Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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MoinMoin

Zitat von: Blume am 04.06.2019 12:36Das Ministerium muss ja auch diese 9B Stellen zur Verfügung stellen nach dem Tarifabschluss.
Warum müssen die neue Stellen zur Verfügung stellen?
Entweder man bekommt 9b Tätigkeiten übertragen (oder hat sie übertragen bekommen), dann gibt es auch das Geld, oder nicht.

QuietscheEnte

Also ich arbeite als Konstrukteurin im Sondermaschinenbau an einer Uni.
Hierzu gehören Tätigkeiten, wie Konstruktion und Entwicklung von Prüfstandskomponenten, Messtechnik, Handhabungskomponenten zum täglichen Geschäft.
Quasi von der Auslegung, über die 3D Modellierung bis hin zur fertigen Zeichnung, die in die Werkstätten geht.
Nebenbei kommen dann noch Beschaffungen, Sicherheitsbeauftragter und Ausbildung von Lehrlingen hinzu.
Ich bekleide derzeit die E7 und wenn es ab 2020 die Möglichkeit gibt, als Techniker in die EG8 bzw. sogar auch in die EG9b zu kommen, stellt sich uns die Frage, wie dass dann geht. Hier ist laut Personalabteilung noch nicht einmal die Eingruppierung E9k in Fallgruppe 1 + Technikerzulage möglich.

Mein Kollege z.B. bekommt eine sogenannte Technikerzulage die gerade an die 24€ sind.
Sollten das nicht eigentlich laut Tabelle über 90€ sein?

Ich stelle diese Fragen, weil unser Professor (Institut) gewillt ist uns mehr zu zahlen, aber die Personalabteilung dieses meist verhindert.
Deswegen ist es interessant, was ihr anderen Techniker so macht. Um mehr Anhaltspunkte zu bekommen, wie man die Tätigkeitsberichte formulieren sollte.

Was z.B. zählt zu "schwierigen Tätigkeiten", ist ja schon ein dehnbarer Begriff.

Spid

Es geht nicht um ,,schwierige Tätigkeiten", es geht um schwierige Aufgaben im Tarifsinne. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde unverändert aus der VergO BAT übernommen und hat somit jahrzehntelange Auslegung durch die Arbeitsgerichtsbarkeit erfahren.

Neffets69

also ich hatte als Techniker (lebenserhaltende) Medizingeräte (in Eigenverantwortung) überprüft und dafür gezeichnet.
Für diese Tätigkeit wurde ich in die "normale" E9 Fallgruppe 1 eingruppiert und bekam die Technikerzulage in Höhe von 23,01 EUR (und war obendrein im Jahr 2018 in der Stufe 6 angekommen).

Nach einem internen Abteilungswechsel auf eine Ingenieursstelle wurde ich jetzt in die E10/5 eingruppiert, jedoch strich man mir die Technikerzulage  :o  (bin noch am grübeln, ob sich das einklagen lohnt)

Hoffe dir hilft das!

MoinMoin

Zitat von: Neffets69 am 04.06.2019 14:45
Nach einem internen Abteilungswechsel auf eine Ingenieursstelle wurde ich jetzt in die E10/5 eingruppiert, jedoch strich man mir die Technikerzulage  :o  (bin noch am grübeln, ob sich das einklagen lohnt)
Wenn du jetzt Ingtätigketien machst, dann kannst du doch keine Technikerzulage bekommen. Und ne IngZulage gibt es ja nicht.

Neffets69

Zitat von: MoinMoin am 04.06.2019 14:47
Zitat von: Neffets69 am 04.06.2019 14:45
Nach einem internen Abteilungswechsel auf eine Ingenieursstelle wurde ich jetzt in die E10/5 eingruppiert, jedoch strich man mir die Technikerzulage  :o  (bin noch am grübeln, ob sich das einklagen lohnt)
Wenn du jetzt Ingtätigketien machst, dann kannst du doch keine Technikerzulage bekommen. Und ne IngZulage gibt es ja nicht.
Jein, ich hatte in meinem "alten" Job ja auch Kollegen, welche als Dipl. Ing(FH) in der E10 eingruppiert sind, technische Tätigkeiten ausüben und deswegen die Technikerzulage erhalten.

Spid

Die Technikerzulage ist nicht für Techniker mit entsprechender Tätigkeit, sondern für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit.

Der Kanzler

Wieso wollt ihr alle mehr Geld bei gleich bleibender Tätigkeit ??

Pseudonym

Zitat von: Der Kanzler am 04.06.2019 20:03
Wieso wollt ihr alle mehr Geld bei gleich bleibender Tätigkeit ??

Gegenfrage: Wer will das nicht? Im Übrigen zielt doch die stufenweise Auszahlung in der E-Tabelle auf exakt diesen Sachverhalt ab: mehr Geld bei gleichbleibender Tätigkeit. Man muss nur lange genug warten und es passiert von ganz alleine. In meiner EG sind das von S1 bis S6 schlappe 2000 Euro brutto.

QuietscheEnte

Zitat von: Der Kanzler am 04.06.2019 20:03
Wieso wollt ihr alle mehr Geld bei gleich bleibender Tätigkeit ??

Mein jetztiger Tätigkeitsbericht, weißt nicht die Tätigkeiten auf, die ich tatsächlich tue.
Wenn ich jetzt aber doch aufgrund der Tätigkeiten, die ich schon tue, endlich in eine vernünftige höhere EG eingruppiert werden kann, ist das doch top, oder nicht?
Man verdient mit entsprechenden Bindungszulagen in EG7 oder EG8 besser, als in der jetztigen EG9k und deswegen wartet man ab, bis man die entsprechenden Stufen erreicht hat, oder die Tarifverhandlungen etwas ändern.

Dazu muss ich aber auch sagen, dass ich nach meiner Ausbildung ziemlich verarscht wurde und in eine EG3 eingruppiert wurde. Und von da erstmal in die gerechten EG´s zu kommen ist nicht so einfach, wenn man beim gleichen Arbeitgeber bleibt und nur das Institut wechselt.
Es seiden es ist doch einfacher und auch hier wurde von der Personalabteilung nicht richtig gehandelt?

Spid

Wenn die auszuübende Tätigkeit nur in E3 führte, würde man nicht verarscht. Wenn nicht, war man ohnehin nicht in E3, sondern entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

MoinMoin

Zitat von: Spid am 05.06.2019 08:18
Wenn die auszuübende Tätigkeit nur in E3 führte, würde man nicht verarscht. Wenn nicht, war man ohnehin nicht in E3, sondern entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Und da ist die Ausbildung wumpe, das wird immer wieder gerne vergessen.

@QuietscheEnte
Bei unseren E3er habe ich allerdings das Problem, dass diese ständig Tätigkeiten in einer Form ausüben, die nicht Ihrer EG entsprechen.
Ich sage es mal tariflich unkorrekt: Sie denken mit und agieren selbstständig, obwohl sie es nicht müssen, da sie hierfür nicht entsprechend eingestellt wurden. Denn sie arbeiten oberhalb dessen was nach einer eingehende fachliche Einarbeitung von der Tätigkeit erwartet werden darf.

QuietscheEnte

Zitat von: Spid am 05.06.2019 08:18
Wenn die auszuübende Tätigkeit nur in E3 führte, würde man nicht verarscht. Wenn nicht, war man ohnehin nicht in E3, sondern entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Doch, nach heutigem Kenntnisstand verarscht.
Das was in den Tätigkeitsberichten steht, stimmt in der Theorie genauso wie du das immer schreibst und demnach ist man eingruppiert, da bin ich voll bei dir.
Die Realität sieht einfach anders aus.
Ich habe zu EG3 Zeiten keine Hilfsarbeiten ausgeführt, sondern selbstständig mit Dipl. Ing. zusammen Projekte bearbeitet, wie auch die nachkommenden Azubis angeleitet. Im neuen Institut bin ich bei ähnlichen Tätigkeiten direkt in die EG5 höher gruppiert worden, mehr ging nicht, da man wohl nur eine Gruppe überspringen darf. Die haben mich dann erstmal aufgeklärt, was die EG3 überhaupt bedeutet.
Ich denke nach 9 Jahren Kampf, mit Weiterbildungen etc. pp. ist mir eine noch höhere Entgeltgruppe als EG7 gegönnt, ob es die EG8 oder eine der EG9 Gruppen wird, wird die Tarifverhandlung noch klären.

Spid

Da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ist man entsprechend auch von E1 in E15 höhergruppiert, wenn sich dies aus der auszuübenden Tätigkeit ergibt. Es gibt kein tarifliches Hindernis beim Überspringen von Entgeltgruppen.

Wer eine andere Tätigkeit als seine auszuübende Tätigkeit ausübt, ist nicht nur selbst schuld, er legt auch ein abmahnwürdiges Verhalten an den Tag.

QuietscheEnte

Wenn das so ist, warum mussten Kollegen von mir ein "Begehungsverfahren" bestreiten, um von der EG9k in die EG10 zu gelangen?  Wenn man nach entsprechenden Tätigkeiten überall eingruppiert werden kann?
Sie sind staatl. geprüfte Techniker, mit langjähriger Berufserfahrung und üben weitaus höher wertige Arbeiten aus.