Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Wizzard76

Hallo zusammen.

Ich habe auch mal eine Frage (ja ich bin unwissend und ganz neu im öffentlichen Dienst, dementsprechend habe ich auch keine Kenntnisse der Gesetze)

Im Nov 2018 habe ich meinen Arbeitsvertrag mit der Einstellung in die 9(k) 3 und einem Bruttoverdienst von  3172,55 € geschlossen. Beginn 01.01.2019. In der 9/3 a beträgt der Bruttoverdienst nun 3177,31€.
Unabhängig davon das ich der Meinung bin das die Stufe 3 einfach dazwischen geschoben wurde und nicht eine 6te Stufe angehängt worden ist.

Sollte nun die ehemalige 9(k)/3 in die logisch folgende Stufe 9(a)/4 (ja wieder Glaskugel betrachtet) übergeleitet werden, wie schaut das rechtlich nun aus. Zählt die Vereinbarung zum Tag der Absprache und Unterschrift oder der Beginn?
 
Danke
 

Mahlzeit

Zitat von: Wizzard76 in 29.05.2019 12:10
Hallo zusammen.

Ich habe auch mal eine Frage (ja ich bin unwissend und ganz neu im öffentlichen Dienst, dementsprechend habe ich auch keine Kenntnisse der Gesetze)

Im Nov 2018 habe ich meinen Arbeitsvertrag mit der Einstellung in die 9(k) 3 und einem Bruttoverdienst von  3172,55 € geschlossen. Beginn 01.01.2019. In der 9/3 a beträgt der Bruttoverdienst nun 3177,31€.
Unabhängig davon das ich der Meinung bin das die Stufe 3 einfach dazwischen geschoben wurde und nicht eine 6te Stufe angehängt worden ist.

Sollte nun die ehemalige 9(k)/3 in die logisch folgende Stufe 9(a)/4 (ja wieder Glaskugel betrachtet) übergeleitet werden, wie schaut das rechtlich nun aus. Zählt die Vereinbarung zum Tag der Absprache und Unterschrift oder der Beginn?
 
Danke


Das steht schon von Anfang an fest, das es so kommen soll :  Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a.


Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.

LG

Spid

Das vorgenannte steht zwar fest, dürfte aber unbeachtlich sein. Sofern die Regelungen aus dem TVÖD auch nur annähernd übernommen werden, handelt es sich nicht um einen Überleitungstatbestand.

TV-Ler

Zitat von: carlos1977 in 29.05.2019 11:15
Du beschreibst aber nicht die "kleine" EG9 Fallgruppe 1 mit der Entgeltgruppenzulage und den verlängerten Stufenlaufzeiten! PhoenixDea schreibt aber, dass Angestellte der Fallgruppe 1 in die 9b kommen
Die "reguläre" EG9 mit den normalen Laufzeiten ist doch nicht die Fallgruppe 1  ???
- Alle Beschäftigten in der "regulären" EG9 (also die, ohne verlängerte Stufenlaufzeiten) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9b übergeleitet.
- Alle anderen Beschäftigten der EG9 (vulgo: "kleine" EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Deckelung der Endstufe, egal welche Fallgruppe, ob mit oder ohne Fallgurke, ob mit oder ohne Ringelsöckchen, ob mit oder ohne Blumenstrauß usw. usf.) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet.
- Manche Beschäftigte, die zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet werden, bekommen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung die Möglichkeit auf Antrag in die EG9b höhergruppiert zu werden. Im Teil II Abschnitt 22.2 der Entgeltordnung zum TV-L betrifft das Techniker der Fallgruppe 1, die Höhergruppierung erfolgt zum 01.01.2020.

carlos1977

Zitat von: TV-Ler in 29.05.2019 13:13
Zitat von: carlos1977 in 29.05.2019 11:15
Du beschreibst aber nicht die "kleine" EG9 Fallgruppe 1 mit der Entgeltgruppenzulage und den verlängerten Stufenlaufzeiten! PhoenixDea schreibt aber, dass Angestellte der Fallgruppe 1 in die 9b kommen
Die "reguläre" EG9 mit den normalen Laufzeiten ist doch nicht die Fallgruppe 1  ???
- Alle Beschäftigten in der "regulären" EG9 (also die, ohne verlängerte Stufenlaufzeiten) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9b übergeleitet.
- Alle anderen Beschäftigten der EG9 (vulgo: "kleine" EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Deckelung der Endstufe, egal welche Fallgruppe, ob mit oder ohne Fallgurke, ob mit oder ohne Ringelsöckchen, ob mit oder ohne Blumenstrauß usw. usf.) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet.
- Manche Beschäftigte, die zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet werden, bekommen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung die Möglichkeit auf Antrag in die EG9b höhergruppiert zu werden. Im Teil II Abschnitt 22.2 der Entgeltordnung zum TV-L betrifft das Techniker der Fallgruppe 1, die Höhergruppierung erfolgt zum 01.01.2020.
OK. Bekomme ich mit der "kleinen" EG9, Stufe 3, Fallgruppe 1 also rückwirkend ab den 01.01.19 das gleiche wie jemand mit der "kleinen" EG9, Stufe 3, Fallgruppe 2 ??? Was passiert mit der Zulage zu Fallgruppe 1 bei der Überleitung?
Sagen wir mal beide haben die gleiche Laufzeit hinter sich....

Wastelandwarrior

Willkommen in den Tiefen der Redaktion... Die Entgeltgruppenzulage fällt erst am 01.01.2020 weg und nur für die, die einen Antrag auf E9b stellen. Die anderen bleiben "für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit"  im dynamisierten Status quo vom 31.12.2019.

Pina

Ich bin auch neu in der LV, entsprechend stellt sich mir die Frage: Ich werde auch in die E9a übergeleitet, allerdings habe ich keine Nachzahlung für E9a erhalten, sondern nur die "lineare" Nachzahlung seit 01.01.2019. Das macht bisher knapp 100€ netto aus, die fehlen würden. Kommt da noch was?
Und: ich ahbe einige Posts darüber gelesen, dass man die Möglichkeit hat, in E 9b übergeleitet zu werden. Welche Voraussetzungen müssen denn dafür gegeben sein?

Spid

Eine Überleitung in E9a hat noch nicht stattgefunden, sondern wird erst stattgefunden haben, wenn die entsprechenden Änderungstarifverträge unterzeichnet worden sind. Sofern ,,neu in der LV" bedeutet, daß Du nicht vor dem 01.01.19 dort in unveränderter auszuübender Tätigkeit beschäftigt warst, kann keine Überleitung in E9a stattfinden, da bereits die Einstellung in E9a stattgefunden haben wird. Eine Überleitung in E9b wird für TB in der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten stattgefunden haben.

MoinMoin

Zitat von: Pina in 29.05.2019 16:12Kommt da noch was?
Ja
Zitat
Und: ich ahbe einige Posts darüber gelesen, dass man die Möglichkeit hat, in E 9b übergeleitet zu werden. Welche Voraussetzungen müssen denn dafür gegeben sein?
Frage die Gewerkschaften und dein AG, die sitzen da gerade dran das zu konkretisieren.
Alle Antworten hier sind wie die Glaskugel auf dem Jahrmarkt.

Der Kanzler

Frage die Gewerkschaften und dein AG, die sitzen da gerade dran das zu konkretisieren.
Alle Antworten hier sind wie die Glaskugel auf dem Jahrmarkt.
[/quote]


Die sollten weniger Homeoffice machen sondern sich mal treffen  ;D

Pina

@MoinMoin: Danke Dir. Ich habe heute meine Abrechnung erhalten: demnach wurde einfach nur das normale neue 9a-Gehalt gezahlt. Aber die neue 9a müsste ja ab Januar 2019 gelten? Allerdinggs irritiert ich, dass es hieß (Presseinformation), dass die Erhöhungen seit Januar mit dem Mai-Gehalt ausgezahlt werden?

MoinMoin

Abwarten und dann kommt der Rest.
Ändern kann man eh nichts, solange nichts feststeht. Und danach kann man bei ver.di und CO
eintreten oder austreten.

Mahlzeit

Man kann auch nebenbei arbeiten.

sigma5345

Ob wir bis zum Ende der Redaktionsverhandlungen die 50 Seiten knacken  ::)? Irgendwie sind es immer und immer wieder die gleichen Fragen..... Habt Geduld und wartet ab. Wie schon einige erwähnt haben,  werden wir es nicht beschleunigen und auch das Ergebnis nicht beeinflussen.
Zum Meckern bleibt auch im August noch genug Zeit....da muss man sich jetzt noch nicht verrückt machen.

TV-Ler

Zitat von: sigma5345 in 30.05.2019 23:11
Habt Geduld und wartet ab. Wie schon einige erwähnt haben,  werden wir es nicht beschleunigen und auch das Ergebnis nicht beeinflussen.
Zum Meckern bleibt auch im August noch genug Zeit....da muss man sich jetzt noch nicht verrückt machen.
Ich will mir nicht selbst widersprechen, aber sich vor dem Wettkampf schonmal warmzujammern ... äh ... warmzulaufen ist selbstverständlich eine glänzende Idee!  ;) ;D 8)

Bei immer wieder den gleichen längst vollumfänglich beantworteten Fragen, bleibt der aus Gründen interessierte Laie auch gut im Thema ... da kann bei Abschluß der Redaktion und vorliegen der Tariftexte dann ohne Umschweife auf allerhöchstem Nivea (oder wie das heißt) aufgeheult werden ...