Tarifrunde TV-H (Hessen) 2019

Begonnen von Admin, 26.03.2019 23:41

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ITler

Ich gebe es zu, dass ich mich wenig bis kaum mit dem Tarifrecht auskenne, obwohl ich doch häufiger hier im Forum mitlese.

Ich bin Fachinformatiker für Systemintegration und bin zur Zeit in der E8 eingruppiert, was könnte dieser Tarifabschluss bei mir positives bewirken? Die Technikerzulage von 23,01 € wurde uns damals gestrichen, als alle Fachinformatiker von E6 in die E8 höhergruppiert wurden.

MoinMoin

Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....


Hanson112

Ich hab nur viele. Unterschiedliche Aussagen bekommen. Von 9a bis 9b oder sogar 10 :). Habe nochmal geguckt meine genaue Beschreibung :
Mitarbeiter in der IT Abteilung.
E9 Fallgruppe 1 teil 2 Abschnitt 21 unterabschnitt 2 analage a zum tvh.
Stufe 3 (im Dez 4 Jahre)
Zzgl Zulage Anlage E Abschnitt 1Nr. 9

Was erwartet mich 2020?

MoinMoin

Und EG8 wg. fehlende Vorrausetzung in Person?

ITler

Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 16:19
Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....

Hab gestern die Unterlagen durchgeschaut, folgendes gefunden "Angaben gemäß  § 12 Abs. 1 TV-H und dann kommt schon die Beschreibung aller anfallenden Arbeitsvorgänge

Hier hatte ich dazu schon mal ein Thema geöffnet gehabt.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111215.30.html

fehlende Voraussetzung in der Person liegen auch vor.

MoinMoin

Zitat von: ITler am 02.04.2019 08:11
Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 16:19
Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....

Hab gestern die Unterlagen durchgeschaut, folgendes gefunden "Angaben gemäß  § 12 Abs. 1 TV-H und dann kommt schon die Beschreibung aller anfallenden Arbeitsvorgänge

Hier hatte ich dazu schon mal ein Thema geöffnet gehabt.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111215.30.html

fehlende Voraussetzung in der Person liegen auch vor.
Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 16:19
Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....


Spricht ja auf dem ersten Blick nichts gegen objge beide Kriterien, wenn du zb Dienstleister selbst aussuchst.
Ich denke due neue EGO dürfte dich nach oben spülen.

ITler

Es gibt neues Verdi Schreiben, dazu hätte ich zwei Fragen.

Der unterste Einstieg für ausgebildete Fachinformatiker ist die
Entgeltgruppe
6. Diese können jedoch entweder entsprechend der übertragenen
Tätigkeit bis in die Entgeltgruppe 11 oder bei besonderen
Leitungsaufgaben
bis in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert werden
(EG 7 = ohne Anleitung
tätig; EG 8 = Gestaltungsspielraum über
Standard;
EG 9a = zusätzliche Fachkenntnisse; EG 9b = umfassende
Fachkenntnisse;
EG 10 = Gestaltungsspielraum über EG 8 hinaus;
EG 11 = fachliche Weisungsbefugnis).

Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss (Hochschulbildung)
gibt es angefangen von der Entgeltgruppe 10 Aufstiegsmöglichkeiten
bis in die Entgeltgruppe 13 (EG 11 = 1/3 besondere Leistung; EG 12 =
besondere Leistungen, Leiter mindestens 2 aus EG 11 bzw. 3 aus EG 10,
1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung; EG 13 = Leiter mindestens 2
aus EG 12 bzw. 3 aus EG 11, besondere Schwierigkeit und Bedeutung,
1/3 Maß der Verantwortung).

Zur Eingruppierung kommen jeweils Entgeltgruppenzulagen in Höhe von
25,– / 51,– / 110,– und 250,– dazu. Die Programmiererzulage entfällt.

Bezieht sich die Entgeltgruppenzulage nur für Beschäftigte mit Bachelorabschluss??oder auch für die oben aufgeführten Fachinformatiker.

Achtung Antragsvorbehalt: Sind Beschäftigte von einer der vorgenannten
Höhergruppierungen betroffen, müssen sie diese innerhalb
von 12 Monaten nach Inkrafttreten schriftlich beantragen.

Ab wann zählen die 12 Monate? Wenn der Tarifvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, ab dem Tag hat man 12 Monate Zeit den Antrag zu stellen?

Die Höhergruppierung soll ja ab 2020 kommen, oder gelten die 12 Monate ab da?




Friedrichs007

Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4
Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Ent-geltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Mo-nate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgelt-gruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierun-gen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit.

III. Weitere Änderungen und Verbesserungen der Entgeltbedingungen in der Anlage A zum TV-H (Entgeltordnung)
1. Eingruppierung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik
a) Für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (Teil II Abschnitt 11) verständigen sich die Tarifvertragsparteien auf die Änderungen in der Eingruppierung entsprechend der Anlage 3.
Die nach § 4 Abs. 1 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte ge-zahlte Programmiererzulage in Höhe von monatlich 23,01 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 11 (Be-schäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik) der Anlage A zum TV-H.
b) Für die Beschäftigten in der Datenerfassung des bisherigen Teils II Ab-schnitt 11 Unterabschnitt 5 verständigen sich die Tarifvertragsparteien auf die Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst (Teil I).

III.1. – 6., 9., 10.
IV.1.
zum 1. Januar 2020


MoinMoin

Zitat von: ITler am 05.04.2019 19:21
Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss (Hochschulbildung)
und entsprechender Tätigkeit oder reicht der Abschluss schon?

Spid

Ist halt dümmliches Verdi-Geschwurbel.

ITler

Was denkt Ihr bis wann alles geklärt sein wird September/Oktober?

Ab 01.10.2020 würde ich in die E8/4 aufsteigen, ich habe schon mal meine Laufzeit bei einer Höhergruppierung verloren, noch einmal wäre echt mies.

pvenj

Zitat von: ITler am 08.04.2019 15:38
Was denkt Ihr bis wann alles geklärt sein wird September/Oktober?

Ab 01.10.2020 würde ich in die E8/4 aufsteigen, ich habe schon mal meine Laufzeit bei einer Höhergruppierung verloren, noch einmal wäre echt mies.

Wer so kurz vor einem Stufenaufstieg steht, wäre ja schön blöd, vorher die Höhergruppierung zu beantragen ;)
Die Regelungen treten erst zum 01. Januar 2020 in Kraft und der Antrag zur Höhergruppierung muss innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen gestellt werden.

Ich würde den Antrag an deiner Stelle also erst stellen, wenn ich schon in E8/4 bin. Dann verlierst du vielleicht ein, zwei Monate.

Spid

Üblicherweise vereinbaren die Tarifvertragsparteien, daß die Höhergruppierung auf Antrag unabhängig vom Zeitpunkt der fristgerechten Antragstellung auf den Tag zurückwirken, an die Regelung inkraft tritt, hier der 01.01.2020.

pvenj

Zitat von: Spid am 09.04.2019 13:21
Üblicherweise vereinbaren die Tarifvertragsparteien, daß die Höhergruppierung auf Antrag unabhängig vom Zeitpunkt der fristgerechten Antragstellung auf den Tag zurückwirken, an die Regelung inkraft tritt, hier der 01.01.2020.

Oha, wenn das so ist, ziehe ich natürlich meine Aussage von oben zurück und sage "rechne mal nach, ob es sich lohnt".

ITler

Dann würde es sich ja noch mehr lohnen bis zum 01.10.2020 zu warten bis ich in der Stufe 8/4 bin und kriege dann rückwirkend bis zum 01.01.2020 die Stufengleiche Höhergruppierung? Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?


Oder ist die Stufe maßgebend, in der ich am Stichtag 01.01.2020 war?