Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3964194 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7725 am: 16.07.2025 19:35 »
Ich würde vom aktuellen Urteil in Hamburg tatsächlich profitieren, sofern das Bundesverfassungsgericht dieser Bewertung in dieser einen Konstellation folgt. Also im Jahr 2042,wenn ich tot bin. Aber ich gehe immer weniger davon aus, dass es für so weit zurückliegende Zeiträume zu signifikanten Nachzahlungen kommt. Man wird sich irgendwas einfallen lassen. Gibt es staatsrechtlich sowas wie rechtfertigenden Notstand oder so? Kassen sind leer, Demografie im Eimer, Zuwanderung in die Sozialsysteme, Aufrüstung etc... Wenn wir gierigen Beamte mit Nachzahlungen jetzt noch oben drauf kommen, brennt Deutschland. Man wird uns mit Mistgabeln und Fackeln vertreiben. Notfalls ändert man das Grundgesetz. Was weiß ich... Im Ernst, ich war 2011 A8. Sind das nur für das Jahr 2011 dann 6.000 Euro Nachzahlung? Bis 2020 inkl. A9 und A10 Beförderung dann zusammen 45.000 Euro netto? Und für 2021 bis 2025 dann nochmal 5.000 Euro drauf? Allein für mich 50.000 Euro Nachzahlung? Bei 50.000 Beamten in Hamburg dann 2.500.000 Euro nur für Hamburg? Vielleicht kommt ein Deal? Beamter auf Lebzeit bedeutet nun Dienst bis 75 oder bis in den Tod? Wer auf seine Nachzahlung verzichtet darf dafür mit 65 Jahren in den Ruhestand? Irgendein Zaubertrick wird kommen und dann klagen wir wieder alle.  Dauert dann wieder locker 15 Jahre. Markiert euch mein Posting und schaut in einem Jahr nach.  8)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7726 am: 16.07.2025 20:13 »
VG Bremen, 08.07.2025 - 7 K 2996/23
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Bremen&Datum=08.07.2025&Aktenzeichen=7%20K%202996%2F23

Hier geht es auch um den Familienergänzungszuschlag

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7727 am: 16.07.2025 22:40 »
Zwei Jahre früher ohne Abzüge in Pension wäre schon was. Der Gesamthaushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen umfasste in 2024 mehr als 2.000.000.000.000 Euro, ohne Sondervermögen. Wieviel mag da eine 20% höhere Beamtenbesoldung ausmachen? 0,x %?.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7728 am: 17.07.2025 09:50 »
@Verwaltungsgedöns: Das Geld ist da, einfach Vermögenssteuer einführen oder wieder eine Vermögensabgabe.... wenn ein Jens Spahn die paar Milliarden verbräht juckt es ja auch niemanden.
Fehlender Willen der Regierung rechtfertigt keine Notstand.

1000Baht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7729 am: 17.07.2025 11:29 »
Allein für mich 50.000 Euro Nachzahlung? Bei 50.000 Beamten in Hamburg dann 2.500.000 Euro nur für Hamburg?

Rechne nochmal nach, da hast du bei der Summe 3 Nullen vergessen, als nicht 2,5 Mio., sondern 2,5 Mrd. Euro.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7730 am: 17.07.2025 13:22 »
Wenn von den 50.000 Beamten nur 50 Widerspruch eingelegt haben, passt die Rechnung wieder  ;D

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7731 am: 17.07.2025 13:25 »
Allein für mich 50.000 Euro Nachzahlung? Bei 50.000 Beamten in Hamburg dann 2.500.000 Euro nur für Hamburg?

Rechne nochmal nach, da hast du bei der Summe 3 Nullen vergessen, als nicht 2,5 Mio., sondern 2,5 Mrd. Euro.

Ja, 2,5 Mrd waren tatsächlich gemeint.