[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

A9A10A11A12A13

[NI] 29.11.2024 Information zur Amtsangemessenen Alimentation:
https://www.gdp.de/niedersachsen/de/stories/2024/11/2024-11-29-information-amtsangemessene-alimentation

"Wir rufen darum erneut auf, uns [...] zu informieren, falls Widerspruch eingelegt wurde, sodass wir hieraus geeignete Fälle für die von uns direkt unterstützen Klagen auswählen können."

Big T

Swen, klagst Du eigentlich auch schon oder hast Du noch keine ablehnenden Bescheide?
in Bezug auf den link von a9a10..

SwenTanortsch

Nein, BigT, ich reiße mich nicht darum zu klagen und meine Widersprüche sind weiterhin ruhend gestellt.

Tivaa

Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um? 

Versuch

Mal ein Gedanke:
Wenn die Besoldungsgesetzgeber wirklich vom BVG einen vor den Latz geknallt bekommen, wäre es dann nicht sinnvoll, dass dies vor den Wahlen geschieht?
Denn ansonsten könnte eine neue Regierung in der Öffentlichkeit gleich beschädigt sein, was bei der derzeitigen Weltlage schlimm wäre.

HansGeorg

Zitat von: Versuch in 30.11.2024 07:29
Mal ein Gedanke:
Wenn die Besoldungsgesetzgeber wirklich vom BVG einen vor den Latz geknallt bekommen, wäre es dann nicht sinnvoll, dass dies vor den Wahlen geschieht?
Denn ansonsten könnte eine neue Regierung in der Öffentlichkeit gleich beschädigt sein, was bei der derzeitigen Weltlage schlimm wäre.

Warum sollten die beschädigt sein, wenn das Böse BVerfG denen etwas vorschreibt und die keine Wahl haben. Die können sich dann eher raus reden und die schuld auf das BVerfG und die gierigen Beamten schieben und so erklären warum man den Personalschlüssel in Kitas nun noch weiter runter drehen muss.

InternetistNeuland

Zitat von: Versuch in 30.11.2024 07:29
Mal ein Gedanke:
Wenn die Besoldungsgesetzgeber wirklich vom BVG einen vor den Latz geknallt bekommen, wäre es dann nicht sinnvoll, dass dies vor den Wahlen geschieht?
Denn ansonsten könnte eine neue Regierung in der Öffentlichkeit gleich beschädigt sein, was bei der derzeitigen Weltlage schlimm wäre.

Das Urteil würde in alle Besoldungskreise hereinreichen. Bund und alle Bundesländer. Dort gibt es bereits sämtliche Parteien Kombinationen die möglich sind. Es ist völlig egal wann dieses Urteil kommt.

LehrerInNRW

Ein Bekannter von mir hat mal in einer großen Ö-Rechtskanzlei gearbeitet und mir von Politikern berichtet, die Gerichtsurteile gut fanden, weil man dann dem Gericht die Schuld zuschieben kann.

Wie immer eine Schelm, wer ...

clarion

Nicht nur die Politik findet das "Verurteilt werden" gut, die Verwaltung manchmal auch, weil unbestimmte Rechtsbegriffe durch Rechtssprechung definiert werden oder der politische Hausspitze klar gemacht wird, so und nicht anders.

Ich verschicke meine Widersprüche immer mit Fax und im Sendeprotokoll wird die erste Seite mit abgebildet. Eingangsbestätigungen bekam ich jedes Mal, der Verzicht auf Einrede der Verjährung fehlt für die Jahre 2023 und 2024.

gerzeb

Zitat von: derSchorsch in 29.11.2024 08:04
Zitat von: gerzeb in 29.11.2024 06:42
Guten Morgen zusammen,

kurze Nachfrage bzgl. dem Widerspruch für 2024. Ich habe meinen Widerspruch bei meiner Besoldungsstelle eingereicht und um Eingangsbestätigung, sowie um Bestätigung gebeten, dass mein Antrag auf amtsangemessene Alimentation ruhend gestellt wird und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Daraufhin habe ich nur eine Mail mit "zur Kenntnis genommen" erhalten. Auch nach erneuter Bitte um Eingangsbestätigung etc. habe ich nur ein "zur Kenntnis genommen" erhalten.

Reicht dies im Zweifelsfalle aus oder was habe ich hier für Möglichkeiten?

Per Email geschickt?
Schick es noch als Einschreiben in Papier.
Um welches Land geht es? In Bayern kann man z.B. auch nicht rechtsverbindlich über das Mitarbeiterportal einreichen.

Ja, per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben, Bundesland NRW. Ist wohl eine bewusste Entscheidung der Bezügestelle, es lediglich "zur Kenntnis" zu nehmen...

Carisson

Zitat von: Tivaa in 29.11.2024 13:10
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um?

Geht mir auch so... und geht mir ganz schön auf den S***.

Ich schicke es nochmal. Per Einschreiben.  ::)


P.S.: Betrifft das LBV NRW...

Versuch

Zitat von: Carisson in 02.12.2024 09:10
Zitat von: Tivaa in 29.11.2024 13:10
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um?

Geht mir auch so... und geht mir ganz schön auf den S***.

Ich schicke es nochmal. Per Einschreiben.  ::)


P.S.: Betrifft das LBV NRW...

Ich schicke es in BW über das online-portal.
Darf man und würd dort automatisch dokumentiert.

BEAliMenTER

Zitat von: Versuch in 02.12.2024 12:40
Zitat von: Carisson in 02.12.2024 09:10
Zitat von: Tivaa in 29.11.2024 13:10
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um?

Geht mir auch so... und geht mir ganz schön auf den S***.

Ich schicke es nochmal. Per Einschreiben.  ::)


P.S.: Betrifft das LBV NRW...

Ich schicke es in BW über das online-portal.
Darf man und würd dort automatisch dokumentiert.

Mahlzeit,

hast du es für dieses Jahr schon eingereicht? Habe noch keine Musterwidersprüche außer für KD-Pauschale gesehen bei den Verbänden in BW. Hast du schon was?
VG

Versuch

Zitat von: BEAliMenTER in 02.12.2024 13:40
Zitat von: Versuch in 02.12.2024 12:40
Zitat von: Carisson in 02.12.2024 09:10
Zitat von: Tivaa in 29.11.2024 13:10
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um?

Geht mir auch so... und geht mir ganz schön auf den S***.

Ich schicke es nochmal. Per Einschreiben.  ::)


P.S.: Betrifft das LBV NRW...

Ich schicke es in BW über das online-portal.
Darf man und würd dort automatisch dokumentiert.

Mahlzeit,

hast du es für dieses Jahr schon eingereicht? Habe noch keine Musterwidersprüche außer für KD-Pauschale gesehen bei den Verbänden in BW. Hast du schon was?
VG

Leider nein, warte auch noch.
Gerne her, falls jemand etwas hat. ;)

Ozymandias

VG Gelsenkirchen, 29.10.2024 - 12 K 2188/22

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Gelsenkirchen&Datum=29.10.2024&Aktenzeichen=12%20K%202188%2F22

Mal wieder ein Negativbeispiel was alles schief gehen kann, bei Widerspruch und bei 3 Kinder+.