[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Schlaubi

Wird der ausstehende Fall für NDS auf den hier seit Jahren spekuliert wird, überhaupt noch entschieden oder dauert das an? Es scheint wohl aussichtslos 😀

NordWest

NRW verschickt gerade Ablehnungen zu Widersprüchen die Jahre 2009 und 2010 (Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld) betreffend - nach 15 Jahren mit 4 Wochen Frist zur Klageerhebung  ;D

Wahrscheinlich kommen sie mit den Ablehnungen sogar durch, weil damals meines Wissens noch nicht die amtangemessene Alimentation als ganzes in den Muster-Widersrpüchen der Gewerkschaften eingefordert worden war, sonder nur der Wegfall der Sonderzahlungen.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/widerspruche-sonderzahlung-urlaubsgeld

Ozymandias

Immer wieder nett, in welchem Zeitraum Laien die Rechtslage überprüfen sollen.  :P

LehrerinRLP


HansGeorg

Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 08:38
Weiß jemand, wo man das Urteil der Verhandlung einsehen kann?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

Das ist doch nur eine Sitzung. Von Urteil steht da nichts. Es können noch viele Sitzungen hinzu kommen und ggfs. wird dann in der letzten Sitzung der Zeitpunkt der Urteilsverkündung genannt. Meistens Wochen nach der letzten Sitzung.

Malkav

Zitat von: HansGeorg am 10.04.2024 08:59
Es können noch viele Sitzungen hinzu kommen und ggfs. wird dann in der letzten Sitzung der Zeitpunkt der Urteilsverkündung genannt.

Hoffen wir einfach mal, dass es kein Urteil geben wird, denn das würde eine Ablehnung bedeuten. Das OVG soll bitte einen Vorlagebeschluss an das LVerfG fertigen und nur hilfsweise parallel einen Vorlagebeschluss an das BVerfG fertigen.

Das wäre soooo schön, wenn die Landesverfassungsgerichte endlich mal mitspielen dürften. Der VerfGH Berlin hat sich damals grundsätzlich auch für zuständig erklärt (hinsichtlich der Hauptstadtzulage) und die direkte Verfassungsbeschwerde ausschließlich wegen der Verstoßes gegen den Subsidiaritätsgrundsatz zurückgewiesen. Das VG Berlin hat das jedoch komplett ignoriert und den Vorgang "ganz stumpf" ausschließlich dem BVerfG vorgelegt. Meines Wissens nach, wurde das lediglich vom VG Hamburg mal geprüft und aufgrund der dortigen Landesverfassung als unzulässig verworfen.

Über die Landesverfassungsgerichte käme man endlich wesentlich schneller zu Ergebnissen. Wenn Karlsruhe eine Entscheidung eines LVerfG für falsch hält, gilt dann weiterhin "ober sticht unter" und man könnte sich darüber hinwegsetzen.

In jedem anderem Rechtsgebiet ist es völlig normal, dass die verschiedenen (Instanz-)Gerichte Sachverhalte unterschiedlich beurteilen und die Bundesgerichte sich dann aus einer Vielzahl von Linien eine aussuchen können. Man denke nur an die verschiedensten OLG-Urteile zum Dieselgate, bis der BGH mal zum Zuge kam. Klar ist das hinsichtlich des Nebeneinanders von BVerfG und Landesverfassungsgerichten nicht 1:1 übertragbar, trotzdem täte eine gewisse richterliche Meinungsvielfalt dem Problem gut und der zweite Senat müsste nicht immer "im eigenen Saft kochen", sondern bekäme auch mal anderen Input als Stellungnahmen und Aufsätze.

LehrerinRLP

Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Malkav

Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 10:39
Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Nein.
Ein Urteil kann nur eine Klageabweisung zum Inhalt haben. Wenn das OVG zu dem Schluss kommt, dass das Besoldungsgesetz verfassungswidrig ist, muss es einen Vorlagebeschluss gem. Art. 100 GG fertigen.

Genau dies hat auch der VGH Hessen gemacht. Hier hat das Land Hessen bereits reagiert, ohne es rechtlich zu müssen.

Finanzer

Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 10:39
Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Das ist so nicht korrekt. Der Tenor des Beschluss vom 30.11.2021 - 1 A 863/18 lautet:
1. Das Verfahren wird ausgesetzt,.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob...... [ganz viele Vorschriften]....
mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind, soweit sie die Besoldungsgruppe A 6 in dem Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2020 betreffen.

Quelle: https://openjur.de/u/2382225.html

LehrerinRLP


correction80

Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 08:38
Weiß jemand, wo man das Urteil der Verhandlung einsehen kann?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

Ich habe die Pressestelle des OVG Koblenz angeschrieben und das ist die Antwort:

"es ist nicht beabsichtigt, zu der gestrigen mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Voraussichtlich wird es eine Pressemitteilung geben, wenn eine Entscheidung in der Sache in diesem Verfahren vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Stahnecker
Pressesprecher"




SwenTanortsch

Danke für die Info, correction. Da ich hier der Auslöser war, dass von einer anstehenden Entscheidung auszugehen gewesen sei (eine mündliche Verhandlung kommt vielfach in besoldungsrechtliche Verfahren nicht mehr vor), mea culpa. Das OVG wird nun auch auf Basis der Anhörung seine Entscheidung treffen, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Finanzer

Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 11:49
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Leon1981

Zitat von: Finanzer am 10.04.2024 14:53
Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 11:49
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Und das soll man positiv sehen? Auch hier wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem wissentlich einen Verfassungsbruch begangen wird. Daran ist mal rein garnichts positiv.

Finanzer

Zitat von: Leon1981 am 11.04.2024 07:27
Zitat von: Finanzer am 10.04.2024 14:53
Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 11:49
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Wenn man das handeln des Hessischen Dienstherren für sich alleine betrachtet, dann haben Sie recht.
Im Vergleich mit den anderen Besoldungsgebern, welche entweder garkein Problem sehen oder es mit hanebüchenen Lösungen versuchen, ist es aber positiv hervorzuheben.

Und das soll man positiv sehen? Auch hier wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem wissentlich einen Verfassungsbruch begangen wird. Daran ist mal rein garnichts positiv.