Tarifrunde TV-H (Hessen) 2019

Begonnen von Admin, 26.03.2019 23:41

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F1s1

Zu Punkt 3


bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)
1 / 1 / R1 / 1 / R
2 / 1 / R2 / 1 / R
2 / 2 / R2 / 2 / R
3 / 1 / R3 / 1 / R
3 / 2 / R3 / 2 / R
3 / 3 / R3 / 3 / R
3 / 4 / R4 / 1 / R
3 / 5 / R4 / 2 / R
3 / 6 / R4 / 3 / R
3 / 7 / R4 / 4 / R
4 / 1 / R5 / 1 / R
4 / 2 / R5 / 2 / R
4 / 3 / R5 / 3 / R
4 / 4 / R5 / 4 / R
4 / 5 / R5 / 5 / R
4 / 6 und weitere6

wap

Zitat von: F1s1 am 12.12.2019 13:23
Ich habe vom DBB nun endlich mal eine beschlossene Regelung bekommen:

Die Überleitung ergibt sich aus den neu eingefügten Regelungen des § 38a TV-H. Die Überleitung wird von Amts wegen – also ohne weiteres zutun – rückwirkend zum 1. August 2019 erfolgen.

§38a TV-H lautet:

,,§ 38a               Überleitung von Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b zum 1. August 2019
(1)        Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten,
-       deren Arbeitsverhältnis zum Land über den 31. Juli 2019 hinaus fortbesteht und
-       die am 1. August 2019 unter den Geltungsbereich (§ 1) fallen,
sind stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.
(2)        1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren
-       deren Arbeitsverhältnis zum Land über den 31. Juli 2019 hinaus fortbesteht und
-       die am 1. August 2019 unter den Geltungsbereich (§ 1) fallen,
sind in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. 2Sie sind wie folgt einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit, gegebenenfalls unter Mitnahme der Restzeit, zugeordnet:
bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)
neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)

(3)        1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren
-       deren Arbeitsverhältnis zum Land über den 31. Juli 2019 hinaus fortbesteht und
-       die am 1. August 2019 unter den Geltungsbereich (§ 1) fallen,
sind in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. 2Sie sind wie folgt einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit zugeordnet:
bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)
neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)

3Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, erhalten bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4.
(4)        Beschäftigte der Absätze 1 bis 3, die am 31. Juli 2019 einer individuellen Endstufe zugeordnet sind, werden einer individuellen Zwischen- bzw. erneut einer Endstufe zugeordnet, die der nach bisherigem Recht am 31. Juli 2019 zustehenden individuellen Endstufe entspricht; § 6 Absatz 4 Satz 5 TVÜ-H und die Protokollerklärung Nr. 1 Satz 4 zu § 6 Absatz 4 TVÜ-H gelten entsprechend


Bin nicht sicher wie ich Tabellen hier einstelle vom Format. Bilder gehen ja nicht gell ?

Kann das öffentlich eingesehen werden oder nur für Mitglieder?

Also erfolgt die Überleitung der E9 in 9a und 9b analog dem TV-L?
Ich konnte bisher noch keine Unterschiede erkennen.

F1s1

Ich hab einfach via Kontaktformular angefragt vor 1-2 Monaten. Mehr weiß ich nicht.

Mir war neu das es Unterschiede gibt zwischen Punkt 2 und 3. Also das ich meine Jahre mitnehme, die meisten Mutmaßungen hier waren anderer Natur.

Ich dachte immer nach 5 Jahren Stufe 3 komme ich nun in 5, so wie im TV-H die meisten oder ?
Nach der Tabelle vom DBB käme ich nur in 4 und muss noch 2 Jahre Rest warten.


wap

Ich denke die unterschiedliche Tabelle zwischen Punkt 2 und 3 kommt deshalb zustande da diejenigen mit Laufzeit von 9 Jahren in Stufe drei noch zusätzlich die verlängerte Laufzeit von 5 Jahren in Stufe 2 durchlaufen mussten. Für diejenigen mit sieben Jahren in Stufe 3 hatte die Stufe 2 ja regulär 2 Jahre.


F1s1

Gibt es da noch irgendwelche Sondersachen ? Meine Perso sagte mir ich bin seit 1.1.2015 in Stufe 3,

Mit wurde das damals mitgeteilt
E9TVÜ-H
Fallgruppenkatalog Techniker
Gruppe VB MD
Fallgruppe 1

Also komme ich erst in 2 Jahren Anfang 2021 in Stufe 5 ?

wap

Wenn du als Techniker mit entsrechender Tägigkeit eingruppiert bist, zählst du aber zu Punkt 2.
Also Stufe 5 sollte es bei dir sein.

Punkt 3 mit 7 Jahren in Stufe 3 betrifft nur ehemalige Arbeiter die jetzt im Teil 3 der EGO eingruppiert sind.

F1s1

Ja, bin jetzt auch vorsichtig optimistisch.
Perso Dame sagte aus dem SAP, ich war 5 jahre in 2 (2010-2015) und komme nach 9 Jahren 2024 in 4. Also gehe ich davon aus das ich mich in (2) finde.

wap

Zitat von: F1s1 am 13.12.2019 13:30
Ja, bin jetzt auch vorsichtig optimistisch.
Perso Dame sagte aus dem SAP, ich war 5 jahre in 2 (2010-2015) und komme nach 9 Jahren 2024 in 4. Also gehe ich davon aus das ich mich in (2) finde.

Das sollte passen.


wap


alterschlingel

Habe ich das korrekt interpretiert: Bekommt man auf eigenen Antrag eine Höhergruppierung, so entfallen die genannten Zulagen ersatzlos ?


wap

Zitat von: alterschlingel am 16.12.2019 13:16
Habe ich das korrekt interpretiert: Bekommt man auf eigenen Antrag eine Höhergruppierung, so entfallen die genannten Zulagen ersatzlos ?

Ja

alterschlingel

Wow.... von der 12/5 in die 13/ 5 sind es etwas über 100,- € brutto. Davon noch die Techniker Zulage weg, da bleibt echt viel über. Und das Viele ist dann noch brutto  ;D

F1s1

Bei mir sind es 370 Euro Brutto :)

ITler

Zitat von: alterschlingel am 16.12.2019 13:16
Habe ich das korrekt interpretiert: Bekommt man auf eigenen Antrag eine Höhergruppierung, so entfallen die genannten Zulagen ersatzlos ?

Kommt diese Zulage nicht dazu?

9. Ergänzung der Anlage E zum TV-H
In der Anlage E Abschnitt I zum TV-H werden die Nummern 16 und 17 mit nachfolgenden Ausgangswerten eingeführt:
,,Nr. der Entgeltgruppenzulage Euro/Monat
Nr. 16 250,00
Nr. 17 25,00"