Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis

Begonnen von Germanmann, 02.03.2019 22:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

teclis22

Hurrah heute ist die Nachzahlung aus der Tarifrunde auf dem Konto (Hamburg)

MoinMoin

Zitat von: teclis22 am 31.05.2019 08:40
Hurrah heute ist die Nachzahlung aus der Tarifrunde auf dem Konto (Hamburg)
ich zum Glück noch nicht, dann kann ich das Geld auch noch nicht ausgeben.

CHRP

Moin,
habe zum 01.04. meinen AG im TV-L gewechselt.
Nachzahlung vom aktuellen AG habe ich bekommen, besteht auch Anspruch auf Nachzahlung Entgeltdifferenz Tariferhöhung beim alten AG und wenn ja, muss ich das selber anstoßen ?

MoinMoin

Wenn sich deine Adresse/Kontonummer nicht geändert hat, dann sollte es automatisch passieren. Wenn nicht, solltest du nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zart mal anfragen.

Spid

Es ist zu beachten, daß auch hier die tarifliche Ausschlußfrist gilt.

it

Zitat von: CHRP am 31.05.2019 17:48
und wenn ja, muss ich das selber anstoßen ?
Ja solltest du. Und zwar noch diesen Monat deine Ansprüche schriftlich für Januar - März geltend machen. Die von Spid genannte Ausschlussfirst beträgt 6 Monate. Danach hast du keinen Anspruch mehr auf die Nachzahlung der davor liegenden Monate.

MoinMoin

Zitat von: it am 03.06.2019 08:00
Zitat von: CHRP am 31.05.2019 17:48
und wenn ja, muss ich das selber anstoßen ?
Ja solltest du. Und zwar noch diesen Monat deine Ansprüche schriftlich für Januar - März geltend machen. Die von Spid genannte Ausschlussfirst beträgt 6 Monate. Danach hast du keinen Anspruch mehr auf die Nachzahlung der davor liegenden Monate.
Aber die 6 Monatsuhr der Ausschlussfirst  läuft ja noch nicht, da ja der Tarifvertrag noch nicht unterschrieben ist.
Oder?

Spid

Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. Andererseits spricht auch einiges dafür, daß der Anspruch aufgrund der privatrechtlichen Natur der Rechtsbeziehung zwischen AN und AG erst durch den rechtswirksamen Abschluß/die rechtswirksame Änderung des Tarifvertrags entsteht. Ich würde letzterem zuneigen, aber wer weiß schon, was ein Arbeitsgericht oder ein LAG Hamm oder Köln daraus machen...

AlphaOmega

Zitat von: Spid am 03.06.2019 09:04
Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. [...]
Und dann hätte man auch Anspruch auf Verzugszinsen, oder?

Der Kanzler

Zitat von: AlphaOmega am 03.06.2019 22:37
Zitat von: Spid am 03.06.2019 09:04
Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. [...]
Und dann hätte man auch Anspruch auf Verzugszinsen, oder?

Und die wären wie hoch???? ::)

Spid


Oskar

#551
"Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.
Die Zahlung des erhöhten Garantiebetrages und anderer struktureller Änderungen (wie z.B. die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9) wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

Hier ist noch die sogenannte Redaktion zur Tarifeinigung mit den Gewerkschaften abzuwarten."

Diese Nachricht habe ich gestern über unsere Personaler vom Landesamt der Finanzen in M-V erhalten.

officebuyman

Ich blicke langsam gar nicht mehr durch...

heißt das mit dem Juli Gehalt sollte die Erhöhung dann auch mit dabei sein rückwirkend?
Bin aus Hessen (TV-H)...

edit: hab grad den link im TV-H Thread gesehen, heißt mit den Juli Bezügen dann 30.06. oder 31.07. als Auszahlungsziel? Denn die Juli bezüge bekommt man doch zum August hin weil man ja nicht im Voraus entlohnt wird, ich komme bei den ganzen "Formulierungen" echt durcheinander...

Liebe Grüße allseits

Spid

§24 Abs. 1 Satz 2 f. TV-H ist doch völlig eindeutig: "Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag."

officebuyman

ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...