Corona - Homeoffice

Begonnen von Britta2, 03.09.2020 18:44

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WasDennNun

Zitat von: BAT in 07.01.2021 13:25
Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:49

nach 10 Jahren steuerfrei!

Bereits das erste Wort dieser Norm ist "Private".

Die Finanzverwalttung sieht hier immer eine Besteuerung:

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/haeusliches-arbeitszimmer-bei-privatem-veraeusserungsgeschaeft_166_524762.html

Das wäre halt eine Aufgabe dieses Thematik abschließend rechtlich zu klären. Ist aber sicher nur ein ganz kleiner Teil der GEsamtthematik "Home-Office".
Und?
Da geht es doch nur darum, ob man unterhalb von 10 Jahren seine Arbeitszimmer steuerfrei veräußern kann.
Nach 10 Jahren kannst du es steuerfrei veräußern.
So wie ich meine Vermietungsobjekt nach 10 Jahre steuerfrei veräußern kann.

CmdrMichael

Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 12:37
Zitat von: BAT in 07.01.2021 11:58Für einen halbwegs nennenswerten Effekt müssten von zig Millionen Arbeitnehmer zumindest einige Millionen dauerhaft in Home-Office.
Welchen Effekt?
Geht es beim HomeOffice nicht im individuelle Wünsche? Die einige Schwache AN nicht durchsetzen können und deswegen nach dem starken Arm des Staates heulen.
Es ist kein heulen. Der Staat hat dort wo "starke" Parteien schwächere ausnutzen einen Schutzauftrag. Genau deswegen gibt es ja gesetzliche Regelungen für Arbeitnehmer, angefangen bei der maximalen Arbeitszeit bis zum Arbeitsschutz.

Aber das ganze muss nicht unbedingt gesetzlich geregelt werden. Das wird mit den Füßen entschieden. Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Viele Arbeitnehmer durften nun zum ersten Mal regelmäßig ins Home-Office.
Bei uns in der Behörde gibt es dafür eine starke Zustimmung und die Amtsleitung hat schon verkündet, dass man nicht mehr zum alten Modell zurückwill, sondern mehr Telearbeit und mehr Home-Office dauerhaft nutzen will. Niemand will 100% Telearbeit, aber ich gehe fest davon aus, dass 1-2 Tage Telearbeit nach Corona die Regel statt die Ausnahme sein werden.
Arbeitgeber die kein Home-Office oder Telearbeit anbieten werden es schwerer haben gutes Personal zu finden.
Vor allem, wenn man sich ansieht, wer alles Home-Office anbietet (https://docs.google.com/spreadsheets/d/10lsvf3rNo-ngaVFEDZnBXLLfv4Oz_42AykxHMEw8MyI/edit#gid=0), da sind sehr viele große und bekannte Unternehmen in Deutschland dabei.

Spid

Natürlich ist es Heulen - und wo läge das Ausnutzen eines schwächeren Vertragspartners durch einen starken vor?

CmdrMichael

Ich habe noch keinen Arbeitnehmer deswegen weinen sehen, daher kann auch kein Heulen vorliegen.
"Der Ausdruck Heulen (v. mittelhochdt. hiulen; v. hiuwel Eule) bezeichnet das Hervorbringen langgezogener singender weithin hörbarer Töne. Lautmalerisch übertragen wendet man den Begriff Heulen für starkes vernehmliches Weinen an"


Spid

Da ausweislich Deiner eigenen Ausführungen weinen für Heulen nicht erforderlich ist, sind Deine Ausführungen nicht nur unbeachtlich, sondern auch von derart geringer Güte, daß man meinen könnte, Du würdest ansonsten Änderungstarifverträge für die TdL formulieren.

CmdrMichael

Du hast anscheinend nur den ersten Satz gelesen. Daher sind deine Ausführungen unbeachtlich, was man auch schon an deinem Argumentum ad hominem erkennen kann.

Spid

Nein - aber aus dem ersten Satz ergibt sich eindeutig, daß für Heulen weinen nicht erforderlich ist. Ob man damit auch Weinen bezeichnet, ist schlicht unbeachtlich, da es nicht darauf beschränkt ist. Ein argumentum ad hominem richtet sich - wenig verwunderlich - auf den Menschen und nicht die Aussage. Ich habe die Güte der Aussage kritisiert. Daß Du das verkannt hast, läßt tief blicken.

CmdrMichael

Ich wollte dir immerhin so viel zugestehen, dass du mit "Natürlich ist es Heulen" bestimmt nicht die ursprüngliche Definition meintest, dass Arbeitnehmer wie ein Wolf "langgezogene singende weithin hörbarer Töne" erzeugen. Damit bleibt nur die zweite Definition.

Und das du nicht erkennst, dass sich dein zweiter Satzteil "daß man meinen könnte, Du würdest ansonsten Änderungstarifverträge für die TdL formulieren." und damit deine Ausführungen gegen die Person richtet, war nicht anders zu erwarten.


Spid

Es war klar, daß Du das nicht weißt, aber ein argumentum ad hominem richtet sich nicht gegen den Menschen, sondern auf den Menschen. Es wäre also ein argumentum ad hominem, wenn ich mit dem Umstand, daß Du ansonsten Änderungstarifverträge für die TdL formuliertest gegen Deine Ausführungen argumentierte. Aus der geringen Güte Deiner Ausführungen auf Deine geringe Güte zu schließen, ist hingegen kein argumentum ad hominem, sondern Logik.

CmdrMichael

Wie kann es von geringer Güte sein, wenn es korrekt ist? Oder war dein Heulen auf das Wolfsheulen bezogen? (Die Antwort darauf hast du ja übersprungen).
Für einen normalen Leser war klar, dass in dem Diskussionskontext mit Heulen nur das übertragende "leidige Weinen" gemeint sein kann. Kein Weinen, kein Heulen (im Diskussionskontext).

Damit bleibt alleine dein Angriff auf die Person.

Spid

Du schriebst:
Zitat von: CmdrMichael in 07.01.2021 18:24
Ich habe noch keinen Arbeitnehmer deswegen weinen sehen, daher kann auch kein Heulen vorliegen.
"Der Ausdruck Heulen (v. mittelhochdt. hiulen; v. hiuwel Eule) bezeichnet das Hervorbringen langgezogener singender weithin hörbarer Töne. Lautmalerisch übertragen wendet man den Begriff Heulen für starkes vernehmliches Weinen an"
Die Begründung trug die Widerlegung Deiner eigenen Aussage in sich, weil ausweislich eben dieser Begründung für ein Heulen weinen nicht erforderlich ist. Das ist so unsagbar schlecht argumentiert, daß man an der Geisteskraft dessen zweifeln muß, der derlei tut.

CmdrMichael

Spid wir kommen hier nicht weiter. Du insistierst, dass hier im Kontext "Wolfsheulen" gemeint sein könnte und scheinst damit scheinbar deine Aussage begründen zu wollen. Auf die eigentliche Aussage, dass hier im Diskussionskontext nur die übertragende Verwendung im Sinne eines "stark vernehmliches Weinens" gemeinst sein kann, gehst du gar nicht ein.

Daher können wir das hier beenden. Ich bin sicher die Mitleser können sich anhand unseres Diskussionsverlaufs eine eigene Meinung bilden.

BAT

Zitat von: WasDennNun in 07.01.2021 16:42

Und?
Da geht es doch nur darum, ob man unterhalb von 10 Jahren seine Arbeitszimmer steuerfrei veräußern kann.
Nach 10 Jahren kannst du es steuerfrei veräußern.
So wie ich meine Vermietungsobjekt nach 10 Jahre steuerfrei veräußern kann.

Und? Das ist jetzt dein Vorbringen, daß das Argument mit Arbeitszimmer und Steuer im Kontext von Problemen mit  Home-Offices nicht valide ist? Und das meine Vorbringung insofern, daß eine großzügige Umstellung des Arbeitsmarktes nicht in wenigen Wochen möglich ist, nicht einschlägig wäre?

Spid

Zitat von: CmdrMichael in 08.01.2021 09:09
Spid wir kommen hier nicht weiter. Du insistierst, dass hier im Kontext "Wolfsheulen" gemeint sein könnte und scheinst damit scheinbar deine Aussage begründen zu wollen. Auf die eigentliche Aussage, dass hier im Diskussionskontext nur die übertragende Verwendung im Sinne eines "stark vernehmliches Weinens" gemeinst sein kann, gehst du gar nicht ein.

Daher können wir das hier beenden. Ich bin sicher die Mitleser können sich anhand unseres Diskussionsverlaufs eine eigene Meinung bilden.

Wir brauchen auch nicht weiterkommen. Es ist völlig unbeachtlich, welche Verwendung gemeint gewesen sein könnte. Du hast argumentiert, es könne kein Heulen gewesen sein, denn Du hättest niemanden weinen sehen (was ja ohnehin argumentativer Unfug wäre) und Heulen sei schließlich das Hervorbringen langgezogener singender weithin hörbarer Töne - oder im übertragenen Sinne auch weinen. Damit ist die Widerlegung Deiner Vorbringung in ihr selbst angelegt. Sich innert drei Sätzen selbst zu widerlegen spricht nunmal nicht für besondere intellektuelle Güte - weshalb die von mir unterstellte Tätigkeit bei der TdL naheliegt.

CmdrMichael

Zitat von: Spid in 08.01.2021 09:37
Zitat von: CmdrMichael in 08.01.2021 09:09
Spid wir kommen hier nicht weiter. Du insistierst, dass hier im Kontext "Wolfsheulen" gemeint sein könnte und scheinst damit scheinbar deine Aussage begründen zu wollen. Auf die eigentliche Aussage, dass hier im Diskussionskontext nur die übertragende Verwendung im Sinne eines "stark vernehmliches Weinens" gemeinst sein kann, gehst du gar nicht ein.

Daher können wir das hier beenden. Ich bin sicher die Mitleser können sich anhand unseres Diskussionsverlaufs eine eigene Meinung bilden.

Wir brauchen auch nicht weiterkommen. Es ist völlig unbeachtlich, welche Verwendung gemeint gewesen sein könnte. Du hast argumentiert, es könne kein Heulen gewesen sein, denn Du hättest niemanden weinen sehen (was ja ohnehin argumentativer Unfug wäre) und Heulen sei schließlich das Hervorbringen langgezogener singender weithin hörbarer Töne - oder im übertragenen Sinne auch weinen. Damit ist die Widerlegung Deiner Vorbringung in ihr selbst angelegt. Sich innert drei Sätzen selbst zu widerlegen spricht nunmal nicht für besondere intellektuelle Güte - weshalb die von mir unterstellte Tätigkeit bei der TdL naheliegt.
Der Widerspruch würde sich nur ohne Kontext ergeben. Mit Kontext ist aber klar, dass nur der übertragene Sinn hier einschlägig sein kann. Aber auf diesen gehst du wieder mal nicht ein und da du argumentativ nicht überzeugen kannst, musst du stattdessen wieder die Person angreifen.