[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NordWest

Zitat von: MoinMoin in 03.12.2025 09:27
Zitat von: NordWest in 03.12.2025 09:17
Es wird auf eine landeseinheitliche Betrachtung hinauslaufen, denn:
1. ist es sowohl in der Erhebung als auch in der Anwendung einfacher für die Länder.

2. ist der Wohnort im Gegensatz zum Dienstort innerhalb einer Pendelspanne frei wählbar, weshalb der Wohnort schon deshalb ausscheidet - sonst könnte man sich überpitzt selbst eine rein freiwillig gewählte Luxuswohngegend vom Besoldungsamt bezahlen lassen.

3. ist das billiger für die Länder, da nicht für alle Städte und Regionen Daten verfügbar sind, sondern v.a. für teure Großstädte. Würde man in den Städten regional besolden und den Rest nach Landesdurchschnitt, würde es teurer werden als alle nach Durchschnitt zu bezahlen - das ist für mich der entscheidende Punkt, weshalb ich mir sicher bin, dass es so kommt.

4. verfügt der Dienstherr nach wie vor ausdrücklich über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Besoldung und es geht nicht um Einzelfallgerechtigkeit.
Das vom BVerfG gewählte Nettoäquivalenzeinkommen ist doch regional recht kleinteilig erhoben, da muss dann doch nichts mehr neu erhoben werden.

Du bist kein Verwaltungsbeamter, mh? Es müssen dann natürlich erstmal Daten Daten zu den Beamten erhoben und kategorisiert werden. Für jeden Beamten müsste sein Dienstort einer der Regionen zugeordnet werden und das dauerhaft immer wieder aktualisiert werden. Für Pensionäre würden sich neue Rechtsfragen ergeben. Außerdem müsste die IT das erstmal möglich machen. Das ist alles nicht unmöglich, aber einfacher wäre es eben zweifellos anders. Und dazu kommen die anderen drei Punkte, die ich aufzählte.

Grisupoli

Wenn ich mein Jahresnetto aus 2024 eingebe (A9Z mit zwei Kinder lhst Kl. 3) kommt raus, dass ich 2024 sage und schreibe  7449€ zu wenig verdient habe. Mal sehen was am Ende meine Klage ergibt. Ich habe das Glück, dass mich der BDK mit der Klage unterstützt und mich das Gericht als Musterkläger vorgeschlagen hat. Ich widerspreche inzwischen seit 2018 jedes Jahr. Da könnte durchaus eine enorme Nachzahlung kommen.  :) Meines Wissens nach bin ich einer von vier Musterkläger für Bayern.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
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yogiii

Ich finde bei dem Besoldungsrechner nirgendwo die Möglichkeit das Amt.bzw die A-Stufe abzugeben?!?

AR76

Zitat von: Grisupoli in 03.12.2025 21:20
Wenn ich mein Jahresnetto aus 2024 eingebe (A9Z mit zwei Kinder lhst Kl. 3) kommt raus, dass ich 2024 sage und schreibe  7449€ zu wenig verdient habe. Mal sehen was am Ende meine Klage ergibt. Ich habe das Glück, dass mich der BDK mit der Klage unterstützt und mich das Gericht als Musterkläger vorgeschlagen hat. Ich widerspreche inzwischen seit 2018 jedes Jahr. Da könnte durchaus eine enorme Nachzahlung kommen.  :) Meines Wissens nach bin ich einer von vier Musterkläger für Bayern.

Siehe Beispiel auf der Seite - es muss A5 gewählt werden. ABER in NRW kommt noch die Mietenstufe dazu, welche wählt man da aus? 1, also keine oder?

JordyHH


Prüfer SH

Zitat von: Dav0HH in 05.12.2025 08:51
https://www.instagram.com/reel/DR2Iz0hihkw/?igsh=MWE2dDN6cnkyNHlnbQ==

... Schleswig-Holstein hat sein Herz für die Beamten entdeckt 🤮

Sowas lässt sich in der Opposition immer schnell raushauen. Da vergisst man auch gern mal die eigene Regierungsverantwortung in der Vergangenheit.

Malkav

Zitat von: Prüfer SH in 05.12.2025 09:09
Sowas lässt sich in der Opposition immer schnell raushauen. Da vergisst man auch gern mal die eigene Regierungsverantwortung in der Vergangenheit.

Aber das ist doch unsere aktuelle SH-Finanzministerin  ;) Also nix mit Opposition.

Von den Oppositionsbänken ist ja lärmende Stille zu hören, was die Beamtenbesoldung angeht. Die FDP hat das Konzept "Familieneinkommen senkt Besoldung" ja zu Jamaica-Zeiten aktiv mit eingeführt. Und die SPD vertritt solch ein Konzept in den anderen Nordländern ja auch jeweils voller Begeisterung  >:(

Aber mal im Ernst ... nach den ganzen Geschichten und Versuchen sich aus gegebenen Zusagen rauszuwinden (I'm looking at you Hamburg!) wäre doch jede:r Betroffene schön blöd sich auf sowas zu verlassen. Und jetzt braucht mir keiner mit "unnötige Bürokratie in der Bezügestelle" kommen. Wiederspruch entgegennehmen; Empfangsbestätigung schicken; Widerspruch ordentlich verakten ... so viel Arbeit darf man seinen Kolleginnnen und Kollegen dort guten Gewissens machen.

Mehr ist das ja nicht, wenn die Zusage der Ministerin Bestand hat. Und dann kann man sich gaaaanz entspannt das kommende rückwirkende Gesetz angucken und ggf. den Widerspruch für erledigt erklären, wenn dieses nach eigener Überzeugung genügt. Ich gehe aber davon aus, dass auch dieses Gesetz wieder mit unendlich vielen Tricks arbeiten wird, welche noch zu prüfen sein werden.

gerzeb

Zitat von: AR76 in 04.12.2025 20:04
Zitat von: Grisupoli in 03.12.2025 21:20
Wenn ich mein Jahresnetto aus 2024 eingebe (A9Z mit zwei Kinder lhst Kl. 3) kommt raus, dass ich 2024 sage und schreibe  7449€ zu wenig verdient habe. Mal sehen was am Ende meine Klage ergibt. Ich habe das Glück, dass mich der BDK mit der Klage unterstützt und mich das Gericht als Musterkläger vorgeschlagen hat. Ich widerspreche inzwischen seit 2018 jedes Jahr. Da könnte durchaus eine enorme Nachzahlung kommen.  :) Meines Wissens nach bin ich einer von vier Musterkläger für Bayern.

Siehe Beispiel auf der Seite - es muss A5 gewählt werden. ABER in NRW kommt noch die Mietenstufe dazu, welche wählt man da aus? 1, also keine oder?

Müsste meiner Meinung nach 1 sein.

Prüfer SH

Zitat von: Malkav in 05.12.2025 09:41
Zitat von: Prüfer SH in 05.12.2025 09:09
Sowas lässt sich in der Opposition immer schnell raushauen. Da vergisst man auch gern mal die eigene Regierungsverantwortung in der Vergangenheit.

Aber das ist doch unsere aktuelle SH-Finanzministerin  ;) Also nix mit Opposition.

Von den Oppositionsbänken ist ja lärmende Stille zu hören, was die Beamtenbesoldung angeht. Die FDP hat das Konzept "Familieneinkommen senkt Besoldung" ja zu Jamaica-Zeiten aktiv mit eingeführt. Und die SPD vertritt solch ein Konzept in den anderen Nordländern ja auch jeweils voller Begeisterung  >:(

Aber mal im Ernst ... nach den ganzen Geschichten und Versuchen sich aus gegebenen Zusagen rauszuwinden (I'm looking at you Hamburg!) wäre doch jede:r Betroffene schön blöd sich auf sowas zu verlassen. Und jetzt braucht mir keiner mit "unnötige Bürokratie in der Bezügestelle" kommen. Wiederspruch entgegennehmen; Empfangsbestätigung schicken; Widerspruch ordentlich verakten ... so viel Arbeit darf man seinen Kolleginnnen und Kollegen dort guten Gewissens machen.

Mehr ist das ja nicht, wenn die Zusage der Ministerin Bestand hat. Und dann kann man sich gaaaanz entspannt das kommende rückwirkende Gesetz angucken und ggf. den Widerspruch für erledigt erklären, wenn dieses nach eigener Überzeugung genügt. Ich gehe aber davon aus, dass auch dieses Gesetz wieder mit unendlich vielen Tricks arbeiten wird, welche noch zu prüfen sein werden.

Ich hatte meine Aussage hierauf beziehen wollen:

https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2025-12-04-12-53-24-11c7/?tVon=&tBis=&paramSeite=50

Sorry

tomhsv

#8544
Zitat von: yogiii in 03.12.2025 23:03
Ich finde bei dem Besoldungsrechner nirgendwo die Möglichkeit das Amt.bzw die A-Stufe abzugeben?!?

So wie ich das verstehe soll nicht das individuelle Gehalt verglichen werden. Sondern die Konstellation Beamter mit 2.Kinder in der niedrigsten Stufe. Ob nun A5, in Hamburg gibt es auch A4 ist mir noch nicht ganz klar.

Hier ein Beispiel für Hamburg 2020, anhand des Rechners kann man hier das genaue Jahresnetto errechnen. Ergibt bei A4 ca. 33.000 Netto

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2020&g=A_4&s=0&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=3&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=2u&pkpv=200

Dieses vergleicht man dann mit dem Rechner und sieht ob die Besoldung in dem Jahr zu niedrig gewesen ist. Wie hier jetzt über 9000 zu wenig.

Natürlich kann man daraus nicht ableiten das der A4 mit 2 Kindern jetzt tatsächlich 9000 nachgezahlt bekommt und alles ab A10 leer ausgeht, dass wäre ja absurd....


Schiller81

Zitat von: Dav0HH in 05.12.2025 08:51
https://www.instagram.com/reel/DR2Iz0hihkw/?igsh=MWE2dDN6cnkyNHlnbQ==

... Schleswig-Holstein hat sein Herz für die Beamten entdeckt 🤮


So was aus Niedersachsen, das wäre was...
Aber eher wird wohl ein Pferd vor einer Apotheke usw...

j'accuse

Zitat von: tomhsv in 05.12.2025 10:48
Zitat von: yogiii in 03.12.2025 23:03
Ich finde bei dem Besoldungsrechner nirgendwo die Möglichkeit das Amt.bzw die A-Stufe abzugeben?!?

So wie ich das verstehe soll nicht das individuelle Gehalt verglichen werden. Sondern die Konstellation Beamter mit 2.Kinder in der niedrigsten Stufe. Ob nun A5, in Hamburg gibt es auch A4 ist mir noch nicht ganz klar.

Hier ein Beispiel für Hamburg 2020, anhand des Rechners kann man hier das genaue Jahresnetto errechnen. Ergibt bei A4 ca. 33.000 Netto

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2020&g=A_4&s=0&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=3&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=2u&pkpv=200

Dieses vergleicht man dann mit dem Rechner und sieht ob die Besoldung in dem Jahr zu niedrig gewesen ist. Wie hier jetzt über 9000 zu wenig.

Natürlich kann man daraus nicht ableiten das der A4 mit 2 Kindern jetzt tatsächlich 9000 nachgezahlt bekommt und alles ab A10 leer ausgeht, dass wäre ja absurd....

Ok, wenn ich das richtig verstehe, und man gibt je Bundesland eben nur die niedrigste Besoldungs/-Erfahrungsstufe in StK III ein, dann verstehe ich den Sinn des Rechners nicht - da würde doch eine Tabelle mit Angabe der Mindestbesoldung Übersicht für jedes Bundesland ausreichen?

Gibt es denn noch Rechner für die Jahre 2008-2023?

Wenn ich also meinen individuellen Fall berechnen lassen möchte (BaWü A12 Stufe 8), dann hilft mir der Rechner nicht weiter (ich wäre dann mit meinen Werten ebenfalls gut alimentiert)

Ich frage mich grundsätzlich eh, wie jemand der klagt, überhaupt nachweisen kann, dass er zu wenig bekam - da wäre ein richtiger Rechner sehr sinnvoll.

WikingerBrot

Also ich bleibe dabei, mir ist es echt schleieherhaft wie man einen Single Beamten mit einem 4K-Familien Beamten vergleichen kann?!

Der Singlebemte kann außerdem Nightlife Steuerklasse 3 haben, da macht der Rechner Null Sinn.


Im fall der Fälle, dass es wirklich dazu kommt dass alle Länder zu wenig zahlen sollten, dann glaubt nicht dass wir alle mehr bekommen werden?

Der billigste Weg wäre es die untersten Stufen einfach höher zu gruppieren, wäre ja nicht das erste Mal. Somit würden sie auf die Mindestbesoldung kommen und das Abstandsgebot zu den anderen Gruppen ist auch gegeben.


Dann wird es halt keine Laufbahngruppe 1.1 oder 1.2 oder was auch immer geben, sondern einfach als Beispiel ,,Allgemeine Laufbahngruppe" oder weiß der Kuckuck.

tomhsv

#8548
Zitat von: chrisy in 05.12.2025 15:29
Zitat von: tomhsv in 05.12.2025 10:48
Zitat von: yogiii in 03.12.2025 23:03
Ich finde bei dem Besoldungsrechner nirgendwo die Möglichkeit das Amt.bzw die A-Stufe abzugeben?!?

So wie ich das verstehe soll nicht das individuelle Gehalt verglichen werden. Sondern die Konstellation Beamter mit 2.Kinder in der niedrigsten Stufe. Ob nun A5, in Hamburg gibt es auch A4 ist mir noch nicht ganz klar.

Hier ein Beispiel für Hamburg 2020, anhand des Rechners kann man hier das genaue Jahresnetto errechnen. Ergibt bei A4 ca. 33.000 Netto

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2020&g=A_4&s=0&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=3&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=2u&pkpv=200

Dieses vergleicht man dann mit dem Rechner und sieht ob die Besoldung in dem Jahr zu niedrig gewesen ist. Wie hier jetzt über 9000 zu wenig.

Natürlich kann man daraus nicht ableiten das der A4 mit 2 Kindern jetzt tatsächlich 9000 nachgezahlt bekommt und alles ab A10 leer ausgeht, dass wäre ja absurd....

Ok, wenn ich das richtig verstehe, und man gibt je Bundesland eben nur die niedrigste Besoldungs/-Erfahrungsstufe in StK III ein, dann verstehe ich den Sinn des Rechners nicht - da würde doch eine Tabelle mit Angabe der Mindestbesoldung Übersicht für jedes Bundesland ausreichen?

Gibt es denn noch Rechner für die Jahre 2008-2023?

Wenn ich also meinen individuellen Fall berechnen lassen möchte (BaWü A12 Stufe 8), dann hilft mir der Rechner nicht weiter (ich wäre dann mit meinen Werten ebenfalls gut alimentiert)

Ich frage mich grundsätzlich eh, wie jemand der klagt, überhaupt nachweisen kann, dass er zu wenig bekam - da wäre ein richtiger Rechner sehr sinnvoll.

Wenn die Besoldung eines Beamten mit 2 Kindern,  der untersten Besoldungsstufe für das jeweilige Jahr , unterhalb der Summe im Rechner liegt, dann ist das ein Indiz für eine nicht amtsangemessene Alimentation.

Wie der Dienstherr das dann umsetzt, bleibt ihm überlassen, solange keine weiteren Parameter verletzt werden. In Hamburg hat man Rücklagen gebildet, aus den zu ersehen ist wohin die Reise geht. Das wird dann alles über den FamZ geregelt. Für 2 Kinder ca 450 Euro monatlich mehr und Anhebung der Besoldung zwischen 3,5 - 4,5 % rückwirkend. Aber selbst das würde ja nicht mehr hinkommen.

Dann noch am besten das Partnereinkommen miteinbeziehen und dann sind sie billig von ab.

So wie ich das sehe, sind im neuen Urteil keine Aussagen getroffen worden, ob das rechtmäßig ist.

Ich gehe davon aus, dass Hamburg zumindest schnell verkünden wird, den jährlichen Ergänzungszuschlag b.a.w. zu belassen.