Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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matthew1312

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 15:16Auf das Risiko hin, dass der Beitrag untergeht, habe ich heute morgen versucht eine Schwäche des NLI zu korrigieren. Dieser verwendet nämlich sowohl Daten von Vollzeit als auch Teilzeitbeschäftigten.
Es gäbe zwar einen alternativen Index (Brutto Monatsverdienste wo BVGBeliever ja dankeswerterweise die Daten seit 1970 bereitgestellt hatte), diese Daten wurden aber nicht vom BVerfG verwendet. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich besser beim wording des BVerfG zu bleiben und lediglich die verwendeten Daten soweit wie sinnvoll zu korrigieren.
Ausgehend von Daten der Hans Böckler Stiftung zu Teilzeitanteilen (32 Wochenstunden) im Laufe der Zeit, wurde der NLI fiktiv auf Vollzeit-Niveau angehoben. Ich hoffe das mit dem Anhang hat geklappt. Da sollten jedenfalls zwei Screenshots sein.
Der Unterschied ist beträchtlich.
Finde ich großartig. Was ich in einigen meiner letzten Beiträge beklagt habe, namentlich die Verzerrung durch Teilzeitkräfte, wird hier in Deinem Beitrag näherungsweise gelöst.

Danke!

tinytoon

Zitat von: Maximus in Heute um 15:02

Ist dieser Ausschitt hier schon bekannt (Gesprächsrunde zw. Dobrindt u. Geyer)? Die ersten 5 min sind interessant. Kann das jemand von den Insidern "übersetzen". Der dbb ist jedenfalls sehr nah dran. Was mich wundert, dass der Entwurf aus Herbst 2025 (der nun überholt ist) noch nicht durchgestochen wurde. Wenn wir diesen hätten, würden wir ungefähr sehen, in welche Richtung es geht. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass man das Rad nicht neu erfinden wird und einfach den alten Entwurf etwas "optimiert". Vielleicht kommt jemand an den alten Entwurf...ggf. über die Verbände.

95% im Einvernehmen mit dem dbb und das einschließlich Partnereinkommen ;D
Oder stellt das Partnereinkommen die 5% Dissens dar, die maßgeblich sind, um die Besoldung klein zu halten. Ich wüsste nicht, wie man das als dbb ernsthaft vertreten kann.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 15:16Auf das Risiko hin, dass der Beitrag untergeht, habe ich heute morgen versucht eine Schwäche des NLI zu korrigieren. Dieser verwendet nämlich sowohl Daten von Vollzeit als auch Teilzeitbeschäftigten.
Es gäbe zwar einen alternativen Index (Brutto Monatsverdienste wo BVGBeliever ja dankeswerterweise die Daten seit 1970 bereitgestellt hatte), diese Daten wurden aber nicht vom BVerfG verwendet. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich besser beim wording des BVerfG zu bleiben und lediglich die verwendeten Daten soweit wie sinnvoll zu korrigieren.
Ausgehend von Daten der Hans Böckler Stiftung zu Teilzeitanteilen (32 Wochenstunden) im Laufe der Zeit, wurde der NLI fiktiv auf Vollzeit-Niveau angehoben. Ich hoffe das mit dem Anhang hat geklappt. Da sollten jedenfalls zwei Screenshots sein.
Der Unterschied ist beträchtlich.

Das klingt interessant. Du stellst also darauf ab, dass der NLI im Gegensatz zum BSI nicht vollzeit ist. (diese Kritik kann ich nachvollziehen). Das muss ich mir näher anschauen. Demnach müsste in den seltensten fällen der BSI den NLI um >5% reissen, was dann tatsächlich "strukturell" "dem Ziele nach in der Gesamtschau" schwierig wäre

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: tinytoon in Heute um 15:3195% im Einvernehmen mit dem dbb und das einschließlich Partnereinkommen ;D
Oder stellt das Partnereinkommen die 5% Dissens dar, die maßgeblich sind, um die Besoldung klein zu halten. Ich wüsste nicht, wie man das als dbb ernsthaft vertreten kann.

Eins is sischä, die Rende. (EDIT) ... ein Brief an Geyer wenn da Schund entsteht im "Einvernehmen". Satz heiße Ohren, welche, ja nicht durch Haare verdeckt, direkt erreichbar sind.

MoinMoin

Zitat von: clarion in Heute um 07:08MoinMoin,

Du bist sehr pessimistisch bzgl der Böswilligkeit der Dienstherren.

Der hier diskutierte aktuelle Beschluss vom BVerfG enthält in Rnr. 92 die explizite Warnung, es mit den Familienzuschläge nicht zu übertreiben. So frech werden die Besoldungsgesetzgeber hoffentlich nicht, den von Dir skizzierten Weg gehen.
Deswegen nannte ich es auch worst case scenario.
Und es steht und fällt ja damit, wie hoch der FamZuschlag sein darf.

Wenn ich Durgi richtig verstanden habe, dann wird das Abstandsgebot nicht durch den Famzuschlag verletzt.

Und die MAE-Grenze muss doch nicht alleinig durch die Grundbesoldung überschritten werden, so wie BDH behauptet, denn im Beschluss vom BVerfG wird doch der FamZuschlag / Kindergeld dort mit eingerechnet, oder?

Dunkelbunter

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 14:55Ich wünsche Euch allen ein gesundes und reich gesegnetes Jahr 2026.

Das man mich nun hier herbeisehnt ist nachvollziehbar. Aus Berlin kann ich berichten, dass ein sehr buntes Treiben im BMI herrscht, eine nahezu freundliche Aufbruchsstimmung.
Wie wird nun die zukünftige Tabelle aussehen?
Geht erstmal davon aus, dass die Erfahrungsstufen 1 bis 2 (vielleicht sogar) 3 ersatzlos gestrichen werden.
Dass heißt praktisch, wer in Eins ist, bekommt die Drei. Bei den hohen Erfahrungsstufen ist man sich noch nicht sicher, ob das denn auch für z.B. in der Überleitung aktuell Sechs auf Acht hochstuft usw..
Der Charme liegt darin, dass man haushaltstechnisch da ganz gut heraus kommt, denn die Hochstufungen der
jeweiligen Beamten wäre in der Zukunft sowieso fällig gewesen. Und da man mit Durchschnittssätzen bei der Haushaltsplanaufstellung kalkuliert, sind die Mehrausgaben hier überschaubar. Und bei z.B. 300 € mehr brutto im Monat greift der Staat ja gleich die Steuer von min. 100 € ab.
Kinderzuschläge werden auch erhöht, 1. und 2. Kind moderat, ab dem 3. Kind mindestens 500 € mehr.
Und dann soll es auch Leistungsprämien geben, die anhand von Beurteilungen gewährt werden, da habe ich noch keine weiteren Informationen.
Es bleibt spannend! Gerade auch bezgl. der Nachzahlungen ab 2020.

Das mit den Erfahrungsstufen abschaffen ist sowieso totaler Müll.
Ich werde dieses Jahr 47 und erreiche die Stufe 8 (Also Quasi die letzte Erfahrungsstufe).
Aber man müsste ja quasi die Erfahrungsstufen nach oben ändern.
Gerade im mittleren Dienst entwickelt sich sowas ja zur Katastrophe.
Da wirst mit A7 eingestellt und kannst maximal A9 werden (meistens ja auch recht schnell, wenn man mit 7 oder 8 Punkten befördert wird) .Zulage ist mal ein ganz anderes Thema.
Aufstieg ist auch nicht gerade so, dass man viele nimmt und ab gewissen Alter fängt man auch nicht mehr an 3 Jahre zu studieren. Besonders wenn man Kinder daheim hat.

Man müsste Quasi den mittleren Dienst auf max. A10+Z hochstufen und den Einstieg im gehobenen Dienst ab A10.
Und dann noch die Erfahrungsstufen bis 12 oder sogar vielleicht 15 Erfahrungsstufen aufstocken (für alle Laufbahnen natürlich).

Durgi

#3981
Zitat von: ParagraphenReiter2026 in Gestern um 22:39Und von Durgi finde ich es schade, dass er sich mit Swen auf einer Meta-Ebene austauscht ohne einmal klar zu benennen, dass die Berechnung mathematisch falsch ist. Vielleicht würde Swen dann zuhören.

Lieber Believer, ParagraphenReiter2026, Swen und alle anderen :P

Ich mach das mal diplomatisch. Ich habe den ZBR-Artikel nun vollstaendig gelesen. Nicht selektiv, nicht quer, nicht entlang einzelner Zitate, sondern in Ruhe, mit dem gesamten Diskurs der letzten Woche im Kopf ... inklusive Swen's Beitraege hier, der mathematischen Einwaende von Believer und der massgeblichen Leitlinien aus Karlsruhe. Und gerade deshalb lohnt es sich, jetzt einmal sauber zu trennen... Was an dem Beitrag richtig ist, was problematisch ist und wo genau Believers Kritik nicht nur trifft, sondern mathematisch zwingend ist.

Zunaechst das Positive, und das meine ich ausdruecklich ernst:
Der Beitrag arbeitet zutreffend heraus, dass unterjaehrige Besoldungsanpassungen reale Einkommenseffekte haben, die durch rein lineare Betrachtungen verwischt werden koennen. Ebenso ist richtig, dass Karlsruhe mit der Forderung nach einer Spitzenausrechnung gerade verhindern wollte, dass zeitliche Effekte systematisch ausgeblendet werden. Auch der Impuls, methodische Vereinfachungen kritisch zu hinterfragen, ist legitim und diskussionswuerdig. Alles takko bis hier.

Der Bruch entsteht jedoch an einer ganz bestimmten Stelle und hier liegt Believers Punkt, nicht als Geschmacksfrage, sondern als harte mathematische Inkonsequenz:

Der Artikel verwendet den sogenannten Schwan-Index so, als waere er ein Niveauindex, obwohl er begrifflich und rechnerisch keiner ist. Saemtliche Indizes, die im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Fortschreibungspruefung verwendet werden , Verbraucherpreisindex, Tarifindizes, Besoldungsindizes,etc. sind Niveauindizes. Ein Niveauindex besitzt drei zwingende Eigenschaften:

1. Er bezieht sich eindeutig auf ein Basisjahr.
2. Er ist unmittelbar als Prozentabweichung vom Basisjahr interpretierbar.
3.Er ist konsistent mit den tatsaechlich gezahlten Jahresbetraegen.

Believers Beispiel macht das plastisch:
Ein Verbraucherpreisindex von 119,3 (Basis 2020 = 100) bedeutet ohne jede Zusatzrechnung, dass das Preisniveau 2024 um 19,3 Prozent hoeher liegt als im Basisjahr. Genau so funktionieren die vom BVerfG verwendeten Parameter....und nur so sind sie fortschreibungsfaehig.

Der im Artikel verwendete Wert von 111,42 erfuellt diese Eigenschaften jedoch nachweislich nicht.

Mathematisch gesprochen misst dieser Wert kein Niveau, sondern eine Abweichung von einem hypothetischen Referenzpfad. Das ist ein zulaessiges Analyseinstrument aaaaaaaber kein Index im mathematischen Sinn, der rueckuebersetzt, fortgeschrieben oder mit realen Jahresbetraegen identifiziert werden darf :)

Und hier liegt der eigentliche Fehler des Artikels. Nicht subtil, sondern strukturell:

Der Beitrag verwendet einen Nicht-Niveauwert wie einen Niveauindex.
Genau hier setzt Believers Kritik an und sie ist amS zwingend:

Entweder ist 111,42 kein Niveauindex.
>>> Dann sind alle Rueckrechnungen auf reale Besoldungsbetraege mathematisch unzulaessig.

Oder man behauptet, 111,42 sei ein Niveauindex.
>>> Dann ist das Modell inkonsistent, weil der ausgegebene Indexwert nicht zum tatsaechlich gezahlten Jahresbetrag passt.

Beides gleichzeitig ist mathematisch ausgeschlossen. Der Artikel versucht jedoch genau das und erzeugt damit erst das ,,Paradoxon", das er anschliessend kritisiert.

Das erklaert auch, warum sich 2021 fiktive und tatsaechliche Besoldung treffen. Bei Niveauindizes ist das zwingend. Haben zwei Zeitreihen im Zieljahr denselben Wert, dann haben sie auch denselben Index – unabhaengig davon, welche Flaeche dazwischen liegt. Diese Flaeche beschreibt kumulative Verluste, aber sie ist kein Bestandteil der Indexdefinition.

Der Artikel vermischt hier zwei unterschiedliche mathematische Groessen:
– Niveauvregleiche
– kumulative Differenzbetrachtungen

...und behandelt sie, als waeren sie austauschbar. Aaaaber das sind sie mitnichten.

Damit wird aus einer legitimen Methodenkritik ein Kategorienfehler: Ein Wert, der mathematisch keine Niveauinformation traegt, wird normativ wie ein Niveauindex eingesetzt. Das ist kein Randproblem, sondern ein fundamentaler Rechenfehler. (!)

Und genau hier wird auch (nun eher in meinem Bereich) der verfassungsrechtliche Fehlschluss sichtbar:
Karlsruhe verlangt keine kumulative Schadensbilanz. Karlsruhe verlangt eine wertende Gesamtbetrachtung des Besoldungsniveaus zu bestimmten Stichtagen. Genau dafuer sind Niveauindizes gemacht. Der Artikel kritisiert sie dafuer, dass sie nicht etwas leisten, was sie mathematisch gar nicht leisten koennen und(danke MoinMoin) wohlgemerkt verfassungsrechtlich auch nicht leisten muessen. (um es mit BWDH's Glyphen zu schreiben: "!!111elf")

Der Beitrag hat recht, wenn er sagt, dass man genauer hinschauen kann.
Er ist mathematisch falsch, wenn er einen Wert benutzt, der kein Niveau misst, und ihn dennoch wie einen Niveauindex behandelt und er irrt verfassungsrechtlich, wenn er daraus ableitet, dass die bestehende Methodik deshalb sachwidrig sei.

Der Beitrag ist diskussionswuerdig, aber weder rechnerisch konsistent noch massstabsbildend.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

BWBoy

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 14:55Und dann soll es auch Leistungsprämien geben, die anhand von Beurteilungen gewährt werden, da habe ich noch keine weiteren Informationen.


Da wir alle wissen wie die Beurteilungen gewürfelt werden und dass die nicht das geringste mit Leistung zu tun haben, würde ich diese Überlegung zum Kotzen finden. Es reicht mir schon, dass der nachgeordnete Bereich aufgrund des verkorksten Beurteilungssystems im Bereich der Beförderungen das Nachsehen hat. Wenn das jetzt auch noch ständig bei der Bezahlung der Fall sein wird, wäre das ein absolut fatales Signal an alle Beschäftigen in diesem Bereich.

MoinMoin

Zitat von: Poldi2006 in Heute um 11:07Hier würde ich mich gerne auch mathematisch einbringen jenseits der verfassungsjuristischen Diskussion.

Auf der einen Seite sehe ich das Problem des Vergleichs akkumulierter unterjähriger Besoldungsanpassungen mit linear fortgeschriebenen und zeitungleichen Bezugsgrößen, auf der anderen Seite eben auch die angeführten Plausibiltätslücken der Schwan-Methodik (, deren veröffentlichten Zahlen im ZBR-Artikel ich zumindest nicht nachstellen konnte.)

Beste wissenschaftliche Praxis ist es in den Naturwissenschaften, alle benötigten Datensätze zu veröffentlichen, um die publizierten Ergebnisse reproduzieren zu können. Auch würde dies die Diskussion erleichtern bzw. alternative Methodiken einfacher vergleichbar machen.
Und falsche Anwendung von Mathematik sollte eigentlich im Review Prozess erkannt und unterbunden werden.

Und das der SwanIndex Humbug ist und Null Aussagekraft bzgl. der Realitäten hat, wurde hier durchaus schon von mehrere Schreibern Bildhaft und in einfacher Sprache dargestellt.
Anhand diverse einfach zu verstehende Beispiele.

Ein Index der einen Schaden von 0% sieht, wo ein Schaden von 11% ist, der ist halt weder sachgerecht noch anwendbar.
Aber das kann man getrost ignorieren....weil es einem nicht in den Kram passt.

Sehr wissenschaftlich.

MoinMoin

Zitat von: Durgi in Heute um 15:58Und genau hier wird auch (nun eher in meinem Bereich) der verfassungsrechtliche Fehlschluss sichtbar:
Karlsruhe verlangt keine kumulative Schadensbilanz. Karlsruhe verlangt eine wertende Gesamtbetrachtung des Besoldungsniveaus zu bestimmten Stichtagen. Genau dafuer sind Niveauindizes gemacht. Der Artikel kritisiert sie dafuer, dass sie nicht etwas leisten, was sie mathematisch gar nicht leisten koennen und wohlgemerkt verfassungsrechtlich auch nicht leisten muessen. (um es mit BWDH's Glyphen zu schreiben: "!!111elf")
Kleiner Hinweis:
Mit den Niveauindex kann man sehr wohl errechnen, wie groß eine kumulative Schadensbilanz ist.
Es ist die Summe der Differenzen der Indexjahre, die man betrachtet möchte, multipliziert mit den Basiswert.
Natürlich in seiner Detail-Schärfe nur so genau wie das Intervall (hier das Jahr).

Wenn man also einen Index hätte, der die Mindestbesoldung fortschreibt, so kann man daraus den Schaden für diese Besoldungsgruppe berechnen.
Wenn man einen Index hat, der kein Einmalzahlungen beinhaltet, dann kann man den Schaden daraus ablesen, der durch dem Unterschlagen des Einkommens entsteht.
Und wenn man einen Index hat, der eine jährliche Erhöhung zum 1.1. annimmt, dann kann man den Fehler ("Schaden") dieser Berechnungsmethode damit errechnen (und es braucht dafür kein SchwanIndex).
Zitat von: Durgi in Heute um 15:58Der Beitrag arbeitet zutreffend heraus, dass unterjaehrige Besoldungsanpassungen reale Einkommenseffekte haben, die durch rein lineare Betrachtungen verwischt werden koennen.

Und diese zu ungenaue Methode haben die Gerichte doch schon längst verworfen und sind dem Pfad zu der korrekteren Berechnung gegangen. Also wozu braucht man dann einen Artikel im ZBR zu dieser Erkenntnis, die schon in Beschlüssen der Gerichte steht?
Und wieso müsste man da mehr als eine Seite schreiben, damit auch der Dümmste Bauer diese Erkenntnis nachvollziehen kann.

Durgi

Zitat von: MoinMoin in Heute um 16:26Kleiner Hinweis:
Mit den Niveauindex kann man sehr wohl errechnen, wie groß eine kumulative Schadensbilanz ist.
Es ist die Summe der Differenzen der Indexjahre, die man betrachtet möchte, multipliziert mit den Basiswert.
Natürlich in seiner Detail-Schärfe nur so genau wie das Intervall (hier das Jahr).

Wenn man also einen Index hätte, der die Mindestbesoldung fortschreibt, so kann man daraus den Schaden für diese Besoldungsgruppe berechnen.
Wenn man einen Index hat, der kein Einmalzahlungen beinhaltet, dann kann man den Schaden daraus ablesen, der durch dem Unterschlagen des Einkommens entsteht.
Und wenn man einen Index hat, der eine jährliche Erhöhung zum 1.1. annimmt, dann kann man den Fehler ("Schaden") dieser Berechnungsmethode damit errechnen (und es braucht dafür kein SchwanIndex).
Und diese zu ungenaue Methode haben die Gerichte doch schon längst verworfen und sind dem Pfad zu der korrekteren Berechnung gegangen. Also wozu braucht man dann einen Artikel im ZBR zu dieser Erkenntnis, die schon in Beschlüssen der Gerichte steht?
Und wieso müsste man da mehr als eine Seite schreiben, damit auch der Dümmste Bauer diese Erkenntnis nachvollziehen kann.

Danke! abgeaendert :)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

Staatsdiener1969

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 09:23Um Gottes Willen noch mehr ZBR Scheiße aus seiner Feder. Und ja es klingt pointiert was Durgi schreibt, weil es in zunehmender weise deinen Betonkopf zur Schau stellt und sich bereits unüberhörbares Gekichere und Getuschele im Raum eingestellt hat.

Deine abfällige Art hier zu schreiben, unabhängig ob du recht hast oder nicht, ist sehr unangenehm. Warum kann man nicht seine abweichende Sichtweise ohne Beleidigungen kundtun. Ich erwarte keine Antwort, sondern eher weitere Beleidigungen, also mach dir nicht die Mühe zu antworten. Ich werde es nicht tun. Ich wollte es nur mal gesagt haben.

LehrerBW

#3987
Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:51Das was der Beamte erhalten muss hängt doch extrem davon ab in welcher familiären Situation er ist und auf welcher Stufe.
Und in welchem Jahr er Beamter wurde, da der Schaden der Vergangenheit nicht in die aktuelle Besoldung einfließen muss.
Theoretisch muss der DH "nur" folgende Kriterien erfüllen:
Die Grundbesoldung muss den Prüfkriterien genügen - aber nur in der Endstufe!
D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und nur die Endstufe erhöhen.
Die Famzuschläge müssen so hoch sein, dass sie die 4k Familie über die MAE Grenze hebt.
D.h. der Dienstherr könnte auf die verrückte Idee kommen und die Grundbesoldung der Stufe 1 da lassen wo sie ist und die Famzuschläge massiv erhöhen.
Und dann das auch noch voll asozial in abschmelzender Form (So dass quasi die 4k Beamten in der untersten Stufe alle das selbe überwiesen bekommen).

Ob dann diese neue Struktur noch GG konform ist, weil Abstandsgebot verletzt oder zu hoher FamZuschlag Anteil wird dann das BVerfG in 10 Jahren entscheiden (oder hoffentlich in den nächsten Texten aus Karlsruhe vorab klären)

Das ist das worst case Szenario.

Und für die Pensionäre, da dürfte die Berechnung nicht anwendbar sein, da diese nicht in der Eingangsstufe verbeamtet werden und schätzungsweise, der DH von der Endstufe ausgehen kann.

EDIT
Ach ja und dann könnte man sich vorstellen, dass die FamZuSchläge nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden.
Was sicher kein Bestand in K haben wird, aber der böse DH könnte es ja probieren.

Schließt nicht das neue Urteil abschmelzende Zulagen aus? Bzw. sie dürfen nicht verwendet werden um eine aA Besoldung herzustellen 🤔

Bundi

@durgi:

Danke für deine Mühe, den Bericht zu lesen und zu analysieren.
Deine Ausführungen machen absolut Sinn und diese sind, soweit es mich betrifft, auch von der Indizes innewohnenden Logik zu erwarten gewesen.
Das, was du beschreibst, ist der Sinn und Zweck solcher Werte.
Ich hoffe, mit dieser sachlichen und auf den Punkt gebrachten Analyse des Artikels ( habe ich ihn z. B. gar nicht gesehen und konnte mir kein Urteil zur eigentlichen Thermatik erlauben), können wir jetzt alle die Gemüter herunterfahren und uns in einem sachlichen und fairen von Respekt geprägten Ton wieder der Sache als solche widmen.
Danke dafuer.

wieauchimmer

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 14:55Ich wünsche Euch allen ein gesundes und reich gesegnetes Jahr 2026.

Das man mich nun hier herbeisehnt ist nachvollziehbar. Aus Berlin kann ich berichten, dass ein sehr buntes Treiben im BMI herrscht, eine nahezu freundliche Aufbruchsstimmung.
Wie wird nun die zukünftige Tabelle aussehen?
Geht erstmal davon aus, dass die Erfahrungsstufen 1 bis 2 (vielleicht sogar) 3 ersatzlos gestrichen werden.
Dass heißt praktisch, wer in Eins ist, bekommt die Drei. Bei den hohen Erfahrungsstufen ist man sich noch nicht sicher, ob das denn auch für z.B. in der Überleitung aktuell Sechs auf Acht hochstuft usw..
Der Charme liegt darin, dass man haushaltstechnisch da ganz gut heraus kommt, denn die Hochstufungen der
jeweiligen Beamten wäre in der Zukunft sowieso fällig gewesen. Und da man mit Durchschnittssätzen bei der Haushaltsplanaufstellung kalkuliert, sind die Mehrausgaben hier überschaubar. Und bei z.B. 300 € mehr brutto im Monat greift der Staat ja gleich die Steuer von min. 100 € ab.
Kinderzuschläge werden auch erhöht, 1. und 2. Kind moderat, ab dem 3. Kind mindestens 500 € mehr.
Und dann soll es auch Leistungsprämien geben, die anhand von Beurteilungen gewährt werden, da habe ich noch keine weiteren Informationen.
Es bleibt spannend! Gerade auch bezgl. der Nachzahlungen ab 2020.

Das klingt alles ziemlich beschii...bescheiden. Nicht nur, dass die meisten leer ausgehen würden, nein, die Kollegen/Kolleginnen die zuvor ihre Erfahrungsstufen fleißig gesammelt haben, werden auch noch im relativen Sinne degradiert. Absolute Frechheit - da sind Klagen doch vorprogrammiert.