Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3961692 times)

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6810 am: 29.11.2024 12:05 »
[NI] 29.11.2024 Information zur Amtsangemessenen Alimentation:
https://www.gdp.de/niedersachsen/de/stories/2024/11/2024-11-29-information-amtsangemessene-alimentation

"Wir rufen darum erneut auf, uns [...] zu informieren, falls Widerspruch eingelegt wurde, sodass wir hieraus geeignete Fälle für die von uns direkt unterstützen Klagen auswählen können."

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6811 am: 29.11.2024 12:14 »
Swen, klagst Du eigentlich auch schon oder hast Du noch keine ablehnenden Bescheide?
in Bezug auf den link von a9a10..

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6812 am: 29.11.2024 12:29 »
Nein, BigT, ich reiße mich nicht darum zu klagen und meine Widersprüche sind weiterhin ruhend gestellt.

Tivaa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6813 am: 29.11.2024 13:10 »
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um? 

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6814 am: 30.11.2024 07:29 »
Mal ein Gedanke:
Wenn die Besoldungsgesetzgeber wirklich vom BVG einen vor den Latz geknallt bekommen, wäre es dann nicht sinnvoll, dass dies vor den Wahlen geschieht?
Denn ansonsten könnte eine neue Regierung in der Öffentlichkeit gleich beschädigt sein, was bei der derzeitigen Weltlage schlimm wäre.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6815 am: 30.11.2024 07:59 »
Mal ein Gedanke:
Wenn die Besoldungsgesetzgeber wirklich vom BVG einen vor den Latz geknallt bekommen, wäre es dann nicht sinnvoll, dass dies vor den Wahlen geschieht?
Denn ansonsten könnte eine neue Regierung in der Öffentlichkeit gleich beschädigt sein, was bei der derzeitigen Weltlage schlimm wäre.

Warum sollten die beschädigt sein, wenn das Böse BVerfG denen etwas vorschreibt und die keine Wahl haben. Die können sich dann eher raus reden und die schuld auf das BVerfG und die gierigen Beamten schieben und so erklären warum man den Personalschlüssel in Kitas nun noch weiter runter drehen muss.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6816 am: 30.11.2024 11:09 »
Mal ein Gedanke:
Wenn die Besoldungsgesetzgeber wirklich vom BVG einen vor den Latz geknallt bekommen, wäre es dann nicht sinnvoll, dass dies vor den Wahlen geschieht?
Denn ansonsten könnte eine neue Regierung in der Öffentlichkeit gleich beschädigt sein, was bei der derzeitigen Weltlage schlimm wäre.

Das Urteil würde in alle Besoldungskreise hereinreichen. Bund und alle Bundesländer. Dort gibt es bereits sämtliche Parteien Kombinationen die möglich sind. Es ist völlig egal wann dieses Urteil kommt.

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6817 am: 30.11.2024 12:00 »
Ein Bekannter von mir hat mal in einer großen Ö-Rechtskanzlei gearbeitet und mir von Politikern berichtet, die Gerichtsurteile gut fanden, weil man dann dem Gericht die Schuld zuschieben kann.

Wie immer eine Schelm, wer ...

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6818 am: 02.12.2024 07:07 »
Nicht nur die Politik findet das "Verurteilt werden" gut, die Verwaltung manchmal auch, weil unbestimmte Rechtsbegriffe durch Rechtssprechung definiert werden oder der politische Hausspitze klar gemacht wird, so und nicht anders.

Ich verschicke meine Widersprüche immer mit Fax und im Sendeprotokoll wird die erste Seite mit abgebildet. Eingangsbestätigungen bekam ich jedes Mal, der Verzicht auf Einrede der Verjährung fehlt für die Jahre 2023 und 2024.

gerzeb

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6819 am: 02.12.2024 08:01 »
Guten Morgen zusammen,

kurze Nachfrage bzgl. dem Widerspruch für 2024. Ich habe meinen Widerspruch bei meiner Besoldungsstelle eingereicht und um Eingangsbestätigung, sowie um Bestätigung gebeten, dass mein Antrag auf amtsangemessene Alimentation ruhend gestellt wird und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Daraufhin habe ich nur eine Mail mit "zur Kenntnis genommen" erhalten. Auch nach erneuter Bitte um Eingangsbestätigung etc. habe ich nur ein "zur Kenntnis genommen" erhalten.

Reicht dies im Zweifelsfalle aus oder was habe ich hier für Möglichkeiten?

Per Email geschickt?
Schick es noch als Einschreiben in Papier.
Um welches Land geht es? In Bayern kann man z.B. auch nicht rechtsverbindlich über das Mitarbeiterportal einreichen.

Ja, per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben, Bundesland NRW. Ist wohl eine bewusste Entscheidung der Bezügestelle, es lediglich "zur Kenntnis" zu nehmen...

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6820 am: 02.12.2024 09:10 »
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um?

Geht mir auch so... und geht mir ganz schön auf den S***.

Ich schicke es nochmal. Per Einschreiben.  ::)


P.S.: Betrifft das LBV NRW...

Versuch

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« Antwort #6821 am: 02.12.2024 12:40 »
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um?

Geht mir auch so... und geht mir ganz schön auf den S***.

Ich schicke es nochmal. Per Einschreiben.  ::)


P.S.: Betrifft das LBV NRW...

Ich schicke es in BW über das online-portal.
Darf man und würd dort automatisch dokumentiert.

BEAliMenTER

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6822 am: 02.12.2024 13:40 »
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um?

Geht mir auch so... und geht mir ganz schön auf den S***.

Ich schicke es nochmal. Per Einschreiben.  ::)


P.S.: Betrifft das LBV NRW...

Ich schicke es in BW über das online-portal.
Darf man und würd dort automatisch dokumentiert.

Mahlzeit,

hast du es für dieses Jahr schon eingereicht? Habe noch keine Musterwidersprüche außer für KD-Pauschale gesehen bei den Verbänden in BW. Hast du schon was?
VG

Versuch

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« Antwort #6823 am: 02.12.2024 15:23 »
Hat jemand die Erinnerung gemacht, dass auf einen Widerspruch (mit Bitte um Ruhendstellung, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Eingangsbestätigung) keine Antwort erfolgt? Auch nach mehrfacher Nachfrage/Erinnerung?

Wie geht man damit am besten um?

Geht mir auch so... und geht mir ganz schön auf den S***.

Ich schicke es nochmal. Per Einschreiben.  ::)


P.S.: Betrifft das LBV NRW...

Ich schicke es in BW über das online-portal.
Darf man und würd dort automatisch dokumentiert.

Mahlzeit,

hast du es für dieses Jahr schon eingereicht? Habe noch keine Musterwidersprüche außer für KD-Pauschale gesehen bei den Verbänden in BW. Hast du schon was?
VG

Leider nein, warte auch noch.
Gerne her, falls jemand etwas hat. ;)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6824 am: 05.12.2024 17:00 »
VG Gelsenkirchen, 29.10.2024 - 12 K 2188/22

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Gelsenkirchen&Datum=29.10.2024&Aktenzeichen=12%20K%202188%2F22

Mal wieder ein Negativbeispiel was alles schief gehen kann, bei Widerspruch und bei 3 Kinder+.