Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

Begonnen von clarion, 16.03.2020 21:14

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Landsknecht

Bei uns (Bürgeramt, Kommune Bayern) sind wieder alle an Bord, HO gibt´s nicht mehr, auch keine rollierenden Schichtpläne etc.  Plexiglasscheibe und Mundschutz bei dauerndem Bürgerkontakt (Kfz., Einwohneramt), sonst nur Mundschutz auf dem Gang und wenn ein Bürger kommt.
Aktuell dürfen nur Bürger kommen, die einen Termin vereinbart haben, wird am Eingang vom Sicherheitsdienst kontrolliert. Dadurch wird der sonst am Vormittag übliche Massenandrang verhindert und der Wartebereich ist quasi leer.

Kryne

Bei uns wird das Terminsystem vermutlich beibehalten, auch nach Corona. Wenigstens eine Sache die man gelernt hat jetzt.

Verstehe es eh nicht, warum Hinz und Kunz hier immer ohne Termin reinmarschieren durften. Mit Terminen hat man doch nur Vorteile. Als Bürger weiß ich, dass ich definitiv zu Zeit XY drankomme (+/- ein paar Minuten) und die Mitarbeiter können schon etwaige Vorbereitungen treffen.


clarion

Wir dürfen nur noch mit VPN Zugang Home Office machen.

BAT

Ola! Nächste Schelmerei unseres Arbeitgebers.

Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, und daher in Quarantäne muss, hat für die Quarantänezeit Urlaub oder Stundenausgleich zu nehmen. Sollte so etwas nicht vorhanden sein, erfolgt eine entsprechende Gehaltskürzung.

Na läuft ja auch mit meinem nächsten Urlaub wieder super ;) :o

Exekutor

Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:40
Ola! Nächste Schelmerei unseres Arbeitgebers.

Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, und daher in Quarantäne muss, hat für die Quarantänezeit Urlaub oder Stundenausgleich zu nehmen. Sollte so etwas nicht vorhanden sein, erfolgt eine entsprechende Gehaltskürzung.

Na läuft ja auch mit meinem nächsten Urlaub wieder super ;) :o

Wie erfährt der AG von derlei Reise wenn du nicht sehr Mitteilungsbedürftig bist. Mein AG erfährt durch den zu stellenden Urlaubsantrag lediglich den Zeitraum meines Urlaubes. Mehr hat ihn nicht zu interessieren und mehr erfährt er auch nicht.

Spid

Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

BAT

Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48
Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

Die Entschädigung nach dem IFSG wurde mit gleicher Post ebenso bereits im Vorhinein für diese Fälle ausgeschlossen.

Exekutor

Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48
Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

Und wer zahlt die Beträge nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz? Der Weihnachtsmann? Der Osterhase? Der Nicolaus?

Spid

Zitat von: Exekutor am 14.07.2020 17:52
Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48
Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

Und wer zahlt die Beträge nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz? Der Weihnachtsmann? Der Osterhase? Der Nicolaus?

Inwiefern fielen die an? Es geht um den Regelungsgegenstand von §56 IFSG. Na, glänzt Du mal wieder mit völliger Ahnungslosigkeit?

Spid

Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:51
Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:48
Der AG zahlt ja während der Quarantäne ohnehin kein Entgelt, mithin kann er auch nichts kürzen.

Die Entschädigung nach dem IFSG wurde mit gleicher Post ebenso bereits im Vorhinein für diese Fälle ausgeschlossen.

Inwiefern stünde dem AG dabei eine Entscheidung zu?

RsQ

Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:40
Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, ...

Ohne jetzt das RKI zu bemühen: Wo sind denn aktuell "Risikogebiete"? Ich dachte, nach den früh definierten (Italien, Spanien, ...) hat man das irgendwann sein gelassen, weil es überall ein gewisses Risiko gibt ...?

BAT

Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:57


Inwiefern stünde dem AG dabei eine Entscheidung zu?

Weil der AG und die Behörde mit der Entscheidungsgewalt zu Entschädigungen nach IFSG ein und derselbe sind.

RsQ: mein Urlaubsaufenhtalt Luxemburg steht nunmehr in einer Reihe mit Madagaskar und Surinam in Bezug auf Risikogebiete mit Quarantänepflicht ;) :P

Spid

Zitat von: BAT am 14.07.2020 19:21
Zitat von: Spid am 14.07.2020 17:57


Inwiefern stünde dem AG dabei eine Entscheidung zu?

Weil der AG und die Behörde mit der Entscheidungsgewalt zu Entschädigungen nach IFSG ein und derselbe sind.

Was völlig unbeachtlich ist. Eine Gehaltskürzung ist nicht möglich, da kein Gehalt geschuldet ist. Die Entschädigung steht dem AN gegen den AG (als AG) zu, bis die mit ihm identische Behörde mittels Verwaltungsakt die Einzelfallentscheidung zur Entschädigung getroffen hat. Danach kann er - im Falle einer negativen Entscheidung - die überzahlte Entschädigungsvorleistung zurückfordern und ggfs. aufrechnen. Dann muß man sich mit der Behörde auseinandersetzen. Er kann nicht die Entscheidung treffen, nicht in Vorleistung zu gehen.

BAT

Ich sehe deine Ausführungen genauso. Wieso hast du diese eigentlich gebracht? Eine Frage stand von meiner Seite nicht im Raum. Nur deine ständigen Fragen sind es ;)

Spid

Du hast behauptet, dem AG stünde eine Entscheidung zu.