Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG

Begonnen von Admin, 29.03.2019 11:02

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despaired

jetzt muss nur endlich mal der text veröffentlicht werden... !

Admin


Amtsschimmel

Zitat von: Amtsschimmel am 01.07.2019 23:58
Ist im neuen Entwurf für die BPol, das BKA und den Zoll tatsächlich eine Zulage gem. Anlage IX Nr. 15 in Höhe von...

Nummer 15 Beamte der Besoldungsgruppen
97 ‒ A 3 bis A 5 - 150,00 Euro
98 ‒ A 6 bis A 9 - 200,00 Euro
99 ‒ A 10 bis A 13 - 250,00 Euro
100 ‒ A 14 und höher - 300,00 Euro

... die Rede, wie im Online-Rechner angewandt? In älteren Versionen des Entwurfs waren lediglich eine Erhöhung der alten BKA-Zulage um 50 Prozent und entsprechende Ausweitung auf die BPol und den Zoll angedacht.
Damit:

Nummer 15 Beamte der Besoldungsgruppen
97 ‒ A 3 bis A 5 - 70,00 Euro
98 ‒ A 6 bis A 9 - 90,00 Euro
99 ‒ A 10 bis A 13 - 110,00 Euro
100 ‒ A 14 und höher - 140,00 Euro

Mir ist bewusst, dass von Seiten der Behördenleitungen der betroffenen Behörden eine Angleichung auf das Niveau der Sicherheitszulage angestrebt worden ist. Wurde dieses Ziel nunmehr erreicht, oder handelt es sich um einen Übertragungsfehler in den Online-Rechner?

Auch im neuen Entwurf entdecke ich lediglich die Erhöhung o.g. Zulage um 50 Prozent im Vgl. Zur BKA-Zulage (alt).
Daher sollte der Rechner entsprechend angepasst werden.

BBeamter

Ich gehöre zu den Glücklichen, die endlich eine Stellenzulage bekommen werden.

Meine Frage: Sind Stellenzulagen ruhegehaltfähig?

Im Internet habe ich gelesen, dass nur Amtszulagen ruhegehaltfähig sind.
Ferner folgendes Zitat: "Da die Stellenzulage an die jeweilige und geltende Funktion gebunden ist, ist sie bei veränderter Tätigkeit widerruflich und nicht ruhegehaltfähig..."

Bei VERÄNDERTER Tätigkeit heißt es hier! Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich bis zur Pension DIESELBE TÄTIGKEIT habe und die Stellenzulage bekomme; ist die dann ruhegehaltfähig?  ???

Mayday

#65
Auch Stellenzulagen können ruhegehaltsfähig sein, sofern dies gesetzlich bestimmt ist.  --> § 42 (4) BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__42.html

Zitat von: BBeamter am 04.07.2019 07:19
Bei VERÄNDERTER Tätigkeit heißt es hier! Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich bis zur Pension DIESELBE TÄTIGKEIT habe und die Stellenzulage bekomme; ist die dann ruhegehaltfähig?  ???

Wenn es gesetzlich nicht bestimmt ist nicht.

Admin

Zitat von: Amtsschimmel am 03.07.2019 22:38
Auch im neuen Entwurf entdecke ich lediglich die Erhöhung o.g. Zulage um 50 Prozent im Vgl. Zur BKA-Zulage (alt).
Daher sollte der Rechner entsprechend angepasst werden.

Ist nun korrigiert!
(auf 70/90/110/140)

Asperatus

Im Referentenentwurf mit Stand vom 11. Januar 2019 (www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage1.pdf) war noch eine Änderung der Trennungsgeldverordnung enthalten. Weiß jemand, was daraus geworden ist? Wurde die Änderung der TGV vom BesStMG abgetrennt und wird nun seperat verfolgt oder ist sie eingestampft worden?

Asperatus

Nun habe ich immerhin einen Verordnungsentwurf im Internet gefunden mit Bearbeitungsstand 25. Mai 2019 (https://www.vbob.de/fileadmin/user_upload/www_vbob_de/pdf/2019/20190605_info06_bestmg_a2.pdf).

Trotzdem wäre ich weiterhin dankbar, wenn jemand etwas über den Fortgang seit dem oben genannten Datum zu berichten hätte.





BBeamter

hmmm hätte es nicht heute 11:30 sein sollen? ich finde kein stream?!

fennek685

Ja, dachte ich auch.

Übertragen werden aber nur die Plenarsitzungen! Heute tagt der aber der Finanzausschuss in welchem über den Gesetzesentwurf beraten wird.

Das wiederum wird nicht übertragen.