Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Wdd3

Zitat von: BeamterBR am 16.11.2020 18:14


Nur vereinzelte Bundesländer verbieten Ihren Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die übertarifliche Bezahlung. In allen anderen Bundesländern steht es den Kommunen frei übertariflich zu bezahlen. Ggf. müssten sie dies vor wütenden Gemeindevertretern und der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit rechtfertigen. Allerdings geht auch dies ohne Probleme, wenn der Mitarbeiter tatsächlich aufgrund seiner Leistung eine übertarifliche Bezahlung rechtfertigt.

Es gilt doch ebenso das Prinzip der Bestenauslese. Wer uns beschäftigen will muss auch bezahlen. ;D

MrRossi

Zitat von: BeamterBR am 16.11.2020 18:14
Zitat von: MrRossi am 16.11.2020 15:44
Zitat von: Wdd3 am 16.11.2020 12:57
Zitat von: MrRossi am 16.11.2020 10:41
Also können/dürfen die AG grundsätzlich übertariflich entlohnen und machen es auch ist die Message die ihr uns hier weismachen wollt?

So pauschal wie du uns eine Unterstellung unterschieben willst kann ich dir auch ein pauschales "Ja" entgegnen.


Leider wird das hier von euch immer wieder so pauschal behauptet. Das ist nicht mehr Gedöns wie Verdi hervorbringt. Wenn ich z.B. lese das andere höherwertige Tätigkeiten übertragen werden ist man ja auch in einer anderen Eingruppierung. Wenn die aber nicht ausgeführt werden (oder zeitlich nicht erheblich) und nur auf dem Papier stehen ist es nunmal ein Eingruppierungsirrtum bzw. muss ich die demnächst auch ausführen wenn gefordert. Und dann sind wir nunmal nicht bei übertariflich.
Und Stufenaufstiege mal aussen vor, geht somit kaum was.

Nur vereinzelte Bundesländer verbieten Ihren Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die übertarifliche Bezahlung. In allen anderen Bundesländern steht es den Kommunen frei übertariflich zu bezahlen. Ggf. müssten sie dies vor wütenden Gemeindevertretern und der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit rechtfertigen. Allerdings geht auch dies ohne Probleme, wenn der Mitarbeiter tatsächlich aufgrund seiner Leistung eine übertarifliche Bezahlung rechtfertigt.

Nur für mich, welche verbieten es nicht?

CaptainHarris

Hallo,
ab wann gilt denn die Erhöhung der JSZ im Tarifgebiet West? Auf meiner jetzigen Lohnabrechnung ist noch der alte Prozentsatz verwendet worden...

Gruß Captain

Wdd3


Majon

Für die Entgeltgruppen 1-8 steigt die Jahressonderzahlung ab 2022 um 5%...

Wdd3

sorry das habe ich nicht mit verfolgt. By the way...gibt es schon Prognosen wann die EG 8 > ist als EG 10? 8)

AndreasG

Wenn bei einer Tarifrunde die EG 8 und darunter immer 5% besser davonkommen würde als die höheren Entgeltgruppen, dann überholt für Stufe 1 die EG 8 die

9a in 1
9b in 2
9c in 4
10 in 4

Tarifrunden.

Bei Stufe 6

9a in 4
9b in 5
9c in 6
10 in 7

Tarifrunden.

Muckel

@AndreasG:

Das ist aber mal totaler Quatsch. Es wird nicht 5% mehr p.a. gezahlt sondern die Jahressonderzahlung (bislang einmalig) um 5% erhöht. Da diese Zahlung nicht monatlich, sondern nur einmal im Kalenderjahr ausgezahlt wird, ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung von 0,417% auf Jahressicht.

Und unbegrenzt wird man die Jahressonderzahlung auch nicht erhöhen können, denn irgendwann hat man ja wieder die Grenze von 90% erreicht.

Lars73

Warum wäre die 90% eine Grenze?

Muckel

Weil im TVöD für die EG 1-8 eine Jahressonderzahlung von ursprünglich 90% festgesetzt war. Oder glaubt hier jemand, dass es irgendwann zweieinhalb oder drei Monatsgehälter als Jahressonderzahlung geben wird? Das ist doch Quatsch.

Muckel

§ 20 Absatz 2 TVöD
Man kann also maximal 2 x diesen Joker ziehen und jeweils 5% erhöhen, dann hat man das Ursprungsniveau von 90% für die EG 1 bis 8 wieder erreicht.

Bastel

Zitat von: Muckel am 26.11.2020 07:33
Weil im TVöD für die EG 1-8 eine Jahressonderzahlung von ursprünglich 90% festgesetzt war. Oder glaubt hier jemand, dass es irgendwann zweieinhalb oder drei Monatsgehälter als Jahressonderzahlung geben wird? Das ist doch Quatsch.

Für EG<5 bestimmt ::)

Bastel

Zitat von: Muckel am 26.11.2020 07:25
ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung von 0,417% auf Jahressicht.

2,217% vs. 1,8 für 2022... nicht schlecht.

Kat

Zitat von: Muckel am 26.11.2020 07:33
Weil im TVöD für die EG 1-8 eine Jahressonderzahlung von ursprünglich 90% festgesetzt war. Oder glaubt hier jemand, dass es irgendwann zweieinhalb oder drei Monatsgehälter als Jahressonderzahlung geben wird? Das ist doch Quatsch.

Ursprünglich waren es 100 % bei allen plus 50 % im Sommer und zwei Freistellungstage.

Lars73

Es spricht ja niemand von 200 oder 250%. Aber die Annahme einer Grenze von 90% ist halt nicht gegeben. Es könnten genauso gut wieder 100% werden.