Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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TV-Ler

Zitat von: MoinMoin in 04.06.2019 15:29
Eine wunderbare Lösung wäre es ja gewesen, dass man die Eingruppierungsautomatik auflöst, sich von diesem Verfahren verabschiedet und jeder das bekommt was er sich durch Verhandlung erarbeitet.
Das wäre wohl eher eine Patentlösung für die Aufblähung des Wasserkopfes (hier: Personalabteilung).
Dort wäre dann schließlich mehr zu tun als je zuvor ... ich sehe schon die allmorgendlich anbrandenden Kolonnen, Heerscharen an Mitarbeitern, die alle bei ihrem Sachbearbeiter vorsprechen wollen um nun endlich, endlich, endlich den gerechten Lohn ausverhandeln zu können  8)

Und erst der Markt für Schulungen!
Da spielen ja jede Menge Zwischenmenschlichkeiten mit hinein, in so eine Lohnverhandlung ...
... da sitzt der 25-jährige frisch verbeamtete Jungpersonaler dem handwerkenden Mittfünfziger gegenüber und muss dem klarmachen, was für eine nichtswürdige Kreatur er doch im Grunde ist. Mit EGx noch bestens bedient! Ohne das den das gleich demotiviert oder es gar zu Handgreiflichkeiten kommt  :-\

Chrilleger

Köstlich, schon der Gedanke daran lässt mich schmunzeln :)

Welcher Berufsstamm sitzt eigentlich bei den Redaktionsverhandlungen? Skandalös das da noch nichts passiert ist! Schon Tarifverhandlungen stattfinden lassen, nachdem der Vertrag schon fast 2 Monate ausgelaufen ist, entbehrt sich jeder Grundlage. Das ganze ist schon krank.....so typisch öffentlicher Dienst.........grausam. Da wird monatelang auf den Kosten der MA mit der Kohle gewirtschaftet. Wenn ich beim Finanzamt was abdrücken  muss, wird man wie ein Schwerverbrecher behandelt. Grrrrrrrrrrrrr..

bob25248

Hallo zusammen. Ich habe da auch noch mal eine Frage. Ich bin genau zum Stichtag 01.01.2019 Höhergruppiert wurden. von der EG 8 Stufe 4 in die EG 9(a) Stufe 3. Nach der neuen Tabelle hätte ich dann gar keine Gehaltssteigerung erhalten. Das Entgelt ist in beiden Gruppen gleich. (3177.31 €) Wie wird das in solch einen Fall bewertet? Sollte ich da aktiv werden, oder muss ich nicht zwingend mehr Geld bekommen?
 

Mahlzeit

Zitat von: bob25248 in 05.06.2019 12:47
Hallo zusammen. Ich habe da auch noch mal eine Frage. Ich bin genau zum Stichtag 01.01.2019 Höhergruppiert wurden. von der EG 8 Stufe 4 in die EG 9(a) Stufe 3. Nach der neuen Tabelle hätte ich dann gar keine Gehaltssteigerung erhalten. Das Entgelt ist in beiden Gruppen gleich. (3177.31 €) Wie wird das in solch einen Fall bewertet? Sollte ich da aktiv werden, oder muss ich nicht zwingend mehr Geld bekommen?


Es gibt auf jeden Fall  mindestens 100€ brutto mehr. Netto 48 glaub ich.....

BTSV1

Ich denke du kommst dann nachträglich noch in die Stufe 4.

Spid

Aus welchem Grund? Der Fragesteller wird ja nicht aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten übergeleitet worden sein, er wird zu einem Zeitpunkt höhergruppiert worden sein, zu dem es bereits keine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gegeben haben wird, sondern es bereits eine E9a gegeben haben wird, in die höhergruppiert worden sein wird.

bob25248

Was bedeutet das für mich?
Ich habe hier gelesen....ab 01.01.2019 ist nur noch der neue Tarifvertrag bindend. Nach der alten Tabelle hätte/habe ich ja eine Gehaltssteigerung erhalten. So bin ich auch offiziell höher Gruppiert wurden. von der EG 8 Stufe 4 in die EG 9 (klein) Stufe 3. (verlängerte...) So werde ich auch noch so bezahlt.
Da die Höhergruppierung ab den 01.01.2019 in Kraft getreten ist, gilt dann nicht auch die neue Tabelle? Müsste es dann nicht einen finanziellen Unterschied geben? Oder sagt man, er kommt ja aus der alten Tabelle EG 8 Stufe 4 mit 3077.31€. Somit hat er ja mehr. Ist vllt. auch ein Sonderfall, weil es genau am Stichtag ist. Meine Frage ist ja eigentlich so.... Wenn das Durcheinander mit dem Tarifvertrag vorbei ist, würde dann jemand, der z.B. in einem Jahr von EG 8 Stufe 4 in die EG 9a Stufe 3 kommt, mehr Gehalt bekommen? Wenn ja. Müsste ich doch auch nach der neuen Tabelle bewertet werden... plus Tariferhöhung

bob25248

nach der Antwort von Spid, bin ich also von der neuen Tabelle ab 01.01.2019 von EG 8 Stufe 4 (3177.31€) in die EG 9a Stufe 3 (3177.31€) übergeleitet.
ein höheres Entgelt ist in diesen Fall also nicht vorgesehen?

Spid

Ein höheres Tabellenentgelt ist nicht vorgesehen, durch den Garantiebetrag aber sehr wohl ein höheres Entgelt. Der Garantiebetrag dürfte 95,24€ betragen.

bob25248

vielen Dank. das war meine Frage. also muss ich darauf achten, dass es am ende bei mir wie folgt aussieht.
EG 9a Stufe 3 plus Garantiebetrag plus Tariferhöhung? ist das korrekt?
Vielen Dank und ein Lob an dieses Forum

Spid

Die Entgelttabellen, die bereits die E9a enthalten, beinhalten auch bereits die Tariferhöhung.

bob25248

muss da noch mal dumm nachfragen. die alte Tabelle zeigt doch aber EG 9K 3172,55€ . so werde ich auch derzeit bezahlt. Wenn dann in der neuen schon die Tariferhöhung (3177,31€) inbegriffen ist??? bin ich wieder verwirrt.

Spid

Eine E9k gibt es nicht. Die Tarifvertragsparteien haben sich in Anhang 1 der Tarifeinigung vom 02.03.2019 auf ein Tabellenentgelt von 3272,55€ für die E9 ab 01.01.2019 geeinigt. Sofern unter Vorgriff auf die Unterzeichnung des Tarifvertrages der AG unter Vorbehalt bereits das erhöhte Entgelt auszahlt, handelt es sich um diesen Betrag. Tut er dies nicht, zahlt er weiterhin die 3172,55€ aus. Wenn die Änderung des Tarifvertrags rückwirkend inkraft getreten ist, wird Deine Höhergrupierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten nicht stattgefunden haben. Stattdessen wird eine Höhergruppierung in E9a/3 stattgefunden haben. Dies führt gem. der unter Redaktionsvorbehalt von verschiedenen Tarifvertragsparteien veröffentlichten Entgelttabellen zu einem Tabellenentgelt von 3.177,31€. Da der Höhergruppierungsgewinn sowohl unter dem einer stufengleichen Höhergruppierung als auch unter dem Garantiebetrag verbleibt, wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns (der hier 0€ beträgt) zusätzlich zum bisherigen Tabellenentgelts (das hier zufällig auch dem neuen Tabellenentgelt entspricht) der Garantiebetrag gezahlt. Dieser ist auf den Höhergruppierungsgewinn einer stufengleichen Höhergruppierung gedeckelt, was hier zur Anwendung kommt. Mithin wird nachdem der Tarifvertrag rückwirkend inkraft getreten ist, Anspruch auf 3177,31€ Tabellenentgelt plus 95,24€ Garantiebetrag bestehen. Darin ist die vereinbarte Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2019 bereits enthalten.

bob25248

nochmals vielen Dank. also muss ich theoretisch nur darauf achten, dass der Garantiebetrag gewehrt wird?

Spid