Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3965232 times)

1000Baht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7725 am: 17.07.2025 11:29 »
Allein für mich 50.000 Euro Nachzahlung? Bei 50.000 Beamten in Hamburg dann 2.500.000 Euro nur für Hamburg?

Rechne nochmal nach, da hast du bei der Summe 3 Nullen vergessen, als nicht 2,5 Mio., sondern 2,5 Mrd. Euro.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7726 am: 17.07.2025 13:22 »
Wenn von den 50.000 Beamten nur 50 Widerspruch eingelegt haben, passt die Rechnung wieder  ;D

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7727 am: 17.07.2025 13:25 »
Allein für mich 50.000 Euro Nachzahlung? Bei 50.000 Beamten in Hamburg dann 2.500.000 Euro nur für Hamburg?

Rechne nochmal nach, da hast du bei der Summe 3 Nullen vergessen, als nicht 2,5 Mio., sondern 2,5 Mrd. Euro.

Ja, 2,5 Mrd waren tatsächlich gemeint.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7728 am: 18.07.2025 10:33 »
Ein Großteil der Mittel ist längst zurückgestellt – wir reden hier von hunderten Millionen. Realistisch betrachtet dürften ohnehin nur rund 20 % der Beamtinnen und Beamten überhaupt Anspruch auf spürbare Nachzahlungen haben. Rechnet man den Haushaltsüberschuss aus dem letzten Jahr hinzu sowie die zu erwartende Besteuerung (Spitzensteuersatz von 42 %), ist es gut möglich, dass die Stadt am Ende finanziell sogar besser dasteht – allein durch die Rückstellungen, die dann frei werden.

Klar ist auch: Die Rückzahlungen werden nicht auf der hohen Kante landen, sondern direkt in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen. Teuer wird also vor allem eines – die Zukunft. Genau deshalb ergibt ein vernünftiger Deal jetzt auch für beide Seiten Sinn.