Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II

Begonnen von Admin, 17.02.2025 21:39

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Organisator

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Zitat von: Organisator in 19.03.2025 08:34
Zu viel Wissenslücken.

1. Schau dir mal die hier im Forum diskutierten und geprüften Berechnungen an. Ein einzelner und auch nicht zutreffender Aspekt (Beamte erwirtschaften keine Rentenpunkte) ist da nicht hilfreich.
Genauer bitte. Ich hatte explizit nach einem Rechenbeispiel mit aktuellen Zahlen gefragt.


Zitat von: Organisator in 19.03.2025 08:34
2. Pensionen sind kein "gigantischer Fehlbetrag", zumindest beim Bund werden dafür Rücklagen aufgebaut
Ja, es gibt Rücklagen. Diese reichen nach meinem Kenntnisstand für irgendwas um die 1-2 Jahre, also so etwa 10% Deckung? Für mich fehlt da ein nicht unerheblicher Teil.


Zitat von: Organisator in 19.03.2025 08:34
3. Und schon wieder nicht nicht funktionierende Versuch, jemand etwas wegzunehmen. Warum denn nur? Und welche vermeintliche Schieflage würde damit beseitigt werden?
Es gibt mehrere Schieflagen:
- Beamte erhalten pro Euro Bruttolohn etwa doppelt so Renten/Pensionsansprüche wie Angestellte. Das ist nicht einmal im Ansatz vermittelbar, z.B. in Schulen, wenn A13 neben EG13 im Lehrerzimmer sitzt und exakt dieselben Aufgaben wahrnimmt.
- Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung (und auch der anderen SV-Kassen) werden verwendet, um Löcher im Haushalt zu stopfen, die eigentlich mit Steuermitteln zu finanzieren wären. Beamte (und andere Berufsgruppen, je nach Art der Sozialversicherung) entziehen sich damit der Finanzierung. Beispiel Mütterrente, die teilweise aus Beiträgen finanziert wird.



Zitat von: Organisator in 19.03.2025 08:40
Zitat von: xirot in 18.03.2025 18:02
Beamte die weniger als angestellter verdienen, dass ich nicht lache.

Dann nutze doch mal den Rechner hier und vergleiche die Einkommen z.B. einer E7 und A7
Siehe erster Anstrich. Vielleicht übersehe ich etwas, aber eine E7 beim Bund hat knappe 300€ höheres Bruttoentgelt als eine A7 über alle Stufen hinweg.
20% SV-Beiträge sind je nach Stufe etwa 700-850€ Abzug, der Beamte zahlt seine PKV. Laut Rechner müsste die in Stufe 1 rund 400€ kosten, damit der Beamte bei weniger Netto landet (kommt mir viel vor in jungen Jahren).
Bei fast doppelten Bezügen im Ruhestand..
Unter Nichtbeachtung sämtlicher Zulagen für Kinder, Familie, usw...

Ja, du übersiehst sehr viel. z.B. die Anzahl der Wochenstunden, die Jahressonderzahlung usw.

Weiterhin sind die Bezüge im Ruhestand in etwa gleich hoch. Hierzu hatte ich explizit auf diverse Beispielberechnungen hier im Forum hingewiesen.

Beiträge zur Rentenversicherung werden nur für diese genutzt, darüber hinaus gibt es noch einen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von ca. 100 Mrd €. Es ist also umgekehrt; aus nicht GRV-versicherte Steuerzahler finanzieren ein System ohne Benefits erhalten zu können.

Eine Diskussion, die nur auf Teilerkenntnissen beruht ist daher entbehrlich.

PeterSch

Zitat von: Fragender2024 in 19.03.2025 18:30
Sparkasse machen 2024 wieder 16  Milliarden Gewinn und haben in allen Krisen entgegen der Privatwirtschaft solide gewirtschaftet,  dennoch werden die Mitarbeiter zumeist miserabel nach TVÖD Sparkasse bezahlt.  Daher finden auch sie keinen Nachwuchs mehr und die jungen Wilden wandern weiter ab. Volksbanken haben gerade 11% ausgehandelt. Nur mal so am Rande.

Dafür werden die Sparkassenvorstände fürstlich entlohnt. Da bleibt für die Mitarbeiter nix mehr übrig.

Volksverwirrung

Was denkt ihr, welches Ergebnis bei der Schlichtung erzielt wird?

Ehrlich gesagt hoffe ich einfach darauf, dass sie die 5,5% auf 24 Monate bekommen, also konkrekt:

3% ab 01.01.25
2,5% ab 01.01.26
1 zusätzlicher freier Tag
JSZ auf 90% für alle
Laufzeit 24 Monate


Organisator

Zitat von: NelsonMuntz in 20.03.2025 07:59
Die mehrjährige Halbtagstätigkeit meiner Nachbarin zwecks Kinderbetreuung ist für Ihre Pensionshöhe unschädlich

Wie kommst du denn darauf?
Laut BeamtVG gilt.:
"Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht; "

oder gibts da bei Kinderbetreuung Besonderheiten?

DerLustigeOpa

Zitat von: Alexander79 in 20.03.2025 07:36
Zitat von: UNameIT in 20.03.2025 07:17

Z-Vers. VBL:          -  719.63 € (1.81%/5.49%) die Abgabenberechnung zur Zusatzversorgung erfolgt hier gemäß 'Verteilmodell'. Bei Arbeitgebern, die das 'Aufzehrmodell' verwenden, weicht das Netto-Gehalt in den ersten Kalendermonaten gegenüber der Online-Berechnung auf dieser Seite nach oben, sonst nach unten ab.

Sorry, hab scheinbar in der Berechnung von E7 noch privatversichert drin gehabt, weshalb er die GKV nicht abgezogen hat.
Aber deine VBL muss trotzdem auch raus. Das ist eine Zusatzversicherung und verzehrt das Bild genauso.

Vorab: Ich hab keine Ahnung vom Beamtensystem.

Aber es ist spannend, wie wenig Ahnung manch ein Beamter von der Realität der AN hat.

Die VBL ist nicht freiwillig. VBL und alle anderen "Zusatzversicherungen", die im ÖD existieren sind Betriebsrenten, die die Lücke im Alter zu den Pensionen etwas ausgleichen sollen und du wirst automatisch angemeldet dazu, es gibt keine Wahlfreiheit. Das Geld ist weg, ob du willst oder nicht.

Hier mal das vorgerechnete Beispiel als Link auf dieser Seite zum selber anschauen. Bisschen weniger KV, da ich den Satz der größten GKV (Techniker) genommen habe: LINK

Wolle1848

Zitat von: Volksverwirrung in 20.03.2025 08:22
Was denkt ihr, welches Ergebnis bei der Schlichtung erzielt wird?

Ehrlich gesagt hoffe ich einfach darauf, dass sie die 5,5% auf 24 Monate bekommen, also konkrekt:

3% ab 01.01.25
2,5% ab 01.01.26
1 zusätzlicher freier Tag
JSZ auf 90% für alle
Laufzeit 24 Monate

NelsonMuntz

Zitat von: Organisator in 20.03.2025 08:25
Zitat von: NelsonMuntz in 20.03.2025 07:59
Die mehrjährige Halbtagstätigkeit meiner Nachbarin zwecks Kinderbetreuung ist für Ihre Pensionshöhe unschädlich

Wie kommst du denn darauf?
Laut BeamtVG gilt.:
"Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht; "

oder gibts da bei Kinderbetreuung Besonderheiten?

Nein, aber wenn sie z.B. mit 65 in Pension geht, hätte sie in Vollzeit 45 Dienstjahre absolviert. Gibt es denn für die 5 Jahre oberhalb der 40 Jahre einen Bonus bei der Pension?

blanket

Zitat von: Volksverwirrung in 20.03.2025 08:22
Was denkt ihr, welches Ergebnis bei der Schlichtung erzielt wird?

Ehrlich gesagt hoffe ich einfach darauf, dass sie die 5,5% auf 24 Monate bekommen, also konkrekt:

3% ab 01.01.25
2,5% ab 01.01.26
1 zusätzlicher freier Tag
JSZ auf 90% für alle
Laufzeit 24 Monate

Ob es so positiv wird weiß ich nicht. Aber das wäre ein gutes Ergebnis. Selbst wenn dies auf 28-30 Monate verlängert wird, wäre es noch in Ordnung. Aber Rückwirkend ab 01.01.2025 gibt es keine Erhöhung. Ich gehe davon aus, dass es ab Juli eine Erhöhung gibt und wir mit einem halben Jahr Nullrunde leben müssen. 

Wolle1848

ich denke eher:

ab 01.04.25 2,5%
ab 01.06.26 2,7%
JSZ für alle gleich
Schichtzulagen minimale verbesserung
1 zusätzlicher freier Tag für alle
Laufzeit 27 Monate

Kühlschrank

Zitat von: Wolle1848 in 20.03.2025 08:37
ich denke eher:

ab 01.04.25 2,5%
ab 01.06.26 2,7%
JSZ für alle gleich
Schichtzulagen minimale verbesserung
1 zusätzlicher freier Tag für alle
Laufzeit 27 Monate

Schätze ich auch in der Richtung - glaube aber nicht, dass die AG in diesem Jahr bis zum 01.04. vorrücken.
Den freien Tag werden sie nur in einem Tauschmodell, z.B. weniger JSZ gewähren.

BAT

Zitat von: KaiBro in 19.03.2025 20:28

Mein Hund ist aus steuerlichen Gründen und dem Grund, das ich einen Hundeführerschein hätte machen müssen auf eine andere Person angemeldet. Und wen juckts? Niemanden.

Du brauchst ihn auch gar nicht anmelden, es wird mit großer Sicherheit nicht auffallen.

Wer soll das alles kontrolieren?

Spannend auch, wie selbst hier im Forum nach neuen Regelungen gerufen wird, eingedenk der Tatsache, dass bereits die bisherigen Aufgaben des öD keinesfalls vollständig erledigt werden können.

Gestern in der Zeitung: neue Bundesbehörde in Magdeburg für die Überwachung von Barrierefreiheit. Der Interessenverband ruft sofort, sie sollen sich doch um Wege kümmenrn...

Nochmal :  das Land ist im Arsch 8)

bbdhs

Zitat von: Tanathos in 20.03.2025 08:18
Zitat von: MoinMoin in 20.03.2025 07:04
Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 20:27
Zitat von: Schnarchnase81 in 19.03.2025 07:17
Trotzdem bleibt AG-Anteil, AG-Anteil und ist nicht dem AN zuzuordnen. Jeder AN zahlt 9,3% Rentenversicherungsbeitrag.
Was auch immer die mit zuordnen genau meinst, es bleibt dabei: Die AG-Anteile sind Bestandteil des Gehalts.
Nein!
Es ist Bestandteil der Kosten des AG für den AN, es ist aber nicht Bestandteil deines Gehaltes.
Das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied.
Oder musst du diesen Kosten etwa versteuern?

Nur weil man den Teil nicht versteuert wird er nicht von deinem Gehalt abgesplittet. Das Arbeitgeberbrutto ist immer die Bemessung der Wirtschaftlichkeit deiner Stelle und wird allein von dir erwirtschaftet zum Wohl des Staates und der Sozialkassen. Arbeitest du nicht, schenkt der AG ja nicht der Allgemeinheit deine Beiträge. Es war schlichtweg ein Taschenspielertrick der Politik, die wahren Kosten unseres Sozialstaates zu verstecken und trägt mit dazu bei das selbst die Schweiz günstigere Lohnkosten als Deutschland aufweist.

Hier kann man eigentlich ganz gut die Kalkulation der Personalkosten einsehen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/personalkostensaetze-2023-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Finde ich eigentlich sehr transparent und nicht versteckt.

BAT

Zitat von: Umlauf in 19.03.2025 17:59

Gab es echt 37,5 Stunden?
Ich habe vor 27 Jahren mit 38,5 Stunden angefangen.

Ist mir auch nicht bekannt mit den 37,5 Stunden.

Effektiv waren wir mal wegen zweier AZV - Tage bei ungefähr 38 Stunden.

KlammeKassen

Zitat von: Emmi87 in 19.03.2025 22:11
Ihr wird es nicht glauben aber im TVV ist es wirklich schwer die Ingenieursstellen die mit 11 bis 13 ausgeschrieben sind zu besetzen. Stellen der Kaufleute werden so gut wie nie ausgeschrieben.

Echt merkwürdig. Aber bei den Kommunen ist es nicht anders, außer dass es da niemals EG13 für Ingenieure gibt. EG12 ist schon äußerst selten.... EG11 in 85 % der Fälle

Benson19

Zitat von: schnitzelesser in 19.03.2025 19:28
Zitat von: Benson19 in 19.03.2025 15:01

Sehe ich ähnlich. Kann nur für uns sprechen:  TVV - EG 10 - Vertrieb Sondervertragskunden ohne Personal Verantwortung und Möglichkeit für Firmenwagen, EG 11 mit Teamführung ab 3 MA,  Abteilungsleiter ab EG 12 - GF mit und ohne Prokura ab EG 14...

Darf ich fragen, wie klein eure Bude ist? Vertrieb SVK kenne ich als E12/E13, ab AL Vertrieb AT, GF im unteren mittleren sechsstelligen Bereich.

Btw: Schön, dass hier mehr TV-Vler aktiv sind. Früher war ich hier sozusagen der Einzige.

Ja kenne ich auch, ist dann tatsächlich in Abhängigkeit zur MA-Anzahl. Sind ca. 90-100 MA
Teamleitung SVK-Vertrieb- TVV