[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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PolareuD

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 09:17
Ich lese hier in vielen der 4600 Beiträge, dass Widerspruch eingelegt werden soll.
Von niemandem lese ich jedoch, dass jener Erfolg hatte.

Mit dem Widerspruch ist es nicht getan. Nach Einlegen des Widerspruch muss der ablehnende Widerspruchsbescheid ergangen sein. Danach geht es weiter mit der Feststellungsklage auf amtsangemessene Alimentation vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht. Sofern dieses einen Vorlagebeschluss verfasst zur Durchführung einer Normenkontrolle am Bundesverfassungsgerichts, kann erst mit dem Beschluss des BVerfG ein Erfolg erreicht werden. Man sollte daher mit einer Verfahrensdauer von mindestens 10 Jahren kalkulieren.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

IchLiebeBeamtentum

Leute, wisst ihr, was in 10 Jahren so alles passieren kann??
Und das soll auch noch die Mindestzeit sein?

HansGeorg

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 09:51
Leute, wisst ihr, was in 10 Jahren so alles passieren kann??
Und das soll auch noch die Mindestzeit sein?

Und was soll uns das sagen? Der Aufwand sich seine Ansprüche zu sichern ist minimal. Der Ertrag jedoch enorm, wenn das BVerfG entsprechend entscheidet. Meine Klage läuft und ist ruhend gestellt und jedes Jahr einen Widerspruch mit Hinweis auf die Klage und der Bitte um Ruhendstellung kostet mich 5 Minuten. Wobei 2 Minuten davon der Drucker braucht um hoch zu fahren.

IchLiebeBeamtentum

Was heißt hier denn Ansprüche sichern?
Ich wusste garnicht, dass es schon ein Urteil gibt?!
Es geht mir zweckbestimmend um die Zeit.

Sichere dir deine Ansprüche mal, du wirst in 20 Jahren mehr wissen.
Letzteres auch hinsichtlich deiner Lebenserwartung.
Du hast bestimmt auch eine Riester-Rente abgeschlossen, um dir deine Ansprüche zu sichern.

lotsch

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 10:52
Was heißt hier denn Ansprüche sichern?
Ich wusste garnicht, dass es schon ein Urteil gibt?!
Es geht mir zweckbestimmend um die Zeit.

Sichere dir deine Ansprüche mal, du wirst in 20 Jahren mehr wissen.
Letzteres auch hinsichtlich deiner Lebenserwartung.
Du hast bestimmt auch eine Riester-Rente abgeschlossen, um dir deine Ansprüche zu sichern.

Wer nicht will, der hat schon. So sehen es auch die Richter des BVerfG: "Angesichts dessen hat der Beamte die Obliegenheit, seine Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation zeitnah, also während des jeweils laufenden Haushaltsjahres durch entsprechende Anträge/Rechtsbehelfe geltend zu machen."



Magda

Zitat von: PolareuD in 10.10.2024 09:45
Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 09:17
Ich lese hier in vielen der 4600 Beiträge, dass Widerspruch eingelegt werden soll.
Von niemandem lese ich jedoch, dass jener Erfolg hatte.

Mit dem Widerspruch ist es nicht getan. Nach Einlegen des Widerspruch muss der ablehnende Widerspruchsbescheid ergangen sein. Danach geht es weiter mit der Feststellungsklage auf amtsangemessene Alimentation vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht. Sofern dieses einen Vorlagebeschluss verfasst zur Durchführung einer Normenkontrolle am Bundesverfassungsgerichts, kann erst mit dem Beschluss des BVerfG ein Erfolg erreicht werden. Man sollte daher mit einer Verfahrensdauer von mindestens 10 Jahren kalkulieren.
Was passiert denn mit der Feststellungsklage nach dem Beschluss des BVerfG? Wird das Verfahren automatisch wieder aufgenommen oder muss man dann selbst aktiv werden?
Und reicht das Urteil des BVerfG der laufenden Verfahren oder muss quasi ein neues Normenkontrollverfahren für das jeweilige Jahr eröffnet werden (in meinem Falle 2022)?

HansGeorg

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 10:52
Was heißt hier denn Ansprüche sichern?
Ich wusste garnicht, dass es schon ein Urteil gibt?!
Es geht mir zweckbestimmend um die Zeit.

Sichere dir deine Ansprüche mal, du wirst in 20 Jahren mehr wissen.
Letzteres auch hinsichtlich deiner Lebenserwartung.
Du hast bestimmt auch eine Riester-Rente abgeschlossen, um dir deine Ansprüche zu sichern.

Lies dir bitte die Thematik nochmal genau durch, ich glaube du hast es nicht verstanden. Und ich selbst habe so etwas schonmal durch gemacht, in der Bundeswehr, als es um die Überleitung der Altersstufen ging. Am Ende habe ich ein paar Zehntausend Euro extra bekommen für vielleicht 30 Minuten Arbeit (der Rest hat der Anwalt gemacht). Und da hatte ich dann auch solche Kameraden wie dich, die neidisch waren, obwohl ich es ihnen mehrfach gesagt hatte, dass sie bitte dagegen vorgehen sollen.

philipph

@ Hans-Georg

köntest du die Schritte zur Klage für die Allgemeinheit konkretisieren? Ich weiß, dass das hier im Threadverlauf schon einmal skizziert wurde, aber ich finde es nicht mehr.

Ich schätze, dass die Klage für immer mehr Kollegen interessant wird!?

Vielen Dank im Voraus!

PolareuD

Zitat von: Magda in 10.10.2024 11:56
Zitat von: PolareuD in 10.10.2024 09:45
Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 09:17
Ich lese hier in vielen der 4600 Beiträge, dass Widerspruch eingelegt werden soll.
Von niemandem lese ich jedoch, dass jener Erfolg hatte.

Mit dem Widerspruch ist es nicht getan. Nach Einlegen des Widerspruch muss der ablehnende Widerspruchsbescheid ergangen sein. Danach geht es weiter mit der Feststellungsklage auf amtsangemessene Alimentation vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht. Sofern dieses einen Vorlagebeschluss verfasst zur Durchführung einer Normenkontrolle am Bundesverfassungsgerichts, kann erst mit dem Beschluss des BVerfG ein Erfolg erreicht werden. Man sollte daher mit einer Verfahrensdauer von mindestens 10 Jahren kalkulieren.
Was passiert denn mit der Feststellungsklage nach dem Beschluss des BVerfG? Wird das Verfahren automatisch wieder aufgenommen oder muss man dann selbst aktiv werden?
Und reicht das Urteil des BVerfG der laufenden Verfahren oder muss quasi ein neues Normenkontrollverfahren für das jeweilige Jahr eröffnet werden (in meinem Falle 2022)?

Wenn das BVerfG eine Vollstreckungsanordnung erlässt, kann das VG diese ausführen. Andernfalls schuldet der Besoldungsgesetzgeber ein Reparaturgesetz. Mit diesem sollten alle Ansprüche abgegolten werden. Sieht man das anders, müsste man erneut Klage erheben. So zumindest mein Verständnis.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

HansGeorg

Zitat von: philipph in 10.10.2024 13:55
@ Hans-Georg

köntest du die Schritte zur Klage für die Allgemeinheit konkretisieren? Ich weiß, dass das hier im Threadverlauf schon einmal skizziert wurde, aber ich finde es nicht mehr.

Ich schätze, dass die Klage für immer mehr Kollegen interessant wird!?

Vielen Dank im Voraus!
1. Rechtsschutzversicherung besorgen
2. 3 Monate warten
3. Widerspruch gegen die Besoldung einlegen, ab dann jedes Jahr
4. Bei Ablehnung Weitergabe an Rechtsanwalt, der dann alles macht.

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: HansGeorg in 10.10.2024 12:21
Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 10:52
Was heißt hier denn Ansprüche sichern?
Ich wusste garnicht, dass es schon ein Urteil gibt?!
Es geht mir zweckbestimmend um die Zeit.

Sichere dir deine Ansprüche mal, du wirst in 20 Jahren mehr wissen.
Letzteres auch hinsichtlich deiner Lebenserwartung.
Du hast bestimmt auch eine Riester-Rente abgeschlossen, um dir deine Ansprüche zu sichern.



Lies dir bitte die Thematik nochmal genau durch, ich glaube du hast es nicht verstanden. Und ich selbst habe so etwas schonmal durch gemacht, in der Bundeswehr, als es um die Überleitung der Altersstufen ging. Am Ende habe ich ein paar Zehntausend Euro extra bekommen für vielleicht 30 Minuten Arbeit (der Rest hat der Anwalt gemacht). Und da hatte ich dann auch solche Kameraden wie dich, die neidisch waren, obwohl ich es ihnen mehrfach gesagt hatte, dass sie bitte dagegen vorgehen sollen.


Naja klar, danke für deine sehr gelungene Darstellung.
Bleibe bloß in dem Laden, fast alle öffentlichen Gelder fließen derzeit und in mittlerer Zukunft darein.

philipph

Zitat von: HansGeorg in 10.10.2024 14:11
Zitat von: philipph in 10.10.2024 13:55
@ Hans-Georg

köntest du die Schritte zur Klage für die Allgemeinheit konkretisieren? Ich weiß, dass das hier im Threadverlauf schon einmal skizziert wurde, aber ich finde es nicht mehr.

Ich schätze, dass die Klage für immer mehr Kollegen interessant wird!?

Vielen Dank im Voraus!

1. Rechtsschutzversicherung besorgen
2. 3 Monate warten
3. Widerspruch gegen die Besoldung einlegen, ab dann jedes Jahr
4. Bei Ablehnung Weitergabe an Rechtsanwalt, der dann alles macht.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich bereits.

Widerspruch habe ich auch regelmäßig eingelegt und dieser wurde seitens des Dienstherren ruhend gestellt. Eine Ablehnung gibt es nicht. Bedeutet das, dass der Klageweg ohne rechtmittelfähigen Bescheid noch gar nicht eröffnet ist?

Gibt es eine Empfehlung für eine geeignete Kanzlei zur Rechtsvertretung?

HansGeorg


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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich bereits.

Widerspruch habe ich auch regelmäßig eingelegt und dieser wurde seitens des Dienstherren ruhend gestellt. Eine Ablehnung gibt es nicht. Bedeutet das, dass der Klageweg ohne rechtmittelfähigen Bescheid noch gar nicht eröffnet ist?

Gibt es eine Empfehlung für eine geeignete Kanzlei zur Rechtsvertretung?
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Ohne Bescheid kannst du keine Klage einreichen, das ist korrekt. Am besten eine Kanzlei in deiner Nähe, welche bereits solche Fälle auf dem Tisch hat. Am besten eine Email mit dem Sachverhalt und der Frage ob die Kanzlei bereits mit ähnlich gelagerten Fällen betraut ist und alle in deiner Nähe dann in BCC. Ansonsten mal die Gerwerkschaft fragen.

DaEx

#6493
Hast Du dem Ruhen zugestimmt? Ansonsten kannst Du ein Schreiben verfassen, dass Du mit dem Ruhen nicht einverstanden bist und eine rechtsmittelfähigen Bescheid haben möchtest...

Zur Not könntest Du dann auch eine Untätigkeitsklage beim VG einreichen...

Kann man auch ohne Anwalt machen ;)

IchLiebeBeamtentum

Klagen, klagen, klagen.
Viel Erfolg brauche ich ja nicht zu wünschen, ihr kennt ja schon das Urteil der Bundesrichter.
Wie es der unendlich weise Soldat schrieb, ihr werdet in 30 Jahren zehntausende Euros zurückbekommen und alle anderen werden vor Neid erblassen.