[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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LehrerinRLP


HansGeorg

Zitat von: LehrerinRLP in 10.04.2024 08:38
Weiß jemand, wo man das Urteil der Verhandlung einsehen kann?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

Das ist doch nur eine Sitzung. Von Urteil steht da nichts. Es können noch viele Sitzungen hinzu kommen und ggfs. wird dann in der letzten Sitzung der Zeitpunkt der Urteilsverkündung genannt. Meistens Wochen nach der letzten Sitzung.

Malkav

Zitat von: HansGeorg in 10.04.2024 08:59
Es können noch viele Sitzungen hinzu kommen und ggfs. wird dann in der letzten Sitzung der Zeitpunkt der Urteilsverkündung genannt.

Hoffen wir einfach mal, dass es kein Urteil geben wird, denn das würde eine Ablehnung bedeuten. Das OVG soll bitte einen Vorlagebeschluss an das LVerfG fertigen und nur hilfsweise parallel einen Vorlagebeschluss an das BVerfG fertigen.

Das wäre soooo schön, wenn die Landesverfassungsgerichte endlich mal mitspielen dürften. Der VerfGH Berlin hat sich damals grundsätzlich auch für zuständig erklärt (hinsichtlich der Hauptstadtzulage) und die direkte Verfassungsbeschwerde ausschließlich wegen der Verstoßes gegen den Subsidiaritätsgrundsatz zurückgewiesen. Das VG Berlin hat das jedoch komplett ignoriert und den Vorgang "ganz stumpf" ausschließlich dem BVerfG vorgelegt. Meines Wissens nach, wurde das lediglich vom VG Hamburg mal geprüft und aufgrund der dortigen Landesverfassung als unzulässig verworfen.

Über die Landesverfassungsgerichte käme man endlich wesentlich schneller zu Ergebnissen. Wenn Karlsruhe eine Entscheidung eines LVerfG für falsch hält, gilt dann weiterhin "ober sticht unter" und man könnte sich darüber hinwegsetzen.

In jedem anderem Rechtsgebiet ist es völlig normal, dass die verschiedenen (Instanz-)Gerichte Sachverhalte unterschiedlich beurteilen und die Bundesgerichte sich dann aus einer Vielzahl von Linien eine aussuchen können. Man denke nur an die verschiedensten OLG-Urteile zum Dieselgate, bis der BGH mal zum Zuge kam. Klar ist das hinsichtlich des Nebeneinanders von BVerfG und Landesverfassungsgerichten nicht 1:1 übertragbar, trotzdem täte eine gewisse richterliche Meinungsvielfalt dem Problem gut und der zweite Senat müsste nicht immer "im eigenen Saft kochen", sondern bekäme auch mal anderen Input als Stellungnahmen und Aufsätze.

LehrerinRLP

Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Malkav

Zitat von: LehrerinRLP in 10.04.2024 10:39
Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Nein.
Ein Urteil kann nur eine Klageabweisung zum Inhalt haben. Wenn das OVG zu dem Schluss kommt, dass das Besoldungsgesetz verfassungswidrig ist, muss es einen Vorlagebeschluss gem. Art. 100 GG fertigen.

Genau dies hat auch der VGH Hessen gemacht. Hier hat das Land Hessen bereits reagiert, ohne es rechtlich zu müssen.

Finanzer

Zitat von: LehrerinRLP in 10.04.2024 10:39
Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Das ist so nicht korrekt. Der Tenor des Beschluss vom 30.11.2021 - 1 A 863/18 lautet:
1. Das Verfahren wird ausgesetzt,.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob...... [ganz viele Vorschriften]....
mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind, soweit sie die Besoldungsgruppe A 6 in dem Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2020 betreffen.

Quelle: https://openjur.de/u/2382225.html

LehrerinRLP


correction80

Zitat von: LehrerinRLP in 10.04.2024 08:38
Weiß jemand, wo man das Urteil der Verhandlung einsehen kann?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

Ich habe die Pressestelle des OVG Koblenz angeschrieben und das ist die Antwort:

"es ist nicht beabsichtigt, zu der gestrigen mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Voraussichtlich wird es eine Pressemitteilung geben, wenn eine Entscheidung in der Sache in diesem Verfahren vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Stahnecker
Pressesprecher"




SwenTanortsch

Danke für die Info, correction. Da ich hier der Auslöser war, dass von einer anstehenden Entscheidung auszugehen gewesen sei (eine mündliche Verhandlung kommt vielfach in besoldungsrechtliche Verfahren nicht mehr vor), mea culpa. Das OVG wird nun auch auf Basis der Anhörung seine Entscheidung treffen, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Finanzer

Zitat von: LehrerinRLP in 10.04.2024 11:49
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Leon1981

Zitat von: Finanzer in 10.04.2024 14:53
Zitat von: LehrerinRLP in 10.04.2024 11:49
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Und das soll man positiv sehen? Auch hier wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem wissentlich einen Verfassungsbruch begangen wird. Daran ist mal rein garnichts positiv.

Finanzer

Zitat von: Leon1981 in 11.04.2024 07:27
Zitat von: Finanzer in 10.04.2024 14:53
Zitat von: LehrerinRLP in 10.04.2024 11:49
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Wenn man das handeln des Hessischen Dienstherren für sich alleine betrachtet, dann haben Sie recht.
Im Vergleich mit den anderen Besoldungsgebern, welche entweder garkein Problem sehen oder es mit hanebüchenen Lösungen versuchen, ist es aber positiv hervorzuheben.

Und das soll man positiv sehen? Auch hier wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem wissentlich einen Verfassungsbruch begangen wird. Daran ist mal rein garnichts positiv.

Goldene Vier

Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Ryan

Zitat von: Goldene Vier in 11.04.2024 21:53
Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.

Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.

Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.

Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.

"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."




Taigawolf

Zitat von: Ryan in 12.04.2024 10:42
Zitat von: Goldene Vier in 11.04.2024 21:53
Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.

Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.

Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.

Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.

"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."

Nur doof für die Herren, dass "kostengünstiger" kein Prüfparameter des BVerfG ist. Diese Stellungnahme ist der blanke Hohn. Wenn man das liest, dann könnte das genauso gut direkt aus dem Ministerium stammen. Wen vertreten die eigentlich? Man hat wirklich das Gefühl, dass da aus dem Ministerium vorgefertigte Schreiben kommen, die hier zumindest absatzweise eins zu eins übernommen werden.

Und leider beschleicht mich das Gefühl, dass das durchaus im Rahmen des Möglichen liegt. Was das Ganze noch viel schlimmer macht.