Corona - Homeoffice

Begonnen von Britta2, 03.09.2020 18:44

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WasDennNun

Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:10
Kinderbetreuung ist aber das Problem des AN - und wer Kinder betreut, kann nicht gleichzeitig arbeiten, was ja auch schon mehrfach hier angeführt wurde.
Man kann aber durch HomeOffice in Intervallen Arbeiten und Kundenbetreuung machen.
Kinder müssen idR nicht 24h aktiv betreut werden.

BAT

Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:37

Geht es beim HomeOffice nicht im individuelle Wünsche? Die einige Schwache AN nicht durchsetzen können und deswegen nach dem starken Arm des Staates heulen.

Das Ausgangsargument war hier die Pandemiebekämpfung.

Spid

Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:39
Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:10
Kinderbetreuung ist aber das Problem des AN - und wer Kinder betreut, kann nicht gleichzeitig arbeiten, was ja auch schon mehrfach hier angeführt wurde.
Man kann aber durch HomeOffice in Intervallen Arbeiten und Kundenbetreuung machen.
Kinder müssen idR nicht 24h aktiv betreut werden.

Also geht es nicht um Homeoffice, sondern um die Lage der Arbeitszeit?

WasDennNun

Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:41
Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:39
Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:10
Kinderbetreuung ist aber das Problem des AN - und wer Kinder betreut, kann nicht gleichzeitig arbeiten, was ja auch schon mehrfach hier angeführt wurde.
Man kann aber durch HomeOffice in Intervallen Arbeiten und Kundenbetreuung machen.
Kinder müssen idR nicht 24h aktiv betreut werden.

Also geht es nicht um Homeoffice, sondern um die Lage der Arbeitszeit?
Ja es geht um die Lage der Arbeitszeiten die nur im HomeOffice möglich sind.

WasDennNun

Zitat von: BAT in 07.01.2021 12:39
Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:34
nicht wenn du es 10 Jahre es genutzt  8)

Die Steuerbefreiung auf Gewinne gilt nur für selbst bewohntes Eigentum.
Falsch.
§ 23 EStG
nach 10 Jahren steuerfrei!

WasDennNun

Zitat von: BAT in 07.01.2021 12:38
Wo ist das die Konsistenz?
Deswegen gibt es ja eine Liste der Länder in denen das Reisen mit nachrangiger Q belegt wird und andere wo nicht.

Natürlich führt das Reisen in ein Gebiet mit höhere Infektrate zu einem höheren Ansteckungsrisiko.
Auch wenn man sich so wie zu hause verhält.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:26
Das mag sein oder nicht sein - bedürfte jetzt aber inwiefern staatlicher Regulierung?
Weil die Schwachen sich nicht durchsetzen können und nach Papa Staat rufen.
Genauso wie bei Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung oder Urlaub etc.....

Spid

Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:46
Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:41
Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:39
Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:10
Kinderbetreuung ist aber das Problem des AN - und wer Kinder betreut, kann nicht gleichzeitig arbeiten, was ja auch schon mehrfach hier angeführt wurde.
Man kann aber durch HomeOffice in Intervallen Arbeiten und Kundenbetreuung machen.
Kinder müssen idR nicht 24h aktiv betreut werden.

Also geht es nicht um Homeoffice, sondern um die Lage der Arbeitszeit?
Ja es geht um die Lage der Arbeitszeiten die nur im HomeOffice möglich sind.

Dann ist die gesamte Diskussion um Homeoffice abstrus, denn bloß weil ich jemandem gestatte, seine Arbeitsleistung nicht am Arbeitsplatz zu erbringen, heißt das noch lange nicht, daß er sie nach Gutdünken unterbrechen könnte oder ihre zeitliche Lage disponieren dürfte.

Spid

Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:55
Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:26
Das mag sein oder nicht sein - bedürfte jetzt aber inwiefern staatlicher Regulierung?
Weil die Schwachen sich nicht durchsetzen können und nach Papa Staat rufen.
Genauso wie bei Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung oder Urlaub etc.....

Die Argumentation von @Kaiser80 bezog sich aber auf Folgen für den AG und nicht auf eine Durchsetzungsschwäche des AN.

Keeper83

Zitat von: Spid in 07.01.2021 09:25
Zitat von: Keeper83 in 07.01.2021 09:18
Zitat von: Spid in 06.01.2021 21:55
Grundsätzlich völlig anderer Art - und erheblich schwieriger zu begründen. Und wie eigentlich jeder Grundrechtseingriff grundsätzlich abzulehnen.

Und das hältst du nicht für einen Grundrechtseingriff?:

Zitat von: Spid in 06.01.2021 17:56
Eine zentrale Gesundheitsversicherungsdatenbank, Handylokalisation und forcierte NFC-Kontaktkontrolle halte ich jetzt nicht für ,,extrem die Hose runterlassen"? Oder meinst Du nicht China, sondern die aufständischen Festlandgebiete?

Doch, durchaus - da das maßgebliche Problem aber die Kontaktverfolgung ist, sehe ich in der Begründung kein Problem.

Du lehnst also etwas grundsätzlich ab, hast aber bei einer entsprechenden Begründung kein Problem damit?

Spid

Genau das ist der Wortsinn von ,,grundsätzlich".

BAT

Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:46

Ja es geht um die Lage der Arbeitszeiten die nur im HomeOffice möglich sind.

Warum?

BAT

Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:49

nach 10 Jahren steuerfrei!

Bereits das erste Wort dieser Norm ist "Private".

Die Finanzverwalttung sieht hier immer eine Besteuerung:

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/haeusliches-arbeitszimmer-bei-privatem-veraeusserungsgeschaeft_166_524762.html

Das wäre halt eine Aufgabe dieses Thematik abschließend rechtlich zu klären. Ist aber sicher nur ein ganz kleiner Teil der GEsamtthematik "Home-Office".

Wdd3

Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:56
Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:46
Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:41
Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:39
Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:10
Kinderbetreuung ist aber das Problem des AN - und wer Kinder betreut, kann nicht gleichzeitig arbeiten, was ja auch schon mehrfach hier angeführt wurde.
Man kann aber durch HomeOffice in Intervallen Arbeiten und Kundenbetreuung machen.
Kinder müssen idR nicht 24h aktiv betreut werden.

Also geht es nicht um Homeoffice, sondern um die Lage der Arbeitszeit?
Ja es geht um die Lage der Arbeitszeiten die nur im HomeOffice möglich sind.

Dann ist die gesamte Diskussion um Homeoffice abstrus, denn bloß weil ich jemandem gestatte, seine Arbeitsleistung nicht am Arbeitsplatz zu erbringen, heißt das noch lange nicht, daß er sie nach Gutdünken unterbrechen könnte oder ihre zeitliche Lage disponieren dürfte.
Das mag so sein wenn du es gestattet hast. Andere Arbeitgeber treffen evtl. auch andere Entscheidungen als du.
Die Lage der Arbeitszeit kann z.T. am Arbeitsplatz ebenso variabel sein wie zu Hause. Das kann für die Betreuung von Kindern bei Schulschließungen im Home Office hilfreich sein.

Spid

Was völlig belanglos ist, denn Arbeitszeit und Arbeitsort sind zwei völlig unterschiedliche Aspekte.