Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Heute um 12:07Eine Bemessungsmethode ist aus meiner Sicht dann evident sachwidrig, wenn sie regelmaessig, vorhersehbar und strukturell zu Ergebnissen fuehrt, die die verfassungsrechtliche Leitentscheidung im Ergebnis konterkarieren, also ein amtsangemessenes Besoldungsniveau tatsaechlich verfehlen, obwohl die formalen Parameter scheinbar eingehalten werden.

Entscheidend ist dabei amS die Evidenzschwelle:
Evidente Sachwidrigkeit setzt mehr voraus als rechnerische Unsauberkeit, methodische Unvollkommenheit oder die abstrakte Moeglichkeit, dass ein Gesetzgeber durch strategische Gestaltung an den Rand der Verfassung heranmanoevrieren koennte. Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert Ergebnisse, nicht Vorsatzfantasien. :D gottseidank...

Gerade deshalb folgt aus dieser Definition nicht, dass jede Methodik, die in Extremkonstellationen problematische Effekte haben kann, bereits verfassungswidrig waere. Solange sie im Regelfall tragfaehige, widerspruchsfreie Jahreswerte liefert, die eine wertende Gesamtbetrachtung ermoeglichen (!), bleibt sie verfassungsrechtlich zulaessig... auch wenn sie methodisch angreifbar ist.

Und um deine freundlich-unschuldige Lehrerfrage aufzugreifen mit ein wenig, dem mir bekannten, innewohnenden Humor:
Nicht jeder Stundenplan, der kreatives Schwaenzen erlaubt, ist schlecht. Erst wenn am Ende regelmaessig niemand mehr lesen, schreiben oder rechnen kann, stellt sich die Bewertungsfrage :)

Dem letzten Satz muss ich nun aber entschieden widersprechen, Durgi: Es kann niemand mehr lesen, schreiben oder rechnen; aber die Stundenpläne sind auf jeden Fall so hervorragend, dass niemand mehr kreativ schwänzen muss...

Ernsthaft: Die für heute letzte(n) Frage(n) (ich bin hier gerade für kurze Zeit aufgeschlagen und muss gleich weiter, kann also erst morgen antworten): Wenn ich es richtig verstehe, betrachtest Du eine Methode auch dann als evident sachwidrig, wenn sie nicht den Gegenstand bemisst, den sie zu bemessen vorgibt, oder? Denn in dem Moment, wo sie nicht den Gegenstand bemisst, den sie vorgibt, zu bemessen, sollte sie regelmäßig, vorhersehbar und strukturell zu Ergebnissen führen, die die verfassungsrechtliche Leitentscheidung im Ergebnis konterkarieren, da sie dann nicht über den Gegenstand, sondern regelmäßig, vorhersehbar und strukturell über etwas anderes spricht, oder?

Hab einen schönen Tag und bis morgen!

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 13:18Dem letzten Satz muss ich nun aber entschieden widersprechen, Durgi: Es kann niemand mehr lesen, schreiben oder rechnen; aber die Stundenpläne sind auf jeden Fall so hervorragend, dass niemand mehr kreativ schwänzen muss...

Ernsthaft: Die für heute letzte(n) Frage(n) (ich bin hier gerade für kurze Zeit aufgeschlagen und muss gleich weiter, kann also erst morgen antworten): Wenn ich es richtig verstehe, betrachtest Du eine Methode auch dann als evident sachwidrig, wenn sie nicht den Gegenstand bemisst, den sie zu bemessen vorgibt, oder? Denn in dem Moment, wo sie nicht den Gegenstand bemisst, den sie vorgibt, zu bemessen, sollte sie regelmäßig, vorhersehbar und strukturell zu Ergebnissen führen, die die verfassungsrechtliche Leitentscheidung im Ergebnis konterkarieren, da sie dann nicht über den Gegenstand, sondern regelmäßig, vorhersehbar und strukturell über etwas anderes spricht, oder?

Hab einen schönen Tag und bis morgen!
Jetzt wirds trocken...aber du hast ja gutes Sitzfleisch als Lehrer :)
Ich verstehe worauf du hinaus willst und konnte die vorherige Frage als eingrenzendes Instrument mit der nun daraus logischen Folgefrage antizipieren.

Ich teile nicht die Annahme, dass eine Methode bereits deshalb regelmaessig, vorhersehbar und strukturell zu verfassungsrechtlich relevanten Fehlbewertungen fuehren muss, weil sie begrifflich oder modelltheoretisch nicht exakt den Gegenstand misst, den sie zu messen vorgibt.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt keine Identitaet von Messgegenstand und Rechtsgut, sondern eine funktional taugliche Abbildung tatsaechlicher Verhaeltnisse zur Ermöglichung einer wertenden Gesamtbetrachtung. Genau deshalb spricht das Gericht selbst von indiziellen, rationalisierenden Parametern und betont ausdruecklich, dass sich die amtsangemessene Alimentation nicht exakt berechnen laesst.

Verfassungsrechtlich entscheidend ist daher nicht, ob eine Methode streng genommen ueber exakt ,,den" Gegenstand spricht, sondern ob sie im Ergebnis systematisch falsche rechtliche Schluesse nahelegt. Erst dort entsteht Evidenz.

Eine methodische Unsauberkeit oder ein begrifflicher Proxy-Fehler begruendet keine Evidenzvermutung. Evidente Sachwidrigkeit setzt voraus, dass sich dieser Fehler regelmaessig im Ergebnis materialisiert... also das geschuetzte Besoldungsniveau real verfehlt wird oder die verfassungsrechtliche Bewertung verzerrt wird.

Kontrolliert werden Ergebnisse, nicht Modellreinheit; Wirkungen, nicht theoretische Idealabbildungen; verfassungsrechtliche Tragfaehigkeit, nicht mathematische Eleganz.

Deshalb folgt aus einem abweichenden Messgegenstand nicht automatisch, dass die Methode ,,ueber etwas anderes spricht" im verfassungsrechtlich relevanten Sinne. Sie spricht dann ueber etwas anderes erst, wenn das rechtlich relevante Ergebnis kippt.

:) Bis Morgen.

PS: Ich habe den Artikel nun gelesen...da brauch ich aber einen Moment, da finde ich noch nicht die richtigen Wachsmalstifte :)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."


SwenTanortsch

Ich habe jetzt mal die Zugfahrt um eine Stunde verschoben und fahre erst jetzt los, freue mich dann aber, analog unterwegs zu sein: Es ist (finde ich mit zunehmendem Alter) entspannend, nicht permanent die Glotze im Blick zu haben, sondern die Landschaft vorm Fenster am Auge vorbeiziehen zu lassen.

Nein, meine Frage war keine rhetorische oder scholastische, sondern ganz präzise so gemeint, wie ich sie gestellt habe (also im Sinne eines naturwissenschaftlichen Versuchsaufbaus): Wenn nicht der Gegenstand bemessen wird, den eine Methode zu bemessen vorgibt, sondern wenn ein tatsächlich anderer Gegenstand bemessen wird, sodass die Methode als Folge regelmäßig, vorhersehbar und strukturell zu Ergebnissen führt, die die verfassungsrechtliche Leitentscheidung im Ergebnis konterkarieren, betrachtest Du - ganz wertfrei, also unabhängig von unserer Diskussion hier - eine solche Methode dann als evident sachwidrig?

Also als naturwissenschaftliches Beispiel: Ich will die Fallgeschwindigkeit zweier Körper im Vakuum bestimmen und bemesse die Fallgeschwindigkeit des einen Köprers im Vakuum, die Fallgeschwindigkeit des zweiten aber nicht im Vakuum.

Würdest Du mir darin folgen, dass ich sagen würde, ich würde hier zwei verschiedene Gegenstände betrachten (also zwei unterschiedliche Versuchsaufbauten), wobei der erste im Sinne meiner Fragestellung (Bestimmung der Fallgeschwindigkeit im Vakuum) sachgerecht vollzogen werden würde, während der zweite im Sinne meiner Fragestellung evident sachwidrig vollzogen werden würde?

Wie gesagt, es geht mir nicht um Rhetorik oder Scholastik, ich will Dich also nicht auf's Glatteis führen, um danach hier zu reklamieren, "Recht" zu haben (das wäre ziemlich sinnlos und hätte keinen Wert). Entsprechend wäre es für mich auch völlig in Ordnung, wenn Du nur auf die letzte Frage zum physikalischen Experiment antworten würdest.

phili

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:46Hallo Swen, dein heutiger Beitrag von 07:21 Uhr zeigt noch einmal sehr schön auf, wo genau deine fundamentalen Denkfehler liegen:

Richtig, die beiden Kurven laufen "parallel", weil sie die jeweils gleichen prozentualen Anhebungen in jedem Jahr widerspiegeln (mathematisch entsprechen diese der jeweiligen Steigung der Funktionen).

Gleichzeitig spiegeln die beiden Kurven wider, dass sich die konkrete Besoldung in manchen Jahren unterscheidet, und zwar durch ihren jeweiligen vertikalen Abstand. So lag z.B. die tatsächliche Besoldung im Jahr 2015 bei 68.839 €, während die fiktive Besoldung 70.018 € betrug. Entsprechend hat der orangene Funktionswert im Jahr 2015 einen um 1.179 € höheren Wert als der blaue.

Und im Jahr 2021 war die tatsächliche Besoldung identisch mit der fiktiven Besoldung, also haben beide Funktionen den gleichen Wert, nämlich 85.104 €.

Nein, die grüne Kurve zeigt die hypothetische Besoldung, die ein Berliner R1-Richter theoretisch bekommen hätte, wenn man die ZBR-Methodik zugrunde legen würde. Dass das Ergebnis grob (!) faktenwidrig ist, sollte sich für jeden der hier Anwesenden mit einem kurzen Blick auf die Grafik offenbaren.

Noch mal: Die beiden Kurven treffen sich 2021, weil 2021 die tatsächliche und die fiktive Besoldung identisch waren. In anderen Jahren waren die Besoldungen hingegen unterschiedlich, was durch die unterschiedlichen (vertikalen) Funktionswerte der beiden Kurven ausgedrückt wird.

In allen Jahren (auch 2021!) wird ein sauber und "spitz" bemessener Besoldungsindex zugrunde gelegt.

Es gibt keinerlei Grund für irgendeinen Zweifel. Selbstverständlich bilden die auf "der Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit" beruhenden Parameterwerte, also die blaue Kurve, in der Grafik exakt das ab, was in der zitierten Rn. 79 gefordert wird.

Die Methodik ist jedoch genau das, was du ihr irrigerweise nicht zugestehst: Sie ist zu 100% sachgerecht, weil sie gerade keine vereinfachte "linear bemessene Anhebung der Besoldung" abbildet (wie fälschlicherweise von dir behauptet), sondern sauber sämtliche unterjährigen Besoldungsänderungen zeitpunktgenau einbezieht.

Wie bereits vielfach dargelegt, ist die alternativ vorgeschlagene Schwan-Methodik grober mathematischer Unfug.
Da möchte ich dir jetzt auch nochmal beistimmen, deine Aussagen sind für mich soweit schlüssig nachvollziehbar. Ehrlicherweise muss ich aber auch sagen, dass ich mich generell in der Diskussion ein bisschen schwer tue, weil von unterschiedlicher Seite die mathematischen Begriffe in meinen Augen nicht so ganz sauber angewendet werden. Aber gut, ich lasse mich da auch eines besseren belehren, in den Augen der "richtigen Mathematiker" hat es bei mir ja auch nur zum Staatsexamen für das Lehramt Mathe gereicht :P

Unter anderem erschließt sich mir zum Beispiel nicht, was man an einer "linearen Anhebung" kritisieren kann, das habe ich doch automatisch immer bei einer prozentualen Erhöhung, oder übersehe ich da was?

Zum anderen: Es steht doch nirgends geschrieben, dass eine Anpassung immer zum 1.1. erfolgen MUSS! Auch die Inflation tritt ja nicht pünktlich zum 1.1. ein sondern immer wieder über das Jahr hinweg und im Nachhinein kann ich das dann aufs Jahr prozentual runterrechnen. Und genau das gleiche sollte man in meinen Augen mit der Besoldung auch tun....
Wenn ich das ganze auf die Spitze treibe, müsste ja sonst für die Zukunft die Besoldung monatlich angepasst werden....

Trotz aller mathematischen Uneinigkeit muss ich dennoch sagen, dass ich die Beiträge von euch allen sehr schätze und insbesonder auch Swen sehr dankbar bin für seine unermüdliche Arbeit, was auch nicht durch die mathematische Uneinigkeit jetzt in den letzten Tagen geschmälert wird....

Auch wenn ich meistens nur zum Mitlesen komme, die meiste Zeit geht dann doch für Diskussionen mit den Schülern drauf, aber da bin ich mir meistens sehr sicher, dass meine Mathematik die richtige ist ;)

phili

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 14:18Ich habe jetzt mal die Zugfahrt um eine Stunde verschoben und fahre erst jetzt los, freue mich dann aber, analog unterwegs zu sein: Es ist (finde ich mit zunehmendem Alter) entspannend, nicht permanent die Glotze im Blick zu haben, sondern die Landschaft vorm Fenster am Auge vorbeiziehen zu lassen.

Nein, meine Frage war keine rhetorische oder scholastische, sondern ganz präzise so gemeint, wie ich sie gestellt habe (also im Sinne eines naturwissenschaftlichen Versuchsaufbaus): Wenn nicht der Gegenstand bemessen wird, den eine Methode zu bemessen vorgibt, sondern wenn ein tatsächlich anderer Gegenstand bemessen wird, sodass die Methode als Folge regelmäßig, vorhersehbar und strukturell zu Ergebnissen führt, die die verfassungsrechtliche Leitentscheidung im Ergebnis konterkarieren, betrachtest Du - ganz wertfrei, also unabhängig von unserer Diskussion hier - eine solche Methode dann als evident sachwidrig?

Also als naturwissenschaftliches Beispiel: Ich will die Fallgeschwindigkeit zweier Körper im Vakuum bestimmen und bemesse die Fallgeschwindigkeit des einen Köprers im Vakuum, die Fallgeschwindigkeit des zweiten aber nicht im Vakuum.

Würdest Du mir darin folgen, dass ich sagen würde, ich würde hier zwei verschiedene Gegenstände betrachten (also zwei unterschiedliche Versuchsaufbauten), wobei der erste im Sinne meiner Fragestellung (Bestimmung der Fallgeschwindigkeit im Vakuum) sachgerecht vollzogen werden würde, während der zweite im Sinne meiner Fragestellung evident sachwidrig vollzogen werden würde?

Wie gesagt, es geht mir nicht um Rhetorik oder Scholastik, ich will Dich also nicht auf's Glatteis führen, um danach hier zu reklamieren, "Recht" zu haben (das wäre ziemlich sinnlos und hätte keinen Wert). Entsprechend wäre es für mich auch völlig in Ordnung, wenn Du nur auf die letzte Frage zum physikalischen Experiment antworten würdest.

Dann sagt der Physiker in mir erstmal: Den Luftwiderstand ignorieren wir, für kleine Höhen und geringe Geschwindigkeiten passt das dann schon....

Um jetzt den Bogen zurück zu schlagen: Hier können wir als Fehler ja eindeutig den Luftwiderstand ausmachen. Welche Störgröße hab ich denn in der anderen Berechnung nicht berücksichtigt, die ich aber bei den Berechnungen der anderen Indizes schon berücksichtigt habe (oder eben nicht berücksichtigen konnte, weil mir die Werte da gar nicht vorliegen)?

Und in meiner Denkweise ist es so, eine Formel sagt mehr als (zehn)tausend Worte, von daher kann ich wirklich noch nicht nachvollziehen, wo die gemeinschaftlich durchgeführten Rechnungen falsch sein sollen und die Methode aus dem ZBR-Beitrag korrekt (den ich ehrlicherweise aber auch nicht Wort für Wort analysiert habe, ich stürze mich mehr auf die Formlen....).

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: phili in Heute um 14:22Zum anderen: Es steht doch nirgends geschrieben, dass eine Anpassung immer zum 1.1. erfolgen MUSS! Auch die Inflation tritt ja nicht pünktlich zum 1.1. ein sondern immer wieder über das Jahr hinweg und im Nachhinein kann ich das dann aufs Jahr prozentual runterrechnen. Und genau das gleiche sollte man in meinen Augen mit der Besoldung auch tun....
Wenn ich das ganze auf die Spitze treibe, müsste ja sonst für die Zukunft die Besoldung monatlich angepasst werden....

Bevor Believer dir antworten wird. Dein obiger Absatz ist nichts anderes als "common Sense". Das habe ich eben genau so vor ein paar Seiten auch geäußert. Jedoch löst gesunder Menschenverstand bei einen wenigen hier "Störgefühle" aus LOL

rw

Zitat von: phili in Heute um 14:22Da möchte ich dir jetzt auch nochmal beistimmen, deine Aussagen sind für mich soweit schlüssig nachvollziehbar. Ehrlicherweise muss ich aber auch sagen, dass ich mich generell in der Diskussion ein bisschen schwer tue, weil von unterschiedlicher Seite die mathematischen Begriffe in meinen Augen nicht so ganz sauber angewendet werden. Aber gut, ich lasse mich da auch eines besseren belehren, in den Augen der "richtigen Mathematiker" hat es bei mir ja auch nur zum Staatsexamen für das Lehramt Mathe gereicht :P

Unter anderem erschließt sich mir zum Beispiel nicht, was man an einer "linearen Anhebung" kritisieren kann, das habe ich doch automatisch immer bei einer prozentualen Erhöhung, oder übersehe ich da was?

Zum anderen: Es steht doch nirgends geschrieben, dass eine Anpassung immer zum 1.1. erfolgen MUSS! Auch die Inflation tritt ja nicht pünktlich zum 1.1. ein sondern immer wieder über das Jahr hinweg und im Nachhinein kann ich das dann aufs Jahr prozentual runterrechnen. Und genau das gleiche sollte man in meinen Augen mit der Besoldung auch tun....
Wenn ich das ganze auf die Spitze treibe, müsste ja sonst für die Zukunft die Besoldung monatlich angepasst werden....

Trotz aller mathematischen Uneinigkeit muss ich dennoch sagen, dass ich die Beiträge von euch allen sehr schätze und insbesonder auch Swen sehr dankbar bin für seine unermüdliche Arbeit, was auch nicht durch die mathematische Uneinigkeit jetzt in den letzten Tagen geschmälert wird....

Auch wenn ich meistens nur zum Mitlesen komme, die meiste Zeit geht dann doch für Diskussionen mit den Schülern drauf, aber da bin ich mir meistens sehr sicher, dass meine Mathematik die richtige ist ;)

Ich glaube der sich verwischende Punkt ist, dass Swen mit seinem Gedanken darstellt, dass eine lineare Erhöhung irgendwann in einem Jahr eben nicht dazu führen kann das der DH reklamieren dürfe, dass die Besoldung das ganze Jahr über amtsangemessen sei. Denn eine (zu stumpfe) lineare Fortschreibung betrachtet nicht, wann in diesem Jahr, sprich zuwievielen zwöfteln, diese überhaupt erreicht wurde.

Sei´s drum. Diese Zahlenspielereien können ein Stein im Brett der Kläger sein, oder eben nicht.
Andererseits können wir davon ausgehen, dass der DH nicht für uns spitz rechnen wird, sondern nur für sich selber. Dahingehend empfinde ich manche Berechnungen wieviel den jeder bekommen müsste angesichts des MÄE für müßig. Vielleicht bekommen es manche Kläger spitz ausgerechnet rückwirkend. Alle anderen werden gespannt sein dürfen welche Stauchungen und Spreizungen in den kommenden Gesetzgebungsverfahren angewendet werden.

Und um in deinen Worten zu bleiben:
Der Dienstherr wird sich bemühen den Luftwiderstand aus sehr, sehr größen Fallhöhen und für sehr hohe Geschwindigkeiten wegzuargumentieren. Wir werden gehalten sein nachzuweisen, dass dieses Modell zu vereinfachend ist. Denn die Darlegungslast trägt nunmehr auch der Dienstherr. Wer jedoch entgegen halten will, wappne sich früh!

Hummel2805

Ich wünsche Euch allen ein gesundes und reich gesegnetes Jahr 2026.

Das man mich nun hier herbeisehnt ist nachvollziehbar. Aus Berlin kann ich berichten, dass ein sehr buntes Treiben im BMI herrscht, eine nahezu freundliche Aufbruchsstimmung.
Wie wird nun die zukünftige Tabelle aussehen?
Geht erstmal davon aus, dass die Erfahrungsstufen 1 bis 2 (vielleicht sogar) 3 ersatzlos gestrichen werden.
Dass heißt praktisch, wer in Eins ist, bekommt die Drei. Bei den hohen Erfahrungsstufen ist man sich noch nicht sicher, ob das denn auch für z.B. in der Überleitung aktuell Sechs auf Acht hochstuft usw..
Der Charme liegt darin, dass man haushaltstechnisch da ganz gut heraus kommt, denn die Hochstufungen der
jeweiligen Beamten wäre in der Zukunft sowieso fällig gewesen. Und da man mit Durchschnittssätzen bei der Haushaltsplanaufstellung kalkuliert, sind die Mehrausgaben hier überschaubar. Und bei z.B. 300 € mehr brutto im Monat greift der Staat ja gleich die Steuer von min. 100 € ab.
Kinderzuschläge werden auch erhöht, 1. und 2. Kind moderat, ab dem 3. Kind mindestens 500 € mehr.
Und dann soll es auch Leistungsprämien geben, die anhand von Beurteilungen gewährt werden, da habe ich noch keine weiteren Informationen.
Es bleibt spannend! Gerade auch bezgl. der Nachzahlungen ab 2020. 

BVerfGBeliever

Hallo phili, ich bin mir sicher, dass "deine Mathematik" nicht nur bei deinen Schülern, sondern auch in anderen Lebenslagen die absolut richtige ist.  :)

Zu deinen Fragen:
- Du hast selbstverständlich völlig Recht, eine "lineare Anhebung" ist aus mathematischer Sicht in der Tat schlicht und einfach eine Anhebung um einen bestimmten (fixen) prozentualen Wert.
- Was hingegen Swen wiederkehrend in seinen Ausführungen mit dieser Bezeichnung meint, ist die Tatsache, dass in der "vereinfachten" Rechnung, wie man sie beispielsweise in Rn. 80 und 95 der VG-Berlin-Entscheidung nachlesen kann, zur Konstruktion der Besoldungsindex-Werte einfach immer nur die jährlichen prozentualen Erhöhungen betrachtet werden und damit implizit so getan wird, als seien sie immer zu Jahresbeginn erfolgt (auch wenn dies gegebenenfalls tatsächlich erst irgendwann im Jahresverlauf der Fall war).
- Dieser "vereinfachten" Rechnung wurde spätestens im aktuellen BVerfG-Beschluss ein Riegel vorgeschoben, was ich prinzipiell begrüße.
- Allerdings möchte ich erwähnen, dass auch die "vereinfachte" Rechnung durchaus eine gute ungefähre Näherung an die tatsächliche Besoldungsentwicklung liefert, und zwar umso eher, je länger der betrachtete Zeitraum ist.
- Du hast absolut Recht, es steht nirgends geschrieben, dass alle Besoldungsanpassungen immer zum 1. Januar erfolgen müssen. Und sämtliche fiktiven Überlegungen, was denn wäre, wenn unterjährige Anpassungen stattdessen zu Jahresbeginn erfolgt wären, sind eigentlich völlig unnötig, überflüssig und sinnlos. Ich erläutere sie dennoch zur Illustration, weil Swen immer und immer wieder davon anfängt und mein Ziel ja nach wie vor darin besteht, ihn irgendwann aus seinem Irrgarten zu befreien.
- Zum Abschluss noch eine kurze Präzisierung des ersten Punkts aus meinem letzten Beitrag: Die blaue und die orangene Kurve sind natürlich in der Regel nie exakt parallel, aber beispielsweise zwischen 2011 und 2018 war die jeweilige (abschnittsweise) Steigung der beiden Funktionen zumindest halbwegs ähnlich, was man ja auch schon aus den zugrundeliegenden Daten im Excel-Sheet sehen konnte.

Maximus


Ist dieser Ausschitt hier schon bekannt (Gesprächsrunde zw. Dobrindt u. Geyer)? Die ersten 5 min sind interessant. Kann das jemand von den Insidern "übersetzen". Der dbb ist jedenfalls sehr nah dran. Was mich wundert, dass der Entwurf aus Herbst 2025 (der nun überholt ist) noch nicht durchgestochen wurde. Wenn wir diesen hätten, würden wir ungefähr sehen, in welche Richtung es geht. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass man das Rad nicht neu erfinden wird und einfach den alten Entwurf etwas "optimiert". Vielleicht kommt jemand an den alten Entwurf...ggf. über die Verbände.

Unlucky

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 14:55Und dann soll es auch Leistungsprämien geben, die anhand von Beurteilungen gewährt werden, da habe ich noch keine weiteren Informationen.
Es bleibt spannend! Gerade auch bezgl. der Nachzahlungen ab 2020.

Na dann gute Nacht. Der Nasenfaktor lässt sich meines Wissens nach nicht berechnen.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 14:55Ich wünsche Euch allen ein gesundes und reich gesegnetes Jahr 2026.

Das man mich nun hier herbeisehnt ist nachvollziehbar. Aus Berlin kann ich berichten, dass ein sehr buntes Treiben im BMI herrscht, eine nahezu freundliche Aufbruchsstimmung.
Wie wird nun die zukünftige Tabelle aussehen?
Geht erstmal davon aus, dass die Erfahrungsstufen 1 bis 2 (vielleicht sogar) 3 ersatzlos gestrichen werden.
Dass heißt praktisch, wer in Eins ist, bekommt die Drei. Bei den hohen Erfahrungsstufen ist man sich noch nicht sicher, ob das denn auch für z.B. in der Überleitung aktuell Sechs auf Acht hochstuft usw..
Der Charme liegt darin, dass man haushaltstechnisch da ganz gut heraus kommt, denn die Hochstufungen der
jeweiligen Beamten wäre in der Zukunft sowieso fällig gewesen. Und da man mit Durchschnittssätzen bei der Haushaltsplanaufstellung kalkuliert, sind die Mehrausgaben hier überschaubar. Und bei z.B. 300 € mehr brutto im Monat greift der Staat ja gleich die Steuer von min. 100 € ab.
Kinderzuschläge werden auch erhöht, 1. und 2. Kind moderat, ab dem 3. Kind mindestens 500 € mehr.
Und dann soll es auch Leistungsprämien geben, die anhand von Beurteilungen gewährt werden, da habe ich noch keine weiteren Informationen.
Es bleibt spannend! Gerade auch bezgl. der Nachzahlungen ab 2020.

Klingt wie eine Kopie dessen, weshalb ich gerade BaWü vor das VG Stuttgart ziehe. Die Halbwertszeit wird auch im Bund dann relativ kurzweilig sein.

EDIT: insbesondere die untere Stufenstreichung, so sage ich aus Erfahrung in BaWü, wird 4K MAE nicht gerecht werden. Ganz und gar nicht.

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 14:18Ich habe jetzt mal die Zugfahrt um eine Stunde verschoben und fahre erst jetzt los, freue mich dann aber, analog unterwegs zu sein: Es ist (finde ich mit zunehmendem Alter) entspannend, nicht permanent die Glotze im Blick zu haben, sondern die Landschaft vorm Fenster am Auge vorbeiziehen zu lassen.

Nein, meine Frage war keine rhetorische oder scholastische, sondern ganz präzise so gemeint, wie ich sie gestellt habe (also im Sinne eines naturwissenschaftlichen Versuchsaufbaus): Wenn nicht der Gegenstand bemessen wird, den eine Methode zu bemessen vorgibt, sondern wenn ein tatsächlich anderer Gegenstand bemessen wird, sodass die Methode als Folge regelmäßig, vorhersehbar und strukturell zu Ergebnissen führt, die die verfassungsrechtliche Leitentscheidung im Ergebnis konterkarieren, betrachtest Du - ganz wertfrei, also unabhängig von unserer Diskussion hier - eine solche Methode dann als evident sachwidrig?

Also als naturwissenschaftliches Beispiel: Ich will die Fallgeschwindigkeit zweier Körper im Vakuum bestimmen und bemesse die Fallgeschwindigkeit des einen Köprers im Vakuum, die Fallgeschwindigkeit des zweiten aber nicht im Vakuum.

Würdest Du mir darin folgen, dass ich sagen würde, ich würde hier zwei verschiedene Gegenstände betrachten (also zwei unterschiedliche Versuchsaufbauten), wobei der erste im Sinne meiner Fragestellung (Bestimmung der Fallgeschwindigkeit im Vakuum) sachgerecht vollzogen werden würde, während der zweite im Sinne meiner Fragestellung evident sachwidrig vollzogen werden würde?

Wie gesagt, es geht mir nicht um Rhetorik oder Scholastik, ich will Dich also nicht auf's Glatteis führen, um danach hier zu reklamieren, "Recht" zu haben (das wäre ziemlich sinnlos und hätte keinen Wert). Entsprechend wäre es für mich auch völlig in Ordnung, wenn Du nur auf die letzte Frage zum physikalischen Experiment antworten würdest.

auf dein physikalisches Beispiel antworte ich differenziert...

Im naturwissenschaftlichen Kontext wäre der von dir beschriebene Versuchsaufbau evident sachwidrig, weil dort Identität von Messgegenstand und Versuchsanordnung zwingende Voraussetzung exakter Erkenntnis(ist das der richtige Begriff?) ist.

Das Verfassungsrecht arbeitet jedoch bewusst nicht mit diesem Erkenntnisanspruch :D wie du dir vermutlich bereits denken konntest.... Es akzeptiert Naeherungen, Proxys und abstrahierende Modelle, solange sie funktional geeignet sind, eine wertende Evidenzkontrolle zu tragen (vgl. Karlsruhe...)

Ein passender Vergleich waere die newtonsche Mechanik. Sie ist nicht falsch, obwohl sie bei extremen Geschwindigkeiten oder in starken Gravitationsfeldern versagt. Sie misst den richtigen Gegenstand, naemlich Bewegung unter Alltagsbedingungen, und liefert dabei regelmaessig widerspruchsfreie und brauchbare Ergebnisse :D.
Dass sie bei 0,99c an ihre Grenzen stoesst, macht sie nicht sachwidrig, sondern kennzeichnet lediglich ihren Anwendungsbereich  ;D  ;D  ;D

Uebertragen auf den vorliegenden Kontext bedeutet das...die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit ist Newton, nicht Einstein. Karlsruhe verlangt eine tragfaehige, funktionale Abbildung tatsaechlicher Verhaeltnisse... keine vollstaendige Eliminierung jeder denkbaren Rand- oder Extremkonstellation und erst recht keine methodische Raumzeitkruemmung (das sollte ich mir als Tuerschild anfertigen lassen...)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

Gruenhorn

Auf das Risiko hin, dass der Beitrag untergeht, habe ich heute morgen versucht eine Schwäche des NLI zu korrigieren. Dieser verwendet nämlich sowohl Daten von Vollzeit als auch Teilzeitbeschäftigten.
Es gäbe zwar einen alternativen Index (Brutto Monatsverdienste wo BVGBeliever ja dankeswerterweise die Daten seit 1970 bereitgestellt hatte), diese Daten wurden aber nicht vom BVerfG verwendet. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich besser beim wording des BVerfG zu bleiben und lediglich die verwendeten Daten soweit wie sinnvoll zu korrigieren.
Ausgehend von Daten der Hans Böckler Stiftung zu Teilzeitanteilen (32 Wochenstunden) im Laufe der Zeit, wurde der NLI fiktiv auf Vollzeit-Niveau angehoben. Ich hoffe das mit dem Anhang hat geklappt. Da sollten jedenfalls zwei Screenshots sein.
Der Unterschied ist beträchtlich.