ich dann mal eine schönen Stufenaufstieg! :(


Ein Mindestbetrag für eine Stufenerhöhung gibt's ja auch nicht, im Gegensatz zu einer Höhergruppierung!



Hi,
ich glaube so kann man das nicht sehen, da die Stufenlaufzeit in der 9 "k" ja anders ist als in den normalen Entgeltgruppen.

Dieses muss irgendwie angepasst werden. In einem der ersten Beiträge hat jemand schon erörtert, wie es glaube ich im TVÖD war, als dort die EG 9 aufgeteilt wurde.