Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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bernd35

Meint ihr, dass es sich wie folgt verhält:
Brutto bis 12/2018: 3.610 (3.560+50)
ab 1.1.19: EG 9 Stufe 5, aber 3.710 (100 euro brutto mehr)+50 Zukunftssicherung wie bis 12/2018, also gesamt: 3.760 oder doch nur die 3.710 ohne Zukunftssicherung?
Ab 1.2.20: Stufe 6 (seit 1.2.15 EG 9 klein Stufe 4)
Brutto: 3.895+50 Zukunftssicherung?

Spid

Das ließe sich möglicherweise dann klären, wenn Du meine diesbezügliche Nachfrage beantworten würdest.

Mahlzeit

So detailliert bin ich raus. Da ist Spid der richtige Ansprechpartner. Mehrfach bewiesen. Hoffe ich konnte mit der Stufenzuordnung helfen :-)

bernd35

Spid ich hab doch geantwortet auf deine Frage auf der vorherigen Seite oder was meinst du mit tariflicher Grundlage?

Spid

Du hast Deine Lebensgeschichte erzählt. Ich fragte nach der tariflichen Grundlage der Zahlung, die sich - zumindest unter der dargestellten Bezeichnung weder aus dem TV-L noch aus dem TVÜ-L ergibt.

bernd35

Vielleicht kannst du mir Mal ein Beispiel sagen für eine tarifliche Grundlage? Soll dies aus einer Gehaltsabrechnung hervorgehen?

Spid

Ein Beispiel für eine tarifliche Grundlage ist §15 Abs. 1 TV-L, der die tarifliche Grundlage für den Entgeltanspruch der TB ist.

Peekaah

Vielleicht meint bernd35 mit ,,Zukunftssicherung" die steuerfreien Grundversorgungsbeträge (betriebliche Altersvorsorge o.ä.) nach 3 EStG.

bernd35

Ich habe hier nie ein Schriftstück erhalten, weshalb ich diese Zukunftssicherung erhalte. Ich kann nur nochmals wiederholen, dass ich einen Zukunftssicherungsbetrag von 2,25 bereits vor meiner Überleitung von der BAT 6b Stufe 3 zur Entgeltgruppe 6 Stufe 2 erhalten hab und nach der Überleitung weiterhin gezahlt wurde. Dieser Betrag hat sich dann nach Höhergruppierungen in die EG 8 und später in die EG 9 klein bis 12/2018 bis auf 50 Euro brutto erhöht. Dann müsste doch der Betrag nach der Überleitung weiterhin zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt werden oder nicht?

Spid

Es gibt ohne Kenntnis der tariflichen Grundlage keinerlei Basis, das eine oder das andere anzunehmen.

bernd35

Wenn es so wäre wie Peekaah schreibt: Würde der Betrag ab 01/2019 weiterhin wie bisher zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt werden?

Peekaah

Naja - Zukunftssicherungsleistungen können vielerlei Gestalt sein, so dass es wichtig wäre, zunächst mal in deiner Personalverwaltung nachzufragen, wofür sie gezahlt werden.
Es ist allerdings stark zu vermuten, dass der Tarifabschluss erstmal grundsätzlich darauf keinen Einfluss hat.

bernd35

Ich hab mich da vertan. Ich bin erst seit 1.2.16 in der EG 9 klein Stufe 4. Sehe ich das richtig, dass ich zum 1.1.19 in die Stufe 5 übergeleitet werde und ab 01.02.2021 in die Stufe 6 komme?

bernd35

Hallo, könnte bitte jemand noch meine Frage beantworten? Vielen Dank.

F1s1

Es weiß keiner weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und auf 31.7 vertagt sind.
Bitte