Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Jutta20

Hallo,

bei uns wurden fast alle schon mit dieser Abrechnung in 09a und 09b übergeleitet... also zumindest die, die jetzt nicht so einen großen Gewinn haben.
Alle anderen, wie z.B. ich (bisher kleine EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, seit 1.1.2012 in Stufe 3 bzw jetzt neu ab 1.1.19 eigentlich in Stufe 5), die "große" Gewinne haben, werden noch vertröstet auf die Durchführungshinweise der TdL... damit alles sicher ist.

Weiß schon jemand wann es diese Durchführungshinweise geben wird?

Viele Grüße!

WasDennNun

Ich würde nicht vertrösten lassen und das mir zustehende Entgelt einfordern.

Wenn die Sorge haben, dass sie nicht korrekt abrechnen, dann können sie es ja hinterher wieder zurückfordern.

BTSV1

Zitat von: WasDennNun in 03.11.2019 10:56
Ich würde nicht vertrösten lassen und das mir zustehende Entgelt einfordern.

Wenn die Sorge haben, dass sie nicht korrekt abrechnen, dann können sie es ja hinterher wieder zurückfordern.

Das klappt nicht... In Niedersachsen der gleiche Mist. Ende 2019 schuldet mir mein Arbeitgeber über 5000 Euro Brutto.

Spid

Sobald man sich sicher ist, daß der Änderungstarifvertrag von TdL und mindestens einer Gewerkschaft unterzeichnet ist, besteht ein Anspruch des AN, den dieser auch ohne weitere Mahnung im Wege von Feststellungs- und Leistungsklagen durchsetzen kann. Wenn mal ein paar tausend TB diesen Weg gingen...

Novus

Zitat von: Spid in 03.11.2019 12:40
Sobald man sich sicher ist, daß der Änderungstarifvertrag von TdL und mindestens einer Gewerkschaft unterzeichnet ist, besteht ein Anspruch des AN, den dieser auch ohne weitere Mahnung im Wege von Feststellungs- und Leistungsklagen durchsetzen kann. Wenn mal ein paar tausend TB diesen Weg gingen...

... wären, bei der Leistungsfähigkeit unserer Gerichte, die Arbeitgeber trotzdem schneller.

Spid

Der erste Gütetermin kommt üblicherweise sehr zeitnah - und dann gilt es ein paar tausend davon zu besuchen oder Säumnisurteile zu riskieren. Es geht ja nicht darum, das Geld schneller zu bekommen. Es geht um die Demütigung langsamer AG.

Mahlzeit

Zitat von: BTSV1 in 03.11.2019 12:37
Zitat von: WasDennNun in 03.11.2019 10:56
Ich würde nicht vertrösten lassen und das mir zustehende Entgelt einfordern.

Wenn die Sorge haben, dass sie nicht korrekt abrechnen, dann können sie es ja hinterher wieder zurückfordern.

Das klappt nicht... In Niedersachsen der gleiche Mist. Ende 2019 schuldet mir mein Arbeitgeber über 5000 Euro Brutto.

Aber in Niedersachsen ist noch keiner übergeleitet. Mir schuldet das Land auch 5000 Euro am Ende des Jahres...  Frechheit

nichts_tun

Das hiesige Landesarbeitsgericht hat übrigens entschieden, dass die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht von § 12a ArbGG verdrängt wird, entgegen der Rechtsprechung des BAG. Revision ist zugelassen (SächsLAG, Urt. v. 17.07.2019, Az. 2 Sa 364/18).

Daher empfhielt sich, sogleich die 40 EUR geltend zu machen, um den AG auch zu an seine Pflichten zu mahnen.

Mahlzeit

Zitat von: nichts_tun in 03.11.2019 14:03
Das hiesige Landesarbeitsgericht hat übrigens entschieden, dass die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht von § 12a ArbGG verdrängt wird, entgegen der Rechtsprechung des BAG. Revision ist zugelassen (SächsLAG, Urt. v. 17.07.2019, Az. 2 Sa 364/18).

Daher empfhielt sich, sogleich die 40 EUR geltend zu machen, um den AG auch zu an seine Pflichten zu mahnen.

Dazu müsste glaube ich ein Auszahlungstermin genannt und nicht eingehalten worden sein. Oder reicht der gültige Tarifvertrag aus?

Spid

Durch die rückwirkende Änderung des Tarifvertrags sind doch bereits eine Reihe von Zahlungsterminen nicht eingehalten worden.

Mahlzeit

Das ist richtig! Aber der Vertrag hat ja erst seit September Gültigkeit. Könnte ja ein gewisser Spielraum zur Umsetzung vorhanden sein.

Spid

Die mir vorliegende Fassungen des Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und des Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts datieren vom 02.03.19 und haben eine Rückwirkung in Teilen auf den 01.01.19. Sofern die Dinger unterschrieben sind...

Novus


TV-Ler

Zitat von: Novus in 03.11.2019 23:07
Sind sie das?
Verdi behauptet das.
Die TdL hat die Verträge vor Wochen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, was sie wohl nicht gemacht hätte, wären die Verträge zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht rechtsgültig gewesen.

BTSV1

Zitat von: nichts_tun in 03.11.2019 14:03
Das hiesige Landesarbeitsgericht hat übrigens entschieden, dass die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht von § 12a ArbGG verdrängt wird, entgegen der Rechtsprechung des BAG. Revision ist zugelassen (SächsLAG, Urt. v. 17.07.2019, Az. 2 Sa 364/18).

Daher empfhielt sich, sogleich die 40 EUR geltend zu machen, um den AG auch zu an seine Pflichten zu mahnen.

Hm, hier steht es anders....

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/gute-nachrichten-fuer-alle-arbeitgeber-aus-erfurt-keine-verzugspauschale-im-arbeitsrecht/