Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ManuelDessau

Zitat von: IchhabekeinenNamen am 19.06.2020 12:04
Hallo liebe Leute,

ich hätte mal eine dringende Frage.
Meine Berliner Bezirksbehörde für die ich als Sozialarbeiter tätig bin, hat es endlich geschafft die uns Mitarbeiter des Jugendamtes in die TVL-S Tabelle zu überführen. Ich bin jetzt von E 9b in S 14 eingruppiert. Jedoch wurde meine Erfahrungsstufe nicht beibehalten. Ich hatte vorher die Stufe 3. Jetzt bin tiefer eingruppiert in Stufe 2. Meine Personalstelle Begründung dies, dass die Laufzeiten der unteren Stufen im TVL-S länger sind und ich jetzt mit meiner Berufserfahrung nur in Stufe 2 eingruppiert werden kann.

Ist das so rechtens und korrekt? Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Das ist rechtens laut Überleitungstabelle. Ich wurde auch von Stufe 3 in die Stufe 2 übergeleitet. Der Witz ist ja auch, dass wir dann in der Stufe 3 nun ein Jahr länger arbeiten müssen , bis wir in die 4 kommen. Also 4 Jahre in der Stufe 3. Ggf. dann ab der Hälfte der Stufe 3 dann Antrag auf Höherstufung stellen. Sonst muss man das wohl so hinnehmen

Wastelandwarrior

Das fällt ja auch extrem schwer, wenn man mehr Geld bekommt als vorher und in der Stufe 6 über 700€ mehr zu erwarte hat...  ;)

Jürgen84

Zitat von: Wastelandwarrior am 22.06.2020 16:27
Das fällt ja auch extrem schwer, wenn man mehr Geld bekommt als vorher und in der Stufe 6 über 700€ mehr zu erwarte hat...  ;)

Über 700 Euro klingen gut. Bei mir sind es 150 Euro brutto (E10 Stufe 6 zu S15 Stufe 6) find ich jetzt auch nicht so dolle, dafür dass ich in Stufe 2 und Stufe 3 jeweils 1 Jahr länger arbeiten muss.

Eleggua

Bekam diese Woche auf Machfrage folgende Antwort aus dem NLBV:
,,Sehr geehrter Herr xxx,

die Umsetzung in die S-Tabelle erfolgt in den Zahlmonaten Juli und August 2020.

Aktuell erhalten wir von den Personalstellen die ,,Überleitungsbögen", um diese dann zu verarbeiten.

Wann der Überleitungsbogen für Sie eintrifft, kann ich natürlich nicht sagen.

Ich bitte Sie daher, sich noch ein wenig zu gedulden."

maverick

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits Fragen zur Überleitung gehabt. Mein AG meinte damals, die  Höherstufung sollte am 01.01.21 erfolgen . Richtigerweise wäre es aber der 01.07.20.
Nachdem dies scheinbar geklärt war, sagt mein AG nun, dass die Höherstufung erst am 01.07.22 erfolgen wird.
Zur Info:
01.07.18 > EG 9, Stufe 4 erreicht (Haustarifvertrag)
01.10.19 > EG9b, Stufe 4 (Überleitung in den TV-L)
01.01.20 > S11b, Stufe 3, 4. Jahr (durch AG bestätigt)

Die Höherstufung im Juli 2022 begründet der AG damit, dass "R" ist die Restlaufzeit bis zum nächsten Stufenaufstieg. "R" wird daher auf das 4. Jahr in Stufe 3 hinzugerechnet. Man rechnet wohl also die Zeit dazu, die ich in der EG9b für den Aufstieg in Stufe 5 gebraucht hätte.

Was ratet ihr mir?

Spid

Eine Eingruppierungsfeststellungsklage

Jockel

Das hängt von den Überleitungsvorschriften aus dem Haustarif in den TV-L ab. Wenn da nichts Erhellendes zu den Stufen/Mitnahme/Neu/Rest steht... dann irrt dein Arbeitgeber, denn im TV-L steht "R" für "unterjährige Restzeiten in einem Jahr der Stufenlaufzeit". Also z.B.
Stufe 3 im 3. Jahr + 6 Monate und einen Tag = 3/3/R (wobei R = 6 Monate + 1 Tag). Es gibt kein Jahr 0. Wie im Leben. :-)

Zinc

Hallo,

mein Kollege hat vor 7 Jahren eine E10ner Stelle als Sozialarbeiter im TV-L angenommen. Er war vorher 5 Jahre bei einem freien Träger in der Jugendhilfe tätig, hat diese aber nicht angerechnet bekommen, weshalb er in TV-L EG10 Stufe 1 gestartet ist.

Hat mein Kollege vielleicht jetzt, aufgrund der Überleitung in die Tabelle Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle), die Möglichkeit, die 5 Jahre in der Jugendhilfe nachträglich anrechnen zu lassen?
Im Übrigen ist bei uns die Überleitung bis dato nicht erfolgt. Es sollte jetzt im Juli alles nachgezahlt werden, wobei wir das auch über drei Ecken gehört haben. Vom Arbeitgeber oder anderer Stelle kam keinerlei Information.


Spid


Zinc


sozijus

#370
Noch mal ein aktuelles Beispiel aus NRW. E10 --> S15 Stufenlaufzeit nach § 29e

Was ich dabei interessant finde ist, dass ich aktuell nicht übergeleitet werde, sondern erst ab 2021.

Spid

Da die Überleitung vom Handeln des AG völlig unabhängig ist, ist diese Behauptung postfaktisch.

sozijus

Ich verstehe was du meinst. Dennoch bezahlt der AG mich und meine Kollegen aktuell E10 und bezahlt ab 2021 S15. Damit agiert er doch eigentlich tarifwidrig oder?

Spid


Jürgen84

Zitat von: sozijus am 29.07.2020 12:35
Noch mal ein aktuelles Beispiel aus NRW. E10 --> S15 Stufenlaufzeit nach § 29e

Was ich dabei interessant finde ist, dass ich aktuell nicht übergeleitet werde, sondern erst ab 2021.

Woher stammt denn diese Info? Oder kam die wirklich so von deinem Arbeitgeber? Bei uns (auch E10 nach S15, Sachsen) kommt jetzt alles mit den Juli-Bezügen, also vermutlich morgen oder übermorgen dann.