Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Versuch

Zitat von: Atzinator in 23.12.2025 21:28Das Thüringer Finanzministerium hat parallel ein internes Schreiben veröffentlicht, in dem gesagt wurde, dass in Thüringen JEDER Widerspruch bis einschließlich 2024, negativ beschieden wurde. Es gibt also keine Widerspruchsführer mehr.

Dementsprechend stehen etwaige Nachzahlungen nur den Klägern zu, so die Aussage. Weiterhin wird explizit auf die haushaltsnahe Geltendmachung hingewiesen, also ein Einlegen für 2024 ist nicht mehr möglich. Für 2025 gebe es aber, falls notwendig, Nachzahlungen für alle Beamte.

Ich selbst habe 2020 - 2022 Widerspruch eingelegt, aber seit 2023 erst geklagt.

Ich habe jetzt einen Antrag gem. §48 bzw. §51 VwVfG gestellt, die Widersprüche aus 2020-2022 wieder "aktiv zu stellen", da der zugrunde liegenden Verwaltungsakt (=auf 6 Seiten begründete Ablehnung) offensichtlich rechtswidrig war.

Bin gespannt, was man darauf antwortet.

Ich bin übrigens 10km von Meiningen entfernt und war damals schon vor Ort - ich werde berichten!

Danke für die Info.
Warum hattest du für 20-22 nicht geklagt?

Pumpe14

#3271
Neues aus der Wirtschaftswoche...

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-hoehere-beamtengehaelter-als-brandmauer-gegen-die-afd/100186407.html?utm_source=chatgpt.com

Und nun, ganz unabhängig von der Besoldung - allen ein schönes Weihnachtsfest

Atzinator

Zitat von: Versuch in 24.12.2025 04:58Danke für die Info.
Warum hattest du für 20-22 nicht geklagt?

Ich war damals einfach noch nicht so sehr in der Materie drin und habe die Widersprüche nur gestellt, weil es in der Bereitschaftspolizei rumging, ohne großartiges Hintergrundwissen. Ich denke 95% betrifft das genau so.

beamtenjeff

Zitat von: Pumpe14 in 24.12.2025 10:27Neues aus der Wirtschaftswoche...

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-hoehere-beamtengehaelter-als-brandmauer-gegen-die-afd/100186407.html?utm_source=chatgpt.com

Und nun, ganz unabhängig von der Besoldung - allen ein schönes Weihnachtsfest


Meinetwegen kann man hier gerne die Stärkung der Demokratie anführen, vermutlich ist das nicht mal gelogen. Korruption und Bestechlichkeit sind in dem Zusammenhang auch nicht zu unterschätzen. Hauptsache es passiert etwas, idealerweise so, dass auch das BVerfG zufrieden ist.

Disposhopper

Zu Weihnachten gänzlich unpassend mal eine recht unharmonische Annahme:

Könnte es sein, dass das Bundesverfassungsgericht und die Dienstherren letztlich an einem Strang ziehen, die Sache immer weiter zu verschleppen? Handelt es sich um eine, ob nun konzertiert angelegte (= Verschwörungstheorie) oder bloß rein faktisch vorhandene, Zermürbungstaktik - die über Jahrzehnte angelegt - auch noch den letzten rechtschaffenen Beamten, Soldat oder Richter entmutigen wird oder sogar soll?     

Bei der nunmehrigen Entscheidung aus September habe ich das ungute Gefühl, dass die erhebliche Veränderung der Systematik, bevor die ab 2015 entwickelte Systematik überhaupt jemals voll entwickelt war, letztlich nur zu noch mehr Verwirrung und erneuter Verzögerung führt. Ist es ein bloßer Trick, "den Ball an die Instanzgerichte zurückzuspielen", um die Zahl der ihrer Entscheidung (vergeblich) harrenden entscheidungsreifen Richtervorlagen zur Besoldung beim Bundesverfassungsgericht zunächst mal wieder zu dezimieren und Luft und Zeit zu gewinnen? Denn die vorlegenden Instanzgerichte müssen sich ja jetzt in diesen ganzen Verfahren erst einmal mit der neuen Systematik befassen. Und das kann dauern. Fühlt sich alles ein bisschen wie ein bewusstes "Zurückschieben in die Pipeline" bzw. die Erzeugung von sog. "NUP-Fällen" (Nach Unserer Pensionierung) an. Wer schützt die Besoldungsempfänger eigentlich vor weiteren Schwenks der Systematik, z.B. in (weiteren) 5 Jahren mit neuen Verfassungsrichtern? Unter diesen Voraussetzungen ist das Klagerisiko, ggf. über mehrere Instanzen, für den einzelnen Besoldungsempfänger ja kaum noch überschaubar.

Hoffen wir trotzdem das Beste. Heute kommt ja bekanntlich auch der Weihnachtsmann.         

   


Rentenonkel

Das möchte ich vehement bestreiten.

Der Senat hat das Berufsbeamtentum und dessen Unteralimentierung ganz klar im Blick. Nicht umsonst gehen sogar führende ehemalige Verfassungsrichter trotz ihres Mäßigungsgebotes an die Öffentlichkeit. 

Auch sieht der Senat die standhafte Weigerung der Besoldungsgesetzgeber, die Urteille des BVerfG zur Alimentation spätestens seit Ende der 90er konsequent misszuverstehen, als Verfassungskrise an. Anders sind die von Entscheidung zu Entscheidung immer engeren Leitplanken, die nicht mehr zu rechtfertigende Mindestbesoldung und auch der Wandel in der Beweis- und Darlegenslast, die jetzt zunehmend auch die Exekutive in die Pflicht nimmt, nicht zu erklären. Auch sind die Vorgaben des Senats nicht zweideutig. Es mangelnd der Legislative auch nicht an Erkenntnissen, es sind eher fiskalische und politische Gründe, die die Politik antreibt, so zu handeln wie sie handeln.

vermessen

Erstmal nen bisschen Verschwörungstheorien streuen. Wenn man sie oft genug wiederholt glauben irgendwann immer mehr dran.

Ich für meine Person habe die Hoffnung und das Vertrauen ins BVerfG noch nicht aufgegeben.

BerndStromberg

Ich halte auch nix von Verschwörungstheorien. Welches Interesse sollten auf 12 Jahre gewählte  unabhängige Richter daran haben, sich zum Büttel der Exekutive bzw Legislative zu machen?

Ich denke auch, dass der in der Tat aussergewöhnliche Wechsel der gerade erst in den Entscheidungen von 2015 und 2020 gefundenen Massstäbe eine direkte Reaktion auf das kollektive ,,Missverstehen" durch die Besoldungsgesetzgeber darstellt. Dass es hier um die Arbeitsfähigkeit des BVerfG schlechthin geht, wurde in der Entscheidung aus 11/2025 ja sogar ausdrücklich ausgesprochen, ein meines Wissens einmaliger Vorgang.

Das Konstrukt aus 2015/2020 hat sich angesichts des destruktiven Verhaltens der Länder (der Bund hat sogar einfach ,,toter Mann" gespielt) als untauglich erwiesen, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Auch das hat das BVerfG ja ziemlich unverblümt eingeräumt.

Wenn man den ansonsten staatstragenden und rechtsdogmatischen Duktus bedenkt, der den Entscheidungen bislang zugrunde lag, ist die aktuelle Entscheidung als ,,letzte Warnung" zu verstehen. Beim nächsten Mal dürfte es Vollstreckungsanordungen und noch schärfere Worte hageln.

Von gemeinschaftlicher ,,Verschwörung" sind wir dann weiter entfernt denn je, man könnte eher vom bevorstehenden Clash der Staatsgewalten sprechen. 

Peter2025

Hat hier noch wer einen Musterwiederspruch für den Bund (Bundespolizei)?

Muss das in Papier Form erfolgen oder ist auch online ein Wiederspruch möglich?

Danke im Voraus

PolareuD

Zitat von: Peter2025 in Gestern um 00:39Hat hier noch wer einen Musterwiederspruch für den Bund (Bundespolizei)?

Muss das in Papier Form erfolgen oder ist auch online ein Wiederspruch möglich?

Danke im Voraus

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2025/12/251130_Musterwiderspruch_2025_Erstwiderspruch_BUND.docx

Per Fax mit Sendebericht oder Expresszustellung.

andreb

Ich mach's mittlerweile doppelt gemoppelt...

Vorab per Email mit dem Hinweis, dass der Widerspruch zusätzlich über die Hauspost und noch per Fax zugehen wird.

Beim BVA Wiesbaden (für die Bundeswehr) läuft die Faxnummer des Besoldungsreferates seit zwei Jahren ins Leere, obwohl es der Behörde sicherlich bekannt ist. Ich schicke den Widerspruch dann auf die Entgelt-Faxnummer.

Wenn das mit der Digitalisierung in Verwaltungsverfahren so weiter geht, wird bald wieder der berittene Meldereiter herangezogen.



Gruenhorn

Zitat von: andreb in Gestern um 12:00Ich mach's mittlerweile doppelt gemoppelt...

Vorab per Email mit dem Hinweis, dass der Widerspruch zusätzlich über die Hauspost und noch per Fax zugehen wird.

Beim BVA Wiesbaden (für die Bundeswehr) läuft die Faxnummer des Besoldungsreferates seit zwei Jahren ins Leere, obwohl es der Behörde sicherlich bekannt ist. Ich schicke den Widerspruch dann auf die Entgelt-Faxnummer.

Wenn das mit der Digitalisierung in Verwaltungsverfahren so weiter geht, wird bald wieder der berittene Meldereiter herangezogen.


Mir wurde die Faxnummer des BVA Wiesbaden noch empfohlen vom Mitarbeiter, da mein Brief (USA) zunächst nicht ankam. Das Fax wurde laut Sendebericht aber zugestellt. Der Mitarbeiter tat sich aber schwer es zu finden.

Tipozuol

Ein nachweisbar zugestelltes Fax an eine richtige Faxnummer, die zum Beispiel auf Briefen der BVA aufgeführt ist, dass verloren geht und nicht bearbeitet ist aber vermutlich gar nicht so schlecht. Letztlich gewinnst du dadurch Zeit, da du ja Widerspruch eingelegt hast.

Die fehlende Bearbeitung aufgrund schlechter Prozesse auf Seiten der BVA sind nicht dir anzulasten. Damit sollte der Vorgang ruhen.

Das kann im Falle eines Prozesses also durchaus positiv werden (allerdings müsstest du dann in Zukunft entweder klagen oder als Soldat z.B. den Weg über Wehrbeauftragten gehen, wenn endlich ein Korrekturgesetz kommt)