[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Nordlicht97

Zitat von: Magda in 17.11.2025 08:26
Zitat von: Atzinator in 15.11.2025 21:08
Mal nur ganz kurz angerissen, da es nach Mittwoch sowieso bedeutungslos wird:

In Thüringen gab es einen Gesetzesentwurf aus August 2025, welcher nun aber weder zur Beratung kam noch zur Weiterverfolgung steht (auf Grund des knappen Haushaltes). Dieser sah vor, eine Jahressonderzahlung i.H.v. 340€ einzuführen sowie +100€ A6-A8 und +50€ A9/A10.

Danach wäre man in der Regierung (erneut) der Meinung gewesen, amtsangemessen zu alimentieren.
Das Urteil von Mittwoch bezieht sich ja auf die Berliner Besoldung. In wieweit hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Verfahren anderer Bundesländer? Erwartet ihr einen definierten Kriterienkatalog, den man mit den aktuell gültigen Besoldungsgesetzen abgleichen kann?

In Bremen zieht der Besoldungsgesetzgeber seit einigen Jahren immer rückwirkend nach, sodass Beamte mit Kindern in den letzten 3 Jahren eine einmalige familienbezogene Nachzahlung in Höhe von paar Hundert Euro rückwirkend pro Jahr erhalten haben. Der Senat bezieht sich dabei in seiner Begründung zur Gesetzesänderung auf die Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 (Az: 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18) und dass diese Kriterien mit der Änderung erfüllt seien, sodass eine amtsangemessene Besoldung hergestellt ist.

Naja, so wie ich das verstehe, sollte das BVerfG die Kriterien und Parameter für eine amtsangemessene Alimentierung deutlich definieren und den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber einhegen.
Und die Entscheidung ist zwar für Berlin, wird aber ja im Kern für alle Länder gelten und da es ja auch Bremer Klagen gibt, wird sich sicherlich daran orientiert werden.

Im Endeffekt können die anderen Länder schon sehen, was auf sie zukommen wird und dementsprechend handeln.
In S-H ahnt man ja offenbar schon, dass es ungemütlich wird.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

HansGeorg

#8326
Da es ja bei dem Urteil aus Berlin nicht darum gehen wird, ob der Beamte nun 2.500€ oder 2.530€ bekommt, sondern wie genau die Berechnung durchgeführt werden muss, ist diese Berechnung dann natürlich auch für die anderen Bundesländer und den Bund anzuwenden wenn das Urteil des BVerfG veröffentlicht ist.

ps. ich halte es zudem nicht für ausgeschlossen, dass am Freitag bereits Beschlüsse zu zb. SH in der Terminvorschau für nächste Woche erscheinen

Hans Werner Mangold

Bremen und Saarland stehen noch für 2025 auf der Agenda.

LerchigeEule

Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Der Obelix

es wird sich hier um einen klar rechtswidrigen versuch handeln, mit ein paar billigen kröten den Anschein einer verfassungsgemässen Alimentation zu erreichen. Damit ist dann erstmal Zeit gewonnen und man muss wieder Widerspruch erheben. lächerlich, mehr als das kann man dazu nicht mehr sagen. solch einen entwurf würde ich nicht mal nach einer Flasche Whisky raushauen.

Was ja noch viel lustiger ist: in genau zwei Tagen gibt es Neuerungen vom BVerfG....und die stecken da vorher soviel Arbeit rein in dem Wissen, dass es vermutlich neue vorgaben gibt? wie blind muss man sein.

Niedersachsen, setzen, Note 6.

Odin81

Zitat von: LerchigeEule in 17.11.2025 20:19
Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html


Und mal wieder soll der große Schnitt zwischen A8 und A9 gesetzt werden...
Im Ausrückedienst der Feuerwehr lohnt es sich inzwischen fast nicht mehr, sich weiter fortzubilden. Die deutlich größere Verantwortung steht mittlerweile in keinem Verhältnis zu dem bisschen mehr Netto am Monatsende.
Und wenn ich mir jetzt auch noch vorstelle, dass mein Kind bald von der Lohnsteuerkarte verschwindet und ich nur noch die Hälfte des Familienzuschlags bekomme – im Gegensatz zu meinen A8-Kollegen, die lediglich verheiratet sind und Bestandsschutz haben 🎉🥂

Das ist alles so bitter

Reisinger850

Zitat von: LerchigeEule in 17.11.2025 20:19
Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Das sind alles Peanuts. Wir reden hier über mögliche
Fehlbeträge von bis zu 10.000€ jährlich je nach Besoldungsgruppe! Es geht um
Noch nie dagewesene Dimensionen. 800€ Sonderzahlung
Oder TV-L Übertrag sind quasi da bedeutungslos.

GoodBye

Wahrscheinlich steht dann bei einigen unter der Abrechnung:

Hiermit erledigt sich ihr Widerspruch vom xx.xx.xxxx
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Reisinger850

Würde mich nicht wundern, wenn die Bundesländer bei den Widerspruchsführern bald Angebote machen für einen Vergleich...
Spätestens dann, wenn sie sehen, wieviel Geld sie in die Hand nehmen müssten. Bei allem unter 5k pro Jahr wäre ich raus

clarion

Häh was soll das Gesetz mit der einmaligen Sonderzahlung denn? Zwei Tage vor dem erwarteten Urteil? Geht's noch?

derSchorsch

Zitat von: clarion in 17.11.2025 22:07
Häh was soll das Gesetz mit der einmaligen Sonderzahlung denn? Zwei Tage vor dem erwarteten Urteil? Geht's noch?

Vielleicht ein juristischer Kniff? Müssen alle, die bereits jetzt für 2025 Wiederspruch eingelegt haben, nach Einführung des Gesetzes womöglich nochmal Wiederspruch einlegen?

1000Baht

Zitat von: Odin81 in 17.11.2025 21:28
Und mal wieder soll der große Schnitt zwischen A8 und A9 gesetzt werden...

Und nicht nur das! Erneut eine Art Einheitsbrei der das Abstandsgebot keinesfalls berücksichtigt!
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LehrerInNRW

Zitat von: Reisinger850 in 17.11.2025 21:32
Zitat von: LerchigeEule in 17.11.2025 20:19
Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Das sind alles Peanuts. Wir reden hier über mögliche
Fehlbeträge von bis zu 10.000€ jährlich je nach Besoldungsgruppe! Es geht um
Noch nie dagewesene Dimensionen. 800€ Sonderzahlung
Oder TV-L Übertrag sind quasi da bedeutungslos.

Wart mal noch ein paar Tage, bevor du das nächste AirBnB in fernen Ländern buchst, was da am Ende rum kommt.

Nicht, dass du in Erwartung, das du Zehntausende nachgezahlt bekommst, First Class buchst und dir am Ende doch nur Economy + leisten kannst.

GoodBye

Zitat von: derSchorsch in 18.11.2025 00:18
Zitat von: clarion in 17.11.2025 22:07
Häh was soll das Gesetz mit der einmaligen Sonderzahlung denn? Zwei Tage vor dem erwarteten Urteil? Geht's noch?

Vielleicht ein juristischer Kniff? Müssen alle, die bereits jetzt für 2025 Wiederspruch eingelegt haben, nach Einführung des Gesetzes womöglich nochmal Wiederspruch einlegen?

Dann müsste ja hierdurch der bestehende Widerspruch entschieden worden sein, MIT Rechsbehelfsbelehrung.

Allein der Gedanke zeigt, wie zerstört die Vertrauensbasis ist.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Heute um 15:30 Uhr wird ein Ausschuß des Landes NRW mit der aA befassen. Eingeladen sind u. a. Sachverständige zu diesem Thema.

Wird auch im Internet live übertragen.