[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Magda

Zitat von: Tivaa in 02.12.2025 08:35
Das Berliner Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Besoldung hat einen Rechner zur Mindestbesoldung für alle Bundesländer von 2005-2024 bereitgestellt:
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121
Ich verstehe den Rechner nicht. Ich hab 2 Kinder und war z.B. im Jahr 2024 Teilzeit mit 75 % beschäftigt. Wenn ich die äquivalente Vollzeit Besoldung eingebe (minus PKV plus Kindergeld) erhalte ich als Ergebnis, dass die amtsangemessene Besoldung gegeben war und sogar fast 20 % drüber liegt.

NordWest

Zitat von: Rentenonkel in 02.12.2025 11:59
Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.

Es wird auf eine landeseinheitliche Betrachtung hinauslaufen, denn:
1. ist es sowohl in der Erhebung als auch in der Anwendung einfacher für die Länder.

2. ist der Wohnort im Gegensatz zum Dienstort innerhalb einer Pendelspanne frei wählbar, weshalb der Wohnort schon deshalb ausscheidet - sonst könnte man sich überpitzt selbst eine rein freiwillig gewählte Luxuswohngegend vom Besoldungsamt bezahlen lassen.

3. ist das billiger für die Länder, da nicht für alle Städte und Regionen Daten verfügbar sind, sondern v.a. für teure Großstädte. Würde man in den Städten regional besolden und den Rest nach Landesdurchschnitt, würde es teurer werden als alle nach Durchschnitt zu bezahlen - das ist für mich der entscheidende Punkt, weshalb ich mir sicher bin, dass es so kommt.

4. verfügt der Dienstherr nach wie vor ausdrücklich über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Besoldung und es geht nicht um Einzelfallgerechtigkeit.

MoinMoin

Zitat von: NordWest in 03.12.2025 09:17
Zitat von: Rentenonkel in 02.12.2025 11:59
Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.

Es wird auf eine landeseinheitliche Betrachtung hinauslaufen, denn:
1. ist es sowohl in der Erhebung als auch in der Anwendung einfacher für die Länder.

2. ist der Wohnort im Gegensatz zum Dienstort innerhalb einer Pendelspanne frei wählbar, weshalb der Wohnort schon deshalb ausscheidet - sonst könnte man sich überpitzt selbst eine rein freiwillig gewählte Luxuswohngegend vom Besoldungsamt bezahlen lassen.

3. ist das billiger für die Länder, da nicht für alle Städte und Regionen Daten verfügbar sind, sondern v.a. für teure Großstädte. Würde man in den Städten regional besolden und den Rest nach Landesdurchschnitt, würde es teurer werden als alle nach Durchschnitt zu bezahlen - das ist für mich der entscheidende Punkt, weshalb ich mir sicher bin, dass es so kommt.

4. verfügt der Dienstherr nach wie vor ausdrücklich über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Besoldung und es geht nicht um Einzelfallgerechtigkeit.
Das vom BVerfG gewählte Nettoäquivalenzeinkommen ist doch regional recht kleinteilig erhoben, da muss dann doch nichts mehr neu erhoben werden.

Pascal121

Zitat von: Magda in 03.12.2025 08:17
Zitat von: Tivaa in 02.12.2025 08:35
Das Berliner Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Besoldung hat einen Rechner zur Mindestbesoldung für alle Bundesländer von 2005-2024 bereitgestellt:
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121
Ich verstehe den Rechner nicht. Ich hab 2 Kinder und war z.B. im Jahr 2024 Teilzeit mit 75 % beschäftigt. Wenn ich die äquivalente Vollzeit Besoldung eingebe (minus PKV plus Kindergeld) erhalte ich als Ergebnis, dass die amtsangemessene Besoldung gegeben war und sogar fast 20 % drüber liegt.

Hi Magda,
der Rechner ist auch etwas irreführend.
Das BVerfG definiert die Mindestbesoldung als 4K-Beamten in der kleinsten Gruppe in der kleinsten Stufe. Nichts anderes sollte man prüfen. Also für dein Bundesland einen Beamten mit 2 Kindern, verheiratet, StKl III, Jahresnetto raussuchen und in diesen Rechner eingeben. Falsch bzw. nicht ganz richtig wäre, dein eigenes Jahresnetto reinzuschreiben, so kommt z.b. bei mir auch amtsangemessen raus, mit 1% mehr als Prekariatsschwelle. Ich bin aber nicht der kleinste Beamte! Der Dienstherr muss, meiner Meinung nach, dann die Tabelle zur A-Besoldung (für mein Land) anpassen, so dass der kleinste Beamte die Mindestbesoldung hat und danach das Abstandsgebot gewahrt wird.
Grüße

NordWest

Zitat von: MoinMoin in 03.12.2025 09:27
Zitat von: NordWest in 03.12.2025 09:17
Es wird auf eine landeseinheitliche Betrachtung hinauslaufen, denn:
1. ist es sowohl in der Erhebung als auch in der Anwendung einfacher für die Länder.

2. ist der Wohnort im Gegensatz zum Dienstort innerhalb einer Pendelspanne frei wählbar, weshalb der Wohnort schon deshalb ausscheidet - sonst könnte man sich überpitzt selbst eine rein freiwillig gewählte Luxuswohngegend vom Besoldungsamt bezahlen lassen.

3. ist das billiger für die Länder, da nicht für alle Städte und Regionen Daten verfügbar sind, sondern v.a. für teure Großstädte. Würde man in den Städten regional besolden und den Rest nach Landesdurchschnitt, würde es teurer werden als alle nach Durchschnitt zu bezahlen - das ist für mich der entscheidende Punkt, weshalb ich mir sicher bin, dass es so kommt.

4. verfügt der Dienstherr nach wie vor ausdrücklich über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Besoldung und es geht nicht um Einzelfallgerechtigkeit.
Das vom BVerfG gewählte Nettoäquivalenzeinkommen ist doch regional recht kleinteilig erhoben, da muss dann doch nichts mehr neu erhoben werden.

Du bist kein Verwaltungsbeamter, mh? Es müssen dann natürlich erstmal Daten Daten zu den Beamten erhoben und kategorisiert werden. Für jeden Beamten müsste sein Dienstort einer der Regionen zugeordnet werden und das dauerhaft immer wieder aktualisiert werden. Für Pensionäre würden sich neue Rechtsfragen ergeben. Außerdem müsste die IT das erstmal möglich machen. Das ist alles nicht unmöglich, aber einfacher wäre es eben zweifellos anders. Und dazu kommen die anderen drei Punkte, die ich aufzählte.

Grisupoli

Wenn ich mein Jahresnetto aus 2024 eingebe (A9Z mit zwei Kinder lhst Kl. 3) kommt raus, dass ich 2024 sage und schreibe  7449€ zu wenig verdient habe. Mal sehen was am Ende meine Klage ergibt. Ich habe das Glück, dass mich der BDK mit der Klage unterstützt und mich das Gericht als Musterkläger vorgeschlagen hat. Ich widerspreche inzwischen seit 2018 jedes Jahr. Da könnte durchaus eine enorme Nachzahlung kommen.  :) Meines Wissens nach bin ich einer von vier Musterkläger für Bayern.

yogiii

Ich finde bei dem Besoldungsrechner nirgendwo die Möglichkeit das Amt.bzw die A-Stufe abzugeben?!?

AR76

Zitat von: Grisupoli in 03.12.2025 21:20
Wenn ich mein Jahresnetto aus 2024 eingebe (A9Z mit zwei Kinder lhst Kl. 3) kommt raus, dass ich 2024 sage und schreibe  7449€ zu wenig verdient habe. Mal sehen was am Ende meine Klage ergibt. Ich habe das Glück, dass mich der BDK mit der Klage unterstützt und mich das Gericht als Musterkläger vorgeschlagen hat. Ich widerspreche inzwischen seit 2018 jedes Jahr. Da könnte durchaus eine enorme Nachzahlung kommen.  :) Meines Wissens nach bin ich einer von vier Musterkläger für Bayern.

Siehe Beispiel auf der Seite - es muss A5 gewählt werden. ABER in NRW kommt noch die Mietenstufe dazu, welche wählt man da aus? 1, also keine oder?

Dav0HH


Prüfer SH

Zitat von: Dav0HH in 05.12.2025 08:51
https://www.instagram.com/reel/DR2Iz0hihkw/?igsh=MWE2dDN6cnkyNHlnbQ==

... Schleswig-Holstein hat sein Herz für die Beamten entdeckt 🤮

Sowas lässt sich in der Opposition immer schnell raushauen. Da vergisst man auch gern mal die eigene Regierungsverantwortung in der Vergangenheit.

Malkav

Zitat von: Prüfer SH in 05.12.2025 09:09
Sowas lässt sich in der Opposition immer schnell raushauen. Da vergisst man auch gern mal die eigene Regierungsverantwortung in der Vergangenheit.

Aber das ist doch unsere aktuelle SH-Finanzministerin  ;) Also nix mit Opposition.

Von den Oppositionsbänken ist ja lärmende Stille zu hören, was die Beamtenbesoldung angeht. Die FDP hat das Konzept "Familieneinkommen senkt Besoldung" ja zu Jamaica-Zeiten aktiv mit eingeführt. Und die SPD vertritt solch ein Konzept in den anderen Nordländern ja auch jeweils voller Begeisterung  >:(

Aber mal im Ernst ... nach den ganzen Geschichten und Versuchen sich aus gegebenen Zusagen rauszuwinden (I'm looking at you Hamburg!) wäre doch jede:r Betroffene schön blöd sich auf sowas zu verlassen. Und jetzt braucht mir keiner mit "unnötige Bürokratie in der Bezügestelle" kommen. Wiederspruch entgegennehmen; Empfangsbestätigung schicken; Widerspruch ordentlich verakten ... so viel Arbeit darf man seinen Kolleginnnen und Kollegen dort guten Gewissens machen.

Mehr ist das ja nicht, wenn die Zusage der Ministerin Bestand hat. Und dann kann man sich gaaaanz entspannt das kommende rückwirkende Gesetz angucken und ggf. den Widerspruch für erledigt erklären, wenn dieses nach eigener Überzeugung genügt. Ich gehe aber davon aus, dass auch dieses Gesetz wieder mit unendlich vielen Tricks arbeiten wird, welche noch zu prüfen sein werden.

gerzeb

Zitat von: AR76 in 04.12.2025 20:04
Zitat von: Grisupoli in 03.12.2025 21:20
Wenn ich mein Jahresnetto aus 2024 eingebe (A9Z mit zwei Kinder lhst Kl. 3) kommt raus, dass ich 2024 sage und schreibe  7449€ zu wenig verdient habe. Mal sehen was am Ende meine Klage ergibt. Ich habe das Glück, dass mich der BDK mit der Klage unterstützt und mich das Gericht als Musterkläger vorgeschlagen hat. Ich widerspreche inzwischen seit 2018 jedes Jahr. Da könnte durchaus eine enorme Nachzahlung kommen.  :) Meines Wissens nach bin ich einer von vier Musterkläger für Bayern.

Siehe Beispiel auf der Seite - es muss A5 gewählt werden. ABER in NRW kommt noch die Mietenstufe dazu, welche wählt man da aus? 1, also keine oder?

Müsste meiner Meinung nach 1 sein.

Prüfer SH

Zitat von: Malkav in 05.12.2025 09:41
Zitat von: Prüfer SH in 05.12.2025 09:09
Sowas lässt sich in der Opposition immer schnell raushauen. Da vergisst man auch gern mal die eigene Regierungsverantwortung in der Vergangenheit.

Aber das ist doch unsere aktuelle SH-Finanzministerin  ;) Also nix mit Opposition.

Von den Oppositionsbänken ist ja lärmende Stille zu hören, was die Beamtenbesoldung angeht. Die FDP hat das Konzept "Familieneinkommen senkt Besoldung" ja zu Jamaica-Zeiten aktiv mit eingeführt. Und die SPD vertritt solch ein Konzept in den anderen Nordländern ja auch jeweils voller Begeisterung  >:(

Aber mal im Ernst ... nach den ganzen Geschichten und Versuchen sich aus gegebenen Zusagen rauszuwinden (I'm looking at you Hamburg!) wäre doch jede:r Betroffene schön blöd sich auf sowas zu verlassen. Und jetzt braucht mir keiner mit "unnötige Bürokratie in der Bezügestelle" kommen. Wiederspruch entgegennehmen; Empfangsbestätigung schicken; Widerspruch ordentlich verakten ... so viel Arbeit darf man seinen Kolleginnnen und Kollegen dort guten Gewissens machen.

Mehr ist das ja nicht, wenn die Zusage der Ministerin Bestand hat. Und dann kann man sich gaaaanz entspannt das kommende rückwirkende Gesetz angucken und ggf. den Widerspruch für erledigt erklären, wenn dieses nach eigener Überzeugung genügt. Ich gehe aber davon aus, dass auch dieses Gesetz wieder mit unendlich vielen Tricks arbeiten wird, welche noch zu prüfen sein werden.

Ich hatte meine Aussage hierauf beziehen wollen:

https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2025-12-04-12-53-24-11c7/?tVon=&tBis=&paramSeite=50

Sorry

tomhsv

#8548
Zitat von: yogiii in 03.12.2025 23:03
Ich finde bei dem Besoldungsrechner nirgendwo die Möglichkeit das Amt.bzw die A-Stufe abzugeben?!?

So wie ich das verstehe soll nicht das individuelle Gehalt verglichen werden. Sondern die Konstellation Beamter mit 2.Kinder in der niedrigsten Stufe. Ob nun A5, in Hamburg gibt es auch A4 ist mir noch nicht ganz klar.

Hier ein Beispiel für Hamburg 2020, anhand des Rechners kann man hier das genaue Jahresnetto errechnen. Ergibt bei A4 ca. 33.000 Netto

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2020&g=A_4&s=0&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=3&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=2u&pkpv=200

Dieses vergleicht man dann mit dem Rechner und sieht ob die Besoldung in dem Jahr zu niedrig gewesen ist. Wie hier jetzt über 9000 zu wenig.

Natürlich kann man daraus nicht ableiten das der A4 mit 2 Kindern jetzt tatsächlich 9000 nachgezahlt bekommt und alles ab A10 leer ausgeht, dass wäre ja absurd....


Schiller81

Zitat von: Dav0HH in 05.12.2025 08:51
https://www.instagram.com/reel/DR2Iz0hihkw/?igsh=MWE2dDN6cnkyNHlnbQ==

... Schleswig-Holstein hat sein Herz für die Beamten entdeckt 🤮


So was aus Niedersachsen, das wäre was...
Aber eher wird wohl ein Pferd vor einer Apotheke usw...