[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NWB

Zitat von: Besoldungswiderspruch in 15.07.2025 19:25
Zitat von: Hans Werner Mangold in 15.07.2025 19:11
Was neues aus dem Saarland:

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saar_richter_klagen_wegen_niedriger_besoldung_100.html

Das ist aber nicht nett von den ,,Kollegen"...

,,Sie fordern, dass das Land einen grundsätzlichen Unterschied macht zwischen der Besoldung von ,,einfachen Beamten des gehobenen und höheren Dienstes" auf der einen und Richtern auf der anderen Seite.

Auch das Grundgesetz treffe hier eine fundamentale Unterscheidung, da einzig Richter ,,unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" seien, heißt es in der Beschwerde. Die Notwendigkeit dieser Differenzierung sei dem saarländischen Gesetzgeber ,,offenbar nicht bewusst".

Dabei ist aus Sicht der klagenden Richter und Staatsanwälte entscheidend, dass sie im Vergleich zu anderen Beamten eine besonders große Verantwortung tragen, mit ihren Entscheidungen teils tief in die Grundrechte von Menschen eingreifen und eine entsprechend anspruchsvolle Ausbildung absolvieren müssen. "

Ich halte es nicht für sachdienlich, wenn jetzt jeder anfängt, sein eigenes Süppchen zu kochen.
Auseinanderdividiert schwinden für mich hier die Chancen, Verbesserungen zu erzielen.
Ist aber natürlich verlockend.

waynetology

Zitat von: NWB in 16.07.2025 11:13
Zitat von: Besoldungswiderspruch in 15.07.2025 19:25
Zitat von: Hans Werner Mangold in 15.07.2025 19:11
Was neues aus dem Saarland:

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saar_richter_klagen_wegen_niedriger_besoldung_100.html

Das ist aber nicht nett von den ,,Kollegen"...

,,Sie fordern, dass das Land einen grundsätzlichen Unterschied macht zwischen der Besoldung von ,,einfachen Beamten des gehobenen und höheren Dienstes" auf der einen und Richtern auf der anderen Seite.

Auch das Grundgesetz treffe hier eine fundamentale Unterscheidung, da einzig Richter ,,unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" seien, heißt es in der Beschwerde. Die Notwendigkeit dieser Differenzierung sei dem saarländischen Gesetzgeber ,,offenbar nicht bewusst".

Dabei ist aus Sicht der klagenden Richter und Staatsanwälte entscheidend, dass sie im Vergleich zu anderen Beamten eine besonders große Verantwortung tragen, mit ihren Entscheidungen teils tief in die Grundrechte von Menschen eingreifen und eine entsprechend anspruchsvolle Ausbildung absolvieren müssen. "

Ich halte es nicht für sachdienlich, wenn jetzt jeder anfängt, sein eigenes Süppchen zu kochen.
Auseinanderdividiert schwinden für mich hier die Chancen, Verbesserungen zu erzielen.
Ist aber natürlich verlockend.

Ich habs schon lange kommen sehen, dass das passiert. Ist doch auch verlockend, wo man vermeintlich einfach vermitteln kann, dass man als Richter mehr verdienen muss.

Ytsejam

Ich befürchte es seit Jahren, irgendwann kommt eine Beamtenbesoldung "Gut" und "Böse". Polizei, Feuerwehr, Richter sind für die Bürger die Guten, die muss man verbeamten, das versteht der Michel. Da lassen sich dann auch bessere Abschlüsse verkaufen.

Und dann wird es die "bösen" geben, Finanzamt, Ordnungsamt, Kommunalbeamte, also die, wo der Bürger geärgert wird und per se nicht sofort versteht, dass die zwingend Beamte sein müssen. Die bekommen dann die Brotkrumen ab.



HansGeorg

Zitat von: lotsch in 16.07.2025 15:16
Urteil zur zeitnahen Geltendmachung und Treu und Glauben.
https://www.rechtundpolitik.com/justiz/vg-hamburg/beamtenbesoldung-einwand-unzureichender-alimentation-muss-jaehrlich-erfolgen/

Bezogen sich die jährlichen Schreiben in HH auf die gesamte Alimentation oder auf Einzelbereiche wie z.B. Weihnachtsgeld? Wir haben in SH ja eine ähnliche Konstellation und derzeit steht in Aussicht, dass man sich bei einem Urteil des BVerfG rausreden wird, wenn es nur über die allgemeine Alimentation urteilt, dass die Schreiben ja nur auf die Weihnachtszulage bezogen sein sollten.

nero

Zitat von: Ytsejam in 16.07.2025 15:10
Ich befürchte es seit Jahren, irgendwann kommt eine Beamtenbesoldung "Gut" und "Böse". Polizei, Feuerwehr, Richter sind für die Bürger die Guten, die muss man verbeamten, das versteht der Michel. Da lassen sich dann auch bessere Abschlüsse verkaufen.

Und dann wird es die "bösen" geben, Finanzamt, Ordnungsamt, Kommunalbeamte, also die, wo der Bürger geärgert wird und per se nicht sofort versteht, dass die zwingend Beamte sein müssen. Die bekommen dann die Brotkrumen ab.
Auch wenn ich nicht zum Finanzamt gehöre, allerdings ist mein Eindruck, dass aus dem Bereich jetzt viele zum Steuerberater wechseln, da hier die Bezahlung deutlich besser ist. Ich denke nicht, dass sich die Finanzverwaltung dort einen solchen Schritt erlauben kann.

Ozymandias

Zitat von: lotsch in 16.07.2025 15:16
Urteil zur zeitnahen Geltendmachung und Treu und Glauben.
https://www.rechtundpolitik.com/justiz/vg-hamburg/beamtenbesoldung-einwand-unzureichender-alimentation-muss-jaehrlich-erfolgen/

Am besten beantragt man auf der Arbeit in Zukunft jede Minute die amtsangemessene Alimentation, anders kann man gar nicht mehr zu seinem Recht gelangen.

Ist halt ein rein formaljuristisches Schikaneurteil. Selbst bei mehreren Tausend Widersprüchen, wird der Haushalt nicht anders geplant. Was ja eigentlich der Hintergrund der Geltendmachung im Haushaltsjahr ist.

Verwaltungsgedöns

Ich würde vom aktuellen Urteil in Hamburg tatsächlich profitieren, sofern das Bundesverfassungsgericht dieser Bewertung in dieser einen Konstellation folgt. Also im Jahr 2042,wenn ich tot bin. Aber ich gehe immer weniger davon aus, dass es für so weit zurückliegende Zeiträume zu signifikanten Nachzahlungen kommt. Man wird sich irgendwas einfallen lassen. Gibt es staatsrechtlich sowas wie rechtfertigenden Notstand oder so? Kassen sind leer, Demografie im Eimer, Zuwanderung in die Sozialsysteme, Aufrüstung etc... Wenn wir gierigen Beamte mit Nachzahlungen jetzt noch oben drauf kommen, brennt Deutschland. Man wird uns mit Mistgabeln und Fackeln vertreiben. Notfalls ändert man das Grundgesetz. Was weiß ich... Im Ernst, ich war 2011 A8. Sind das nur für das Jahr 2011 dann 6.000 Euro Nachzahlung? Bis 2020 inkl. A9 und A10 Beförderung dann zusammen 45.000 Euro netto? Und für 2021 bis 2025 dann nochmal 5.000 Euro drauf? Allein für mich 50.000 Euro Nachzahlung? Bei 50.000 Beamten in Hamburg dann 2.500.000 Euro nur für Hamburg? Vielleicht kommt ein Deal? Beamter auf Lebzeit bedeutet nun Dienst bis 75 oder bis in den Tod? Wer auf seine Nachzahlung verzichtet darf dafür mit 65 Jahren in den Ruhestand? Irgendein Zaubertrick wird kommen und dann klagen wir wieder alle.  Dauert dann wieder locker 15 Jahre. Markiert euch mein Posting und schaut in einem Jahr nach.  8)

Ozymandias


clarion

Zwei Jahre früher ohne Abzüge in Pension wäre schon was. Der Gesamthaushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen umfasste in 2024 mehr als 2.000.000.000.000 Euro, ohne Sondervermögen. Wieviel mag da eine 20% höhere Beamtenbesoldung ausmachen? 0,x %?.

Finanzer

@Verwaltungsgedöns: Das Geld ist da, einfach Vermögenssteuer einführen oder wieder eine Vermögensabgabe.... wenn ein Jens Spahn die paar Milliarden verbräht juckt es ja auch niemanden.
Fehlender Willen der Regierung rechtfertigt keine Notstand.

1000Baht

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 16.07.2025 19:35
Allein für mich 50.000 Euro Nachzahlung? Bei 50.000 Beamten in Hamburg dann 2.500.000 Euro nur für Hamburg?

Rechne nochmal nach, da hast du bei der Summe 3 Nullen vergessen, als nicht 2,5 Mio., sondern 2,5 Mrd. Euro.
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Rentenonkel

Wenn von den 50.000 Beamten nur 50 Widerspruch eingelegt haben, passt die Rechnung wieder  ;D

Verwaltungsgedöns

Zitat von: 1000Baht in 17.07.2025 11:29
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 16.07.2025 19:35
Allein für mich 50.000 Euro Nachzahlung? Bei 50.000 Beamten in Hamburg dann 2.500.000 Euro nur für Hamburg?

Rechne nochmal nach, da hast du bei der Summe 3 Nullen vergessen, als nicht 2,5 Mio., sondern 2,5 Mrd. Euro.

Ja, 2,5 Mrd waren tatsächlich gemeint.

Paterlexx

Ein Großteil der Mittel ist längst zurückgestellt – wir reden hier von hunderten Millionen. Realistisch betrachtet dürften ohnehin nur rund 20 % der Beamtinnen und Beamten überhaupt Anspruch auf spürbare Nachzahlungen haben. Rechnet man den Haushaltsüberschuss aus dem letzten Jahr hinzu sowie die zu erwartende Besteuerung (Spitzensteuersatz von 42 %), ist es gut möglich, dass die Stadt am Ende finanziell sogar besser dasteht – allein durch die Rückstellungen, die dann frei werden.

Klar ist auch: Die Rückzahlungen werden nicht auf der hohen Kante landen, sondern direkt in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen. Teuer wird also vor allem eines – die Zukunft. Genau deshalb ergibt ein vernünftiger Deal jetzt auch für beide Seiten Sinn.