[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Dogmatikus

Interessant, dass dort von Kürzungen die Rede ist. Tatsächlich geht der Streit darum, ob eine Erhöhung über der Inflationsrate erfolgt. Wann gab es in Deutschland das letzte Mal eine Erhöhung über der Inflationsrate?

xap

Sehe ich ähnlich, klingt nach einem Luxusproblem.

Knarfe1000

Zitat von: Dogmatikus in 25.09.2025 07:39
Interessant, dass dort von Kürzungen die Rede ist. Tatsächlich geht der Streit darum, ob eine Erhöhung über der Inflationsrate erfolgt. Wann gab es in Deutschland das letzte Mal eine Erhöhung über der Inflationsrate?
Richtig, die Überschrift ist mindestens irreführend. Zumal ich auch keine Ahnung habe, wie Beamte in Österreich bei vergleichbaren Ämtern gegenüber Deutschland besoldet werden.

Zauberberg

Ja, ich mußte auch schmunzeln !

Hört sich dramtisch in der Überschrift an, ABER im Text geht es "nur" um das Sahnehäupchen auf dem Sahnehäupchen.

Diesen Luxus hätten wir wohl gerne !

BVerfGBeliever

Zitat von: Dogmatikus in 25.09.2025 07:39
Wann gab es in Deutschland das letzte Mal eine Erhöhung über der Inflationsrate?

Na ja, im letzten und in diesem Jahr lagen die Erhöhungen beispielsweise oberhalb der Inflationsrate.

Allerdings hat dies natürlich insbesondere in den oberen Besoldungsgruppen nicht gereicht, um die große Lücke zu stopfen, die zwischen 2020 und 2023 gerissen wurde. Konkret:
-Der Verbraucherpreisindex ist von 100,0 im Jahr 2020 auf (ungefähr) 122,0 im Jahr 2025 gestiegen.
-Das nominale Pro-Kopf-BIP ist von 42.017 € im Jahr 2020 auf (ungefähr) 52.795 € im Jahr 2025 gestiegen.
-Das nominale A3-Endstufengehalt ist von 2.614 € im Jahr 2020 auf 3.156 € im Jahr 2025 gestiegen.
-Das nominale A15-Endstufengehalt ist von 7.039 € im Jahr 2020 auf 8.082 € im Jahr 2025 gestiegen.

Mit anderen Worten:
-Das reale Pro-Kopf-BIP ist in diesem Jahr 2,99% höher als 2020.
-Das reale A3-Endstufengehalt ist heute 1,04% niedriger als 2020.
-Das reale A15-Endstufengehalt ist heute 5,89% niedriger als 2020.

Hier mal als Grafik der letzten zwanzig Jahre (mit Basis 2005 = 100):


Finanzer

@BVergBeliever: Immer wieder wichtig, sich diese Zahlen vor Augen zu führen.

Ozymandias

Neues Urteil aus MV.

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001620795

Gericht:   VG Greifswald 6. Kammer
Entscheidungsdatum:   22.07.2025
Aktenzeichen:   6 A 155/22 HGW


    Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation;
    Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Landesbeamten Mecklenburg-Vorpommern der Besoldungsgruppe A 11 im Zeitraum 2020 bis 2022

Tenor

        Die Klage wird abgewiesen.

xap


A9A10A11A12A13

#8108
Zitat von: Ozymandias in 25.09.2025 18:15
Neues Urteil aus MV.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001620795

    Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation;
        Die Klage wird abgewiesen.

Das Gericht hat kein Problem mit einer gesetzgeberischen Sichtweise mit dem Wegfall der untersten Besoldungsgruppen bei Überleitung der bisher nach A X besoldeten Beamten in die dann neue unterste Besoldungsgruppe, um an ihm die 115% Messlatte zu legen (117, 118).

Perspektivisch wird dann also vermutlich irgendwann durch diese Einebnung A1X (Master 1. Staatsexamen) die unterste Besoldungsgruppe im Gefüge sein, dass knapp oberhalb des Grundsicherungsniveau liegen muss.

BVerfGBeliever

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 25.09.2025 20:28
Das Gericht hat kein Problem mit einer gesetzgeberischen Sichtweise mit dem Wegfall der untersten Besoldungsgruppen bei Überleitung der bisher nach A X besoldeten Beamten in die dann neue unterste Besoldungsgruppe, um an ihm die 115% Messlatte zu legen (117, 118).

Das VG Greifswald ist nicht das letztinstanzliche Gericht..

A9A10A11A12A13

Zitat von: BVerfGBeliever in 25.09.2025 21:04
Zitat von: A9A10A11A12A13 in 25.09.2025 20:28
Das Gericht hat kein Problem mit einer gesetzgeberischen Sichtweise mit dem Wegfall der untersten Besoldungsgruppen bei Überleitung der bisher nach A X besoldeten Beamten in die dann neue unterste Besoldungsgruppe, um an ihm die 115% Messlatte zu legen (117, 118).

Das VG Greifswald ist nicht das letztinstanzliche Gericht..

Das lag in der Hand des unterlegenen Klägers (286) und es ist bereits bekannt das ein OVG zum Zuge kommt?

Magda

In Bremen ist offensichtlich eine Anpassung der Beamtenbesoldung geplant.

Ich bin in einer Senatsvorlage, die am 30.09.2025 beschlossen werden soll auf folgenden Passus gestoßen:

ZitatFerner ist zu beachten, dass aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben zur Beamtenalimentation, im 4 Quartal 2025 noch ein Besoldungsgesetz in die Bürgerschaft eingebracht wird. [...]

Auf die geplante Senatsvorlage ,,Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2024 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" für die Senatssitzung am 7. Oktober 2025 wird verwiesen.

yogiii

Zitat von: Magda in 26.09.2025 09:27
In Bremen ist offensichtlich eine Anpassung der Beamtenbesoldung geplant.

Ich bin in einer Senatsvorlage, die am 30.09.2025 beschlossen werden soll auf folgenden Passus gestoßen:

ZitatFerner ist zu beachten, dass aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben zur Beamtenalimentation, im 4 Quartal 2025 noch ein Besoldungsgesetz in die Bürgerschaft eingebracht wird. [...]

Auf die geplante Senatsvorlage ,,Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2024 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" für die Senatssitzung am 7. Oktober 2025 wird verwiesen.

Vermutlich gibt es irgendwas zwischen 0-2,5% mehr.
Aber das wird dann ja gleichzeitig durch die Arbeitszeiterhöhung von 40 auf 41 Stunden/Woche bereits kassiert...  >:( :( ::)

robsn

Zitat von: yogiii in 26.09.2025 17:20


Vermutlich gibt es irgendwas zwischen 0-2,5% mehr.
Aber das wird dann ja gleichzeitig durch die Arbeitszeiterhöhung von 40 auf 41 Stunden/Woche bereits kassiert...  >:( :( ::)

0,15 und eine Jahressonderzahlung Kind wirds wohl werden.

2,5  ;D

Wilkinson13

Zitat von: Ozymandias in 25.09.2025 18:15
Neues Urteil aus MV.

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001620795

Gericht:   VG Greifswald 6. Kammer
Entscheidungsdatum:   22.07.2025
Aktenzeichen:   6 A 155/22 HGW


    Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation;
    Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Landesbeamten Mecklenburg-Vorpommern der Besoldungsgruppe A 11 im Zeitraum 2020 bis 2022

Tenor

        Die Klage wird abgewiesen.


Ich wundere mich über die Schlussfolgerung.
Da wird doch hintenraus festgestellt, dass die Mindestalimentation (wenn auch gering) unterschritten wurde.
Das gemessen an der 4K-Familie, die als Bezugsgröße dient.
Wie kommt die kammer dann nicht zu der Überzeugung, dass "festzustellende Alimentationsdefizit auch zu einer evident unzureichenden Besoldung in der Besoldungsgruppe des Klägers führt" ?
Das it doch der Sinn einer absoluten Untergrenze, dass diese nicht -also gar nicht- unterschritten werden darf?
Und was bringt die Bezugsgröße der 4K-Familie, wenn sie für den kinderlosen A11er dann nicht maßgeblich ist?

Das der A11er für sich betrachtet nicht direkt unter der Grenze liegt kann doch kein Kriterium sein.
In den Ausführungen wird das Abstandsgebot doch explizit mit aufgenommen?
Da steht ja auch viel Gutes drin.... nur das Ergebnis passt irgendwie nciht...